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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online-Werbung

1. Gegenstand und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der eBay (UK) Limited, eBay Advertising Group Deutschland, Marktplatz 1, 14532 Europarc Dreilinden, Deutschland (im Folgenden: EAG) und Werbetreibenden und Werbeagenturen (im Folgenden: Kunden). Die EAG ist zuständig für die Vermarktung der deutschen eBay-Website http://ebay.de, sowie der Website http://www.mobile.de.

Betreiberin der unter der URL http://ebay.de (nachstehend inklusive aller dazugehörigen Internetseiten "eBay-Website" genannt) abrufbaren Website ist die eBay International AG (im Folgenden "eBay"). Auf diesem Online-Marktplatz können registrierte Nutzer ("eBay-Nutzer") Artikel anbieten, die von anderen eBay-Nutzern erworben werden können. Die eBay-Nutzergemeinschaft in Deutschland besteht derzeit aus mehr als 20 Millionen Nutzern.

Die mobile.international GmbH (in Folgenden "mobile"), ein mit eBay i.S.v. §§ 15 ff AktG verbundenes Unternehmen, betreibt im Internet unter http://www.mobile.de und http://www.mobile.ro (nachstehend inklusive aller dazugehörigen Internetseiten "mobile-Website") einen Online-Automarkt, auf dem die Nutzer (nachfolgend die "mobile-Nutzer") Gebraucht­wagen und Neufahrzeuge aller Art über Inserate zum Kauf anbieten können.

EAG ist ein i.S.v. §§ 15 ff AktG mit eBay verbundenes Unternehmen und zuständig für die lokale Vermarktung von Marketingleistungen von eBay sowie mobile. EAG ist lokaler Ansprechpartner für Online Werbung auf der deutschen eBay- Website und der mobile-Website. EAG ist verantwortlich für die lokale Betreuung und Beratung Werbetreibender und zuständig für die Koordination und die Begleitung der Realisation gebuchter Marketingdienstleistungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder sonstiger Dritter haben keine Gültigkeit, auch wenn EAG ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.

1.2 Im Rahmen dieser Geschäftsbeziehungen stellt EAG sicher, dass für Kunden Leistungen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Online-Werbemaßnahmen (im Folgenden: Online-Werbung) jeder Art zur Verfügung gestellt werden.

1.3 Diese AGB gelten für die Platzierung von Werbung des Kunden auf den Websites unter den Internetadressen (URL) www.ebay.de, www.ebay.at, www.ebay.ch, www.mobile.de, http://www.mobile.ro sowie gegebenenfalls auf weiteren von eBay für Deutschland, Österreich und Schweiz oder von mobiel für Deutschland oder Rumänien betriebenen Websites (die "eBay-Website(s)" bzw. in Bezug auf mobile die "mobile-Website(s)") und in den für die Nutzer dieser eBay- bzw. mobile-Websites zur Verfügung stehenden eMail Newsletter (im Folgenden: Werberaum). Die Werbe-Platzierungen werden in den jeweiligen Einzelverträgen zwischen EAG und dem Kunden vereinbart.

1.4 EAG ist jederzeit berechtigt, auch mit Wettbewerbern der Kunden oder der Werbemittler Verträge z.B. auch über Online-Werbung zu schließen.

2. Vertragsschluss

2.1 Ein Vertrag zwischen EAG und dem Kunden über die Erbringung von Leistungen im Bereich der Online-Werbung kommt dadurch zustande, dass EAG ein schriftliches Angebot des Kunden, das dieser auf Basis eines stets unverbindlichen Vorschlags von EAG abgibt, annimmt. Die Erklärung der Annahme muss dem Kunden nicht zugehen. Aus dem konkreten Einzelvertrag ergeben sich der jeweilige Leistungsumfang und die auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalles abgestimmten Vertragsbedingungen. Soweit die Regelung eines solchen Einzelvertrages von denen der vorliegenden AGB abweichen, gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor.

2.2 Sollte der Kunde eine Werbeagentur sein, wird EAG den Vertrag mit dieser nur dann abschließen, wenn der Werbetreibende, für den die Werbeagentur die Werbung bei EAG schaltet, namentlich benannt wird. Dasselbe gilt, wenn der Kunde den Vertrag mit EAG über einen nicht im eigenen Namen handelnden Werbemittler abschließen will. EAG ist in jedem Fall berechtigt, von der Werbeagentur oder dem Werbemittler einen Nachweis über ihre bzw. seine Beauftragung zu verlangen.

2.3 Für den Fall, dass EAG ein Angebot eines Kunden auf Abschluss eines Vertrages über Online-Werbung ablehnt, wird EAG dies dem jeweiligen Kunden unverzüglich mitteilen.

3. Pflichten des Kunden

3.1 Der Kunde hat die für die Durchführung der Online-Werbung notwendigen Informationen, Daten, Dateien, Inhalte und sonstiges Material (im Folgenden: Werbematerial) inklusive Verlinkungen des Werbematerials auf andere Websites auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen und übernimmt für das zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellte Werbematerial die alleinige Verantwortung für dessen Rechtmäßigkeit.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, das Werbematerial so zu gestalten, dass es nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, behördliche Verbote oder die guten Sitten verstößt. Der Kunde wird insbesondere kein Werbematerial liefern, welches

  • pornografischen Inhalt im Sinne vom § 184 StGB enthält,
  • ein unzulässiges Angebot im Sinne des § 4 JMStV darstellt,
  • ein entwicklungsbeeinträchtigendes Angebot im Sinne des § 5 JMStV darstellt,
  • Propagandamittel (§ 86 StGB) oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) enthält,
  • volksverhetzende oder gewaltverherrlichende Darstellungen im Sinne der §§ 130, 131 StGB enthält,
  • zum Rassenhass aufstachelt, den Krieg verherrlicht oder für eine terroristische Vereinigung wirbt,
  • zu einer Straftat auffordert (§ 130a StGB),
  • ehrverletzende Äußerungen oder Darstellungen enthält,
  • wettbewerbswidrig ist,
  • sonstige rechtswidrige Inhalte enthält oder allgemein geeignet ist, das Ansehen von EAG oder ein mit EAG i.S.d. §§ 15 AktG verbundenes Unternehmen zu beeinträchtigen.

3.3 Der Kunde trägt dafür Sorge und versichert, dass das von ihm überlassene Werbematerial frei von Rechten Dritter ist, die einer vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen, und auch sonst keine Rechte Dritter, insbesondere keine Marken-, Patent- oder Urheberrechte verletzt. Dies bezieht sich insbesondere darauf, dass ihm die nach diesem Vertrag für die jeweils beabsichtigte Verwertung notwendigen Nutzungsrechte (Ziffer 7) an dem zur Veröffentlichung bestimmten und zur Verfügung gestellte Werbematerial zustehen.

3.4 Der Kunde trägt dafür Sorge und versichert, dass er berechtigt ist, die in seinem Werbematerial eventuell integrierten Links auf andere Inhalte zu verwenden.

3.5 Der Kunde verpflichtet sich, das für die Online-Werbung erforderliche Werbematerial bis zu dem im Einzelvertrag vereinbarten Zeitpunkt bzw. – falls im Einzelvertrag kein Zeitpunkt vereinbart ist - bis spätestens 5 Werktage vor dem vereinbarten Veröffentlichungstermin vollständig, fehlerfrei und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen. Der Kunde verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass das Werbematerial für die vereinbarten Zwecke, insbesondere für die Bildschirmdarstellung im entsprechenden Umfeld und in der im Einzelvertrag vereinbarten Art und Größe geeignet ist. Das Werbematerial muss den jeweils einschlägigen technischen Spezifikationen für DoubleClick DART entsprechen. Diese kann der Kunde auf Anfrage von EAG erhalten. Sofern in dem bereitgestellten Werbematerial Links enthalten sind, sind die jeweiligen Zieladressen (URL) der Links vom Kunden vorher anzugeben. Soweit der Kunde die vereinbarte Frist nicht einhält und die Online-Werbung deshalb nicht oder nicht termingerecht veröffentlicht werden kann, lässt dies den Anspruch von EAG auf vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung unberührt. Für den Fall, dass die Online-Werbung nicht mehr veröffentlicht werden kann, muss sich EAG jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Befreiung von der Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung der freiwerdenden Ressourcen erwirbt oder zu erwerben schuldhaft unterlässt.

3.6 Jede der Parteien benennt der jeweils anderen Partei einen eigenen Mitarbeiter als Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit der Erbringung der Online-Werbung.

3.7 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm angegebenen URLs, auf die von der Online-Werbung verlinkt werden soll, für die Dauer der Schaltung der Online-Werbung wirksam zu pflegen. Er trägt dafür Sorge, dass die Internetseiten und Dokumente, auf die verlinkt wird, für die Dauer der Schaltung der Online-Werbung gemäß dem aktuellen Stand der Technik verfügbar sind. Sollte eine Partei Störungen bei der Verlinkung der Online-Werbung feststellen, wird sie die andere Partei hierüber unverzüglich informieren. EAG kann die Schaltung der Online-Werbung für die Dauer der Störung einer Verlinkung aussetzen lassen, soweit diese Störung vom Kunden zu vertreten ist.

3.8 Erbringt der Kunde seine Mitwirkungspflichten ganz oder zum Teil nicht, ruht für die Dauer der Nichterbringung die Verpflichtung von EAG zur Erbringung derjenigen Leistungen, die ohne die Mitwirkungspflichten des Kunden nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erbracht werden können. Durch Nichterbringung von Mitwirkungspflichten verursachter Mehraufwand ist von dem Kunden nach Maßgabe der im jeweiligen Einzelvertrag vereinbarten Preise oder, soweit solche dort nicht geregelt sind, auf der Basis der allgemeinen zum fraglichen Zeitpunkt geltenden Sätze von EAG nach Zeitaufwand zu tragen. Auslagen sind zu erstatten. Gesetzliche Kündigungs- oder Rücktrittsrechte von EAG bleiben in jedem Fall unberührt.

4. Leistungen von EAG

4.1 EAG verpflichtet sich unter den Voraussetzungen der vorliegenden AGB sicherzustellen, dass das vom Kunden im jeweiligen Einzelvertrag zur Veröffentlichung bestimmte und zur Verfügung gestellte Werbematerial für die vertraglich vereinbarte Dauer auf dem im Einzelvertrag festgelegten Werberaum platziert wird. EAG ist berechtigt, das Werbematerial in Bezug auf sein Format, seine Größe und technische Eigenschaften bearbeiten zu lassen, sofern dies für die Darstellung des Werbematerials auf der eBay-Website bzw. mobile-Website aus Sicht von EAG, eBay oder mobile erforderlich und für den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen von EAG, eBay und/oder mobile zumutbar ist. Hält EAG, eBay oder mobile eine inhaltliche Bearbeitung des Werbematerials für erforderlich (z.B. wegen der Rechtswidrigkeit der Inhalte), so wird EAG hierfür die Zustimmung des Kunden einholen. Sich hierdurch ergebende Verzögerungen bei der Erbringung der Leistungen EAGs sind vom Kunden zu vertreten.

4.2 Die Platzierung der Online-Werbung erfolgt nur für den im Einzelvertrag vereinbarten Zeitraum und/oder bis zur Erreichung der dort festgelegten Höchstzahl an AdImpressions (Sichtkontakte der Internetnutzer zu der Online-Werbung), an Page Impressions (Abrufe der Internetseite, auf der die Online-Werbung platziert ist) oder an AdClicks (Klicks der Internetnutzer auf die Online-Werbung).

4.3 Soweit EAG dem Kunden für eine Online-Werbung die Lieferung einer bestimmten Anzahl an AdImpressions, PageImpressions oder AdClicks innerhalb eines bestimmten Zeitraums zugesichert hat und die zugesicherte Anzahl in diesem Zeitraum nicht vollständig geliefert wurde, ist EAG berechtigt, aber nicht verpflichtet, die betroffene Online-Werbung weiter schalten zu lassen und die noch fehlende Anzahl an AdImpressions, PageImpressions oder AdClicks nachliefern zu lassen. Die Nachlieferungsfristen werden hierbei mit dem Kunden unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen beider Parteien abgestimmt.

Lässt die EAG die vereinbarte Anzahl auch innerhalb der Nachlieferungsfrist nicht nachliefern, so ist der Kunde berechtigt, die Vergütung für die nicht gelieferten AdImpressions, PageImpressions oder AdClicks anteilig zu mindern.

4.4 Der Kunde hat unbeschadet einer im jeweiligen Einzelvertrag enthaltenen abweichenden Vereinbarung keinen Anspruch auf eine Platzierung des Werbematerials an einer bestimmten Stelle des Werberaums.

4.5 Soweit das vom Kunden zur Veröffentlichung bestimmte und überlassene Werbematerial nicht offensichtlich als Werbung erkennbar ist, ist EAG berechtigt, das Material als Werbung kenntlich machen zu lassen und insbesondere mit dem Wort "Anzeige" oder ähnlichen Zusätzen kennzeichnen zu lassen und/oder dieses vom ggf. zusätzlich vorhandenen redaktionellen Inhalt räumlich absetzen zu lassen, um den Werbecharakter zu verdeutlichen.

4.6 EAG ist nicht verpflichtet, das für die Durchführung der Online-Werbung gelieferte Werbematerial nach Beendigung der Online-Werbung an den Kunden herauszugeben oder dieses aufzubewahren.

4.7 EAG ist nicht verpflichtet, für den Kunden Grafiken oder Werbetexte zu erstellen. Soweit EAG solche Leistungen aufgrund individueller Vereinbarung im jeweiligen Einzelvertrag erbringt, sind diese Leistungen auf Basis der im Einzelvertrag vereinbarten oder, falls solche Vereinbarungen nicht existieren, auf Basis der jeweils aktuell geltenden Stundensätze von EAG gesondert zu vergüten.

4.8 EAG hat das Recht, einen vereinbarten Termin zur Veröffentlichung einer Online-Werbung zu verschieben oder ganz ausfallen zu lassen, soweit ein Dienst, in dessen Rahmen die Veröffentlichung erfolgen soll, zu dem vereinbarten Termin nicht angeboten wird oder technisch bedingte Umstände eine Veröffentlichung zum vereinbarten Termin verhindern, sofern EAG, eBay oder mobile die Hinderungsgründe nicht zu vertreten haben. Sollte eine Verschiebung des Termins auf einen späteren Zeitpunkt möglich sein, wird EAG auf die ihr bekannten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen, soweit ihr dies möglich und zumutbar ist.

5. Zurückweisen oder Unterbrechung von Online-Werbung

5.1 EAG ist berechtigt, vom Kunden zur Veröffentlichung bestimmtes Werbematerial ganz oder teilweise zurückzuweisen, wenn dieses rechtswidrige oder sittenwidrige Inhalte im Sinne von Ziffer 3.2 enthält oder im Sinne von Ziffer 3.3 Rechte Dritter verletzt.

5.2 Ziffer 5.1 gilt auch, wenn das Werbematerial nicht zum Zwecke der Einstellung auf der eBay- bzw. mobile-Website durch EAG vom Kunden bei EAG angeliefert wird, sondern auf einem anderen vom Kunden ausgewählten AdServer durch den Kunden zur Verfügung gestellt und nur über einen Link in die eBay- bzw. mobile-Website integriert wird. Die Änderung oder der Austausch solches Werbematerials durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung EAGs.

5.3 Ebenso ist EAG berechtigt, unter den Voraussetzungen von Ziffer 5.1 ein bereits veröffentlichtes Werbematerial vorübergehend oder dauerhaft, ganz oder teilweise entfernen zu lassen bzw. im Falle von Ziffer 5.2 den betroffenen Link sperren zu lassen. Dies gilt auch, wenn der Kunde ein bereits veröffentlichtes Werbematerial nachträglich verändert, und die Voraussetzungen von Ziffer 5.1 erfüllt sind.

5.3 Falls ein begründeter Verdacht besteht, dass das vom Kunden überlassene Werbematerial im Sinne von Ziffer 3.2 rechtswidrige Inhalte aufweist oder im Sinne von Ziffer 3.3 Rechte Dritter verletzt, hat EAG das Recht, dieses solange zurückzuweisen oder die Online-Werbung solange unterbrechen zu lassen, bis eine Stellungnahme des Kunden und eine Klärung der Angelegenheit erfolgt ist oder es dem Kunden gelingt, den Verdacht auszuräumen. Ein begründeter Verdacht in diesem Sinne liegt insbesondere dann vor, wenn ein solcher Verdacht durch ein behördliches Verfahren oder durch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren induziert ist oder nachvollziehbare Anhaltspunkte vorhanden sind, dass ein solches Verfahren bald eingeleitet wird. Dasselbe gilt auch, wenn EAG oder ein mit EAG i.S.v. §§ 15 ff AktG verbundenes Unternehmen von einem Dritten aufgefordert wird, die weitere Schaltung der Online-Werbung zu unterlassen, weil diese rechts- oder sittenwidrig sei oder Rechte Dritter verletze, sofern der Anspruch des Dritten nicht offensichtlich und für EAG erkennbar unbegründet ist. EAG wird dem Kunden die Zurückweisung oder Sperrung der Online-Werbung unter Angabe von Gründen unverzüglich mitteilen.

5.4 Die Ziffern 5.1 - 5.3 gelten entsprechend, wenn das vom Kunden zur Veröffentlichung bestimmte und zur Verfügung gestellte Werbematerial Links zu rechts- oder sittenwidrigen Inhalten im Sinne von Ziffer 3.2 oder zu Inhalten im Sinne von Ziffer 3.3, die Rechte Dritter verletzten, enthält.

5.5 EAG behält sich ferner das Recht vor, bestimmte Formen von Online-Werbung aufgrund ihres Inhalts, ihrer Herkunft oder ihrer technischen Qualität unter Zugrundelegung einheitlicher sachlich gerechtfertigter Grundsätze abzulehnen, wenn ihre Schaltung für EAG oder den mit ihr i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen unzumutbar ist.

5.6 Eine Überprüfungspflicht des Werbematerials und/oder vom Werbematerial ausgehender Links samt der Linkinhalte durch EAG besteht nicht. Etwaige Überprüfungen von EAG entbinden den Kunden nicht von seiner Verantwortung für das Werbematerial und/oder die vom Werbematerial ausgehenden Links samt der Linkinhalte.

6. Vergütung, Abrechnung, Steuern

6.1 Die vom Kunden für die Leistungen von EAG zu entrichtende Vergütung ergibt sich aus dem jeweils individuell vereinbarten Einzelvertrag zwischen EAG und dem Kunden.

6.2 Soweit die Vergütung auf TKP-Basis (TKP=TausenderKontaktPreis, der pro 1000 Page Impressions oder AdImpressions kalkuliert wird) oder pro AdClick (Cost-per-Click = CPC) berechnet wird, informiert EAG den Kunden auf Anforderung über die relevante Anzahl der AdImpressions, Page Impressions bzw. AdClicks sowie die ClickRate (= Verhältnis von AdClicks zu AdImpressions oder Page Impressions) jener eBay- bzw. mobile-Internetseiten oder Newsletters, auf denen die Online-Werbung des Kunden platziert ist.

6.3 Allein maßgeblich für die Zählung der an den Werbekunden ausgelieferten Menge an AdImpressions, Page Impressions oder AdClicks sowie die ClickRate ist das Reporting von EAG (erfasst durch den Ad Server von EAG). Sollte der Werbekunde abweichende AdImpressions, Page Impressions, AdClicks oder Click Raten mit dem eigenen Ad Server gezählt haben, so werden diese nicht berücksichtigt. Dies gilt nicht, wenn die Zählungen durch den Kunden und durch EAG nachweislich um mehr als 10% voneinander abweichen. In diesem Fall werden sich die Parteien über die für das Vertragsverhältnis maßgebliche Zählmenge einigen.

a) Kouml;nnen sich die relevanten Fachabteilungen nicht innerhalb von fünfzehn Tagen auf die maßgebliche Zählmenge einigen, werden sie den Streit zur Einigung an die Geschäftsleitungen der Parteien eskalieren.

b) Können sich die Geschäftsleitungen der Parteien nicht innerhalb weiterer fünfzehn Tage auf die maßgebliche Zählmenge einigen, vereinbaren die Parteien diesbezüglich die Schlichtungsstelle der

Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V.
Prof. Dr. Jürgen W. Goebel
Schöne Aussicht 30
61348 Bad Homburg v.d.H.
Tel.: 06172/920930
Fax: 06172/920933
eMail: dgrischlichtung@aol.com
Homepage: http://www.dgri.de

anzurufen, um den Streit nach deren Schlichtungsordnung in der zum Zeitpunkt der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gültigen Fassung zu bereinigen.

c) Die Verjährung für alle Ansprüche aus dem schlichtungsgegenständlichen Lebenssachverhalt ist ab dem Schlichtungsantrag bis zum Ende des Schlichtungsverfahrens gehemmt. § 203 BGB gilt entsprechend.

d) Ist eine Partei mit dem Schlichtungsspruch der Schlichtungsstelle nicht einverstanden, so kann sie den Schlichtungsspruch ablehnen und ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen.

6.4 Soweit nicht einzelvertraglich Abweichendes vereinbart ist, stellt EAG die vereinbarte Vergütung für die erbrachten Leistungen nach Beendigung der Online-Werbung in Rechnung. Ist die Laufzeit der Online-Werbung länger als ein Monat und ist eine Vergütung pro Monat vereinbart, so kann EAG die vereinbarte Vergütung nach Ablauf des jeweiligen Monats in Rechnung stellen. Mit Rechnungsstellung ist der vereinbarte Geldbetrag fällig und innerhalb von 14 Tagen auf ein von EAG zu benennendes Konto ohne Abzüge zu überweisen. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden trägt dieser die jeweiligen Mahn- und Abwicklungskosten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verzugsregeln.

6.5 Eine Aufrechnung von eigenen Forderungen durch den Kunden gegen Forderungen von EAG ist nur bei rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

6.6 EAG behält sich das Recht vor, einzelnen Kunden bei Erreichen eines bestimmten Buchungsvolumens schriftlich eine Rabattierung einzuräumen.

a) Wird der Rabatt auf der Basis eines monatlich zu erreichenden Buchungsvolumens gewährt, so wird der Rabatt bei der Abrechnung des relevanten Monats berücksichtigt und für das gesamte monatliche Buchungsvolumen gewährt.

b) Wird dem Kunden ein Rabatt für den Fall eingeräumt, dass er in einem bestimmten, einen Monat überschreitenden Zeitraum (z.B. ein Jahr) ein bestimmtes Buchungsvolumen erreicht, so erhält der Kunde im Falle der Erreichung dieses Buchungsvolumens den Rabatt ausschließlich auf das die vereinbarte Grenze überschreitende Buchungsvolumen.

c) Wurde dem Kunden in Abweichung zu Ziffer 6.6 (b) von EAG ein Rabatt ab der ersten Werbebuchung auf der Basis eingeräumt, dass der Kunde innerhalb eines bestimmten Zeitraums ein dann in Summe rabattfähiges Buchungsvolumen, erreicht, so verpflichtet sich der Kunde für den Fall, dass das anfangs vereinbarte Buchungsvolumen am Ende des vereinbarten Zeitraums nicht erreicht wurde, zur Nachzahlung des im Rahmen der Rabattierung eingesparten Betrages.

6.7 Die vorstehend genannte Rabattierung wird von EAG nicht in Fällen von Anzeigenkollektiven eingeräumt. Anzeigenkollektive liegen dann vor, wenn verschiedene Unternehmen bei der Buchung der Leistungen von EAG gemeinsam unter dem Namen nur eines Werbetreibenden oder nur einer Werbeagentur auftreten. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei den verschiedenen Unternehmen um zu ein und demselben Konzern gehörende Unternehmen handelt. Sollte das Vorliegen eines Anzeigenkollektivs erst nach bereits erfolgter Gewährung eines Rabattes durch EAG bekannt werden, kann EAG den zu Unrecht gewährten Rabatt auch nachträglich einfordern.

6.8 Sämtliche vereinbarten Preise verstehen sich rein netto und sind zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer an EAG zu zahlen.

7. Einräumung von Nutzungsrechten

7.1 Der Kunde räumt EAG und den mit EAG i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen hiermit für die vertragsgegenständlichen Zwecke und beschränkt auf die einzelvertraglich vereinbarte Vertragslaufzeit das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare, nicht sublizenzierbare, weltweite Recht ein, das EAG im Rahmen der Online-Werbung überlassene Werbematerial in die einzelvertraglich vereinbarten eBay- bzw. mobile-Website(s) und Newsletter zu integrieren, dort darzustellen und zu veröffentlichen und Mitgliedern der Öffentlichkeit und geschlossener Nutzergruppen über feste und mobile Kommunikationsnetze an Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zum Zwecke der Nutzung zeitgleich oder sukzessive - auch auf Abruf - zugänglich zu machen und zu übermitteln sowie das Werbematerial zu den vorstehenden Zwecken zu vervielfältigen. Die vorstehende Rechteeinräumung umfasst insbesondere auch das Recht zur Nutzung des Werbematerials:

a) im Rahmen von Telekommunikations-, Tele- und Mediendiensten, (z.B. Onlinedienste, elektronischen Push- und Pulldiensten, wie z.B. eMail, SMS, MMS);

b) jeweils unter Einschluss sämtlicher digitaler und analoger Übertragungs- und Abruftechniken insbesondere über Kabel, Funk, feste und mobile Satelliten-Netze und Mikrowellen sämtlicher Verfahren (wie insbesondere GSM, GPRS, UMTS, WAN, LAN, WLAN, Breitband, etc.);

c) unter Verwendung sämtlicher Protokolle und Sprachen (insbesondere TCP-IP, IP, HTTP, WAP, HTML, c-HTML, XML etc.);

d) unter Einschluss der Wiedergabe, des Herunterladens und Speicherung auf beliebigen Empfangsgeräten, wie insbesondere stationären und mobilen Computern, Fernsehgeräten, Set-Top-Boxen, (Festplatten-) Videorecordern, Mobiltelefonen und Personal Digital Assistants (PDA);

sowie

e) das Recht, das Werbematerial gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages zu bearbeiten und diese Bearbeitungen gemäß dieser Ziffer 7 zu verwenden und

f) das Datenbankrecht, also insbesondere das Recht, das überlassene Werbematerial und Bearbeitungen desselben maschinenlesbar zu erfassen und in einer eigenen Datenbank elektronisch zu speichern, auch soweit dies nicht dem eigenen Gebrauch des Datenbankbetreibers im Sinne von § 53 UrhG dient.

7.2 Die vorstehende Rechteeinräumung bezieht sich insbesondere auch auf an dem Werbematerial bestehende Urheber- und Leistungsschutzrechte, das Recht am eigenen Bild sowie Namens-, Titel-, Marken- und sonstige Kennzeichenrechte.

8. Freistellung von Ansprüchen Dritter

Soweit Dritte, einschließlich staatlicher Stellen (z.B. Strafverfolgungsbehörden), gegen EAG und/oder ein mit EAG i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen  Ansprüche geltend machen wegen einer Verletzung (a) gewerblicher Schutzrechte (z.B. Patent- oder Markenrechte), Urheberrechte oder sonstiger Rechte (z.B. Recht am eigenen Bild) oder (b) gesetzlicher Bestimmungen (z.B. Strafrecht, Jugendschutzrecht, Wettbewerbsrecht) durch die vertragsgemäße Nutzung des vom Kunden zur Veröffentlichung in der Online-Werbung bestimmten und zur Verfügung gestellten Werbematerials und/oder durch die Inhalte der Internetseiten und Dokumente, auf die dieses Werbematerial gemäß den vom Kunden vorgegebenen URLs verlinkt, verpflichtet sich der Kunde, EAG und/oder das mit EAG i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen von diesen Ansprüchen (bei der Verletzung von öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Höhe des angeordneten Bußgeldes oder der Geldstrafe) sowie den angemessenen Kosten eines Rechtsstreits und der Rechtsverteidigung (einschließlich Rechtsanwaltskosten) vollumfänglich freizustellen. EAG und/oder das mit EAG i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen verpflichtet sich, derartige Ansprüche Dritter nicht ohne die Zustimmung des Kunden anzuerkennen oder einen Vergleich hierüber mit dem Dritten abzuschließen. Der Kunde darf seine Zustimmung jedoch nur aus wichtigem Grund verweigern. Diese Freistellungsverpflichtung gilt nicht, wenn der Kunde die Verletzung gemäß Buchst. (a) oder (b) nicht zu vertreten hat. Die Haftungsbeschränkungen der Ziffer 10 gelten für diese Freistellungsverpflichtung nicht. Eventuelle Ansprüche auf Schadensersatz wegen darüber hinausgehender Schäden bleiben davon unberührt.

9. Gewährleistung / Höhere Gewalt

9.1 EAG stellt sicher, dass die eBay- bzw. mobile-Websites für die Online-Werbung im Rahmen des aktuellen Stands der Technik zur Verfügung gestellt werden.

9.2 EAG ist berechtigt, die Verfügbarkeit der eBay- bzw. mobile-Websites zeitweilig beschränken zu lassen, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). EAG berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen des Kunden, wie z.B. durch Vorabinformationen.

9.3 Sämtliche im Internet angebotenen Dienste können insbesondere durch technische Umstände, Leistungs- und/oder Anbindungsausfall, Hard- und Softwarefehler sowie Einwirkungen Dritter, deren Handlungen EAG, eBay oder mobile nicht zugerechnet werden können (z.B. durch Viren oder services attacks), beeinträchtigt werden. Die Parteien sind sich daher darüber einig, dass auf solchen Ursachen beruhende Unterbrechungen und/oder Störungen der Leistungserbringung, die EAG, eBay oder mobile nicht zu vertreten hat, keine Rechte des Kunden begründen.

9.4 Jede der beiden Parteien wird von ihren Leistungspflichten befreit, wenn die Erbringung ihrer Leistungen aufgrund höherer Gewalt vorübergehend nicht möglich ist. Als höhere Gewalt gelten alle Ereignisse, die auch durch die äußerste, billigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht von der an der Leistung gehinderten Partei vorhergesehen und abgewendet werden konnten, z.B. Krieg, innere Unruhen, Naturgewalten, Feuer, Sabotage durch Dritte, Streiks in Bereichen, für deren Funktionieren die betroffene Partei nicht einzustehen hat. Die Befreiung von den Leistungspflichten gilt nur für die Dauer der Verhinderung. Ist EAG jedoch die Erbringung ihrer Leistungen auch nach Wegfall der Verhinderung zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich (z.B. weil die gebuchten Platzierungen dann bereits von einem anderen Kunden gebucht ist) oder dauert die Verhinderung durch höhere Gewalt mehr als vierzehn Tage an, so ist jede der beiden Parteien berechtigt, den betroffenen Einzelvertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen oder von ihm zurückzutreten.

9.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Online-Werbung unverzüglich nach der Veröffentlichung zu prüfen und dabei erkennbare Fehler EAG unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach der Veröffentlichung schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Online-Werbung als vertragsgemäß genehmigt, es sei denn, der Fehler war bei der Überprüfung nicht erkennbar. Zeigt sich später ein Fehler der Online-Werbung, so muss der Kunde den Fehler unverzüglich nach seiner Entdeckung anzeigen, anderenfalls gilt die Online-Werbung auch in Ansehung dieses Fehlers als genehmigt.

10. Haftung

10.1 Die Parteien haften einander für Schäden gemäß den gesetzlichen Vorschriften, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit den Parteien, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften die Parteien für jedes schuldhafte Verhalten der Parteien, ihrer gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen.

10.2 Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Parteien, ihrer gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Parteien der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, die typischerweise bei Geschäften dieser Art entstehen, begrenzt.

10.3 Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Parteien, ihrer gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Parteien für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, pro schädigendem Ereignis auf die Summe der Vergütung beschränkt, die der Kunde EAG für Online-Werbung innerhalb der letzten sechs, dem schädigenden Ereignis vorausgehenden Monate zu zahlen verpflichtet war.

10.4 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch die Parteien, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistigen Verschweigens von Fehlern und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall sonstiger zwingender gesetzlicher Regelungen.

11. Vertraulichkeit

11.1 Die Parteien verpflichten sich, während der Laufzeit dieses Vertrages sowie für drei Jahre nach seiner Beendigung sämtliche von der jeweils anderen Partei erhaltenen Informationen über deren Angelegenheiten sowie sämtliche Informationen, die ihnen in Bezug auf die jeweils andere Partei im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Vereinbarung bekannt werden sollten, insbesondere Kunden- und Produktdaten, technische Daten wie Computerprogramme und Schnittstellen sowie Finanzdaten wie Umsätze, Margen und Einkaufbedingungen der jeweils anderen Partei ("Vertrauliche Informationen"), strikt vertraulich zu behandeln, nur für den Zweck der Durchführung dieses Vertrages zu verwenden und nicht Dritten zugänglich zu machen. Auch der Inhalt dieser Vereinbarung ist vertraulich zu behandeln. Jede Partei ist verpflichtet, mit der anderen Partei Rücksprache zu halten, wenn irgendwelche Zweifel aufkommen sollten, ob eine konkrete Information als vertraulich zu behandeln ist. Die empfangende Partei wird hinsichtlich der Geheimhaltung der Vertraulichen Informationen zumindest diejenige Sorgfalt aufwenden und diejenigen Schutzmaßnahmen treffen, welche sie zum Schutz eigener vertraulicher Informationen gleicher Art aufzuwenden pflegt und mindestens die im Verkehr übliche Sorgfalt. Hierbei wird sie insbesondere adäquate Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichen Informationen gegen unbefugte Offenlegung, Vervielfältigung und Nutzung treffen.

11.2 Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, (a) die der empfangenden Partei bei Bekanntgabe nachweislich bereits bekannt waren oder (b) die in diesem Zeitpunkt bereits offenkundig waren, sowie für Informationen, (c) von denen die empfangende Partei nachweist, dass sie diese Informationen nach Abschluss dieses Vertrages ohne eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit von einer dritten Partei erhalten hat, vorausgesetzt, dass diese dritte Partei durch die Weitergabe der Informationen nicht ihrerseits eine gegenüber der bekannt gebenden Partei bestehende Verpflichtung zur Vertraulichkeit verletzt hat, (d) bezüglich derer die empfangende Partei nachweist, dass diese Informationen nach Abschluss des Vertrages ohne ihr Verschulden offenkundig wurden oder (e) die auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen, rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidung oder behördlicher Anordnung bekannt gegeben werden müssen. EAG ist berechtigt, Vertrauliche Informationen des Kunden an mit EAG im Sinne von §§ 15 ff. AktienG verbundene Unternehmen zum Zwecke der Durchführung dieses Vertrages weiterzugeben.

11.3 Die Parteien werden eventuelle Presseinformationen, Presseerklärungen, Interviews und sonstige öffentliche Stellungnahmen bezüglich der geplanten Zusammenarbeit nur mit der vorherigen, schriftlichen (auch per eMail) Zustimmung der jeweils anderen Partei veröffentlichen oder Dritten zur Verfügung stellen. Die Erteilung der Zustimmung liegt im freien Ermessen einer jeden Partei.

12. Verjährung

Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen EAG aus dem Vertragsverhältnis mit EAG verjähren nach Ablauf eines Jahres, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den anspruchbegründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste. Dies gilt nicht im Falle einer Haftung EAGs wegen Vorsatzes. §199 Abs.2 bis Abs.5 BGB bleibt unberührt.

13. Sonstiges

13.1 Sämtliche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder danach getroffene Abreden, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen, sowie die Kündigung von geschlossenen Einzelverträgen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung oder einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Schriftform auch durch Übersendung unterzeichneter Erklärungen per Telefax gewahrt ist. Insbesondere können auch alle Einzelaufträge unterzeichnet per Telefax an EAG übersendet werden. Soweit nicht anderweitig vereinbart, können alle anderen Mitteilungen im Rahmen der Durchführung dieses Vertrags per eMail übermittelt werden (an die von den Parteien für diese Zwecke jeweils mitgeteilten eMail-Adressen). Mündliche Abreden und telefonische Übermittlung sind hingegen nicht ausreichend.

13.2 Der Kunde ist zur Abtretung von Forderungen aus seinem Vertragsverhältnis mit EAG nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von EAG berechtigt.

13.3 Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden, dass EAG seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag jederzeit ganz (Vertragsübernahme) oder teilweise auf ein mit EAG im Sinne von § 15 AktG verbundenes Unternehmen übertragen kann. Wird der Kunde durch eine solche Übertragung in seinen berechtigten Interessen beeinträchtigt, so kann der Kunde diesen Vertrag fristlos zum Tag des Inkrafttretens der Übertragung kündigen.

14. Geltung deutschen Rechts und Gerichtsstand

14.1 Die vorliegenden AGB sowie sämtliche zwischen EAG und dem Kunden abgeschlossene Einzelverträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Wiener UN-Kaufrechts.

14.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, Berlin.

15. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. § 139 BGB ist nicht anwendbar. Die Parteien verpflichten sich, eine solche unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem entspricht, was die Parteien unter Berücksichtigung des Vertragszwecks vereinbart hätten, wäre ihnen die Unwirksamkeit dieser Bestimmung bei Vertragsschluss bekannt gewesen. Dies gilt entsprechend im Falle von Regelungslücken.

Stand Juli 2010