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Archiv 2004: Marktplatz-Mitteilungen eBay Deutschland

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Datum: Donnerstag, 30. Dezember 2004
Zeit: 14:29 Uhr MEZ
Archiv
*** FLUTKATASTROPHE IN SÜDASIEN ***

Wir sind tief betroffen von den verheerenden Schäden und der menschlichen Tragödie, die das Seebeben am 26. Dezember an den Küstenregionen Südasiens angerichtet hat. Stündlich erhöhen sich die Opferzahlen und langsam wird das gesamte Ausmaß der Flutkatastrophe deutlich.

Deutlich wird auch, dass Betroffenheit allein nicht ausreicht. Wichtig ist es, jetzt zu handeln und humanitäre Hilfe zu leisten. Damit die internationalen Hilfsorganisationen der Bevölkerung vor Ort helfen können, sind sie auf Spendengelder angewiesen.

eBay-Mitglieder oder eBay-Mitarbeiter, die den Opfern der Naturkatastrophe helfen möchten, bitten wir daher, UNICEF mit einer Spende zu unterstützen. Einen Überblick über weitere Hilfsprojekte in der Krisenregion finden Sie außerdem auf der Website von HelpDirect.

Liebe eBay-Mitglieder, es ist wichtig, jetzt zu handeln. Helfen Sie mit!

Herzlichen Dank und viele Grüße
Ihr eBay-Team

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Datum: Freitag, 10. Dezember 2004
Zeit: 14:54 Uhr MEZ
Archiv
*** DIE NEUE ZUSATZOPTION BILDERSCHAU UND BILDBEARBEITUNG MIT DEM BILDERSERVICE ***

Liebe eBay-Mitglieder,

seit heute können Verkäufer im Verkaufsformular die neue Zusatzoption „Bilderschau“ auswählen. Sie ersetzt die bisherige Zusatzoption „Dia-Show“ (1). Außerdem können Sie Ihre Bilder jetzt mit dem Bilderservice optimieren (siehe unten 2):

1. Bilderschau

Die Bilderschau kostet nur noch 25 Cent (im Gegensatz zur Dia-Show für 75 Cent) und beinhaltet zudem folgende Verbesserungen:

  • Sie ist auf der Artikelseite oben links im Titelleistenfoto zu sehen, anstatt unterhalb der Artikelbeschreibung, wie es bei der „Dia-Show“ bisher der Fall war. Käufer müssen also nicht mehr bis zum Ende der Artikelbeschreibung scrollen, um einen optischen Eindruck vom angebotenen Artikel zu erhalten.
  • Die Bilderschau kann jetzt auch bei selbst verwalteten Bildern eingesetzt werden und nicht wie bisher nur in Kombination mit dem Bilderservice. Dabei können bis zu 12 Bilder in die Bilderschau integriert werden, wenn der Bilderservice verwendet wird, ohne Bilderservice sind bis zu 6 Bilder möglich.
  • Die Bilderschau kann mit der Anzeige von XXL-Fotos kombiniert werden. Bisher mussten Sie sich zwischen Dia-Show und XXL-Foto entscheiden, jetzt findet man unterhalb der Bilderschau einen Link, wenn man darauf klickt, erscheint das XXL-Foto in einem Pop-up-Fenster. Sie sehen hier eine Vorschau in englischer Sprache (Größeres Bild = XXL-Foto):

Hinweis:
Bei allen noch laufenden Angeboten wird die „Dia-Show“ bis zum Angebotsende noch aktiv sein.

Mehr zum Thema Bilderschau

2. Bilder optimieren

Wenn Sie den eBay Bilderservice nutzen, haben Sie bei Ihren Bildern nun die Möglichkeit, ...

  • die Schärfe einzustellen.
  • den Kontrast einzustellen.
  • Schärfe und Kontrast automatisch einstellen zu lassen (Auto-Fix).

Mehr zum Thema Bilderservice

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team

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Datum: Freitag, 10. Dezember 2004
Zeit: 14:07 Uhr MEZ
Archiv
*** NEUE SUCHE ANHAND DES ARTIKELSTANDORTS ***

Liebe eBay-Mitglieder,

viele von Ihnen haben danach gefragt, jetzt haben wir die Suche anhand des Artikelstandorts verfeinert.

So funktioniert jetzt die Suche anhand des Artikelstandorts:

  • Als Verkäufer können Sie jetzt im Verkaufsformular die Postleitzahl des Artikelstandorts eingeben. Klicken Sie dazu bei Schritt 3 des Verkaufsformulars "Bilder, Preis und Darstellung" auf den Link "Ändern" bei "Artikelstandort".
  • Als Käufer können Sie dann auf den Suchergebnisseiten die Ergebnisse nach Entfernung sortieren:
    In einer Extra-Spalte werden dann die Kilometerentfernungen von Ihrer bevorzugten Lieferadresse zum Artikelstandort angezeigt. Sie müssen dafür natürlich eingeloggt sein und gegebenfalls unter den Suchoptionen in der linken Spalte "Artikel in meiner Nähe" auswählen.
  • Auch in der erweiterten Suche kann nach der Entfernung gesucht werden. Wenn Sie diese Option (unter "Weitere Suchoptionen") wählen, können Sie eine Postleitzahl eingeben und erhalten dann in den Suchergebnissen die Entfernungsangaben (z.B. 250 km). Das Ergebnis beinhaltet dann alle Angebote, deren Artikelstandort sich in einem Umkreis von 250 km von dieser Postleitzahl befinden.

Hinweise:

  • Die Angabe der Postleitzahl im Verkaufsformular ist optional. Verkäufer können sogar Ihre Angebote explizit von dieser Suche auschließen, d.h. wenn Sie als Käufer die Suche anhand des Artikelstandorts nutzen, werden möglicherweise nicht alle vorhandenen Angebote erfasst.
  • Die Suche nach Entfernung ersetzt die alte regionale Suche nach "Artikeln in meiner Nähe".

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team

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Datum: Freitag, 10. Dezember 2004
Zeit: 11:51 Uhr MEZ
Archiv
*** NEUE FUNKTIONEN FÜR DIE EBAY SHOPS ***

Liebe eBay-Verkäufer,

seit heute können Sie über folgende kostenlose Extra-Funktionen in den eBay Shops verfügen:

Erstellen Sie Ihre persönlichen Marketing-E-Mails ...
... und informieren Sie Ihre Käufer und andere Interessierte über Ihre neuesten Angebote. eBay-Mitglieder können diese Marketing-E-Mails bei Ihnen anfordern und wieder abbestellen. Sie finden die Option „E-Mail-Marketing“ in der Shop-Verwaltung im Bereich „Promotion“. Mehr zum Thema

Aktivieren Sie Abwesenheitsnotizen ...
... und lassen Sie potentielle Käufer wissen, wenn Sie nicht oder schwer zu erreichen sind und ab wann Sie wieder anwesend sein werden. Die Abwesenheitsnotizen können Sie in Ihren Shop-Angeboten, in Ihrem Shop oder in Ihren anderen Angeboten bei eBay anzeigen lassen. Die Funktion „Abwesenheitseinstellungen bearbeiten“ finden Sie in der Shop-Verwaltung im Bereich „Shop bearbeiten / vermarkten“. Mehr zum Thema

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team

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Datum: Freitag, 03. Dezember 2004
Zeit: 18:52 Uhr MEZ
Archiv
*** HERZLICH WILLKOMMEN EBAY MALAYSIA UND EBAY PHILIPPINEN ***

Liebe eBay-Mitglieder,

wir freuen uns Ihnen den Start von eBay Philippinen und eBay Malaysia mitteilen zu können. Diese neuen Marktplätze ermöglichen jetzt auch den Malaysiern und Philippinern den Online-Handel.

Es wird in englischer Sprache in der jeweils landesüblichen Währung gehandelt. Private Anbieter und Händler können auf diesen eBay-Marktplätzen in vereinfachter, auch für Einsteiger verständlicher Form online kaufen und verkaufen.

Wir wünschen allen eBay-Mitgliedern in Malaysia und auf den Philippinen viel Spaß und viel Erfolg beim Handel auf dem weltweiten Online-Marktplatz!

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team

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Datum: Donnerstag, 25. November 2004
Zeit: 10:37 Uhr MEZ
Archiv
*** NEUE FUNKTIONEN FÜR DIE EBAY SHOPS ***

Liebe eBay-Verkäufer,

wenn Sie einen eBay Shop besitzen, können Sie seit heute über folgende neue Funktionen verfügen:

  • Shop-Artikel als Auktionen oder normale Festpreisangebote
    In "Mein eBay" haben Sie jetzt die Möglichkeit, laufende Shop-Angebote als Auktionen oder normale Festpreisangebote einzustellen. Über die Wiedereinstellungsfunktion geht es auch umgekehrt: Stellen Sie nicht verkaufte Artikel (aus Auktionen und Festpreisangeboten) als Shop-Artikel wieder ein. Diese Optionen finden Sie in "Mein eBay". Mehr zum Thema
  • Shop-Artikel gebündelt überarbeiten und beenden
    Überarbeiten Sie jetzt Shop-Artikel wie normale Auktionen oder Festpreisangebote, einzeln oder gebündelt. Mehr zum Thema
  • Anpassen der linken Navigation
    Sie können auswählen, welche Bereiche Sie in der linken Navigationsleiste Ihres Shops anzeigen möchten, z.B. können Sie dort die regulären eBay-Kategorien, die Artikelmerkmale (nur bei Top- und Premium-Shops), ein Suchfenster oder anderes anzeigen lassen. Mehr zum Thema
  • Suchbegriffe definieren
    Und Sie können Suchbegriffe definieren, wodurch Ihre Shop-Artikel besser über die Internetsuchmaschinen gefunden werden. Mehr zum Thema

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team

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Datum: Donnerstag, 25. November 2004
Zeit: 10:13 Uhr MEZ
Archiv
*** IHRE ADRESSEN BEI EBAY ***

Liebe eBay-Mitglieder,

seit heute finden Sie alle Ihre bei eBay hinterlegten Adressen auf einer Seite zusammengefasst und zwar in "Mein eBay" unter "Meine Mitgliedschaft" --> "Adressen":

  • "Angemeldete Adresse": Das ist Ihre Kontaktadresse. Bitte halten Sie diese Adresse immer auf dem neuesten Stand.
  • "Zahlungsadresse": Wenn Sie den Verkaufsmanager (Pro) benutzen, wird diese Adresse auf Ihren Abrechnungen Ihren Käufern angegeben.
  • "Bevorzugte Lieferadresse": Das ist die Adresse, an die Sie Ihre gekauften Artikel geschickt haben möchten.

Damit haben Sie jetzt alle Ihre Adressen an einem Ort und können Sie auch von dort aus ändern.

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team

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Datum: Mittwoch, 17. November 2004
Zeit: 17:02 Uhr MEZ
Archiv
*** DIE NEUEN EBAY-CLUBS ***

Liebe Mitglieder,

der Gemeinschaftsbereich bei eBay bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten, den Kontakt mit anderen Mitgliedern zu pflegen. Die neuen eBay-Clubs erweitern diese Möglichkeiten beträchtlich. In den eBay-Clubs können Sie unter anderem...

  • chatten und diskutieren.
  • Club-Mitteilungen veröffentlichen und Rundmails senden.
  • einen gemeinsamen Terminkalender (z.B. für Treffen der Mitglieder) pflegen.
  • Online-Umfragen veranstalten.
  • Fotoalben erstellen und für die anderen Mitglieder verfügbar machen.

Einem bestehenden Club beizutreten ist denkbar einfach. Suchen Sie sich einen Club aus und klicken Sie auf diese Schaltfläche:

Bei öffentlichen Clubs sind Sie dann schon direkt mit an Bord. Wenn es sich um einen privaten Club handelt, muss zunächst der Club-Manager sein Einverständnis geben. 

Voraussetzung für die Gründung eines neuen Clubs ist ein Mitgliedskonto, das seit mindestens 90 Tagen bei eBay registriert ist und über mindestens 20 Bewertungspunkte verfügt. Wenn Sie sich entschließen einen Club zu gründen, sind Sie automatisch auch der Manager dieses Clubs. Sie können wählen, ob Ihr Club ein öffentlicher ist (jedes eBay-Mitglied kann Ihrem Club beitreten) oder, ob Sie lieber einen privaten Club gründen (Beitritte sind nur mit Ihrer Genehmigung möglich).

Für die eBay-Clubs gibt es spezielle Grundsätze, die Sie sich ansehen sollten, bevor Sie aktiv werden. Als Manager können Sie darüber hinaus eigene Regeln für Ihren Club aufstellen. Sie können auch Mitglieder Ihres Clubs zu Moderatoren ernennen, die Ihnen dabei helfen, den Club zu führen.

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team

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Datum: Freitag, 12. November 2004
Zeit: 18:23 Uhr MEZ
Archiv
*** ARTIKELLISTEN UND SUCHERGEBNISSEITEN ANPASSEN ***

Liebe eBay-Mitglieder,

Sie können ab jetzt  die Suchergebnisseiten und die Artikellisten noch besser Ihren Anforderungen anpassen. Ihre Einstellungen werden dann dauerhaft übernommen.

1. Unter "Anzeige anpassen" (1) können Sie jetzt auch die folgenden Angaben in die Listen aufnehmen:

  • Versandkosten (2)
  • Artikelnummern (3)
  • Land (4)

Hinweis:

  • Sie können sich zudem die Artikelbezeichnung in einer eigenen Zeile anzeigen lassen.
  • Mit einem Klick auf die jeweiligen Spaltenüberschriften können Sie die Angebote auf- oder absteigend sortieren.
  • Die Reihenfolge der Spalten können Sie nicht ändern.
  • Wenn Sie aus dem Pulldown-Menü "Sortieren nach" eine der Angaben auswählen, werden die entsprechenden Spalten ausschließlich der aktuellen Suchanfrage hinzugefügt.

2. Unter "Suchoptionen anpassen" (1) finden Sie ebenfalls drei neue Angaben, die Sie nun mit aufnehmen können:

  • Angebote mit Treuhandservice (2)
  • "Sofort & Neu"-Artikel (3)
  • Suche nach Verkäufer (4)

Nutzen Sie die Möglichkeit, aus den vielfältigen Such- und Sortieroptionen die für Sie passenden auszuwählen.

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team

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Datum: Mittwoch, 10. November 2004
Zeit: 16:52 Uhr MEZ
Archiv
*** E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ÜBER DIE NEUESTEN ANGEBOTE EINES BEVORZUGTEN VERKÄUFERS ***

Liebe eBay-Mitglieder,

in "Mein eBay" können Sie unter "Favoriten" auch bevorzugte Verkäufer speichern. Jetzt haben Sie die Möglichkeit, sich über die neuesten Angebote dieser Verkäufer per E-Mail benachrichtigen zu lassen:

  • Wenn Sie einen Verkäufer zur Liste der bevorzugten Verkäufer hinzufügen, werden Sie nun gefragt, ob Sie über dessen neueste Angebote per E-Mail informiert werden möchten.
  • Sie können in der Ansicht "Bevorzugte Verkäufer und Shops" einstellen, ob Sie diese E-Mail wöchentlich, zweiwöchentlich oder monatlich bekommen wollen.
  • Die E-Mail umfasst alle von Ihnen ausgewählten Verkäufer. Enthalten sind bis zu vier aktuelle Angebote je Verkäufer.
  • Hinweis:
    Diese E-Mail-Benachrichtigung wird automatisch von eBay erzeugt und versendet und nicht vom Verkäufer.

    Herzliche Grüße

    Ihr eBay-Team

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Datum: Montag, 08. November 2004
Zeit: 17:59 Uhr MEZ
Archiv
*** ÄNDERUNG BEI DER ENTFERNUNG VON BEWERTUNGEN ***

Liebe eBay-Mitglieder,

eBay greift grundsätzlich nicht in das Bewertungssystem ein. Abgegebene Bewertungen werden durch eBay weder verändert noch entfernt. An diesem Grundsatz hat sich nichts geändert.

Geändert hat sich die Verfahrensweise bei den Ausnahmen von diesem Grundsatz. Denn unter bestimmten Ausnahmebedingungen ist es möglich, Bewertungen entfernen zu lassen:

In der Regel wird jetzt nur noch der Bewertungskommentar entfernt, nicht der Bewertungspunkt. Die (meist negative) Bewertung fließt also trotzdem in die Berechnung des Bewertungsprofils mit ein. In der Liste der Bewertungen erscheint ein Hinweis, dass der Kommentar entfernt wurde.

Die vollständige Entfernung der Bewertung (Bewertungskommentar und Bewertungspunkt) kann nur noch erfolgen, wenn eine dieser drei Bedingungen erfüllt ist:

  1. Wenn das Mitglied die negative Bewertung versehentlich einem falschen Mitglied zugeordnet hat, diesen Fehler jedoch bereits behoben und die gleiche Bewertung für das richtige Mitglied abgegeben hat.
  2. Wenn die Bewertung von einer Person abgegeben wurde, die zum Zeitpunkt der Transaktion oder der Bewertungsabgabe hierzu nicht berechtigt war (z.B. wegen Minderjährigkeit).
  3. Wenn die Bewertung aufgrund einer vollstreckbaren richterlichen Entscheidung gegen denjenigen, der die Bewertung abgegeben hat, entfernt werden muss.
    Es bleibt in diesen drei Fällen auch kein Hinweis in der Liste der Bewertungen zurück.

Hinweis zur einvernehmlichen Bewertungsrücknahme:
Bewertungen können auch einvernehmlich zurückgenommen werden, wenn beide Handelspartner sich darüber einig sind. In diesem Fall wird der Bewertungspunkt nicht in die Berechnung des Bewertungsprofil miteinbezogen, aber der Bewertungskommentar bleibt erhalten und wird durch einen Hinweis auf die Rücknahme ergänzt.

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team

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Datum: Montag, 08. November 2004
Zeit: 17:53 Uhr MEZ
Archiv
*** NEUE ÜBERSICHTSSEITE 'UNSTIMMIGKEITEN ONLINE KLÄREN' ***

Liebe eBay-Mitglieder,

warten Sie als Verkäufer auf die Bezahlung oder als Käufer auf die Lieferung eines Artikels? Oft sind es Probleme in der Kommunikation, die zu solchen Verzögerungen führen. eBay bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten, die Unstimmigkeiten online zu klären.

Auf der neuen Seite "Unstimmigkeiten online klären" haben wir alle diese Möglichkeiten jetzt zusammengefasst, so dass Sie in Zukunft sofort das passende Online-Tool für ein eventuelles Problem mit Ihrem Handelspartner finden.

Diese neue Übersichtsseite ist auch als Ergänzung zum Sicherheitsportal zu verstehen, welches Ihnen vor allem bei der vorbeugenden Vermeidung von Problemen hilft.

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team

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Datum: Montag, 08. November 2004
Zeit: 16:50 Uhr MEZ
Archiv
*** EINFÜHRUNG EINER TURBO LISTER-BETAPHASE ***

Liebe eBay-Verkäufer,

in regelmäßigen Abständen aktualisieren wie unser kostenloses Offline-Tool Turbo Lister mit den neuesten Funktionen des eBay-Marktplatzes. Viele von Ihnen haben danach gefragt, und deshalb werden wir jetzt für jedes Turbo Lister-Update eine Betaphase vor der eigentlichen Produktfreigabe einführen.

  • Wie funktioniert die Turbo Lister-Betaphase?
    Da wir durch internes Testen nicht alle möglichen Nutzungsvarianten durchspielen können, laden wir erfahrene Turbo Lister-Nutzer herzlich ein, das neue Turbo Lister Update erst einmal zu testen, bevor das offizielle Turbo Lister-Update für alle freigegeben wird.
  • Wer kann an der Betaphase teilnehmen?
    Jeder Turbo Lister-Nutzer ist eingeladen, an der Betaphase teilzunehmen, aber erfahrene Nutzer werden am meisten davon profitieren, da sie neben den bekannten Funktionen auch neue ausprobieren können. Es ist wichtig zu verstehen, dass die Betaversion noch Fehler enthalten kann.
  • Wie wird man Betatester?
    Im Turbo Lister kann man sich jederzeit unter "Optionen" --> "Zusatzoptionen" zur Betaphase anmelden. Die angemeldeten Beta-Nutzer werden dann über den üblichen Updateprozess darüber informiert, dass eine neue Betaversion installiert werden kann. Alternativ kann auch über das Turbo Lister-Menü "Hilfsmittel" --> "Nach Programmaktualisierungen suchen" die Betaversion installiert werden.
  • Wie können Beta-Nutzer Fehler in der Betaversion melden?
    Die Betaphasen-Nutzer können die offiziellen Kommunikationswege mit eBay nutzen: Das Turbo Lister-Forum, das Kontaktformular oder den eBay Telefon-Support.
  • Wie lange dauert die Betaphase?
    Wir sammeln die Rückmeldungen der Beta-Nutzer und beheben die wichtigsten Programmfehler. Im allgemeinen dauert die Betaphase eine Woche. Erst dann erhalten alle Turbo Lister-Nutzer das aktuelle Turbo Lister-Update.
  • Wann beginnt die erste Betaphase?
    Voraussichtlich am Freitag, dem 5.11. können Sie zum ersten Mal eine Betaversion herunterladen. Sie können sich schon jetzt im Turbo Lister dazu anmelden. In dieser ersten Beta-Version können Sie dann im Turbo Lister die Zusatzoption "Sofort & Neu" für Ihre Angebote auswählen.

Bitte lesen Sie am Freitag an dieser Stelle weitere Informationen dazu.

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team

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Datum: Mittwoch, 03. November 2004
Zeit: 16:08 Uhr MEZ
Archiv
*** BGH-URTEIL ZUM WIDERRUFSRECHT BEI GEWERBLICHEN ONLINE-AUKTIONEN ***

Liebe eBay-Mitglieder,

heute hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass gewerbsmäßige Händler auch beim Vertragsschluss im Wege einer Zeitablauf-Online-Auktion ein Widerrufsrecht gewähren müssen. Das Urteil hat jetzt endlich Klarheit in dieser bislang umstrittenen Rechtsfrage gebracht. Die gewonnene Rechtssicherheit ist ein Vorteil für alle eBay-Mitglieder.

Auch bislang hatten Widerrufsrechte bereits eine erhebliche Bedeutung auf dem eBay-Marktplatz. Denn schon jetzt wird etwa bei einem Drittel der Angebote gewerblicher Händler der Kauf mit der „Sofort-Kaufen“-Format zum Festpreis abgeschlossen. Für diesen Bereich war das Bestehen eines Widerrufsrechts nach dem Fernabsatzrecht bereits anerkannt. Zudem bieten schon heute viele Händler auch beim Auktionsformat die Möglichkeit, die Ware ohne Angabe von Gründen zurückzusenden. Dies trägt dazu bei, dass der eBay-Marktplatz auch für den Einkauf von Neuwaren bei gewerblichen Händlern immer beliebter wird.

Wichtig ist allerdings, dass das Widerrufsrecht nur bei Angeboten gewerblicher Händler vorgeschrieben ist. Wer also als Privatmann bei eBay handelt, um etwa seinen Dachboden zu entrümpeln oder seinen Gebrauchtwagen zu verkaufen, wird auch künftig keiner derartigen Verpflichtung unterliegen. Außerdem steht das gesetzliche Widerrufsrecht nur Verbrauchern zu, das heißt nur solchen Personen, die für ihren privaten Bedarf, nicht aber für gewerbliche Zwecke oder für die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit, eingekauft haben.

Das Widerrufsrecht gilt darüber hinaus auch nicht bei allen Produkten. Kein Widerrufsrecht besteht bei versiegelten Datenträgern mit Video- oder Audioinhalten oder Software, wenn die Datenträger vom Käufer entsiegelt wurden. Ausgenommen sind zudem Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte. Auch bei verderblichen Waren oder solchen, deren Verfallsdaten überschritten sind, ist kein Widerruf möglich. Schließlich sind auch alle Produkte vom Widerruf ausgeschlossen, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zur Rücksendung geeignet sind.

Allgemeine Informationen zu Widerrufs- und Rückgaberecht finden Sie auch auf unseren Hilfeseiten, die wir nach Veröffentlichung des BGH-Urteils entsprechend aktualisieren werden.

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team

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Datum: Dienstag, 02. November 2004
Zeit: 11:29 Uhr MEZ
Archiv
*** NEU BEI EBAY: VERKAUFSBERICHTE ***

Liebe eBay-Verkäufer,

seit heute stehen Ihnen zwei Arten von Verkaufsberichten zur Verfügung, mit denen Sie Ihre Verkaufsaktivitäten langfristig messen können:

(Standard-)Verkaufsberichte
Die Standard-Verkaufsberichte sind kostenlos und können von Ihnen genutzt werden, sobald Sie ein Bewertungsprofil von mindestens 10 haben und in den letzten vier Monaten mindestens einen Artikel bei eBay verkauft haben. Folgende Informationen können Sie abrufen:

  • Die Summe all Ihrer Verkäufe
  • Die Summe all Ihrer Angebote
  • Den Durchnittsverkaufspreis Ihrer Angebote
  • Die Gesamtsumme aller Gebühren, die Sie an eBay bzw. an PayPal bezahlt haben

Verkaufsberichte Plus
Diese können von allen Verkäufern für 2,99 Euro im Monat abonniert werden. Die ersten 30 Tage sind kostenlos. Zusätzlich zu den Daten der Standard-Verkaufsberichte erhalten Sie folgende Informationen:

  • Mehr detaillierte Artikelinfos, wie z.B. die Gesamtsumme der angebotenen Artikel, die Summe der erfolgreichen Verkäufe usw.
  • Genauere Angaben zu den bezahlten Gebühren, d.h. eine Unterteilung nach den einzelnen Gebührenarten
  • Unterscheidung der Verkäufe nach Kategorien und nach Angebotsformat
  • Differenzierung Ihrer Angebote nach Angebotslaufzeiten, Datum und Zeit des Angebotsendes
  • Käuferdaten, wie die Summe aller Käufer oder Mehrfachkäufer

Tipp: Wenn Sie einen eBay Shop abonniert haben, erhalten Sie die Verkaufsberichte Plus kostenlos. Bitte beachten Sie, dass Sie diese trotzdem aktivieren müssen.

In "Mein eBay" unter "Meine Mitgliedschaft" --> "Abonnements verwalten" können Sie die Verkaufsberichte aktivieren, bzw. abonnieren.

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team

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Datum: Freitag, 29. Oktober 2004
Zeit: 11:52 Uhr MEZ
Archiv
*** NEUE REGELUNG ZUM BEENDEN VON ANGEBOTEN ***

Liebe eBay-Mitglieder,

seit heute ist es nicht mehr möglich, Auktionen in den letzten 12 Stunden ihrer Laufzeit vorzeitig zu beenden, wenn bereits Gebote abgegeben wurden. Dies gilt auch dann, wenn diese inzwischen gelöscht wurden.

Sie können übrigens weiterhin zu jedem Zeitpunkt der Angebotslaufzeit einzelne Gebote, z.B. von unerwünschten Bietern, löschen.

Hier lesen Sie weitere Informationen zum Beenden von Angeboten.

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team

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Datum: Freitag, 29. Oktober 2004
Zeit: 11:07 Uhr MEZ
Archiv
*** Aktualisiert: DIE NEUE ZUSATZOPTION 'SOFORT & NEU' ***

Liebe eBay-Mitglieder,

seit heute können Verkäufer unter bestimmten Bedingungen die kostenlose Zusatzoption "Sofort & Neu" im Verkaufsformular auswählen.

Bitte beachten Sie, dass es - entgegen unserer unten stehenden Vorankündigung - nicht Bedingung ist, dass der angebotene "Sofort & Neu"-Artikel originalverpackt ist. Die Richtlinien zum Artikelzustand "Neu" lesen Sie auf der entsprechenden Hilfeseite.

Alle Einzelheiten zu "Sofort & Neu" lesen Sie auf dieser Seite.

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team

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  *** Original: DEMNÄCHST BEI EBAY: DIE NEUE ZUSATZOPTION SOFORT & NEU ***
  Datum: Mittwoch, 20. Oktober 2004    Zeit: 16:14 Uhr MEZ
 

Liebe eBay-Mitglieder,

voraussichtlich am 26. Oktober führen wir die kostenlose Zusatzoption "Sofort & Neu" ein.

Mit "Sofort & Neu" können Artikel gekennzeichnet werden, die die folgenden vier Kriterien erfüllen:

  • Sofort-Kaufen: Der Käufer hat die Möglichkeit, den Artikel sofort zu kaufen.
  • Artikelzustand „neu“: Der angebotene Artikel ist neu und originalverpackt.
  • 14-Tage-Geld-zurück: Der Verkäufer akzeptiert die Rüchnahme des Artikels mit der Option "14-Tage-Geld-zurück". Bitte informieren Sie sich zu den rechtlichen Hintergründen auf dieser Seite.
  • Versandkosten: Die Versandkosten für den Artikel sind angegeben, d.h. die Gesamtkosten für den Artikel sind bereits auf der Artikelseite sichtbar.

Wenn ein Angebot alle diese Kriterien erfüllt, hat der Verkäufer die Möglichkeit, den Artikel als "Sofort & Neu" anzubieten. In den Artikellisten erscheint dann das Symbol "Sofort & Neu" hinter dem Angebot. Auch auf der Artikelseite erscheint dieses Symbol:
Sofort-Kaufen

Auf dieser Seite lesen Sie die detaillierten Informationen.

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team

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Datum: Montag, 18. Oktober 2004
Zeit: 13:48 Uhr MEZ
Archiv
*** AM 5. NOVEMBER TRETEN NEUE AGB UND EINE NEUE DATENSCHUTZERKLÄRUNG IN KRAFT ***

Liebe eBay-Mitglieder,

am Freitag, dem 5. November um 0.00 Uhr treten neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und eine neue Datenschutzerklärung in Kraft.

Diese AGB und die Datenschutzerklärung treten für alle bei eBay.de, eBay.at und eBay.ch angemeldeten Mitglieder ab dem 5. November 2004 in Kraft, sofern das Mitglied der Geltung der neuen AGB oder der Datenschutzerklärung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, in der sie ihm mitgeteilt werden, widerspricht.

Wenn Sie sich nach dem 13. Oktober bei eBay angemeldet haben, wurden Sie schon dazu aufgefordert, den neuen AGB und der neuen Datenschutzerklärung zuzustimmen. Sie werden in diesem Fall keine weitere Aufforderung per E-Mail erhalten.

Auf dieser Seite sehen Sie die Änderungen, die wir vorgenommen haben, farblich hervorgehoben:

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team

 

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Datum: Donnerstag, 14. Oktober 2004
Zeit: 09:26 Uhr MEZ
Archiv
*** Aktualisiert: NEUE HOMEPAGE UND NEUE NAVIGATIONSLEISTE ***

Liebe eBay-Mitglieder,

seit heute steht Ihnen eine neue Homepage und eine überarbeitete obere Navigationsleiste für alle eBay-Seiten zur Verfügung.

In unserer unten stehenden Vorankündigung lesen Sie die Einzelheiten. Bitte beachten Sie vor allem die veränderte Position der "Power-Suche", die in "Erweiterte Suche" umbenannt wurde.

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team

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Datum: Freitag, 08. Oktober 2004
Zeit: 11:18 Uhr MEZ
Archiv
*** VORANKÜNDIGUNG: NEUE FUNKTIONEN AUF DER SEITE 'ANDERE ARTIKEL DES VERKÄUFERS' ***

Liebe eBay-Mitglieder,

voraussichtlich ab dem 12. Oktober erscheint die Seite "Andere Artikel des Verkäufers" in einem neuen Design und mit neuen Funktionen. Folgende Änderungen haben wir im Einzelnen vorgenommen:

  • Neues Design
    Die Seite wird dem Design der Suchergebnisseiten angepasst.
  • Alle Suchoptionen
    Bei Verkäufern mit sehr vielen Angeboten können Sie auf dieser Seite alle Optionen zur Erweiterung und Einschränkung einer Suche nutzen, die Ihnen auf den Suchergebnisseiten auch zur Verfügung stehen.
  • Angaben zum Verkäufer
    Zusätzlich finden Sie in Zukunft unterhalb der Suchoptionen in der linken Spalte dieselben ausführlichen "Angaben zum Verkäufer", die Sie auch immer auf den Artikelseiten informieren.

Tipp:
Auf allen anderen Suchergebnisseiten finden Sie dann außerdem eine Suchoption "Artikel eines Verkäufers finden".

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team

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Datum: Freitag, 29. Oktober 2004
Zeit: 11:56 Uhr MEZ
Archiv
*** Aktualisiert: SSL-VERSCHLÜSSELUNG JETZT STANDARD ***

Liebe eBay-Mitglieder,

seit heute ist auch das Einloggen vor der Gebotsabgabe bzw. vor dem Sofort-Kauf SSL-verschlüsselt. Damit sind alle Einlog-Verbindungen auf der eBay-Site standardmäßig SSL-verschlüsselt.

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team

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  *** Original: SSL-VERSCHLÜSSELUNG JETZT STANDARD ***
  Datum: Mittwoch, 20. Oktober 2004    Zeit: 18:07 Uhr MEZ
 

Liebe eBay-Mitglieder,

nahezu alle Verbindungen, bei denen Sie sich einloggen müssen, sind jetzt SSL-verschlüsselt. SSL (Secure Socket Layer) ist der Sicherheitsstandard im Internet für verschlüsselte Verbindungen.

Bisher war die SSL-Verschlüsselung für eBay-Mitglieder über einen Link optional nutzbar. Jetzt ist sie Standard bei allen Einlogverbindungen, außer jenen bei der Gebotsabgabe bzw. beim Sofort-Kauf. Voraussichtlich ab Ende Oktober werden auch diese Einlogverbindungen verschlüsselt sein. Damit sind dann alle Einlogverbindungen bei eBay standardmäßig SSL-verschlüsselt.

Sie erkennen eine sichere (verschlüsselte) Verbindung daran, dass

  • am Anfang der URL (Internetadresse) "https" anstelle von "http" steht.
  • an dem verschlossenen Schloss-Symbol unten rechts im Browser (bei Internet Explorer).

Beim Einloggen werden Sie davon nichts merken, es sind auch sonst keinerlei Beeinträchtigungen damit verbunden.

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team

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Datum: Mittwoch, 06. Oktober 2004
Zeit: 17:28 Uhr MEZ
Archiv
*** VORANKÜNDIGUNG: NEUE HOMEPAGE UND NEUE NAVIGATIONSLEISTE ***

Liebe eBay-Mitglieder,

voraussichtlich am 12. Oktober werden wir die Homepage ändern. Dabei wird auch die obere Navigationsleiste auf allen eBay-Seiten vereinheitlicht.

1. Die neue Homepage wird in zwei verschiedenen Ansichten erscheinen, je nachdem, ob Sie eingeloggt sind oder nicht:

  • Wenn Sie nicht eingeloggt sind, werden Sie die Homepage sehen, wie Sie sie kennen.
  • Wenn Sie eingeloggt sind, erscheint in Zukunft auf der rechten Seite ein Kasten, der die wichtigsten Informationen aus Ihrem "Mein eBay" enthält und Sie so an noch laufende Transaktionen erinnert. Die "Hilfreichen Links", die Sie sonst dort sehen, finden Sie dann unterhalb dieses Kastens.

Damit Sie sich schon jetzt ein Bild von der neuen Homepage (mit "Mein eBay") machen können, haben wir für Sie eine Vorschau erstellt.

Tipp: Auch auf der Kaufen-Startseite sehen Sie demnächst den Kasten mit den wichtigsten "Mein eBay"-Erinnerungen - wenn Sie eingeloggt sind.

2. Durch die Vereinheitlichung der Navigationsleisten wird sich Folgendes ändern:

  • Der Link zur Hilfe - im Moment noch ein Textlink in der oberen Reihe - wird dann als Schaltfläche in der unteren Reihe rechts zu sehen sein.
  • Die "Powersuche" wird in "Erweiterte Suche" umbenannt.
  • Der Link zur "Erweiterten Suche" - derzeit noch als Schaltfläche "Suche" in der unteren Reihe - wird sich in Zukunft als Textlink ganz rechts befinden. Darüber finden Sie zudem ein neues Suchfeld. Sie haben so auf allen Seiten die Möglichkeit, sofort eine neue Suche zu starten.

Hier sehen Sie die alte und die neue Navigationsleiste im Vergleich:

Alte Navigationsleiste:


Neue Navigationsleiste:

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team

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Datum: Freitag, 01. Oktober 2004
Zeit: 14:37 Uhr MEZ
Archiv
*** ÜBERARBEITETER GRUNDSATZ ZUR VERWENDUNG VON SKRIPTSPRACHEN BEIM ANBIETEN VON ARTIKELN ***

Liebe eBay-Mitglieder,

wir haben den Grundsatz zur Verwendung von Skriptsprachen, wie Javascript und HTML, beim Anbieten von Artikeln grundlegend überarbeitet.

Der neue Grundsatz lautet:

Es ist verboten, beim Anbieten von Artikeln die folgenden Skript- oder HTML-Funktionen zu verwenden:

  • Skripte, die Cookies setzen oder auslesen
  • Skripte, die den Benutzer von eBay zu anderen Internet-Angeboten weiterleiten
  • Skripte, die automatisch Pop-up-Fenster oder MS-Assistenten generieren
  • Skripte, durch die automatisch aktive Inhalte von anderen Computern heruntergeladen werden (ausgenommen ist Macromedia Flash)
  • Skripte, die Inhalte außerhalb der Artikelbeschreibung überschreiben
  • Skripte, die extern liegende Skripte oder Seiten aufrufen (z.B. über JavaScript Includes oder Iframes)
  • Skripte, mit denen Einträge in der Registry geändert werden oder Skripte, die auf eine andere Art Daten auf die Festplatte des Benutzers schreiben
  • Skripte, über die automatisch Daten an andere Skripte von eBay gesendet werden.

Des Weiteren sind alle Versuche verboten, den Quellcode zu verschleiern, um Inhalte der Artikelbeschreibung zu verstecken, einschließlich der Benutzung der Unescape-Funktion in JavaScript. Dieses Verbot gilt auch für Versuche, HTML-Tags zu zertrennen, um sie zu verstecken.

Erläuterung zu diesem Grundsatz

Die Verwendung der genannten Skript- und HTML-Funktionen beeinträchtigt die Funktionalität von eBay.

Hinweise

Die Entscheidung, ob Angebote mit diesem Grundsatz im Einklang stehen, liegt allein bei eBay. eBay behält sich vor, Angebote zu entfernen, die gegen diesen Grundsatz verstoßen.

Möglicherweise sind sich viele Mitglieder bei der Verwendung dieser SKripte nicht bewusst, und dass sie damit die Funktionalität von eBay beeinträchtigen. Um den allgemeinen Sicherheitsbedürfnissen Rechnung zu tragen, ist die Verwendung dieser Skripte daher untersagt.

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team

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Datum: Donnerstag, 30. September 2004
Zeit: 10:48 Uhr MEZ
Archiv
*** NEUE SICHERHEITSVORKEHRUNG: PASSWORT-SICHERHEITSPRÜFUNG ***

Liebe eBay-Mitglieder,

wenn Sie Ihr eBay-Passwort ändern - und natürlich auch, wenn neue eBay-Mitglieder zum ersten Mal bei der Anmeldung ein Passwort eingeben -, unterstützt eine Sicherheitsprüfung die Erstellung eines sicheren Passworts.

Und das funktioniert folgendermaßen:
Neben dem Feld für die Passworteingabe sehen Sie jetzt einen dreistufigen Balken. Je sicherer das eingegebene Passwort ist, desto länger wird der Balken.

Hier sehen Sie einen Ausschnitt aus dem eBay-Anmeldeformular:

Tipps:

  • Ändern Sie Ihr Passwort in regelmäßigen Abständen. Hier können Sie Ihr Passwort ändern.
  • Lesen Sie dazu unsere Tipps zur Passwortwahl.

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team

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Datum: Donnerstag, 30. September 2004
Zeit: 10:52 Uhr MEZ
Archiv
*** NEUE AUTOMATISIERUNGSFUNKTIONEN FÜR DEN VERKAUFSMANAGER PRO ***

Liebe eBay-Verkäufer,

als Abonnent des Verkaufsmanagers Pro (VM Pro) profitieren Sie jetzt von neuen Automatisierungen:

1. Automatisches, regelbasiertes Einstellen von Angeboten aus dem Warenbestand
Jeder Vorlage im VM Pro-Warenbestand kann eine Regel zugewiesen werden, wann ein Angebot automatisiert eingestellt werden kann:

  • An welchen Wochentagen soll das Angebot gestartet werden?
  • Zu welcher Tageszeit soll das Angebot an diesen Tagen gestartet werden?
  • In welchen Abständen soll dieser Zyklus wiederholt werden?
  • Für welchen Zeitraum soll diese Regel gelten?

Bitte beachten Sie: Für jedes automatisierte Einstellen wird die Gebühr für die Zusatzoption "Startzeitplanung" fällig. Sie beträgt 10 Cent.

2. Automatisches Wiedereinstellen nicht verkaufter Artikel
Einem Angebot kann zudem eine Regel hinzugefügt werden, dass der Artikel bei Nichtverkauf automatisch wiedereingestellt wird, z.B.:

  • Wie oft soll ein nicht verkauftes Angebot automatisch wiedereingestellt werden? Nur einmal oder immer wieder, bis es verkauft wurden ist?
  • Wann soll es wiedereingestellt werden? Sofort nach Nichtverkauf des Artikels oder x Tage später?

3. Neue Regel für die automatisierte Bewertungsabgabe

  • Zusätzlich zur bestehenden Funktionalität "Auto-Bewertung bei Zahlungseingang" kann man nun alternativ festlegen, dass eine "Auto-Bewertung bei Eingang einer positiven Bewertung des Käufers" vergeben werden soll.

4. Neue automatische E-Mails
Zusätzlich zu den Auto-E-Mails "Zahlung erhalten" und "Artikel versendet" gibt es nun 3 weitere, optionale Auto-E-Mails:

  • Die "Nachricht an den Käufer" wird sofort nach Angebotsende versendet.
  • Die "Zahlungserinnerung" wird versendet, wenn der Verkäufer x Tage nach Angebotsende den Artikel nicht als bezahlt markiert hat.
  • Die "Bewertungserinnerung" wird gesendet, wenn der Käufer x Tage nach Versanddatum noch keine Bewertung hinterlassen hat.

Verwaltung dieser VM Pro-Einstellungen
Alle diese VM Pro-Einstellungen sind auf einer einfach zugänglichen Seite in „Mein eBay“ zusammengefasst.

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team

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Datum: Mittwoch, 29. September 2004
Zeit: 10:16 Uhr MEZ
Archiv
*** NEU BEI EBAY: ABONNEMENTS VERWALTEN ***

Liebe eBay-Mitglieder,

seit heute haben Sie die Möglichkeit in "Mein eBay" alle Ihre eBay-Abonnements auf einer Seite zusammengefasst, damit Sie diese besser verwalten können.

Sie erreichen die entsprechende Seite über den Link "Abonnements verwalten" in "Mein eBay" und können dort ...

  • den Abonnement-Level ändern, z.B. von "Verkaufsmanager" zu "Verkaufsmanager Pro".
  • bestehende Abonnements kündigen.
  • neben den bestehenden Abonnements auch noch nicht gewählte Abonnements sehen, sich dafür anmelden oder Näheres über diese erfahren.

Shop-Besitzer gelangen zudem über den Link „Shop verwalten“ direkt zur Shop-Verwaltung.

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team

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Datum: Dienstag, 28. September 2004
Zeit: 11:55 Uhr MEZ
Archiv
*** NEUE INTERNATIONALE VERSANDOPTIONEN IM VERKAUFSFORMULAR ***

Liebe eBay-Verkäufer,

seit heute haben Sie im Verkaufsformular die Möglichkeit, neben den Angaben zum nationalen Versand, genauere Angaben zum internationalen Versand zu machen:

  • Sie können aus einem Pull-Down-Menü bis zu drei Versandarten auswählen, die Sie für den internationalen Versand anbieten wollen.
  • Dazu wählen Sie ein Land bzw. eine internationale Region aus.
  • Zusätzlich tragen Sie jeweils die Versandkosten ein.
  • Alle Angaben erscheinen dann auf der Artikelseite und in der Kaufabwicklung.

Hinweis: Die internationale Versandauswahl wird bei der nächsten Aktualisierung auch für Turbo Lister-Nutzer zur Verfügung stehen.

Herzliche Grüße

eBay-Team

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Datum: Dienstag, 28. September 2004
Zeit: 11:26 Uhr MEZ
Archiv
*** NEUE GEBOTSÜBERSICHT BEI POWERAUKTIONEN ***

Liebe eBay-Mitglieder,

wir haben die Gebotsübersicht bei Powerauktionen optimiert, um deren Verlauf übersichtlicher zu gestalten:

  • Die Maximalgebote aller teilnehmenden Bieter sind jetzt nicht mehr zu sehen.
  • Dafür sieht man das jeweils aktuelle Gebot der einzelnen Bieter.
  • Und: Alle aktuellen Höchstbieter, also alle Bieter, die den Zuschlag erhalten würden bzw. erhalten, sind gelb markiert, sowohl während der Powerauktion, als auch nach Auktionsende.

Bitte beachten Sie, dass die entsprechenden Hilfeseiten noch nicht aktualisiert wurden. Wir werden dies so schnell wie möglich nachholen.

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team

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Datum: Mittwoch, 22. September 2004
Zeit: 14:06 Uhr MEZ
Archiv
*** WERBEN BEI EBAY MIT DEM NEUEN WERBETOOL ***

Liebe eBay-Verkäufer,

wir freuen uns, Ihnen das neue eBay Werbetool vorstellen zu können, nach dem schon viele von Ihnen gefragt hatten:

Was kann das eBay Werbetool?

Mit dem eBayWerbetool können Sie Ihre eigenen Werbebanner bei eBay erscheinen lassen. Über diese Banner gelangen potentielle Käufer z.B. direkt zu Ihrem eBay Shop, auf Ihre Liste aktueller Angebote oder auch auf einzelne Angebote, wenn Sie das möchten.

Wie werden Ihre Werbebanner gezeigt?

Sie wählen sich zu jedem Ihrer Banner einen Suchbegriff, der zu Ihren Angeboten bei eBay passt. Wenn ein Käufer in der eBay-Suche den von Ihnen gewählten Begriff eingibt, werden Ihre Banner oben auf der Suchergebnisseite gezeigt.

Was kostet das eBay Werbetool?

Sie bezahlen nur, wenn ein Käufer tatsächlich auf Ihr Banner klickt und anschließend bei Ihren Angeboten landet. Den Klickpreis bestimmen Sie selbst, er muss mindestens 15 Cent betragen. Wenn Sie nicht der einzige Verkäufer sind, der einen bestimmten Suchbegriff verwendet, entscheidet die Höhe des Klickpreises, wessen Banner bevorzugt dargestellt werden.

Das eBay Werbetool läßt sich in wenigen Minuten einrichten. Probieren Sie es aus!

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team

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Datum: Mittwoch, 22. September 2004
Zeit: 09:47 Uhr MEZ
Archiv
*** Aktualisiert: EBAY BEI MOBILE UND MOBILE BEI EBAY ***

Liebe eBay-Mitglieder,

seit heute können Sie für 1 Euro die angekündigte Zusatzoption "Darstellung bei mobile.de" im Verkaufsformular auswählen.

Diese Zusatzoption steht Ihnen zur Verfügung, wenn Sie ein Fahrzeug in einer der eBay Motors-Kategorien "Automobile", "Spezielle Fahrzeuge" oder "Motorräder" anbieten.

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team

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  *** Vorherige Aktualisierung: EBAY BEI MOBILE UND MOBILE BEI EBAY ***
  Datum: Freitag, 03. September 2004    Zeit: 12:35 Uhr MEZ
 

Liebe eBay-Mitglieder,

seit dem 28. Juli werden Angebote in den Kategorien "Automobile", "Spezielle Fahrzeuge" und "Motorräder" auch bei mobile.de dargestellt. Die Darstellung bei mobile.de geschah bisher automatisch und war kostenlos.

In der Woche vom 14.9. wird die "Darstellung bei mobile.de" als Zusatzoption eingeführt. Die Gebühr dafür wird 1 Euro betragen.

Die Zusatzoption "Darstellung bei mobile.de" werden Sie zukünftig im Verkaufsformular auswählen können, wenn Sie in einer der oben genannten eBay Motors-Kategorien ein Fahrzeug anbieten.

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team

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  *** Original: EBAY BEI MOBILE UND MOBILE BEI EBAY ***
  Datum: Mittwoch, 28. Juli 2004    Zeit: 16:44 Uhr MEZ
 

Liebe Mitglieder,

ab heute können eBay Motors-Verkäufer, die ihre Fahrzeuge in den Kategorien "Automobile", "Spezielle Fahrzeuge" oder "Motorräder" anbieten, kostenlos auch auf der Website von mobile.de von Kaufinteressenten gefunden werden.

Sobald ein Käufer auf mobile.de ein entsprechendes Fahrzeug sucht, werden unten auf den mobile.de-Suchergebnisseiten auch die jeweils nächsten drei auslaufenden Fahrzeugangebote von eBay angezeigt. Damit werden die Verkaufschancen für Fahrzeuge bei eBay weiter verbessert und Sie erreichen noch mehr Interessenten.

Im Gegenzug werden auch eBay-Käufern, die in den Kategorien "Automobile", "Spezielle Fahrzeuge" oder "Motorräder" Fahrzeuge suchen, Anzeigen von mobile.de angezeigt.

Die Abwicklung des Kaufs / Verkaufs des Fahrzeugs bei eBay bzw. bei mobile.de läuft dann unverändert.

Dieser Service steht bis Mitte September kostenlos allen Verkäufern bei eBay Motors zur Verfügung.

Herzliche Grüße

eBay-Team

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Datum: Montag, 20. September 2004
Zeit: 18:38 Uhr MEZ
Archiv
*** DAS NEUE EBAY VERKAUFSAGENTEN-VERZEICHNIS ***

Liebe eBay-Mitglieder,

wenn Sie keine Zeit oder Möglichkeit haben, selbst zu verkaufen, können Sie eBay Verkaufsagenten - erfahrene eBay-Verkäufer - für sich verkaufen lassen.

Damit Sie schnell den richtigen Verkaufsagenten in Ihrer Nähe finden, haben wir das Verkaufsagenten-Verzeichnis, eine Art "Gelbe Seiten" der Verkaufsagenten, jetzt optimiert:

  • Suche nach Verkaufsagenten:
    Die Suche nach Verkaufsagenten ist jetzt einerseits benutzerfreundlicher, andererseits durch die Powersuche um viele neue Suchmöglichkeiten erweitert worden. Dazu zählt z.B. die Suche nach Verkaufsagenten, die Services anbieten, die sich nicht in Kategorien widerspiegeln, wie z.B. weltweites Verkaufen.
    Auch die Suchlogik wurde optimiert. Wenn z.B. bei einer Suche nach Verkaufsagenten einer bestimmten Kategorie nicht genügend Treffer erzielt werden, wird automatisch das Postleitzahlengebiet erweitert.
  • Verkaufsagenten mit Ladengeschäften oder Abholservices:
    Von den über 17.000 Verkaufsagenten in Deutschland betreiben über 500 ein Ladengeschäft, wo Auftraggeber ihre Artikel abgeben können. Mehr als 1000 Verkaufsagenten bieten sogar einen Abholservice an. Details zu diesen erweiterten Services können über die Profile der Verkaufsagenten abgerufen werden.
  • Verkaufsagenten für gewerbliche Auftraggeber:
    In den Profilen der Verkaufsagenten ist jetzt erkennbar, ob diese für private, für gewerbliche oder für beide Arten von Auftraggebern verkaufen. Auch gibt es innerhalb der Powersuche die Möglichkeit, nach speziellen Verkaufsagenten für gewerbliche Auftraggeber zu suchen.
  • Erweiterte Kontaktmöglichkeiten für Personen, die nicht bei eBay angemeldet sind:
    Nicht nur eBay-Mitglieder interessieren sich für diesen Service der Verkaufsagenten. Deshalb ermöglichen jetzt die meisten Verkaufsagenten auch Personen, die nicht bei eBay angemeldet sind, die Kontaktaufnahme per Telefon und per E-Mail über ihre jeweilige Profilseite im Verkaufsagenten-Verzeichnis.

Achten Sie auf dieses Zeichen:

Verkaufsagenten

Wenn Sie dieses Zeichen in Schaufenstern oder bei eBay sehen, macht dort ein Verkaufsagent auf seine Dienste aufmerksam.
Probieren Sie es doch einmal aus - bequemer geht es nicht!

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team

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Datum: Donnerstag, 16. September 2004
Zeit: 09:55 Uhr MEZ
Archiv
*** VERBESSERUNG IM VERKAUFSFORMULAR ***

Liebe eBay-Mitglieder,

wenn Sie das Verkaufsformular nur zum Teil ausgefüllt haben bzw. das Einstellen eines Angebots abbrechen, werden Ihre Angaben jetzt gespeichert, so dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt einfach da weitermachen können, wo Sie aufgehört haben.

Wenn Sie das Verkaufsformular das nächste Mal wieder aufrufen, kommen Sie über die Verkaufen-Startseite zu Ihrem abgebrochenen Angebot.

Bitte beachten Sie, dass immer nur das zuletzt abgebrochene Angebot gespeichert wird, und zwar 30 Tage lang.

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team

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Datum: Mittwoch, 15. September 2004
Zeit: 11:24 Uhr MEZ
Archiv
*** OPTIMIERUNGEN DER GEBOTSÜBERSICHT ***

Liebe eBay-Mitglieder,

um die Transparenz des Marktplatzes zu erhöhen, haben wir die Gebotsübersicht, die von der Artikelseite aus verlinkt ist, optimiert:

  • Alle Gebote werden jetzt auf der Gebotsübersichtsseite angezeigt.
  • Wenn ein Gebot abgegeben wurde, wird der Gebotsbetrag angezeigt und wenn ein Gebot zurückgezogen wurde, werden Informationen darüber unter der Gebotsliste angezeigt.
  • Das jeweils aktuelle Höchstgebot ist jetzt gelb unterlegt.
  • Wenn Sie eingeloggt sind und ein Gebot abgegeben haben, sehen Sie jetzt ganz oben auf der Gebotsübersicht noch einmal Ihr Maximalgebot. Bitte beachten Sie, dass die Maximalgebote der anderen Bieter weiterhin nicht für andere sichtbar sind. Es werden lediglich die aktuellen Gebote angezeigt.
  • Zudem ist es jetzt möglich, direkt von der Gebotsübersichtsseite die Funktion "Artikel beobachten" zu aktivieren.

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team
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Datum: Montag, 13. September 2004
Zeit: 10:08 Uhr MEZ
Archiv
*** NEU BEI EBAY: ANGEBOTSANALYSE ***

Liebe eBay-Verkäufer,

seit heute finden Sie auf der letzten Seite im Verkaufsformular (Überprüfen & Senden) eine kostenlose Angebotsanalyse. Diese Funktion überprüft die Angaben zu Ihrem Angebot und schlägt Ihnen Optimierungen vor.

Folgende Angaben bzw. (Zusatz-)Optionen werden dabei überprüft:

  • Haben Sie Bilder hinzugefügt?
  • Ist die Artikelbezeichnung ausreichend?
  • Nutzen Sie die Galerie?
  • Haben Sie Versandkosten angegeben?
  • Ist die Artikelbeschreibung zu kurz?
  • Haben Sie PayPal als Zahlungsmethode angegeben?
  • Haben Sie überhaupt Zahlungsmethoden oder Rückgaberichtlinien angegeben?

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team

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Datum: Freitag, 10. September 2004
Zeit: 11:02 Uhr MEZ
Archiv
*** Aktualisiert: 14-TAGE-GELD-ZURÜCK ***

Liebe eBay-Mitglieder,

wie bereits angekündigt, haben Sie nun die Möglichkeit, über das Verkaufsformular "14-Tage-Geld-zurück" anzubieten.

Auf dieser Seite lesen Sie die Einzelheiten.

Zusätzlich finden Sie einen Link zu den "rechtlichen Rahmenbedingungen" im Verkaufsformular.

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team

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  *** Original: DEMNÄCHST BEI EBAY: 14-TAGE-GELD-ZURÜCK ***
  Datum: Montag, 30. August 2004    Zeit: 12:47 Uhr MEZ
 

Liebe eBay-Verkäufer,

voraussichtlich ab dem 6. September werden Sie die Möglichkeit haben, über das Verkaufsformular "14-Tage-Geld-zurück" anzubieten.

Deutliche Angaben zur Rücknahme schaffen Vertrauen bei Käufern und erhöhen Ihre Verkaufschancen.

Sie können dann ergänzend noch nähere Angaben zu Ihren Rücknahmebedingungen machen. Erläutern Sie z.B. als privater Verkäufer, wer die Kosten für einen zurückgeschickten Artikel übernimmt oder in welchem Zustand Sie zurückgegebene Artikel akzeptieren (z.B. ungeöffnete Originalverpackung oder geöffnete Verpackung mit allen Originalteilen).

Weitere Informationen werden Sie ab dem 6.9. unter dem Link "rechtliche Rahmenbedingungen" im Verkaufsformular finden.

Bitte beachten Sie als professioneller Verkäufer, dass Sie …

  • … möglicherweise verpflichtet sind, privaten Käufern ein Widerruf- oder Rückgaberecht anzubieten.
  • … auch weitere gesetzliche Informationspflichten haben.


Hier sehen Sie eine Vorschau der Angaben zur Rücknahme im Verkaufsformular:

Und hier sehen Sie eine Vorschau der Angaben zur Rücknahme auf der Artikelseite:

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team

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Datum: Montag, 06. September 2004
Zeit: 12:47 Uhr MEZ
Archiv
*** NEUE OPTIONEN FÜR DIE KÄUFERVERWALTUNG ***

Liebe eBay-Verkäufer,

bisher hatten Sie in der Käuferverwaltung die Möglichkeit, einzelne Käufer zu einer Liste bevorzugter Käufer oder zu einer Liste nicht aktzeptierter Käufer hinzuzufügen. Seit heute können Sie mit der Käuferverwaltung ganze Gruppen von Käufern zu Ihrer Liste nicht akzeptierter Käufer hinzufügen.

Folgende Gruppen von Käufern können Sie auf die Liste setzen, damit diese keine Artikel bei Ihnen kaufen können oder auf Ihre Auktionen bieten können:

  • Alle Käufer, die ein negatives Bewertungsprofil haben.
  • Alle Käufer, die in den letzten 30 Tagen zweimal wegen eines nicht-bezahlten Artikels (von unterschiedlichen Verkäufern) verwarnt wurden.
  • Alle Käufer, die in einem anderen Land ansässig sind. (Wenn Sie z.B. nur nach Deutschland verkaufen wollen.)

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, einzelne Käufer von diesen Regeln auszunehmen.

Die Käuferverwaltung finden Sie in "Mein eBay" unter "Meine Mitgliedschaft" --> "eBay-Einstellungen".

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team

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Datum: Freitag, 03. September 2004
Zeit: 12:59 Uhr MEZ
Archiv
*** Aktualisiert: DER EBAY BILDERMANAGER ***

Liebe eBay-Verkäufer,

einige von Ihnen haben danach gefragt, deshalb möchten wir an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen: Der Bildermanager steht natürlich erst im Verkaufsformular, in "Mein eBay" und in den eBay Shops zur Verfügung, wenn Sie ihn abonniert haben.

Auf dieser Seite können Sie sich informieren und den Bildermanager abonnieren.

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team

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  *** Original: NEU BEI EBAY: DER BILDERMANAGER ***
  Datum: Donnerstag, 02. September 2004    Zeit: 19:35 Uhr MEZ
 

Liebe eBay-Verkäufer,

wir freuen uns, Ihnen heute den neuen eBay Bildermanager vorstellen zu dürfen.

Der Bildermanager ist ein voll in das eBay-System integriertes Online-Tool zur Verwaltung von Bildern.

Der eBay Bildermanager bietet Ihnen folgende Vorteile gegenüber dem erweiterten Bilderservice:

  • Ein monatliches Abonnement ohne zusätzliche Kosten für das Hinzufügen von Bildern zu Ihren Angeboten
  • Verbesserte Sicherheit mit der Wasserzeichen-Markierung
  • Integrierte Bildspeicherung
  • Hochladen von mehreren Bildern mit nur einem Klick
  • Organisation Ihrer Bilder durch Einrichtung von persönlichen Ordnern
  • Leichter Zugang zu Ihren Bildern im Verkaufsformular

Mit dem eBay Bildermanager können Sie Ihre Bilder selbstverständlich auch hochladen, bearbeiten und Ihren Angeboten hinzufügen, wie Sie es vom eBay Bilderservice gewohnt sind.

Alle eBay Shop-Besitzer erhalten automatisch 1 MB kostenlosen Speicherplatz.
Wenn Sie Shop-Besitzer sind und den Bildermanager nicht abonniert haben, können Sie trotzdem über 1 MB kostenlosen Speicherplatz des Bildermanagers verfügen. In diesem Fall ist der direkte Zugang zu den Bildern aber nur über "Mein eBay" möglich", nicht über das Verkaufsformular.

Der kostenlose Speicherplatz dient lediglich der Bilderablage. Wenn Sie diese Bilder für Ihre Angebote verwenden möchten, können Sie sie über die Eingabe der URL unter „Eigener Bilderservice“ einfügen. Die Hinzufügen der Bilder wird in diesem Fall wie üblich berechnet. Wenn Sie dann als Shop-Besitzer den Bildermanager abonnieren, steht Ihnen selbstverständlich der gesamte Funktionsumfang zur Verfügung.

Der Bildermanager ist in folgende Funktionen eingebunden:

Auf unserer Bildermanager-Seite finden Sie die Gebühren für das Abonnement und weitere Informationen.

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team

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Datum: Freitag, 03. September 2004
Zeit: 09:58 Uhr MEZ
Archiv
*** NEU IM VERKAUFSFORMULAR: DER EBAY-VERSANDKOSTENRECHNER ***

Liebe eBay-Verkäufer,

seit heute finden Sie im Verkaufsformular auf der Seite "Bezahlung und Versand" einen komfortablen Versandkostenrechner.

So funktioniert der Versandkostenrechner:

  1. Nachdem Sie auf den Link "Versandkostenrechner" geklickt haben, erhalten Sie ein Suchergebnis mit verschiedenen (versicherten und nicht-versicherten) Versandarten, inklusive der jeweiligen Versandkosten. Die Berechnung der Versandkosten orientiert sich an der Kategorie, in der Sie Ihren Artikel anbieten.
  2. Wenn Sie möchten, können Sie jetzt die bereits vorausgefüllten Angaben zu Ihrem Artikel, wie z.B. Warenwert, Verpackungsart oder Maße, verändern bzw. anpassen.
  3. Sie können nun bis zu drei Versandarten auswählen und in das Verkaufsformular übertragen, indem Sie auf "Daten übertragen" klicken.
  4. Die Käufer können dann später wie gewohnt eine dieser von Ihnen angebotenen Versandarten auswählen.

Hinweise:

  • Die von Ihnen gewählten Versandarten bleiben im Verkaufsformular gespeichert, bis Sie sie durch andere ersetzen.
  • Sie können den Versandkostenrechner hier direkt ausprobieren, eine Übertragung der Versandarten ins Verkaufsformular ist aber nur möglich, wenn Sie den Versandkostenrechner aus dem Verkaufsformular heraus aktivieren.

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team

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Datum: Mittwoch, 01. September 2004
Zeit: 15:51 Uhr MEZ
Archiv
*** NEU BEI EBAY: ONLINE-TRAINING ***

Liebe eBay-Mitglieder,

wir freuen uns ganz besonders, Ihnen heute das neue eBay Online-Training vorstellen zu dürfen.

Im eBay Online-Training können interessierte eBay-Mitglieder, aber auch Besucher des Marktplatzes spielerisch alles über das Kaufen und Verkaufen bei eBay lernen.

Das Online-Training bietet Lerninhalte in Form von interaktiven Kursen und Trainingsmodulen. Zunächst starten wir mit 8 Trainingsmodulen für eBay-Einsteiger. Anfang 2005 wird das Angebot über 30 Trainingsmodule umfassen, die sich sowohl an Einsteiger, Fortgeschrittene, als auch an Profis richten.

In einem personalisierten Bereich, "Meine Trainings" genannt, können Trainingsmodule nach eigenen Interessen zusammengestellt werden. Jeder Kurs wird außerdem von einem Quiz begleitet. Hat man in einem Kurs alle Quizfragen richtig beantwortet, kann man sich eine "Erfolgsbescheinigung" ausdrucken.

Gleichzeitig haben wir das bisherige Trainingscenter in eBay Trainingsportal umbenannt und neu gestaltet. Hier kann man sich einen Überblick über alle Offline- und Online-Trainingsangebote von eBay verschaffen. Eine Suche ermöglicht z.B. das Finden von eBay Universitys, eBay Workshops oder VHS-Kursen mit eBay-Inhalten.

Ab morgen kommen Sie auch direkt über die eBay-Startseite (rechts oben unter "Hilfreiche Links") zum Online-Training.

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team

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Datum: Mittwoch, 01. September 2004
Zeit: 12:36 Uhr MEZ
Archiv
*** NEUE POWERSELLER-KRITERIEN ***

Liebe eBay-Verkäufer,

zum 1. September 2004 gelten neue Kriterien für das eBay PowerSeller-Programm.

Hier lesen Sie die drei wichtigsten Änderungen:

  1. Zulassung zum Programm jetzt über Umsatz oder Anzahl verkaufter Artikel
  2. Neue Berechnung der zu 98 % positiven Bewertungspunkte
  3. Neue Richtlinien zur Nutzung des PowerSeller-Symbols und des PowerSeller-Logos

1. Zulassung zum Programm jetzt über Umsatz oder Anzahl verkaufter Artikel

Bisher war es ausschließlich möglich, sich über den Mindestumsatz von 3.000 Euro zum PowerSeller-Programm zu qualifizieren. Ab dem nächsten Einladungszyklus ist es auch möglich, als PowerSeller eingeladen zu werden, wenn man monatlich mehr als 300 verkaufte Artikel vorweisen kann. In beiden Fällen müssen natürlich die grundsätzlichen Kriterien weiterhin erfüllt werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich nicht für das PowerSeller-Programm bewerben müssen; wenn Sie die Kriterien erfüllen, werden Sie automatisch eingeladen.

2. Neue Berechnung der zu 98 % positiven Bewertungspunkte

Die Berechnung der 98% positiven Bewertungspunkte wurde der Berechnung der positiven Bewertungspunkte im Bewertungsprofil angepasst. Das bedeutet, dass wir nun nicht mehr die gesamten erhaltenen Bewertungen, sondern nur noch die Bewertungspunkte zu Grunde legen, die man von verschiedenen Mitgliedern erhalten hat.

3. Nutzung des PowerSeller-Symbols und des -Logos

Die Nutzung des PowerSeller-Logos wird nur gestattet, wenn auch das kleine PowerSeller-Symbol hinter dem Mitgliedsnamen erscheint. Außerdem wurde einerseits die Nutzung im Offlinebereich explizit eingeschränkt, andererseits die Nutzung der Logos auf den eBay-Seiten erweitert.

Auf unseren PowerSeller-Seiten können Sie die neuen Kriterien noch einmal genau nachlesen.

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team

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Datum: Freitag, 20. August 2004
Zeit: 15:06 Uhr MEZ
Archiv
*** NEUES VON DEN EBAY SHOPS ***

Liebe eBay-Verkäufer und solche, die es werden wollen,

wir haben spannende Neuigkeiten von den eBay Shops:

  1. Neue Funktionen
  2. Verkaufsmanager Pro kostenlos für Top- und Premium-Shop-Besitzer
  3. Machen Sie mit: Wir suchen die eBay Shops des Jahres!

1. Neue Funktionen

  • Sie können die Reihenfolge der selbst erstellten Kategorien ändern.
  • Es stehen Ihnen 10 zusätzliche Shop-Themen zur Auswahl.
  • Auf den persönlichen Seiten können Sie nun Artikellisten anlegen oder einzelne Angebote bewerben.
  • Sie haben jetzt die Möglichkeit, über Spezial-HTML-Befehle verschiedene Elemente wie z.B. Artikellisten, Schaufenster, die Shop-Suche oder auch Ihr Bewertungsprofil individuell in Ihre persönlichen Seiten einzubinden. Sie finden diese Option auf den persönlichen Seiten unterhalb der Textabschnitte.

Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.

2. Verkaufsmanager Pro kostenlos für Top- und Premium-Shop-Besitzer

  • Als eBay Top-Shop- oder Premium-Shop-Besitzer erhalten Sie jetzt den Verkaufsmanager Pro kostenlos dazu. Sie sparen 9,99 Euro jeden Monat.

3. Machen Sie mit: Wir suchen die eBay Shops des Jahres!

  • In den Disziplinen "Bestes Design" und "Bestes Shopping-Erlebnis" können Sie ein eBay-Marketingpaket im Wert von 2.000 Euro oder einen Geldpreis von 1.500 Euro gewinnen. Informieren Sie sich auf dieser Seite.

Herzliche Grüße

eBay-Team


Datum: Freitag, 20. August 2004
Zeit: 12:23 Uhr MEZ
Archiv
*** VERBESSERUNGEN BEI DER SUCHE ***

Liebe eBay-Mitglieder,

wir haben die Suche weiter optimiert und folgende Verbesserungen vorgenommen:

  • Sie können jetzt anstatt der Umlaute (ä, ö, ü) auch deren Umschriften (ae, oe, ue) eingeben. Beispiel: Sie können anstatt "Reiseführer" auch "Reisefuehrer" eingeben und finden alle Angebote, die eine dieser beiden Schreibweisen in der Artikelbezeichnung (oder auch in der Artikelbeschreibung) haben.
  • Die Groß- und Kleinschreibung wird nicht mehr berücksichtigt. Ob Sie also "Schrank" oder "schrank" eingeben, ist egal, sie werden alle Angebote finden, die eine dieser beiden Schreibweisen in der Artikelbezeichnung (oder auch in der Artikelbeschreibung) haben.
  • Die erweiterte Suche wurde umgestaltet. Es hat sich an den einzelnen Funktionen nichts geändert, aber diese sind jetzt benutzerfreundlicher zu bedienen. Im Moment haben Sie noch die Möglichkeit zwischen alter und neuer Version zu wechseln, im Laufe der nächsten Tage werden wir die alte Version abschalten.

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team


Datum: Mittwoch, 18. August 2004
Zeit: 17:20 Uhr MEZ
Archiv
*** GEMEINSAM SCHLAU MACHEN ! DIE NEUEN EBAY-HILFE-FOREN ***


Liebe Mitglieder,

viele von Ihnen kennen bereits die eBay-Foren. Dort können Sie sich seit jeher mit anderen Mitgliedern in Verbindung setzen und gemeinsam Lösungen auf Fragen suchen, die der Handel bei eBay aufwirft.

Seit heute sind unsere bestehenden Foren vor allem längeren Erörterungen, Diskussionen und Chat gewidmet. Sie werden deshalb als Diskussions-Foren bezeichnet.

Neben den Diskussionsforen gibt es nun die Hilfe-Foren, deren Funktionen speziell darauf ausgerichtet sind, Ihnen die gegenseitige Unterstützung bei Fragen und Problemen zu erleichtern. Wir würden uns freuen, wenn die Hilfe-Foren im Laufe das umfangreiche Know-how der eBay-Gemeinschaft bündeln würden. Sie können in dieser Wissenssammlung dann nach schon vorhandenen Antworten und Lösungen suchen.

Außerdem können Sie Themen abonnieren und erhalten dann eine Benachrichtigung per E-Mail, wenn neue Beiträge veröffentlicht wurden.

Wenn Sie also demnächst einmal nicht so recht weiter wissen, können Sie auf die versammelte Kompetenz der eBay-Gemeinschaft zurückgreifen.

Als erfahrenes eBay-Mitglied können Sie sich um neue Mitglieder verdient machen, wenn Sie Ihr Wissen zur Verfügung stellen und Fragen beantworten.

Wir wünschen uns ein freundliches und konstruktives Miteinander in den Hilfe-Foren und würden uns freuen, dort bald Beiträge von Ihnen lesen zu können.


Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team
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Datum: Dienstag, 17. August 2004
Zeit: 15:54 Uhr MEZ
Archiv


*** STEFAN GROSS-SELBECK LÖST PHILIPP JUSTUS ALS GESCHÄFTSFÜHRER VON EBAY IN DEUTSCHLAND AB ***

Liebe eBay-Mitglieder,

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass eBay in Deutschland ab sofort von Stefan Groß-Selbeck
geleitet wird.

Stefan Groß-Selbeck kehrt nach einem Jahr von der chinesischen eBay -Tochter "eBay EachNet" zurück, wo er den Ausbau des chinesischen Marktplatzes verantwortete. Stefan Groß-Selbeck gehört seit März 2002 der Geschäftsführung von eBay in Deutschland an.

Dr. Stefan Groß-Selbeck

Philipp Justus, seit Anfang 2000 Vorsitzender der Geschäftsführung der eBay GmbH in Deutschland, wird in die Europazentrale in Bern berufen, wo er ab sofort das gesamte europäische Geschäft verantwortet. Hierzu zählt der Marktplatz in Deutschland samt dem jüngst erworbenen Internet-Fahrzeugmarkt mobile.de sowie die Märkte in Großbritannien und in Süd- und Mitteleuropa.

Herzliche Grüße

eBay-Team


Datum: Donnerstag, 12. August 2004
Zeit: 19:02 Uhr MEZ
Archiv
*** NEUE VERKAUFEN-STARTSEITE ***

Liebe eBay-Verkäufer und solche, die es werden wollen,

seit heute kommen Sie auf eine neue Verkaufen-Startseite, wenn Sie in der oberen Navigation (auf fast jeder eBay-Seite) auf "Verkaufen" klicken.

Die Verkaufen-Startseite hat verschiedene Erscheinungsformen, je nachdem, ob Sie eingeloggt sind, ob Sie viel verkaufen oder ob Sie weniger verkaufen. Vielverkäufer können von der Verkaufen-Startseite direkt das Angebotsformat wählen. Wenn Sie nicht eingeloggt sind oder wenn Sie zum ersten Mal verkaufen, finden Sie viele Hinweise und Links, die Sie beim Verkaufen unterstützen. Von der Verkaufen-Startseite haben Sie dann direkten Zugriff auf ...

  • das Verkaufsformular
  • die Verkäufer-Tools
  • die nach Themen geordneten Verkaufen-Hilfeseiten
  • die Verkäufer-Erinnerungen in "Mein eBay"

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team

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Datum: Mittwoch, 28. Juli 2004
Zeit: 16:44 Uhr MEZ
Archiv
*** EBAY BEI MOBILE UND MOBILE BEI EBAY ***

Liebe Mitglieder,

ab heute können eBay Motors-Verkäufer, die ihre Fahrzeuge in den Kategorien "Automobile", "Spezielle Fahrzeuge" oder "Motorräder" anbieten, kostenlos auch auf der Website von mobile.de von Kaufinteressenten gefunden werden.

Sobald ein Käufer auf mobile.de ein entsprechendes Fahrzeug sucht, werden unten auf den mobile.de-Suchergebnisseiten auch die jeweils nächsten drei auslaufenden Fahrzeugangebote von eBay angezeigt. Damit werden die Verkaufschancen für Fahrzeuge bei eBay weiter verbessert und Sie erreichen noch mehr Interessenten.

Im Gegenzug werden auch eBay-Käufern, die in den Kategorien "Automobile", "Spezielle Fahrzeuge" oder "Motorräder" Fahrzeuge suchen, Anzeigen von mobile.de angezeigt.

Die Abwicklung des Kaufs / Verkaufs des Fahrzeugs bei eBay bzw. bei mobile.de läuft dann unverändert.

Dieser Service steht bis Mitte September kostenlos allen Verkäufern bei eBay Motors zur Verfügung.

Herzliche Grüße

eBay-Team

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Datum: Donnerstag, 22. Juli 2004
Zeit: 17:23 Uhr MEZ
Archiv
*** APOTHEKER KÖNNEN NICHT-VERSCHREIBUNGSPFLICHTIGE MEDIKAMENTE IN EINER NEUEN KATEGORIE ANBIETEN ***

Liebe Mitglieder,

seit heute können nicht-verschreibungspflichtige Medikamente in einer neuen Kategorie angeboten werden. Erlaubt ist dies nur für Apotheker, die eBay ihre Versandhandelserlaubnis, die von den zuständigen Landesverwaltungsämtern erteilt wird, als beglaubigte Kopie vorlegen. Zusätzlich lässt eBay die Apotheker durch das PostIdent-Spezial-Verfahren überprüfen. 

Darüber hinaus sind die teilnehmenden Apotheker an eine Reihe von Auflagen gebunden, die sich aus den gesetzlichen Vorschriften sowie aus den eBay-Richtlinien ergeben. Sie müssen eine unterschriebene „Erklärung zum Handel mit apothekenpflichtigen Medikamenten bei eBay“ vorlegen. Darin verpflichten sie sich noch einmal zusätzlich, sowohl die eBay-AGB, als auch alle gesetzlichen Vorschriften zum Arzneimittel-Versandhandel einzuhalten, zum Beispiel die Vorschriften der Arzneimittelpreisverordnung und des Heilmittelwerbegesetzes.

Als Käufer können Sie bei Angeboten in der neuen Kategorie also sicher sein, dass der Anbieter ein Apotheker ist. Die Kontaktdaten des anbietenden Apothekers finden Sie regelmäßig auf dessen Mich-Seite.

Da der Schutz persönlicher Daten von Käufern in diesem sensiblen Bereich besonders strengen Kriterien genügen muss, werden alle Apotheker, die als Anbieter in der Kategorie "Medikamente" auftreten, ihr Bewertungsprofil auf "privat" gestellt haben. Alle Auktionen werden als Privatauktionen durchgeführt. Andere Nutzer werden also nicht einsehen können, wer schon bei Apothekern gekauft hat und welche Produkte erworben worden sind.

Das Anbieten von Medikamenten ist bei eBay außerhalb der eigens geschaffenen Kategorie nicht zulässig. Solche Angebote werden gelöscht und die Anbieter verwarnt und eventuell gesperrt.

Weitere Informationen

Wenn Sie Apotheker sind und Medikamente anbieten möchten, finden Sie hier  ausführliche Informationen zum Zulassungsverfahren.

Viele Grüße
eBay-Team
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Datum: Donnerstag, 22. Juli 2004
Zeit: 13:37 Uhr MEZ
Archiv
*** ÜBERARBEITUNG DER 'FRAGE AN DEN VERKÄUFER' UND INTEGRATION IN DIE ARTIKELBESCHREIBUNG ***

Liebe Mitglieder,

nicht immer ist ein Angebot so umfassend beschrieben, wie Sie als Käufer sich das wünschen. Für wichtige zusätzliche Informationen gibt es bei eBay die "Frage an den Verkäufer". Damit nicht nur der Fragesteller, sondern alle am Kauf eines Artikels Interessierten von solchen zusätzlichen Informationen profitieren können, haben Sie als Verkäufer nun die Möglichkeit, Fragen und Antworten in Ihre Artikelbeschreibung zu integrieren.

Als Käufer gibt es für Sie kaum Veränderungen bei der Bedienung der Funktion:
Die Seite, auf der Sie Ihre Fragen eingeben, enthält nun alle schon gestellten Fragen und die Antworten. Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten wird Ihre E-Mail-Adresse dem Verkäufer jetzt nicht mehr automatisch mitgeteilt. Die Antwort des Verkäufers erhalten Sie über eBay. Sie können dies aber ändern, indem Sie auf der Eingabe-Seite auswählen, dass dem Verkäufer Ihre E-Mail-Adresse mitgeteilt werden soll.

Als Verkäufer haben Sie nun die Möglichkeit, die Fragen zu Ihren Angeboten komfortabel in Ihrem "Mein eBay" zu bearbeiten und zu verwalten. So können Sie ausgewählte Frage-Antwort-Kombinationen einfach in Ihre Artikelbeschreibung integrieren.


Empfang und Sichtung von Fragen zu Ihren Angeboten

1. Per E-Mail
Sie erhalten nach wie vor alle Fragen an Ihre E-Mail Adresse. In die E-Mail integriert ist eine Schaltfläche "Jetzt antworten". Dieses verlinkt auf die Liste mit ihren aktuellen Angeboten im Verkaufsmanager von "Mein eBay". Dort können Sie dann mit der Bearbeitung beginnen.

2. Direkt in "Mein eBay"
Unter "Artikel verkaufen" können Sie nun sehen, für wie viele Ihrer Angebote offene Fragen vorliegen. Über die Liste Ihrer aktuellen Angebote können Sie dann alle offenen Fragen einsehen, die zu einem Angebot gestellt wurden.

Bearbeitung der Fragen zu Ihren Angeboten

1. Per E-Mail
Bitte beachten Sie, dass Sie die E-Mail nur noch dann direkt über Ihr E-Mail-Tool beantworten können, wenn der Fragesteller die Option gewählt hat, Ihnen seine Adresse mitzuteilen. Ist dies nicht der Fall, dann klicken Sie zur Bearbeitung die besagte Schaltfläche "Jetzt antworten".

2. In "Mein eBay"
Wesentlich komfortabler können Sie in Mein eBay Fragen beantworten, veröffentlichen und verwalten. Nachdem Sie eine Antwort eingegeben haben, können Sie unterhalb des Eingabebereichs auswählen, ob die Frage-Antwort-Kombination unter Ihrer Artikelbeschreibung veröffentlicht wird. Damit ersparen Sie sich vielfach, ähnliche Fragen mehrmals beantworten zu müssen. Zudem haben Sie immer den Überblick, welche Fragen noch zur Beantwortung ausstehen.

Herzliche Grüße

eBay-Team

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Datum: Freitag, 16. Juli 2004
Zeit: 12:08 Uhr MEZ
Archiv
*** TIPPS ZU PAYPAL ***

Liebe Verkäufer,

inzwischen bieten mehr und mehr von Ihnen PayPal als Zahlungsmethode an. Hier finden Sie zwei Tipps, wie Sie PayPal zum größten Nutzen Ihrer Käufer einsetzen können:

Damit PayPal unter den möglichen Zahlungsmethoden aufgeführt wird, achten Sie bitte darauf, dass Sie nicht nur in Ihrer Artikelbeschreibung darauf hinweisen, sondern PayPal auch im Verkaufsformular bzw. im Turbo Lister als „Akzeptierte Zahlungsmethode“ anklicken.

Damit Ihren Käufern der PayPal-Käuferschutz bis 400 Euro zur Verfügung steht, benötigen Sie mindestens 50 Bewertungspunkte, die zu 98 % positiv sind, und ein verifiziertes PayPal-Konto. Verifizieren können Sie sich ganz leicht, indem Sie eine PayPal-Zahlung per Überweisung tätigen oder einen beliebigen Betrag (ab 1 Cent) von Ihrem Bankkonto auf Ihr PayPal-Konto einzahlen. Wichtig ist in beiden Fällen, dass Sie hierfür nur das Bankkonto verwenden, das Sie bei PayPal registriert haben.

Mehr zum Thema                                                             Jetzt kostenlos anmelden!

Herzliche Grüße

Die Teams von eBay und PayPal

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Datum: Mittwoch, 14. Juli 2004
Zeit: 19:40 Uhr MEZ
Archiv
*** ANTRAG AUF KÄUFERSCHUTZ ERST NACH ONLINE-BESCHWERDE WEGEN NICHT- ODER FALSCHLIEFERUNG ***

Liebe eBay-Mitglieder,

wenn Sie als Käufer mit dem Abschluss einer Transaktion nicht zufrieden sind, können Sie seit dem 24. April über ein Online-Formular eine Beschwerde wegen Nicht- oder Falschlieferung eines Artikels an den Verkäufer senden.

Wir haben diese Funktion jetzt ausgebaut und mit dem Käuferschutzprogramm gekoppelt. Das heißt, bevor Sie einen Antrag auf Käuferschutz stellen können, muss eine Beschwerde wegen Nicht- oder Falschlieferung erfolgt sein.

In den folgenden Fällen können Sie diese Beschwerde einreichen:

  • Sie haben den Artikel bezahlt, aber nicht erhalten.
  • Sie haben einen Artikel erhalten, der im Wert nicht der Beschreibung entspricht (z.B. eine vergoldete Kette anstatt einer Goldkette).

Dabei gelten folgende Fristen:

  • Eine Beschwerde wegen Nicht- oder Falschlieferung kann frühestens 10 Tage nach Bezahlung eines Artikels eingereicht werden.
  • Ein Antrag auf Käuferschutz kann frühestens 30 Tage nach Angebotsende und nicht später als 90 Tage nach Angebotsende (Datum des Poststempels) gestellt werden.
  • Wird eine Beschwerde wegen Nicht- oder Falschlieferung erst 30 Tage nach Angebotsende eingereicht, kann ein Antrag auf Käuferschutz erst nach 5 Kalendertagen gestellt werden. Diese Frist soll dem Verkäufer ermöglichen, auf die Benachrichtigung über die Beschwerde Stellung zu nehmen.

Bitte informieren Sie sich vorher auf den entsprechenden Hilfeseiten.

Herzliche Grüße

eBay-Team

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Datum: Dienstag, 13. Juli 2004
Zeit: 10:12 Uhr MEZ
Archiv
*** NEU BEI EBAY: ANGEBOTE VERGLEICHEN ***

Liebe eBay-Mitglieder,

seit heute haben Sie als Käufer die Möglichkeit, in den Artikellisten und auf den Suchergebnisseiten verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen.

Links neben jedem Angebot können Sie die zu vergleichenden Angebote auswählen und unten am Ende der Seite brauchen Sie dann nur noch auf "Vergleichen" klicken. Alle ausgewählten Angebote werden dann auf einer Extra-Seite nebeneinander dargestellt. Standardmäßig sind immer vier ausgewählte Angebote nebeneinander aufgelistet. Sie können aber auch alle Angebote, die Sie miteinander vergleichen möchten, auf einer Seite anzeigen lassen.

Tipp: Wenn die Angebote aus einer Kategorie mit Artikelmerkmalen stammen, dann können Sie an dieser Stelle auch die Artikelmerkmale vergleichen.

Probieren Sie es doch gleich einmal aus.

Herzliche Grüße

eBay-Team

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Datum: Montag, 12. Juli 2004
Zeit: 13:33 Uhr MEZ
Archiv
*** Aktualisiert: JETZT BEI EBAY: UNSTIMMIGKEITEN BEI NICHT BEZAHLTEN ARTIKELN ONLINE KLÄREN ***

Liebe eBay-Mitglieder,

seit heute haben Verkäufer die Möglichkeit, Unstimmigkeiten online zu klären, wenn ein Artikel nicht bezahlt wurde. Diese neue Vorgehensweise ist in Zukunft die Voraussetzung für die Beantragung der Gutschrift der Verkaufsprovision.

Die wichtigesten Fragen und Antworten zu der neuen Funktion haben wir Ihnen auf einer besonderen Seite zusammengestellt. Informieren Sie sich jetzt.

Herzliche Grüße

eBay-Team

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  *** Vorherige Aktualisierung: DEMNÄCHST BEI EBAY: UNSTIMMIGKEITEN BEI NICHT BEZAHLTEN ARTIKELN ONLINE KLÄREN ***
  Datum: Mittwoch, 07. Juli 2004    Zeit: 09:42 Uhr MEZ
 

Liebe eBay-Mitglieder,

voraussichtlich ab dem 12. Juli werden Verkäufer die Möglichkeit haben, Unstimmigkeiten online zu klären, wenn ein Artikel nicht bezahlt wurde. Diese neue Vorgehensweise ist in Zukunft die Voraussetzung für die Beantragung der Gutschrift der Verkaufsprovision.

Unsere neue Info-Tour erläutert das Verfahren Schritt für Schritt.

Derzeit ist es so, dass ein Verkäufer einen "unzuverlässigen Käufer" meldet, um die Gutschrift zu erhalten, in Zukunft meldet er einen "unbezahlten Artikel". In den meisten Fällen handelt es sich um Missverständnisse, die sich schnell aufklären lassen. Deshalb stellen wir demnächst eine komfortable Möglichkeit zur Verfügung, bei der ein Verkäufer direkt über die eBay-Seite "Unstimmigkeiten online klären" mit dem Käufer kommunizieren kann.

Und so werden die Unstimmigkeiten online geklärt:

  • Der Verkäufer gibt auf der Seite "Unstimmigkeiten online klären" ein, dass ein Artikel nicht bezahlt wurde. Dies kann er frühestens 7 Tage nach Angebotsende tun.
  • Der Käufer wird darüber in einer E-Mail benachrichtigt und erhält zudem ein Pop-Up-Fenster, sobald er sich wieder bei eBay einloggt.
  • Der Käufer kann dann ebenfalls online darauf reagieren und zum Zahlungsverzug Stellung nehmen. Die meisten Unstimmigkeiten werden mit dieser Stellungnahme geklärt.
  • Ist die 7-Tages-Frist vorbei oder kommen Käufer und Verkäufer einvernehmlich darüber überein, dass die Transaktion nicht abgeschlossen wird, kann der Verkäufer einen Antrag auf Gutschrift der Verkaufsprovision stellen und wenn er das Angebot wiedereinstellt, auch einen Antrag auf Gutschrift der Angebotsgebühren.

Die Gutschrift der Provision kann unter folgenden Bedinungen auch ohne 7-Tages-Frist beantragt werden:

  • Verkäufer und Käufer einigen sich einvernehmlich darauf, die Transaktion nicht abzuschließen.
  • Der Käufer kommt aus einem Land, in das der Verkäufer laut Artikelbeschreibung nicht liefert.
  • Der Käufer ist inzwischen kein angemeldetes eBay-Mitglied mehr.

Wir sind überzeugt, dass sich so die allermeisten Unstimmigkeiten noch schneller und komfortabler beseitigen lassen.

Herzliche Grüße

eBay-Team

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  *** Original: DEMNÄCHST BEI EBAY: UNSTIMMIGKEITEN BEI NICHT BEZAHLTEN ARTIKELN ONLINE KLÄREN ***
  Datum: Montag, 21. Juni 2004    Zeit: 14:07 Uhr MEZ
 

Liebe eBay-Mitglieder,

voraussichtlich ab dem 12. Juli werden Verkäufer die Möglichkeit haben, Unstimmigkeiten online zu klären, wenn ein Artikel nicht bezahlt wurde. Diese neue Vorgehensweise ist in Zukunft die Voraussetzung für die Beantragung der Gutschrift der Verkaufsprovision.

Derzeit ist es so, dass ein Verkäufer einen "unzuverlässigen Käufer" meldet, um die Gutschrift zu erhalten, in Zukunft meldet er einen "unbezahlten Artikel". In den meisten Fällen handelt es sich um Missverständnisse, die sich schnell aufklären lassen. Deshalb stellen wir demnächst eine komfortable Möglichkeit zur Verfügung, bei der ein Verkäufer direkt über die eBay-Seite "Unstimmigkeiten online klären" mit dem Käufer kommunizieren kann.

Und so werden die Unstimmigkeiten online geklärt:

  • Der Verkäufer gibt auf der Seite "Unstimmigkeiten online klären" ein, dass ein Artikel nicht bezahlt wurde. Dies kann er frühestens 7 Tage nach Angebotsende tun.
  • Der Käufer wird darüber in einer E-Mail benachrichtigt und erhält zudem ein Pop-Up-Fenster, sobald er sich wieder bei eBay einloggt.
  • Der Käufer kann dann ebenfalls online darauf reagieren und zum Zahlungsverzug Stellung nehmen. Die meisten Unstimmigkeiten werden mit dieser Stellungnahme geklärt.
  • Ist die 7-Tages-Frist vorbei oder kommen Käufer und Verkäufer einvernehmlich darüber überein, dass die Transaktion nicht abgeschlossen wird, kann der Verkäufer einen Antrag auf Gutschrift der Verkaufsprovision stellen und wenn er das Angebot wiedereinstellt, auch einen Antrag auf Gutschrift der Angebotsgebühren.

Die Gutschrift der Provision kann unter folgenden Bedinungen auch ohne 7-Tages-Frist beantragt werden:

  • Verkäufer und Käufer einigen sich einvernehmlich darauf, die Transaktion nicht abzuschließen.
  • Der Käufer kommt aus einem Land, in das der Verkäufer laut Artikelbeschreibung nicht liefert.
  • Der Käufer ist inzwischen kein angemeldetes eBay-Mitglied mehr.

Wir sind überzeugt, dass sich so die allermeisten Unstimmigkeiten noch schneller und komfortabler beseitigen lassen.

Herzliche Grüße

eBay-Team

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Datum: Donnerstag, 08. Juli 2004
Zeit: 18:37 Uhr MEZ
Archiv
*** ANBIETEN MEHRERER IDENTISCHER ARTIKEL ALS POSTEN UND SUCHE NACH SOLCHEN ANGEBOTEN ***

Liebe Mitglieder,

bisher können Sie identische Artikel bei eBay als Powerauktion oder zum Festpreis anbieten.

Seit heute haben Sie als Verkäufer die Möglichkeit, solche Artikel als Posten mit mehreren Exemplaren anzubieten, die dann gebündelt erworben werden können. Sie können Posten im Rahmen von Auktionen, Festpreisangeboten und Shop-Angeboten nutzen.

Wir haben im Verkaufsformular dort, wo Sie die Anzahl Ihrer Artikel festlegen eine zusätzliche Registerkarte “Posten“ eingefügt.

Beispiel:
Angenommen, Sie haben zehn Jeans, die Sie alle an einen Käufer verkaufen möchten. Klicken Sie in diesem Fall auf die Registerkarte “Posten”. Geben Sie als “Anzahl der Posten” den Wert “1” ein und als “Anzahl der Artikel pro Posten” die Menge “10”. Ihr Käufer erwirbt dann alle zehn Jeans.

Als Käufer können Sie ab nächster Woche gezielt nach solchen Angeboten suchen. Sie können über die Suchoptionen Ihre Suchergebnisse so filtern, dass im Suchergebnis nur solche Angebote erscheinen, die als Posten angeboten werden.

Hierzu klicken Sie in den Suchoptionen am linken Rand der Suchergebnisseite ganz unten den Link anpassen. Im nun erscheinenden Auswahlfeld wählen Sie aus den verfügbaren Suchoptionen “Als Posten eingestellte Artikel“ und aktivieren diese Option mit der Pfeiltaste. Die neue Option erscheint dann in Ihren Suchergebnissen.

Bitte beachten Sie dabei, dass es einige Zeit dauern wird, ehe sich entsprechende Angebote in größerer Zahl finden lassen.

Viele Grüße

eBay-Team
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Datum: Mittwoch, 07. Juli 2004
Zeit: 14:58 Uhr MEZ
Archiv
*** NEUE FUNKTIONEN IN MEIN EBAY ***

Liebe eBay-Mitglieder,

wir haben "Mein eBay" weiter optimiert.  Folgende Funktionen erleichtern seit heute die Verwaltung Ihrer Käufe und Verkäufe:

  • Sie finden jetzt auch in der Ansicht "Zusammenfassung", sowie  in den Ansichten "Artikel verkaufen" und "Artikel kaufen" die jeweiligen Gesamtbeträge.
  • In den Abschnitten "Verkauft" und "Nicht verkauft" sehen Sie nun hinter jedem der dort aufgeführten Angebote ein Symbol, das anzeigt, ob Sie dieses Angebot schon wiedereingestellt haben oder nicht. Das Symbol ändert seine Farbe entsprechend.   
  • Im Abschnitt "Verkauft" können Sie sich  das Angebotsformat  und den Namen des Käufers in einer Extra-Spalte anzeigen lassen. Sie können diese Spalten  ein- oder ausblenden.
  • Die Status-Symbole ändern ihre Farbe, damit sie auf dem Bildschirm und im Ausdruck besser lesbar werden.

Diese Änderungen gehen vor allem auf die zahlreichen Anregungen und Hinweise zurück, die wir in der Betaphase von Ihnen per E-Mail oder in den Diskussions-Foren erhalten haben. Vielen Dank dafür!

Im Laufe der nächsten Wochen werden wir eine weitere von Ihnen gewünschte Funktion einführen: Sie können dann die Kauf- und Verkaufserinnerungen auf der Seite "Zusammenfassung" ein- oder ausblenden.

Herzliche Grüße

Ihr eBay-Team

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Datum: Mittwoch, 07. Juli 2004
Zeit: 14:45 Uhr MEZ
Archiv
*** NEU IM EBAY-VERKAUFSFORMULAR: DER BESCHREIBUNGS-EDITOR ***

Liebe eBay-Verkäufer,

seit heute steht Ihnen im Verkaufsformular ein kostenloser Editor für die Artikelbeschreibung zur Verfügung. Sie können über die Werkzeugleiste bis zu 5 verschiedene Beschreibungs-Bausteine mit jeweils 1.000 Zeichen verwalten. Sie finden diese Leiste oberhalb des Fensters zur Eingabe der Artikelbeschreibung.

Bevor Sie das erste Mal einen Beschreibungs-Baustein bearbeitet haben, können Sie einen Standard-Baustein auswählen, der auf Grundlage Ihres Profils erstellt wurde. Diesen Standard-Baustein können Sie dann überarbeiten.

Tipp: Die Beschreibungs-Bausteine können auch Bilder-Links enthalten.

Herzliche Grüße

eBay-Team

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Datum: Dienstag, 06. Juli 2004
Zeit: 13:01 Uhr MEZ
Archiv
*** NEUE CROSS-PROMOTION MANAGER-FUNKTIONEN – AUCH FÜR VERKÄUFER OHNE SHOP ***

Liebe eBay-Mitglieder,

seit heute stehen Ihnen neue Funktionen des Cross-Promotion Managers zur Verfügung.

Mit dem Cross-Promotion Manager können Sie Ihre Artikel innerhalb von eBay bewerben. Bisher konnten nur Shop-Besitzer bis zu vier ihrer Angebote auf anderen eBay-Seiten bewerben.

Jetzt gibt es Funktionen, die für alle Verkäufer zur Verfügung stehen.


Hinweise für Verkäufer ohne eBay Shop

Verkäufer, die keinen eBay Shop besitzen, können jetzt – neben der automatischen Anzeige von Angeboten – manuell Artikel festlegen, die auf folgenden Seiten angezeigt werden:

  • der Gebotsbestätigungsseite
  • der Kaufbestätigungsseite und
  • der Seite, die anzeigt, dass ein Angebot schon beendet wurde.

Sie finden einen Link dazu bei der „manuellen Auswahl“ von Cross-Promotion Artikeln, sobald Sie
sie eingeloggt sind. Bitte beachten Sie: Auf der Artikelseite können Sie den Cross-Promotion Manager weiterhin nur dann verwenden, wenn Sie Shop-Besitzer sind.


Hinweise für Verkäufer mit eBay Shop

eBay Shop-Besitzer können, zusätzlich zu den bereits vorhandenen Funktionen, folgende Zusatzoptionen nutzen:

  • Wahl einer automatischen Rotation von Angeboten innerhalb einer Kategorie nach dem Zufallsprinzip, so dass Käufer mehr Angebote des Verkäufers zu sehen bekommen.
  • Übertragen der Einstellungen für Ihre Cross-Promotions auf die Artikelseite und auf die Gebotsbestätigungsseite mit einem Klick.
  • Automatische Anzeige von Artikeln aus weiteren Kategorien, falls die beworbene Kategorie keine oder zu wenig Artikel enthält.

Shop-Besitzer können ihre Cross-Promotion über die Shop-Einstellungen ändern.

Herzliche Gruesse

eBay-Team

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Datum: Freitag, 25. Juni 2004
Zeit: 10:41 Uhr MEZ
Archiv
*** Aktualisiert: JETZT LIVE: DAS NEUE DEUTSCHE PAYPAL ***

Liebe eBay-Mitglieder,

wie angekündigt ist es heute soweit:

eBays Zahlungsservice PayPal ist bei eBay Deutschland integriert!

  • PayPal bietet Käufern kostenlosen Käuferschutz PayPal-Käuferschutz bis 400 Euro ohne Selbstbeteiligung.
  • PayPal ermöglicht PayPal-Zahlungen jetzt auch per Banküberweisung.
  • PayPal erleichtert die Kauf- und Zahlungsabwicklung.

Für Käufer ist die Nutzung von PayPal immer kostenlos.  Auch als Verkäufer können Sie in der Einführungsphase bis Ende 2004 PayPal-Zahlungen per Überweisung empfangen, ohne dafür Gebühren zu zahlen!

Unsere Tipps für Sie als Käufer:

    • Achten Sie ab jetzt auf das PayPal-Logo neben der Artikelbezeichnung Dieser Verkäufer akzeptiert PayPal. , an dem Sie alle Artikel erkennen, die Sie mit PayPal bezahlen können. Auf der Artikelseite finden Sie PayPal bei den „Akzeptierten Zahlungsmethoden“.
    • Sie können direkt über die Artikelseite, von der „Benachrichtigung über das Ende eines Angebots“ oder von „Mein eBay“ aus mit PayPal bezahlen.

Unsere Tipps für Sie als Verkäufer:

    • Klicken Sie ab jetzt PayPal als „Akzeptierte Zahlungsmethode“ im Verkaufsformular ganz einfach an. Ab 1. Juli ist PayPal auch in den Turbo Lister integriert.
    • Ihre Käufer werden von PayPal automatisch über die Zahlungsdetails informiert und können dann gleich bezahlen.
    • Alle Zahlungen werden automatisch Ihren Verkäufen bei eBay Deutschland zugeordnet. So haben Sie jederzeit mit einem Klick die Übersicht über den Zahlungsstatus Ihrer Angebote.

Erfahren Sie mehr über PayPal und melden Sie sich gleich kostenlos an!

Herzliche Grüße

eBay-Team

 


Datum: Donnerstag, 24. Juni 2004
Zeit: 14:30 Uhr MEZ
Archiv
*** JETZT BEI EBAY: ARTIKELZUSTAND 'NEU' ***

Liebe eBay-Mitglieder,

verkaufen Sie Neuware oder suchen Sie neue Artikel?

seit dem 10. Juni können Verkäufer ihre Artikel im Verkaufsformular als „Neu“ kennzeichnen. Der Artikelzustand „Neu“ kann direkt oberhalb des Eingabefeldes für die Artikelbeschreibung ausgewählt werden.

Seit heute können die neuen Artikel auch über die Suche gefunden werden:

  • Der Artikel wird auf der Artikelseite als „Neu“ gekennzeichnet.
  • In den Artikellisten kann nach neuen Artikeln sortiert werden. Sobald die Sortierung vorgenommen wird, erscheint eine Extra-Spalte für den Artikelzustand.
  • Käufer können zudem nach neuen Artikeln suchen, und zwar nicht nur von der erweiterten Suche aus, sondern auch direkt von den Artikellisten und Suchergebnisseiten aus.

Hinweis für Verkäufer:

Bitte wählen Sie „Neu“ nur, wenn der Artikel, den Sie anbieten, auch wirklich neu ist. In unten stehendem Kasten sehen Sie die Richtlinien für den Artikelzustand „Neu“ und eine Reihe von Kriterien, die Ihnen bei der Beurteilung helfen, in welchen Fällen ein Artikel als „Neu“ bezeichnet werden kann:

Richtlinien für den Artikelzustand "neu" und "gebraucht"

Grundsätzlich kann ein Artikel als neu bezeichnet werden, wenn er unbenutzt und voll funktionstüchtig ist, keinerlei Mängel oder Gebrauchsspuren aufweist und eine bestimmte Lagerzeit nicht überschritten hat. Ausschlaggebend ist dabei, ob sich der Zustand des Artikels durch die Lagerung negativ verändert hat oder ob der Artikel aufgrund neuerer Modelle in diesem Bereich technisch veraltet ist (z.B. Audio & Hi-Fi, Elektrogeräte, Foto & Camcorder, Handy & Organizer, Computer, PC- & Videospiele).

Bitte beachten Sie, dass diese Richtlinien nur eine generelle Hilfestellung darstellen. Verfassen Sie als Verkäufer die Artikelbeschreibung so genau wie möglich, um Unklarheiten auszuschließen. Gehen Sie beispielsweise darauf ein, ob

  • der Artikel in ungeöffneter oder versiegelter Originalverpackung geliefert wird.
  • Bedienungsanleitungen im Lieferumfang enthalten sind
  • Zubehör mitgeliefert wird und in welchem Umfang.
  • eine Herstellergarantie besteht und auf den Käufer übertragbar ist.
  • es sich bei dem Artikel um ein Ausstellungs- oder Vorführobjekt handelt.
  • der Artikel über ein gültiges Verfallsdatum verfügt (z.B. Feinschmecker, Beauty & Gesundheit).
  • Herstelleretiketten vorhanden sind (z.B. Kleidung & Accessoires).
  • Echtheitszertifikate für den Artikel mitgeliefert werden (z.B. Uhren & Schmuck).

Tipp:
Es gibt Artikel, bei denen andere Begriffe für den Zustand „Neu“ verwendet werden, wie z.B. bei Briefmarken (postfrisch), Münzen (prägefrisch), Tickets (gültig) usw. Auch diese Artikel können mit dem Artikelzustand „Neu“ bezeichnet werden.

Herzliche Grüße

eBay-Team

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Datum: Donnerstag, 24. Juni 2004
Zeit: 11:57 Uhr MEZ
Archiv
*** NEU FÜR SHOP-BESITZER: OPTIONALE ANZEIGE DER SHOP-KOPFZEILE AUF IHREN ARTIKELSEITEN ***

Liebe eBay-Mitglieder,

wenn Sie eBay Shop-Besitzer sind, haben Sie seit heute die Möglichkeit, auf allen Ihren Artikelseiten automatisiert eine Kopfzeile anzeigen zu lassen, die auf Ihren eBay Shop hinweist. Damit können Sie mehr Käufer auf Ihren Shop und auf Ihre Shopartikel aufmerksam machen.

Die Shop-Kopfzeile wird dann direkt oberhalb Ihrer Artikelbeschreibung eingefügt. Zusätzlich können Sie dort weitere Links zu Ihren Shop-Kategorien und Ihr eigenes Shop-Suchfeld auf der Artikelseite Ihrer eBay-Angebote anzeigen lassen.

Sie können diese Einstellungen unter „Shopverwaltung“ -> "Shop bearbeiten / vermarkten" -> "Individuelle Angebotskopfzeile" jederzeit kostenlos vornehmen und auch wieder ändern.

Herzliche Grüße

eBay-Team

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Datum: Mittwoch, 23. Juni 2004
Zeit: 14:09 Uhr MEZ
Archiv
*** NEU BEI ÜBERWEISUNG PLUS IN DER KAUFABWICKLUNG ***

Liebe eBay-Mitglieder,

seit heute haben Sie die Möglichkeit, wenn Sie als Verkäufer "Überweisung Plus" in der Kaufabwicklung anbieten, Ihre internationale Kontonummer (IBAN) und Ihre internationale Bankleitzahl (BIC) für Auslandsüberweisungen anzugeben.

Was ist eine IBAN?
IBAN ist die Abkürzung für " International Bank Account Number". Diese von den europäischen Bankverbänden zusammen mit dem European Committee for Banking Standards vereinbarte, auf europäischer Ebene standardisierte, internationale Kontonummer besteht aus maximal 34 alphanumerischen Zeichen.

Was ist ein BIC?
BIC
ist die Abkürzung für "Bank Identifier Code", auch SWIFT-Code genannt. Es handelt sich um einen international standardisierten, stets 11-stelligen, Bank-Code. Der BIC ist also eine internationale Bankleitzahl, mit dem ein Kreditinstitut eindeutig identifiziert werden kann.

Mit der Angabe von IBAN und BIC erleichtern Sie Ihren internationalen Käufern das Bezahlen per Überweisung.

Herzliche Grüße

eBay-Team

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Datum: Dienstag, 22. Juni 2004
Zeit: 09:40 Uhr MEZ
Archiv
*** GEBÜHRENÄNDERUNG IN DER HAUPTKATEGORIE 'IMMOBILIEN' HEUTE, DEN 22. JUNI 2004 ***

Liebe eBay-Mitglieder,

seit heute, den 22. Juni 2004, 0.01 Uhr, gelten für das Anbieten von Immobilien neue Gebühren.

Hier sehen Sie einen Vergleich der alten und neuen Angebotsgebühren:

  10-Tages-Angebot

30-Tages-Angebot

Alte Angebotsgebühr EUR 5 EUR 10
Angebotsgebühr ab dem 22.6. EUR 1 EUR 2

Provisionen werden weiterhin keine erhoben, denn Immobilien können bei eBay nur im Anzeigenformat angeboten werden.

Auf Angebote im Anzeigenformat können keine Gebote abgegeben werden und es kann kein Sofort-Kauf getätigt werden. Das Anzeigenformat ermöglicht es dem Anbieter, Kontaktdaten von zahlreichen Interessenten zu erhalten.

Herzliche Grüße

eBay-Team

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Datum: Freitag, 18. Juni 2004
Zeit: 10:34 Uhr MEZ
Archiv
*** Aktualisiert: UPDATE EBAY SHOPS: KOSTENLOSES EXTRA-TOOL “TRAFFIC REPORTS” ***

Liebe eBay-Mitglieder,

seit heute steht Ihnen als Shop-Betreiber das kostenlose Extra-Tool "Traffic Reports - Besucherberichte" in englischer Sprache zur Verfügung. Sie finden es direkt in der Shop-Verwaltung unter "Kontoeinstellungen".

Damit Sie sich schneller zurecht finden, haben wir deutschsprachige Hilfeseiten für Sie erstellt:

Folgende umfangreiche Reports über die Nutzung Ihres Shops können Sie jetzt in anonymisierter Form auswerten:

Basis-Shop-Besitzer können folgende Reports abrufen:

  • Die Anzahl der täglichen Seitenaufrufe und unterschiedlichen Besucher Ihres Shops
  • Die Seiten, über die die Käufer zu Ihrem Shop gelangen, z.B. über Suchmaschinen
  • Die beliebtesten Seiten und Angebote in Ihrem Shop

Top-Shop-Besitzer können zusätzlich folgende Reports abrufen:

  • Die Anzahl der monatlichen unterschiedlichen Besucher
  • Mehr Details über wiederkehrende Besucher
  • Welche Suchbegriffe eingegeben werden
  • Übersichtsreports für jede einzelne Shop-Seite
  • Welchen Weg die Shop-Besucher durch Ihren Shop gehen
  • Anzahl der Gebote und Käufe in Ihrem Shop

Premium-Shop-Besitzer können zusätzlich folgende Reports abrufen:

  • Besucherdaten wie Browsertyp, Bildschirmauflösung und Spracheinstellungen

Bitte beachten Sie, dass der E-Mail-Kundenservice für dieses Tool von unserem Partner "Omniture" ebenfalls nur in englischer Sprache zur Verfügung steht. Sie erreichen ihn direkt über das Tool selbst, und zwar über "Helpcenter" --> "Contact Support".

Herzliche Grüße

eBay-Team


Datum: Dienstag, 15. Juni 2004
Zeit: 12:37 Uhr MEZ
Archiv
*** Aktualisiert: VORANKÜNDIGUNG: AM 22.6. GEBÜHRENÄNDERUNG IN DER HAUPTKATEGORIE´'IMMOBILIEN' ***

Liebe eBay-Mitglieder,

wir hatten Ihnen gestern angekündigt, dass ab dem 21. Juni 2004, 0.01 Uhr, für das Anbieten von Immobilien neue Gebühren gelten. Dieser Termin hat sich geändert. Der neue Termin für die Gebührenänderung ist jetzt der 22. Juni 2004, 0.01 Uhr.

Hier sehen Sie einen Vergleich der alten und neuen Angebotsgebühren:

  10-Tages-Angebot

30-Tages-Angebot

Derzeitige Angebotsgebühr EUR 5 EUR 10
Angebotsgebühr ab dem 22.6. EUR 1 EUR 2

Provisionen werden weiterhin keine erhoben, denn Immobilien können bei eBay nur im Anzeigenformat angeboten werden.

Auf Angebote im Anzeigenformat können keine Gebote abgegeben werden und es kann kein Sofort-Kauf getätigt werden. Das Anzeigenformat ermöglicht es Ihnen, Kontaktdaten von zahlreichen Interessenten zu erhalten.

Herzliche Grüße

eBay-Team


Datum: Donnerstag, 10. Juni 2004
Zeit: 09:58 Uhr MEZ
Archiv
*** JETZT BEI EBAY: ARTIKELZUSTAND 'NEU' ***

Liebe eBay-Mitglieder,

verkaufen Sie Neuware oder suchen Sie neue Artikel?

Jetzt können Verkäufer ihre Artikel im Verkaufsformular als „Neu“ kennzeichnen. Der Artikelzustand „Neu“ kann dann direkt oberhalb des Eingabefeldes für die Artikelbeschreibung ausgewählt werden.

Wie werden die neuen Artikel gefunden?

  • Der Artikel wird auf der Artikelseite als „Neu“ gekennzeichnet.
  • In den Artikellisten kann nach neuen Artikeln sortiert werden. Sobald die Sortierung vorgenommen wird, erscheint eine Extra-Spalte für den Artikelzustand.
  • Käufer können zudem nach neuen Artikeln suchen, und zwar nicht nur von der erweiterten Suche aus, sondern auch direkt von den Artikellisten und Suchergebnisseiten aus.

Die Änderungen auf der Artikelseite und in den Artikellisten werden voraussichtlich ab dem 16. Juni zur Verfügung stehen.

Hinweis für Verkäufer:

Bitte wählen Sie „Neu“ nur, wenn der Artikel, den Sie anbieten, auch wirklich neu ist. In unten stehendem Kasten sehen Sie die Richtlinien für den Artikelzustand „Neu“ und eine Reihe von Kriterien, die Ihnen bei der Beurteilung helfen, in welchen Fällen ein Artikel als „Neu“ bezeichnet werden kann:

Richtlinien für den Artikelzustand "neu" und "gebraucht"

Grundsätzlich kann ein Artikel als neu bezeichnet werden, wenn er unbenutzt und voll funktionstüchtig ist, keinerlei Mängel oder Gebrauchsspuren aufweist und eine bestimmte Lagerzeit nicht überschritten hat. Ausschlaggebend ist dabei, ob sich der Zustand des Artikels durch die Lagerung negativ verändert hat oder ob der Artikel aufgrund neuerer Modelle in diesem Bereich technisch veraltet ist (z.B. Audio & Hi-Fi, Elektrogeräte, Foto & Camcorder, Handy & Organizer, Computer, PC- & Videospiele).

Bitte beachten Sie, dass diese Richtlinien nur eine generelle Hilfestellung darstellen. Verfassen Sie als Verkäufer die Artikelbeschreibung so genau wie möglich, um Unklarheiten auszuschließen. Gehen Sie beispielsweise darauf ein, ob

  • der Artikel in ungeöffneter oder versiegelter Originalverpackung geliefert wird.
  • Bedienungsanleitungen im Lieferumfang enthalten sind
  • Zubehör mitgeliefert wird und in welchem Umfang.
  • eine Herstellergarantie besteht und auf den Käufer übertragbar ist.
  • es sich bei dem Artikel um ein Ausstellungs- oder Vorführobjekt handelt.
  • der Artikel über ein gültiges Verfallsdatum verfügt (z.B. Feinschmecker, Beauty & Gesundheit).
  • Herstelleretiketten vorhanden sind (z.B. Kleidung & Accessoires).
  • Echtheitszertifikate für den Artikel mitgeliefert werden (z.B. Uhren & Schmuck).

Tipp:
Es gibt Artikel, bei denen andere Begriffe für den Zustand „Neu“ verwendet werden, wie z.B. bei Briefmarken (postfrisch), Münzen (prägefrisch), Tickets (gültig) usw. Auch diese Artikel können mit dem Artikelzustand „Neu“ bezeichnet werden.

Herzliche Grüße

eBay-Team

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Datum: Mittwoch, 09. Juni 2004
Zeit: 16:05 Uhr MEZ
Archiv
*** ABBESTELLEN DER BENACHRICHTIGUNGEN ÜBER DAS ENDE IHRER ANGEBOTE ***

Liebe Mitglieder,

seit heute haben Sie als Verkäufer die Möglichkeit, die von eBay gesendeten Benachrichtigungen über das Ende Ihrer Angebote abzubestellen. Dies war bisher nicht möglich.

Sie können jetzt wählen, ob Sie diese Benachrichtigungen …

  • nur bei erfolgreichen Angeboten erhalten.
  • nur bei nicht erfolgreichen Angeboten erhalten.
  • immer erhalten.
  • gar nicht erhalten.

Die Benachrichtigungseinstellungen können Sie in "Mein eBay" --> "Meine Mitgliedschaft" --> "eBay-Einstellungen" ändern.

Hinweis für Käufer:
Als Käufer können Sie nur die Benachrichtigungen über das Ende eines Angebots abbestellen, bei denen Sie nicht erfolgreich mitgeboten haben.

Herzliche Grüße

eBay-Team

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Datum: Dienstag, 08. Juni 2004
Zeit: 19:31 Uhr MEZ
Archiv
*** Aktualisiert: VORANKÜNDIGUNG: DAS NEUE DEUTSCHE PAYPAL ***

Liebe eBay-Mitglieder,

am 22. Juni ist es soweit:

eBays Zahlungsservice PayPal wird bei eBay Deutschland integriert!

  • PayPal bietet Käufern kostenlosen Käuferschutz bis 400 Euro ohne Selbstbeteiligung.
  • PayPal ermöglicht PayPal-Zahlungen jetzt auch per Banküberweisung.
  • PayPal erleichtert die Kauf- und Zahlungsabwicklung.

Für Käufer ist die Nutzung von PayPal immer kostenlos.  Auch als Verkäufer können Sie in der Einführungsphase bis Ende 2004 PayPal-Zahlungen per Überweisung empfangen, ohne dafür Gebühren zu zahlen!

Die PayPal-Bezahlung per Banküberweisung können Sie heute schon ausprobieren.

Jetzt zu PayPal: http://www.PayPal.de

Integration bei eBay Deutschland

Ihre Vorteile als Käufer:

  • Sie erkennen die Artikel, die mit PayPal bezahlt werden können, gleich an dem PayPal-Logo neben der Artikelbezeichnung. Auf der Artikelseite finden Sie PayPal bei den „Akzeptierten Zahlungsmethoden“.
  • Sie können direkt über die Artikelseite, von der „Benachrichtigung über das Ende eines Angebots“ oder von „Mein eBay“ aus mit PayPal bezahlen.

Ihre Vorteile als Verkäufer:

  • Sie können PayPal als „Akzeptierte Zahlungsmethode“ im Verkaufsformular ganz einfach anklicken.
  • Ihre Käufer werden von PayPal automatisch über die Zahlungsdetails informiert und können dann gleich bezahlen.
  • Alle Zahlungen werden automatisch Ihren Verkäufen bei eBay Deutschland zugeordnet. So haben Sie jederzeit mit einem Klick die Übersicht über den Zahlungsstatus Ihrer Angebote.
Kostenloser Käuferschutz bis 400 Euro ohne Selbstbeteiligung

Ihre Vorteile als Käufer:

  • Wenn Sie bei eBay Deutschland einen Artikel mit PayPal bezahlen, für den der Verkäufer PayPal akzeptiert und die Kriterien des PayPal-Käuferschutzprogramms erfüllt, genießen Sie automatisch und kostenlos Käuferschutz bis 400 Euro, ganz unbürokratisch und ohne Selbstbeteiligung.
  • Ob ein Artikel, den Sie kaufen möchten, durch den PayPal-Käuferschutz abgedeckt ist, erkennen Sie am PayPal-Käuferschutz-Symbol neben der Artikelbezeichnung.
  • Daher ist das Kaufen bei eBay Deutschland mit dem PayPal-Käuferschutz jetzt noch sicherer.

Ihre Vorteile als Verkäufer:

  • Als Verkäufer erleichtern Sie Ihren Kunden, sich für Ihre Angebote zu entscheiden und geben diesen einen zusätzlichen Anreiz, mit PayPal zu bezahlen.
  • Erfahrungen in den USA und Großbritannien zeigen, dass sich Artikel mit dem PayPal-Käuferschutz besser verkaufen und höhere Preise erzielen.
  • Ihre Angebote sind automatisch vom PayPal-Käuferschutz abgedeckt, wenn Sie die Verkäuferkriterien des PayPal-Käuferschutzprogramms erfüllen.

Mehr Information

PayPal-Zahlung per Banküberweisung

Ihre Vorteile als Käufer:

  • Jetzt können Sie PayPal auch nutzen, wenn Sie bisher immer per Überweisung bezahlt haben. So können Sie z.B. den PayPal-Käuferschutz in Anspruch nehmen.
  • Natürlich können Sie bei PayPal auch weiterhin mit Ihrem Guthaben auf Ihrem PayPal-Konto oder mit Kreditkarte bezahlen.
  • Geld senden mit PayPal ist immer kostenlos.

Ihre Vorteile als Verkäufer:

  • Ihre Käufer können, wie sie es gewohnt sind, per Überweisung an PayPal bezahlen. So können Sie die automatische Zuordnung dieser Zahlungen zu Ihren Verkäufen durch PayPal nutzen.
  • Natürlich ist auch weiterhin eine Zahlung per Guthaben oder Kreditkarte möglich.
  • Die PayPal-Zahlung per Überweisung ist während der Einführungsphase bis Ende 2004 auch für Verkäufer kostenlos. Danach werden die Gebühren voraussichtlich bei nicht mehr als 1% des Überweisungsbetrages liegen.

Mit diesen neuen Leistungen bieten wir Ihnen als Käufer und Verkäufer mehr Sicherheit und Service und wünschen Ihnen noch mehr Spaß und Erfolg bei eBay Deutschland.

Schauen Sie sich PayPal jetzt gleich an: http://www.PayPal.de

Herzliche Grüße

eBay-Team

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Datum: Dienstag, 01. Juni 2004
Zeit: 15:06 Uhr MEZ
Archiv
*** VORANKÜNDIGUNG: ARTIKELZUSTAND 'NEU' ***

Liebe eBay-Mitglieder,

verkaufen Sie Neuware oder suchen Sie neue Artikel?

Voraussichtlich ab dem 9. Juni können Verkäufer ihre Artikel im Verkaufsformular als ?Neu? kennzeichnen. Der Artikelzustand ?Neu? kann dann direkt oberhalb des Eingabefeldes für die Artikelbeschreibung ausgewählt werden.

Wie werden die neuen Artikel gefunden?

  • Der Artikel wird auf der Artikelseite als ?Neu? gekennzeichnet.
  • In den Artikellisten kann nach neuen Artikeln sortiert werden. Sobald die Sortierung vorgenommen wird, erscheint eine Extra-Spalte für den Artikelzustand.
  • Käufer können zudem nach neuen Artikeln suchen, und zwar nicht nur von der erweiterten Suche aus, sondern auch direkt von den Artikellisten und Suchergebnisseiten aus.

Bitte beachten Sie, dass diese Änderungen voraussichtlich erst ab dem 16. Juni zur Verfügung stehen werden.

Hinweis für Verkäufer:

Bitte wählen Sie ?Neu? nur, wenn der Artikel, den Sie anbieten, auch wirklich neu ist. In unten stehendem Kasten sehen Sie die Richtlinien für den Artikelzustand ?Neu? und eine Reihe von Kriterien, die Ihnen bei der Beurteilung helfen, in welchen Fällen ein Artikel als ?Neu? bezeichnet werden kann:
 

Richtlinien für den Artikelzustand "neu" und "gebraucht"

Grundsätzlich kann ein Artikel als neu bezeichnet werden, wenn er unbenutzt und voll funktionstüchtig ist, keinerlei Mängel oder Gebrauchsspuren aufweist und eine bestimmte Lagerzeit nicht überschritten hat. Ausschlaggebend ist dabei, ob sich der Zustand des Artikels durch die Lagerung negativ verändert hat oder ob der Artikel aufgrund neuerer Modelle in diesem Bereich technisch veraltet ist (z.B. Audio & Hi-Fi, Elektrogeräte, Foto & Camcorder, Handy & Organizer, Computer, PC- & Videospiele).

Bitte beachten Sie, dass diese Richtlinien nur eine generelle Hilfestellung darstellen. Verfassen Sie als Verkäufer die Artikelbeschreibung so genau wie möglich, um Unklarheiten auszuschließen. Gehen Sie beispielsweise darauf ein, ob

  • der Artikel in ungeöffneter oder versiegelter Originalverpackung geliefert wird.
  • Bedienungsanleitungen im Lieferumfang enthalten sind
  • Zubehör mitgeliefert wird und in welchem Umfang.
  • eine Herstellergarantie besteht und auf den Käufer übertragbar ist.
  • es sich bei dem Artikel um ein Ausstellungs- oder Vorführobjekt handelt.
  • der Artikel über ein gültiges Verfallsdatum verfügt (z.B. Feinschmecker, Beauty & Gesundheit).
  • Herstelleretiketten vorhanden sind (z.B. Kleidung & Accessoires).
  • Echtheitszertifikate für den Artikel mitgeliefert werden (z.B. Uhren & Schmuck).

Tipp:
Es gibt Artikel, bei denen andere Begriffe für den Zustand ?Neu? verwendet werden, wie z.B. bei Briefmarken (postfrisch), Münzen (prägefrisch), Tickets (gültig) usw. Auch diese Artikel können mit dem Artikelzustand ?Neu? bezeichnet werden.

Herzliche Grüße

eBay-Team

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Datum: Freitag, 28. Mai 2004
Zeit: 13:31 Uhr MEZ
Archiv
*** SOMMERAKTION BEI EBAY: DER KRACHER DER WOCHE ***

Liebe eBay-Mitglieder,

wir freuen uns, Ihnen im Rahmen unserer Kampagne "Hochsommerspannung bei eBay" die Aktion "Der Kracher der Woche" vorstellen zu können:

Jeder kann die Kracher der Woche anbieten:
Vom 4. Juni bis zum 26. August promoten wir jede Woche einen neuen „Kracher der Woche“, ein bestimmtes neues Produkt zu einem festgelegten Sofort-Kaufen-Preis. Jedes eBay-Mitglied kann diese Kracher der Woche verkaufen. Sie müssen nur als Verkäufer angemeldet sein und genau dieses Produkt anbieten. Und: Um in unserer Kracher-der-Woche-Suche gefunden zu werden, müssen Sie in Ihre Artikelbeschreibung die Marke, die Produktbezeichnung und die Begriffe „Kracher“ und „Neu“ schreiben.

Jeder kann die Kracher der Woche kaufen:
Auf unserer Kracher-der-Woche-Seite finden Sie vom 4. Juni an jeden Freitag einen neuen Kracher der Woche. Der Verkaufspreis ist ein Sofort-Kaufen-Preis, klicken Sie einfach auf das aktuelle Produkt, das als "Kracher" angeboten wird, und Sie finden alle derzeit angebotenen Kracher der Woche. Also: Auch wenn die Nachfrage hoch ist, der Kracher-Preis bleibt unverändert!

Tipps für Verkäufer:

  • Gehen Sie zuerst auf die Kracher-der-Woche-Seite. Dort finden Sie den aktuellen Kracher sowie die Kracher der folgenden drei Wochen.
  • Weisen Sie in Ihren Kracher-Angeboten auch auf Ihren Shop oder Ihre anderen Angebote bei eBay hin.
  • Achten Sie beim Einstellen Ihrer Kracher-Angebote darauf, dass Sie exakt die von uns vorgegebene Artikelbezeichnung verwenden. Sie finden diese immer auf unserer Kracher-der-Woche-Seite.
  • Sie profitieren von einer breit gefächerten Werbekampagne: Auf der Homepage von eBay Deutschland, auf den 10 reichweitenstärksten deutschen Internetseiten, deutschlandweit in Radio-Werbespots und in Newslettern wird der Kracher der Woche regelmäßig beworben. Jeder „Kracher der Woche“ wird dabei jeweils eine Woche lang beworben.

Nutzen Sie diese günstige Gelegenheit und machen Sie mit! Bieten Sie einen Kracher der Woche an oder gönnen Sie sich einen. Sie haben in jedem Fall etwas davon!

Besuchen Sie doch gleich einmal unsere Kracher-der-Woche-Seite.

Herzliche Grüße

eBay-Team

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Datum: Donnerstag, 27. Mai 2004
Zeit: 15:10 Uhr MEZ
Archiv
*** UPDATE: DAS NEUE 'MEIN EBAY' ***

Liebe eBay-Mitglieder,

wir freuen uns, Ihnen mitteillen zu können, dass das neue "Mein eBay" nun nahezu vollständig zur Verfügung steht.

Bitte beachten Sie dabei noch Folgendes:

  • Die zusätzlichen Verbesserungen im Verkaufsmanager, die wir Ihnen gestern angekündigt haben, werden sich noch um einen Tag verschieben.
  • In unserer Vorankündigung vor zwei Wochen hatten wir Ihnen mitgeteilt, dass Verkäufer die Anzahl der Seitenaufrufe Ihrer Angebote in "Mein eBay" sehen könnten. Das war leider nicht ganz richtig. Tatsächlich können Verkäufer sehen, wie viele Interessenten ihre Artikel in die Beobachtungsliste aufgenommen haben.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg mit Ihrem neuen "Mein eBay".

Herzliche Grüße

eBay-Team

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Datum: Donnerstag, 27. Mai 2004
Zeit: 14:59 Uhr MEZ
Archiv
*** DER GRUNDSATZ ZUM TIER- UND PFLANZENSCHUTZ WURDE ÜBERARBEITET ***

Liebe eBay-Mitglieder,

wir haben den Grundsatz "Tiere, Tierartikel und geschützte Pflanzen" überarbeitet.

Es ist uns sehr wichtig, dass der Tier- und Pflanzenschutz auf unserem Marktplatz gewahrt bleibt. Da unser Marktplatz immer größer wird, müssen wir die Regeln des Handels den sich ändernden Bedingungen anpassen. Wenn Sie also Teile von Tieren, Tierprodukte oder Pflanzenprodukte anbieten, prüfen Sie bitte genau, ob Ihr Angebot dem überarbeiteten Grundsatz entspricht.

Der überarbeitete Grundsatz lautet:

Es ist verboten, bei eBay lebende Tiere anzubieten.

Tierpräparate (ausgestopfte Tiere) und viele Teile von Tieren dürfen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen angeboten werden. Für Tierprodukte gilt dies, wenn es sich um Produkte geschützter Arten handelt.

Auch der Handel mit geschützten Pflanzen ist bei eBay verboten. Dies gilt gleichfalls für Produkte oder Teile von geschützten Pflanzen.

Erläuterungen zu diesem Grundsatz:

Zu den lebenden Tieren gehören auch Kleinstlebewesen wie Urzeitkrebse oder Seeanemonen. Der Handel mit befruchteten Eiern ist ebenfalls verboten.

Tierpräparate, Tierteile und Produkte von Tieren, die unter das Bundesnaturschutzgesetz, das Washingtoner Artenschutzabkommen oder die EG-Artenschutzverordnung fallen, dürfen nur angeboten und verkauft werden, wenn der Verkäufer über die erforderliche behördliche Genehmigung verfügt.

Zusätzlich müssen alle Artikelbeschreibungen für Tierpräparate genaue Angaben über die Art des Tieres und die Herkunft des Präparats enthalten, damit ein Handel mit geschützten Arten ausgeschlossen werden kann. Das Gleiche gilt für folgende Teile von Tieren:

  • Federn
  • Exotische Lederarten
  • Pelze
  • Felle
  • Walzähne
  • Schlangenhäute
  • Schildkrötenpanzer
  • Schildpatt
  • Korallenteile
  • Elfenbein

Für Kaviar vom Stör (z.B. ?Ossetra?, ?Beluga?, ?Serruga?) gilt, dass ein Verkauf bei eBay nur erlaubt ist, wenn der Verkäufer die entsprechende Genehmigung des Bundesamtes für Naturschutz oder der CITES Management Authorities vorweisen kann. In der Angebotsbeschreibung sind Ausfuhrangaben, Einfuhrnummer, Einfuhrdatum und Importeur zu nennen. Ein Weiterverkauf von Kaviar, der nur zum privaten Verzehr erworben werden durfte, ist verboten.

Beispiele für geschützte Tiere und Pflanzen:

  • Zu den geschützten Tieren zählen unter den Säugetieren: alle Affenarten, alle Walarten, die meisten Wildkatzen (z.B. Ozelot, Leopard, Löwe, Gepard, Tiger, Luchs, Bengalkatze), Elefanten, Wölfe, Braunbären, Fischotter, Nashörner, Vicunjas und Moschustiere.
  • Teile und Produkte dieser Tiere sind beispielsweise Felle, Fleisch, Hirn, Tran, Elfenbein, Moschus (in Form von getrocknetem schwarzen Pulver) sowie alle daraus hergestellten Erzeugnisse.
  • Zu den geschützten Vogelarten zählen alle heimischen Singvögel, alle Greifvögel (z.B. Wanderfalke, Seeadler, Milan, Weihe, Habicht) und alle Eulen.
  • Teile und Produkte dieser Tiere sind beispielsweise Federn und Eier.
  • Zu den geschützten Reptilien zählen alle Meeresschildkröten, Lederschildkröten, Krokodile, Warane und Riesenschlangen.
  • Teile und Produkte dieser Tiere sind beispielsweise Schildkrötenpanzer, Schildplatt, Lederprodukte oder Schlangenhäute.
  • Unter den Fischen sind unter anderem alle Störarten der Familie Acipenseriformes sowie der Riesenhai und der Weiße Hai geschützt. Ebenso geschützt sind verschiedene Korallenarten, Seepferdchen, der Edelkrebs und andere Krustentiere.
  • Daneben sind viele Schmetterlinge, Spinnen und Skorpione geschützt.
  • Zu den geschützten Pflanzen zählen unter anderem alle Orchideen und die meisten Kakteenarten. Ein Verkauf dieser Arten ist nur von künstlich vermehrten Pflanzen zugelassen.

Hinweis:

Die Entscheidung, ob Angebote mit diesem Grundsatz im Einklang stehen, liegt allein bei eBay. eBay behält sich vor, Angebote zu entfernen, die gegen diesen Grundsatz verstoßen.

Weiterführende Links

Bundesamt für Naturschutz
Artenschutzdatenbank des Bundesamts für Naturschutz

Dort können Sie prüfen, ob das von Ihnen angebotene Exemplar den Artenschutzbestimmungen unterliegt.

Herzliche Grüße

eBay-Team

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Datum: Mittwoch, 26. Mai 2004
Zeit: 12:39 Uhr MEZ
Archiv
*** UPDATE: DAS NEUE 'MEIN EBAY' - BETA-PHASE ENDET ***

 Liebe eBay-Mitglieder,

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass in den nächsten 24 Stunden das neue "Mein eBay" das derzeitige vollständig ersetzen wird. Damit endet die zweiwöchige Beta-Phase, in der Sie Gelegenheit hatten, das neue "Mein eBay" auszuprobieren.

Die Umstellung wird folgendermaßen vor sich gehen:

  • Wenn Sie in der Beta-Phase nicht selbst in das neue "Mein eBay" gewechselt haben, wird Ihr altes "Mein eBay" in den nächsten 24 Stunden automatisch ersetzt.
  • Wenn Sie in der Beta-Phase das neue "Mein eBay" ausprobiert haben und nicht zur alten Version zurückgekehrt sind, werden Sie den Übergang fast gar nicht bemerken.

Lesen Sie in unserer Vorankündigung, welche Verbesserungen das neue "Mein eBay" mit sich bringt.

Herzliche Grüße

eBay-Team

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Datum: Mittwoch, 26. Mai 2004
Zeit: 16:12 Uhr MEZ
Archiv
*** 'SELBER HANDELN - EXISTENZGRÜNDUNG IM INTERNET', PRÄSENTIERT VON TEAMARBEIT FÜR DEUTSCHLAND UND EBAY ***

 

Schon viele haben den Schritt gewagt. Noch mehr denken darüber nach: Existenzgründung im Online-Handel

TeamArbeit für Deutschland (TAD) ist eine Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums und hat sich der Förderung und Vernetzung von Menschen verschrieben, die sich um die Schaffung neuer Arbeitsplätze verdient machen.

eBay und TAD treten gemeinsam an, angehenden Gründern Entscheidungshilfen an die Hand zu geben und ihnen den Einstieg in die Selbständigkeit zu erleichtern. Wir stellen hierzu online Informationsseiten für Existenzgründer im Online-Handel bereit, auf der die wichtigen Aspekte einer unternehmerischen Tätigkeit zusammengefasst dargestellt sind.

Sind Sie angehender Unternehmer?

Freies und selbst bestimmtes Unternehmertum bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten, bringt aber auch ganz eigene Belastungen, Verpflichtungen und Risiken mit sich. Wir möchten mit unseren Informationsseiten Ihren Blick für beide Seiten der Medaille schärfen und Sie dazu anregen, die Schlüsselfragen für sich zu beantworten.

  • Sind Sie ein Unternehmertyp und verfügen über das nötige fachliche und kaufmännische Know-how?

  • Wie finanzieren Sie Ihr Unternehmen und Ihren Lebensunterhalt in der Gründungs- und Anlaufphase und welche staatlichen Fördermöglichkeiten existieren für Existenzgründer?

  • Wo können Sie sich beraten lassen?

  • Wie sehen die ersten konkreten Schritte in die Selbständigkeit aus?

So können Sie sich schnell einen Überblick verschaffen und ausgewählte Themen anhand von Links und Kontaktinformationen selbständig vertiefen. Ganz praktisch bieten wir Ihnen auch Checklisten und Formulare für den Start in die Selbstständigkeit.

Sie kennen sich aus? Hier sind zur Selbstüberprüfung einige Stichworte, über die jeder neue Unternehmer irgendwann nachdenken sollte:
Ich AG, Überbrückungsgeld, Finanzierung, Kredite, Geschäftskonto, Finanzamt, Business Plan, Gesellschaftsform, Marketing, Sortiment, Bezugsquellen, Buchhaltung, Rücknahme und Gewährleistung, Zeitplanung, Beratung, Weiterbildung, Kundenservice, Haftung, Investitionen, Geschäftsausstattung, Gewinn.

Viele junge Unternehmen scheitern an mangelnder Vorabinformation. Nutzen Sie die Informationsseiten von TeamArbeit für Deutschland und eBay, um richtig durchzustarten.

Weiter geht es bei:

http://ebay.teamarbeit.de 

Herzliche Grüße

Die Teams von TAD und eBay

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Datum: Mittwoch, 26. Mai 2004
Zeit: 15:42 Uhr MEZ
Archiv
*** DAS NEUE MEIN EBAY - INFOS ZUM VERKAUFSMANAGER ***

Liebe eBay-Verkäufer,

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass in den nächsten 24 Stunden das neue "Mein eBay" das derzeitige vollständig ersetzen wird. Dann können Sie auch als Abonnent des Verkaufsmanagers oder des Verkaufsmanagers Pro das neue "Mein eBay" nutzen.

Wir stellen Ihnen zudem eine Verkaufsmanager-Tour zur Verfügung, die Ihnen den Verkaufsmanager (Pro) im neuen "Mein eBay" detailliert erklärt. So werden Sie sich schnell zurechtfinden.

Lesen Sie in unserer Vorankündigung, welche Verbesserungen das neue "Mein eBay" mit sich bringt.

Hinweis:
Möglicherweise sehen Sie derzeit in der Ansicht "Zusammenfassung" einen Link "Zurück zur bisherigen Version von Mein eBay". Dieser Link hat keine Funktion und wird innerhalb der nächsten 24 Stunden verschwinden. Er war für die Beta-Phase vorgesehen, die Sie als Verkaufsmanager-Abonnent nicht nutzen konnten.

Jetzt zusätzlich neu im Verkaufsmanager:
Im Zuge der Einbindung der Verkaufsmanager-Versionen in das neue "Mein eBay" haben wir eine neue Funktion hinzugefügt: Wenn Sie bei eBay Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hinterlegt haben und nettorechnungsberechtigt sind, können Sie Rechnungen mit ausgewiesener MwSt. und Nettorechnungen ohne MwSt. direkt im Verkaufsmanager (Pro) anzeigen lassen und ausdrucken. Außerdem wird die enthaltene Mehrwertsteuer auf Ihre Angebote auch auf der Artikelseite ausgewiesen.

Herzliche Grüße

eBay-Team

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Datum: Freitag, 14. Mai 2004
Zeit: 10:54 Uhr MEZ
Archiv
*** NEUE VERSANDOPTIONEN IM VERKAUFSFORMULAR ***

Liebe eBay-Mitglieder,

seit heute haben Sie im Verkaufsformular die Möglichkeit, genauere Angaben zum Versand zu machen:

  • Sie können aus einem Pull-Down-Menü aus acht verschiedenen Versandarten wählen.
  • Bis zu drei von diesen acht Versandarten können angeboten werden.
  • Rechts daneben werden jeweils die Versandkosten eingetragen.
  • Alle Angaben erscheinen dann auf der Artikelseite und in der Kaufabwicklung.

Bitte beachten Sie:

  • Im Verkaufsformular können derzeit nur Versandarten für den Versand im Inland angegeben werden.
  • Wenn Sie ein Angebot wiedereinstellen und Änderungen daran vornehmen, bitten wir Sie, die Versandart zu überprüfen, da es ansonsten zu einer falschen Anzeige der Versandkosten kommen kann. Dies gilt nur, wenn Sie Angaben zu einer Versandversicherung gemacht haben.
  • Die neue Versandauswahl steht im Turbo Lister erst in ca. einer Woche zur Verfügung.

Herzliche Grüße

eBay-Team

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Datum: Donnerstag, 13. Mai 2004
Zeit: 12:39 Uhr MEZ
Archiv
*** NEUES DESIGN DER EBAY-'MICH-SEITE' ***

Liebe eBay-Mitglieder,

wir freuen uns, Ihnen ein neues Design für Ihre "Mich-Seiten" zur Verfügung stellen zu können. Die "Mich-Seite" ist die Seite bei eBay, die sich jedes Mitglied selbst erstellen kann. Sie wird auch "Meine Homepage" genannt. Folgende Verbesserungen haben wir durchgeführt:

  • Die neu erstellten "Mich-Seiten" erscheinen in einem neuen Design.
  • Neues Design der Gestaltungsoberfläche, die Sie beim Überarbeiten oder Erstellen der "Mich-Seite" sehen.
  • Um die Ladezeiten gering zu halten, ist die Anzeige der Bewertungen und der eigenen Angebote auf 100 beschränkt worden.

Hier können Sie Ihre eigene "Mich-Seite" erstellen oder überarbeiten.

Bitte beachten Sie, dass es derzeit noch vorkommen kann, dass einzelne "Mich-Seiten" nicht angezeigt werden. Es erscheint eine Fehlermeldung. Wir arbeiten daran, dass Problem so schnell wie möglich zu lösen.

Herzliche Grüße

eBay-Team

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Datum: Donnerstag, 13. Mai 2004
Zeit: 10:52 Uhr MEZ
Archiv
*** UPDATE: BETA-PHASE DES NEUEN MEIN EBAY HAT BEGONNEN ***

Liebe eBay-Mitglieder,

vor zwei Wochen haben wir Ihnen die Beta-Phase des neuen "Mein eBay" angekündigt.

Wir freuen uns, Ihnen jetzt den Beginn der Beta-Phase mitteilen zu können.

Sobald Sie "Mein eBay" aufrufen, werden Sie gefragt, ob Sie das neue "Mein eBay" ausprobieren wollen. Sie können in der Beta-Phase, die vorausschichtlich zwei Wochen dauern wird, jederzeit wieder in das alte "Mein eBay" zurückkehren. In der Ansicht "Zusammenfassung" finden Sie dazu den Link "Zurück zur bisherigen Version".

Bitte beachten Sie Folgendes:
Abonnenten von Verkaufsmanager und Verkaufsmanager Pro können das neue "Mein eBay" in der Beta-Phase leider noch nicht ausprobieren. Die Ladezeiten der einzelnen "Mein eBay"-Seiten können derzeit noch etwas länger sein. Möglicherweise bekommen Sie beim Aufrufen einzelner Ansichten ein Fehlermeldung. Kehren Sie dann auf die vorherige Seite zurück und probieren es noch mal.

Probieren Sie das neue "Mein eBay" doch einmal aus.

Herzliche Grüße

eBay-Team

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Datum: Dienstag, 11. Mai 2004
Zeit: 15:35 Uhr MEZ
Archiv
*** DIE NEUE EBAY TOOLBAR: JETZT MIT SICHERHEITS-CHECK ***

Liebe eBay-Mitglieder,

wir freuen uns, Ihnen die neue eBay Toolbar vorstellen zu können. Sie ist jetzt mit einem Sicherheits-Check ausgestattet. Diese neue Funktion wird Ihr Mitgliedskonto jetzt noch besser vor betrügerischen Spoof-Seiten schützen. Spoof-Seiten sind betrügerische Seiten, die vorgeben, Teil einer bekannten Website, wie der eBay-Website, zu sein. Der Sicherheits-Check warnt Sie, ...

  • wenn Sie sich auf eine potenzielle Spoof-Webseite bzw. -Website begeben.
  • sobald Sie Ihren eBay-Mitgliedsnamen oder Ihr eBay-Passwort auf einer Seite eingeben, die keine eBay- oder PayPal-Seite ist.

Der Sicherheits-Check bietet Ihnen auch die Möglichkeit, solche Websites bzw. -seiten an eBay zu melden.

Hier können Sie sich die neue Toolbar herunterladen. Wenn Sie die Toolbar schon installiert haben, wird Ihnen das Update automatisch angeboten.

Im unserem Sicherheitsportal finden Sie außerdem weitere Hinweise über Spoof.

Herzliche Grüße

eBay-Team

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Datum: Montag, 10. Mai 2004
Zeit: 16:43 Uhr MEZ
Archiv
*** UPADTE EBAY SHOPS: KOSTENLOSES EXTRA-TOOL ?TRAFFIC REPORTING? ***

Liebe eBay-Mitglieder,

für den 7. Mai hatten wir Ihnen das kostenlose Extra-Tool "Traffic Reporting" in englischer Sprache angekündigt. Aus technischen Gründen können wir Ihnen dieses Tool aber voraussichtlich erst Ende Mai zur Verfügung stellen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Herzliche Grüße

eBay-Team

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Datum: Donnerstag, 06. Mai 2004
Zeit: 19:26 Uhr MEZ
Archiv
*** SORTIERUNG DER ARTIKELLISTEN ***

Liebe eBay-Mitglieder,

in den letzten Tagen standen in den Artikellisten der Kategorien (nicht auf den Suchergebnisseiten) die neu eingestellten Angebote standardmäßig oben. Diese Voreinstellung haben wir wieder geändert, so dass die zuerst endenden Angebote wieder standardmäßig oben stehen.

Hinweis:
Es kann dennoch vorkommen, dass die neu eingestellten Angebote weiterhin standardmäßig oben stehen. Sie haben folgende Möglichkeiten die Standard-Anzeige auf den aktuellen Stand zu bringen:

  • Löschen Sie Ihre Cookies, schließen Sie den Browser und öffnen ihn wieder.
  • Klicken Sie oberhalb der Artikellisten auf den Link "Anzeige anpassen" und wählen Sie "bald endende Angebote zuerst".

Zudem können Sie die Reihenfolge der Angebote jederzeit über das Pull-Down-Menü oberhalb der Artikellisten ändern.

Mit freundlichen Grüßen

eBay-Team

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Datum: Freitag, 30. April 2004
Zeit: 16:37 Uhr MEZ
Archiv
*** VORANKÜNDIGUNG: BETA-PHASE FÜR DAS NEUE 'MEIN EBAY' ***

Liebe eBay-Mitglieder,

wir freuen uns, Ihnen für die Woche vom 10. Mai ein komplett neu überarbeitetes "Mein eBay" ankündigen zu können. Wir beginnen mit einer Beta-Phase, die voraussichtlich vom 10. bis zum 24. Mai dauern wird. In dieser Zeit können Sie das neue "Mein eBay" ausprobieren. Während der Beta-Phase haben Sie jederzeit die Möglichkeit, wieder zum alten "Mein eBay" zurückkehren.

Auf dieser Seite sehen Sie eine ausführliche Vorschau. Und das sind die wichtigsten Änderungen in aller Kürze:

  • Eine benutzerfreundlichere Navigation hilft Ihnen, sich besser zurecht zu finden.
  • Die Möglichkeit, zu jedem Angebot eine Notiz zu hinterlassen, ermöglicht eine individuelle Verwaltung der Angebote.
  • Verkäufer können die Anzahl der Seitenaufrufe Ihrer Angebote sehen.
  • Kauf- und Verkaufserinnerungen halten Sie auf dem Laufenden.
  • Symbole zeigen den jeweiligen Status eines Angebots an.
  • Die Ansichten werden druckerfreundlich sein.
  • Die neue Benutzeroberfläche ist ansprechender.
  • Die aktuellsten Marktplatz-Mitteilungen können direkt aufgerufen werden.

Hier sehen Sie z.B. die Funktion "Notizen hinzufügen":

Bitte beachten Sie, dass Abonnenten von Verkaufsmanager und Verkaufsmanager Pro das neue "Mein eBay" in der Beta-Phase leider noch nicht ausprobieren können.

Herzliche Grüße

eBay-Team

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Datum: Freitag, 30. April 2004
Zeit: 15:27 Uhr MEZ
Archiv
*** UPDATE: NEUE FUNKTIONEN AUF DEN SUCHERGEBNISSEITEN UND IN DEN ARTIKELLISTEN ***

Liebe eBay-Mitglieder,

derzeit stehen in den Artikellisten der Kategorien (nicht auf den Suchergebnisseiten) die neu eingestellten Angebote standardmäßig oben. Diese Voreinstellung werden wir wieder ändern, so dass die zuerst endenden Angebote wieder standardmäßig oben stehen.

Tipp: Sie können die Reihenfolge der Angebote jederzeit über ein Pull-Down-Menü oberhalb der Artikellisten ändern.

Mit freundlichen Grüßen

eBay-Team

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Datum: Donnerstag, 29. April 2004
Zeit: 10:44 Uhr MEZ
Archiv
*** NEUE FUNKTIONEN AUF DEN SUCHERGEBNISSEITEN ***

Liebe eBay-Mitglieder,

seit heute finden Sie auf den Suchergebnisseiten - teilweise auch in den Artikellisten - neue Möglichkeiten, die Listen der angezeigten Angebote zu erweitern oder einzugrenzen, oder sie neu zu sortieren. Folgende Funktionen sind unter anderem neu:

  • (1) Sie können direkt auf der Suchergebnisseite die Suche auf einzelne Kategorien beschränken oder direkt einen neuen Suchbegriff eingeben.
  • (2) und (3) Hier können Sie jetzt verschiedene Suchoptionen direkt anwählen (2), ohne die erweiterte Suche aufrufen zu müssen. Die einzelnen Suchoptionen sind zudem ein- und ausblendbar. Welche Suchoptionen Sie ausgewählt haben, sehen Sie immer direkt oberhalb der Suchergebnisse (3), von wo diese Suchoptionen auch wieder bearbeitet werden können.
  • (4) Dieses Pull-Down-Menü zum Sortieren der Suchergebnisse beinhaltet keine neuen Optionen. Die Zusammenfassung in einem Menü spart aber Platz und Sie haben alle Sortiermöglichkeiten auf einen Blick.
  • (5) Wenn weniger als 10 Suchergebnisse angezeigt werden, finden Sie unterhalb dieser Ergebnisse noch weitere Angebote aus eBay Shops und / oder aus anderen eBay-Ländern angezeigt.

Herzliche Grüße

eBay-Team

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Datum: Mittwoch, 21. April 2004
Zeit: 09:48 Uhr MEZ
Archiv
*** NEU BEI EBAY: ONLINE-BESCHWERDE WEGEN NICHT- ODER FALSCHLIEFERUNG ***

Liebe eBay-Mitglieder,

wenn Sie als Käufer mit dem Abschluss einer Transaktion nicht zufrieden sind, können Sie seit heute über ein Online-Formular eine Beschwerde wegen Nicht- oder Falschlieferung eines Artikels an den Verkäufer senden.

In den folgenden Fällen können Sie das Online-Formular nutzen:

  • Sie haben den Artikel bezahlt, aber nicht erhalten.
  • Sie haben einen Artikel erhalten, der im Wert nicht der Beschreibung entspricht (z.B. eine vergoldete Kette anstatt einer Goldkette).

Bitte informieren Sie sich vorher auf der entsprechenden Hilfeseite.

Herzliche Grüße

eBay-Team

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Datum: Mittwoch, 21. April 2004
Zeit: 09:38 Uhr MEZ
Archiv
*** NEU IN DEN EBAY SHOPS: ZAHLREICHE NEUE GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN ***

Liebe eBay-Mitglieder,

seit heute haben eBay Shop-Besitzer noch mehr Möglichkeiten, ihren Shop individuell zu gestalten. Folgende Möglichkeiten stehen jetzt zur Verfügung:

  • Mit 16 neuen, zusätzlichen Design-Vorlagen haben Sie noch mehr Gestaltungsspielraum.
  • Mit 5 individuellen Seiten-Layouts können Sie bis zu 15 Seiten erstellen (5 beim Basis-, 10 beim Top- und 15 beim Premium-Shop).
  • Top- und Premium-Shop-Besitzer können eine minimierte Version der eBay-Kopfzeile verwenden.
  • Farben und Schriftarten können individuell festgelegt werden.
  • Alle Shop-Funktionen können von einer Übersichtsseite aus verwaltet werden.

Bitte beachten Sie, dass die entsprechenden Hilfeseiten noch nicht aktualisiert werden konnten. Dies wird voraussichtlich am Freitag, dem 30. April geschehen.

Demnächst in den eBay Shops: Kostenloses Extra-Tool "Traffic Reporting" (in englischer Sprache):

Darüber hinaus werden wir Ihnen - voraussichtlich bis zum 7.5. - ein sehr praktisches und kostenloses Tool zur Verfügung stellen, das noch nicht in deutscher Sprache angeboten wird. Sie können es aber schon in englischer Sprache nutzen: Das Tool "Traffic Reporting " erlaubt es Ihnen in anonymisierter Form, umfangreiche Reports über die Nutzung Ihres Shops auszuwerten:

Basis-Shop-Besitzer können folgende Reports abrufen:

  • Die Anzahl der täglichen Seitenaufrufe und unterschiedlichen Besucher Ihres Shops
  • Die Seiten, über die die Käufer zu Ihrem Shop gelangen, z.B. über Suchmaschinen
  • Die beliebtesten Seiten und Angebote in Ihrem Shop

Top-Shop- und Premium-Shop-Besitzer können zusätzlich folgende Reports abrufen:

  • Die Anzahl der monatlichen unterschiedlichen Besucher
  • Mehr Details über wiederkehrende Besucher
  • Welche Suchbegriffe eingegeben werden
  • Übersichtsreports für jede einzelne Shop-Seite
  • Welchen Weg die Shop-Besucher durch Ihren Shop gehen
  • Anzahl der Gebote und Käufe in Ihrem Shop

Herzliche Grüße

eBay-Team

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Datum: Dienstag, 20. April 2004
Zeit: 10:49 Uhr MEZ
Archiv
*** NEUE UND ÜBERARBEITETE GRUNDSÄTZE ZUM HANDEL BEI EBAY ***

Liebe eBay-Mitglieder,

wir haben einen neuen Grundsatz zum Handel bei eBay eingeführt und zwei weitere Grundsätze überarbeitet:

  1. Überarbeiteter Grundsatz "Mehrfachangebote"
    Es ist verboten, bei eBay mehr als zehn identische Artikel gleichzeitig als eigenständige Angebote anzubieten. Ein Artikel im Anzeigenformat darf im selben Zeitraum nur in höchstens drei Immobilien-Unterkategorien eingestellt werden.
    Lesen Sie die Erläuterungen zu diesem Grundsatz.
  2. Neuer Grundsatz "Archäologische Funde"
    Es ist verboten, archäologische Funde bei eBay zu handeln, deren rechtmäßigen Erwerb und Besitz der Anbieter nicht nachweisen kann.
    Lesen Sie die Erläuterungen zu diesem Grundsatz.
  3. Überarbeiteter Grundsatz "Tiere, Tierartikel und lebende Pflanzen"
    Es ist verboten, bei eBay lebende Tiere anzubieten. Verstorbene Tiere, Tierteile und Tierprodukte, die unter das Bundesnaturschutzgesetz oder das Washingtoner Artenschutzabkommen fallen, dürfen nur unter Vorbehalt des Nachweises der gesetzlich vorgeschriebenen Erlaubnis angeboten und verkauft werden. Der Handel mit geschützten Pflanzen ist bei eBay ebenfalls verboten. Dies gilt auch für Produkte oder Teile von geschützten Pflanzen.
    Lesen Sie die Erläuterungen zu diesem Grundsatz.

Herzliche Grüße

eBay-Team

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Datum: Freitag, 16. April 2004
Zeit: 18:31 Uhr MEZ
Archiv
*** NEUE (VERKAUFS)MÖGLICHKEITEN NACH DEM ENDE EINES ANGEBOTS ***

Liebe eBay-Verkäufer,

wenn Sie einen Artikel einmal nicht verkauft haben oder zusätzliche Artikel verkaufen wollen, stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung. Diese Optionen haben wir nun erweitert:

  1. Angebote an unterlegene Bieter
    Wenn ein Bieter von seinem Kauf zurücktritt bzw. der Kauf einvernehmlich aufgehoben wird, haben Sie die Möglichkeit, einem unterlegenen Bieter ein Angebot zu machen. Bisher mussten Sie 7 Tage warten, jetzt können Sie das Angebot unmittelbar nach Rücktritt bzw. einvernehmlicher Aufhebung unterbreiten. Dabei spielt es keine Rolle, welchem der unterlegenen Bieter der Artikel dann angeboten wird.
    Aber auch, wenn Sie einen Artikel erfolgreich versteigert haben, haben Sie jetzt die Möglichkeit, weitere gleiche Artikel, die Sie bisher noch nicht angeboten haben, den unterlegenen Bietern anzubieten.
    Bitte lesen Sie vorher
    die detaillierten Informationen dazu auf dieser Seite.
  2. Bei Wiedereinstellung wegen unzuverlässigem Käufer auch Gutschrift der Angebotsgebühr
    Wenn ein Käufer unzuverlässig ist und nicht zahlen sollte, können Sie den Artikel wiedereinstellen. Dabei wurde Ihnen bisher die Verkaufsprovision gutgeschrieben. Jetzt wird Ihnen auch die Angebotsgebühr gutgeschrieben. Allerdings nur beim ersten Wiedereinstellen. Wenn Sie einen Artikel ein drittes Mal anbieten möchten, sollten Sie die Funktion "Ähnlichen Artikel verkaufen" nutzen. Danach können Sie im Bedarfsfall wieder die Funktion "Artikel wiedereinstellen" nutzen.
    Bitte beachten Sie,
    dass diese Neuerung für alle Angebote gilt, die seit dem 9. Februar 2004 zum ersten Mal eingestellt wurden. Lesen Sie auf dieser Seite weiterführende Informationen.

Herzliche Grüße

eBay-Team

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Datum: Mittwoch, 14. April 2004
Zeit: 10:53 Uhr MEZ
Archiv
*** NEUE INTERNETADRESSEN (URLs) FÜR DIE EBAY SHOPS ***

Liebe eBay Shop-Besitzer,

damit Ihre Shops auch außerhalb von eBay leichter gefunden werden, stehen Ihnen seit heute neue, suchmaschinen-optimierte URLs für Ihre eBay Shops zur Verfügung. Alle Shop-Internetadressen enden jetzt auf den jeweiligen Namen des Shops.

Beispiele:

Alte URLs Neue URL
http://www.stores.ebay.de/meinebayshopname http://stores.ebay.de/mein-ebay-shop-name
oder
http://stores.ebay.de/meinebayshopname
http://www.stores.ebay.de/mein_ebay_shop_name
oder
http://www.stores.ebay.de/mein ebay shop name
http://stores.ebay.de/id=1234567
http://www.ebayshops.de/mein_ebay_shop_name
oder
http://www.ebayshops.de/mein ebay shop name
http://www.ebayshops.de/meinebayshopname

Umbenennungsregeln:

  • Leerzeichen und Unterstriche im Shop-Namen werden durch Bindestriche ersetzt.
  • Besteht ein Shop-Name aus nur einem Wort, wird dies auch so in die neue URL übernommen.

Hinweis: Die alten Shop-URLs werden ohne Zeitbegrenzung weiterhin funktionieren; sie werden einfach zur neuen URL umgeleitet.

Erläuterungen:

  •  Da Ihr Shop-Name in der Shop-URL jetzt durch Bindestriche getrennt wird, können Suchmaschinen Ihren Shop nun besser den entsprechenden Suchergebnisssen zuordnen.
  •  Auch die Reduzierung auf eine einzige URL erleichtert die Findbarkeit über die Suchmaschinen. Beachten Sie aber, dass Ihr Shop möglicherweise zuerst einen niedrigeren Rang in den Suchergebnissen einnehmen kann, da die Suchmaschinen die geänderten URLs noch aktualisieren müssen. Mittelfristig werden Sie aber von dieser Veränderung profitieren.
  •  Zusätzlich wurden die Verlinkungen auf den eBay-Seiten ebenfalls vereinheitlicht und entsprechend angepasst, so dass Ihr Shop auch innerhalb von eBay leichter gefunden wird.

Wir sind überzeugt, dass Sie mit diesen Veränderungen Ihre Shop-Verkäufe verbessern werden.

Herzliche Grüße

eBay-Team

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Datum: Mittwoch, 14. April 2004
Zeit: 09:39 Uhr MEZ
Archiv
*** UPDATE TURBO LISTER ***

Liebe eBay-Verkäufer,

im Laufe der heutigen Nacht wird es ein neues Update des kostenlosen Offline-Verkäufer-Tools Turbo Lister geben. Folgende Funktionen des Turbo Listers haben wir den Veränderungen auf dem Marktplatz angepasst:

Anzeigenformat für Immobilien
Seit dem 1. April können bei eBay Immobilienangebote im Anzeigenformat eingestellt werden. Jetzt kann das Anzeigenformat auch im Turbo Lister ausgewählt werden.

Importieren von eBay-Angeboten
Aktive und auch beendete Angebote können jetzt in den Turbo Lister importiert werden. Es wird dabei die komplette Angebotsbeschreibung inklusive der Bilder und der Artikelmerkmale übernommen. Die Angebote können bis zu 90 Tage nach Angebotsende importiert werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Angebot über das Verkaufsformular, den Turbo Lister, den Verkaufsmanager Pro oder über die API-Schnittstelle erstellt wurden.

Neue Angebotsvorlagen und gebündeltes Überarbeiten von Angebotsvorlagen
In der neuen Turbo Lister-Version finden Sie nun zahlreiche neue Angebotsvorlagen. Außerdem können Angebotsvorlagen jetzt gebündelt überarbeitet werden.

Herzliche Grüße

eBay-Team

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Datum: Freitag, 02. April 2004
Zeit: 16:41 Uhr MEZ
Archiv
*** HERZLICH WILLKOMMEN MOBILE.DE ***

Liebe eBay-Mitglieder,

seit heute finden Sie auf unserer Startseite einen direkten Link zu mobile.de. Wir freuen uns sehr, dass wir zukünftig zusammen mit mobile.de einen dynamischen Marktplatz für Fahrzeuge in Deutschland aufbauen werden. So können wir immer mehr Menschen dabei unterstützen, Autos, Motorräder und andere Fahrzeuge über das Internet zu kaufen oder zu verkaufen.

Durch die Kombination des Anzeigenformates von mobile.de mit unserem bestehenden Marktplatz für Fahrzeuge werden Sie als Verkäufer die Möglichkeit haben, das für Sie optimale Verkaufsformat zu wählen. Und als Käufer erhalten Sie eine noch größere Auswahl sowie ein höheres Maß an Benutzerfreundlichkeit.

Mit einem herzlichen Gruß an alle Nutzer und Mitarbeiter von mobile.de.

eBay-Team

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Datum: Dienstag, 30. März 2004
Zeit: 10:30 Uhr MEZ
Archiv
*** NEU: BEI EBAY JETZT AUCH IMMOBILIENANZEIGEN ***

Liebe eBay-Mitglieder,

wir freuen uns, Ihnen für den 1. April die Einführung der neuen Hauptkategorie "Immobilien" für Angebote im Anzeigenformat ankündigen zu können.

Wir beginnen mit einer Beta-Phase, in der Sie vom 1.  bis zum 28. April Immobilien im Anzeigenformat für nur 1 Euro anbieten können (anstatt für die regulären Gebühren von 5 bzw. 10 Euro). Das gilt sowohl für 10-Tages- als auch für 30-Tages-Angebote. Informationen zu Gebühren und Angebotsdauer finden Sie hier.

Folgende Immobilien können Sie im Anzeigenformat anbieten:

  •  Wohnimmobilien: Hier können Sie Wohnungen und Häuser zur Vermietung oder zum Verkauf oder auch zeitlich befristete Wohnungsangebote einstellen.
  •  Gewerbe: Hier können Sie Gewerbeimmobilien, wie z. B. Einzelhandelsflächen, Büroflächen oder Fabrikhallen, zur Verpachtung oder zum Verkauf anbieten.
  •  Internationale Immobilien: Hier können Sie alle Immobilien, die sich außerhalb Deutschlands befinden, anbieten.
  •  Anlageobjekte / Versteigerungen: Hier können Sie Anzeigen für Anlageobjekte aufgeben oder Termine für Versteigerungen bekannt machen.
  •  Grundstücke: Hier können Sie unbebaute Grundstücke und Land zur Verpachtung oder zum Verkauf anbieten.

Diese Kategorien vertreten die wichtigsten Immobilienbereiche. Wir werden diese Struktur permanent verfeinern und erweitern.

Bitte beachten Sie:

  •  Immobilien können bei eBay nur im Anzeigenformat angeboten werden. Auf Angebote im Anzeigenformat können keine Gebote abgegeben werden und es kann kein Sofort-Kauf getätigt werden. Das Anzeigenformat ermöglicht es Ihnen, Kontaktdaten von zahlreichen Interessenten zu erhalten.
  •  Für Angebote im Anzeigenformat können keine Bewertungen erhalten oder abgegeben werden.
  •  Interessenten eines Angebotes nehmen für weitergehende Informationen mit dem Anbieter Kontakt auf.
  •  Informieren Sie sich über die rechtlichen Besonderheiten des Anzeigenformates.

Auf unserer Immobilienseite können Sie sich noch detaillierter informieren.

Herzliche Grüße

eBay-Team

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Datum: Donnerstag, 25. März 2004
Zeit: 10:13 Uhr MEZ
Archiv
*** UPDATE ZU EBAY UND MOBILE.DE ***

Liebe eBay-Mitglieder,

vor einigen Wochen konnten wir Sie über den Kauf von mobile.de, einem der führenden Online-Anzeigenmärkte für Fahrzeuge in Deutschland, informieren. Heute freuen wir uns, Ihnen mitteilen zu können, dass dieser Kauf nun vom Bundeskartellamt genehmigt wurde.

eBay International AG
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Datum: Donnerstag, 25. März 2004
Zeit: 15:39 Uhr MEZ
Archiv
*** NEUER GRUNDSATZ ZUR VERWENDUNG VON LINKS AUF DEN EBAY SHOP-SEITEN ***

Liebe eBay-Mitglieder,

wir haben einen neuen Grundsatz zur Verwendung von Links auf den eBay Shop-Seiten eingeführt. Der neue Grundsatz lautet:

Es ist grundsätzlich verboten, auf der Startseite eines eBay Shops und auf der Seite "Shop-Bedingungen" Verweise (Links) auf externe Websites und Informationsquellen einzufügen. Als Links gelten hierbei auch nicht aktivierte Web-Adressen (URLs) oder Teile davon.

Shop-Name, -Beschreibung, -Logo und -Kategoriebezeichnungen dürfen keine Verweise oder Links auf externe Webseiten und Informationsquellen beinhalten.

Für den Premium-Shop gilt, dass das Shop-Logo auf den Shop-Übersichtsseiten keinen Verweis oder Link auf externe Webseiten und Informationsquellen enthalten darf.

Bitte beachten Sie: Für die Artikelseiten von eBay Shop-Artikeln gilt der Grundsatz für die Verwendung von Links auf den Artikelseiten.

Ausnahmen von diesem Grundsatz bestehen für

  • eBay-interne Verlinkungen, die zu anderen eBay-internen Seiten des Verkäufers führen z.B. auf dessen Mich-Seite, die Bewertungsseite oder andere eigene Angebote.

  • Verweise zu externen Seiten von Service-Anbietern, die von eBay autorisiert sind (z.B. Versandservices, Bezahlservices, Treuhandservices, Versicherungen). Liste der autorisierten Service-Anbieter

  • per HTML-Tag in den Quellcode der Angebotsbeschreibung eingefügte Links zu eigenen, extern abgelegten Artikelbildern und Multimediapräsentationen und

  • sofern gesetzliche Vorschriften eine Ausnahme zwingend vorschreiben.

Diese Ausnahmen gelten nur, wenn die dabei verwendeten Linktexte allein den mit den Ausnahmen verfolgten Zwecken dienen. Diese Linktexte sind insbesondere dann nicht erlaubt, wenn sie andere, bei eBay nicht angebotene Artikel und externe Shops bewerben.

Hinweis
Die Entscheidung, ob Angebote mit diesem Grundsatz im Einklang stehen, liegt allein bei eBay. eBay behält sich vor, Angebote zu entfernen, die gegen diesen Grundsatz verstoßen.

Herzliche Grüße

eBay-Team

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Datum: Donnerstag, 18. März 2004
Zeit: 19:29 Uhr MEZ
Archiv
*** VERBESSERUNGEN AUF DEN KAUFEN- UND VERKAUFEN-SEITEN ***

Liebe eBay-Mitglieder,

auf folgenden Seiten haben wir Verbesserungen vorgenommen:

Verkaufsformular

  1. Vorschau der Artikelseite
    Nachdem Sie alle Angaben im Verkaufsformular vorgenommen haben, können Sie sich eine Vorschau der Artikelseite anzeigen lassen.
  2. Design des Verkaufsformulars
    Das Verkaufsformular erscheint jetzt in einem freundlichen Blauton.
  3. Design des HTML-Text-Editors
    Eine benutzerfreundlichere Oberfläche erleichtert jetzt den Wechsel zwischen Standardansicht und HTML-Ansicht.
  4. Überspringen der Privatauktion
    Wenn Sie Privatauktionen nicht oder selten nutzen, können Sie diesen Punkt jetzt einfach ausblenden.
  5. Auswahl des Besucherzählers
    Das Verkaufsformular merkt sich, welche Einstellung Sie beim kostenlosen Besucherzähler vorgenommen haben und übernimmt diese für das nächste Angebot.

Gebotsbestätigung / Kaufbestätigung

Die Gebots- bzw. die Kaufbestätigungsseite und die E-Mail-Benachrichtigungen "Sie wurden überboten", "Sie sind zur Zeit der Höchstbietende" und die Benachrichtigung zum Angebotsende (bei Sofort-Kauf) erscheinen jetzt in neuem Design. Die Gebotsbestätigungsseite und die Kaufbestätigungsseite (bei Sofort-Kauf) wurden zudem übersichtlicher gestaltet.

Kategorienüberblick und Kategorien-Indexseiten

Die Kategorienübersichtsseite und die Kategorie-Indexseiten der einzelnen Hauptkategorien wurde ebenfalls neu designt und umstrukturiert und sind jetzt übersichtlicher und benutzerfreundlicher. Diese Seiten werden in den nächsten Tagen live geschaltet werden. Die Kategorie-Indexseiten werden dann neue Internetadressen (URLs) bekommen. Bitte aktualisieren Sie eventuell die Lesezeichen (Favoriten) in Ihrem Browser. Die alten Adressen funktionieren aber weiterhin.

Herzliche Grüße

eBay-Team

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Datum: Montag, 08. März 2004
Zeit: 13:08 Uhr MEZ
Archiv
*** NEU BEI EBAY: ARTIKELBEZEICHNUNG KANN JETZT 55 ZEICHEN LANG SEIN ***

Liebe eBay-Mitglieder,

auf vielfachen Wunsch haben wir die mögliche Anzahl von Zeichen, die bei einer Artikelbezeichnung eingegeben werden kann, um 10 Zeichen auf 55 Zeichen erweitert.

So können Verkäufer Ihren Artikel im Titel ausführlicher beschreiben und Käufer können besser erkennen, ob dieses Angebot für sie von Interesse ist.

Herzliche Grüße

eBay-Team

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Datum: Montag, 01. März 2004
Zeit: 21:42 Uhr MEZ
Archiv
*** UNSER MARKTPLATZ FEIERT SEINEN 5. GEBURTSTAG ***

Liebe eBay-Mitglieder,

heute vor genau 5 Jahren, am 1. März 1999, ging alando.de live. Wenige Monate später wurde alando.de zu eBay Deutschland.

Seitdem hat sich viel verändert. Zur eBay-Gemeinschaft in Deutschland zählen nun mittlerweile über 11 Millionen Mitglieder. Eine neue Art der Handelns und der zwischenmenschlichen Kommunikation ist entstanden. Keine Internet-Gemeinschaft ist so dynamisch und mit so viel Begeisterung bei der Sache wie Sie es sind!

Das gesamte Team von eBay Deutschland bedankt sich deshalb sehr herzlich bei allen eBay-Mitgliedern, bei denen, die schon von Anfang an dabei sind, gleichermaßen wie bei den vielen, die in der Zwischenzeit dazu gekommen sind.

Und so hat alles einmal angefangen, damals vor 5 Jahren:

Herzliche Grüße

eBay-Team

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Datum: Mittwoch, 25. Februar 2004
Zeit: 13:59 Uhr MEZ
Archiv
*** VORANKÜNDIGUNG: NEUES ABRECHNUNGSSYSTEM ***

Liebe eBay-Verkäufer,

die weltweite eBay-Gemeinschaft wächst stetig. Um den ebenfalls gewachsenen Ansprüchen unserer Mitglieder gerecht zu werden, haben wir ein neues Abrechnungssystem entwickelt. Wir werden am 1. März mit der Umstellung auf das neue System beginnen und sie ungefähr zwei Wochen später abgeschlossen haben.

Was ist neu?

  • Die monatliche Rechnung, die Sie von uns per E-Mail erhalten, wird detailliert alle Kontovorgänge aufweisen, so dass Sie die Rechnungsbeträge leicht nachverfolgen können.

  • Die Kontostandseite in ?Mein eBay? wird übersichtlicher und die Artikelbezeichnung wird zusätzlich zu der Artikelnummer aufgeführt. Sie können die einzelnen Posten z.B. nach Datum, Artikelnummer oder Gebührentyp sortieren. Außerdem können Sie Ihre Kontostandseite zu Microsoft Excel® übertragen.

Ihr Rechnungszyklus und Ihre derzeitige Zahlungsmethode werden nicht geändert.

Bitte beachten Sie,
dass wir Ihr eBay-Verkäuferkonto automatisch auf unser neues Rechnungssystem umstellen werden und Ihnen somit kein zusätzlicher Aufwand entsteht.

Beispiele und weitere Information zu unserem neuen Abrechnungssystem finden Sie auf dieser Seite.

Herzliche Grüße

eBay-Team

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Datum: Dienstag, 24. Februar 2004
Zeit: 11:16 Uhr MEZ
Archiv
*** WICHTIGE HINWEISE ZUM KAUF VON TICKETS FÜR DIE FUSSBALL-EUROPAMEISTERSCHAFT ***

Liebe eBay-Mitglieder,

bitte beachten Sie bei Angeboten von Tickets für die Fußball-Europameisterschaft 2004 in Portugal folgende Hinweise:

Der Veranstalter der Europameisterschaft 2004 in Portugal hat bei der Verteilung der Eintrittskarten ein Vergabesystem entwickelt, das beabsichtigt, Tickets und das daraus erwachsende Eintrittsrecht an eine bestimmte Person zu binden. Die einzelnen Fußballverbände der Teilnehmerstaaten haben jeweils Kontingente von Karten für einzelne Spiele erhalten. Diese Verbände geben die Tickets nach eigenen Systemen an die Fans weiter.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters und bestimmter Länderverbände legen fest, dass diese personengebundenen Tickets nicht übertragbar sind. Es kann also vorkommen, dass Ihnen der Zutritt zum Stadion verwehrt wird, wenn Sie Tickets von einem Dritten gekauft haben. Es gibt aber auch Tickets, die nicht personengebunden sind.

Wenn Sie auf dem Marktplatz eBay auf ein Angebot einer Eintrittskarte zur Europameisterschaft 2004 bieten wollen, versichern Sie sich bitte vorher, dass Sie mit dem Erwerb der Eintrittskarte auch das Recht auf Zutritt zum Stadion erwerben. Denn wir möchten, dass Sie die Europameisterschaft nach einem Ticketkauf bei eBay auch ungestört genießen können.

eBay selbst kann hier leider keine weitere Hilfestellung geben, da die Vergabesysteme rechtlich kompliziert und Berechtigungsscheine zum Erwerb der Tickets unterschiedlich gestaltet sind. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor dem Gebot auf ein Ticket oder einem Sofort-Kauf mit dem Verkäufer bzw. mit dem jeweiligen Länderverband für dieses Ticket in Verbindung zu setzen.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Fußball-Europameisterschaft.

Herzliche Grüße

eBay-Team

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Datum: Donnerstag, 19. Februar 2004
Zeit: 16:14 Uhr MEZ
Archiv
*** NEUER GRUNDSATZ ZUM VORABVERKAUF ***

Liebe eBay-Mitglieder,

seit heute gilt ein neuer Grundsatz zum Vorabverkauf von Büchern, Musik, Filmen, DVDs sowie PC- & Videospielen.

Der neue Grundsatz lautet:

Der Anbieter muss in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen.

Ausnahme von diesem Grundsatz

Lediglich für den Vorabverkauf von Büchern, Musik, Filmen, DVDs sowie PC- & Videospielen ist eine Ausnahme von diesem Grundsatz möglich.

Angebote mit Vorbestellungsmöglichkeit beinhalten Artikel, die der Anbieter zum Zeitpunkt des Anbietens noch nicht in seinem Besitz hat, und die er daher dem Käufer nicht unverzüglich nach Vertragsschluss übereignen kann. Solche Angebote werden in der Regel im Handel erst zu einem bestimmten Lieferdatum verkauft.

eBay erlaubt derartige Angebote ausschließlich in den Kategorien "Bücher", "Filme & DVDs", "Musik" sowie "PC-& Videospiele" und nur wenn die Ware innerhalb von 30 Tagen nach dem Kaufdatum (Angebotsende) geliefert werden kann. Nach dem offiziellen Veröffentlichungsdatum ist ein Vorabverkauf nicht mehr möglich.

Ein Verkäufer, der Angebote mit Vorbestellungsmöglichkeit anbieten möchte, muss klar kennzeichnen, dass es sich um einen Artikel handelt, den er nicht unverzüglich nach Angebotsende ausliefern kann, aber spätestens 30 Tage danach liefern wird. Dieser Pflichthinweis muss gut sichtbar und eindeutig in der Angebotsbeschreibung enthalten sein.

Bitte beachten Sie gegebenenfalls abweichende Regeln zum Vorabverkauf, die sich durch die Nutzung des jeweils verwendeten Zahlungsservice (z.B. PayPal) ergeben, da diese unter bestimmten Umständen eine Lieferung innerhalb von weniger als 30 Tagen erforderlich machen.

Der Grundsatz zum Vorabverkauf stellt sicher, dass der Käufer nach Bezahlung der Ware das eBay-Bewertungssystem, den Käuferschutz und andere Schutzmechanismen nutzen kann.

Hinweis

Die Entscheidung, ob Angebote mit diesem Grundsatz oder dessen Ausnahme im Einklang stehen, liegt allein bei eBay. eBay behält sich vor, Angebote zu entfernen, die gegen diesen Grundsatz oder dessen Ausnahme verstoßen.

Herzliche Grüße

eBay-Team

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Datum: Samstag, 14. Februar 2004
Zeit: 12:22 Uhr MEZ
Archiv
*** PAYPAL JETZT AUCH AUF DEUTSCH! ***

Liebe eBay-Mitglieder,

wir freuen uns, Sie darüber informieren zu können, dass PayPal heute in einer deutschsprachigen Version der PayPal.com-Website gestartet wurde.

PayPal, ein Tochterunternehmen von eBay, ist der weltweit führende Online-Zahlungsservice. Über 40 Millionen Mitglieder aus 38 Ländern nutzen Paypal, um privat oder geschäftlich Geld zu transferieren. Besonders bei eBay in den USA und in Großbritannien, aber auch in Frankreich, Holland und anderen europäischen Ländern, werden bereits große Teile der über eBay gehandelten Artikel mit PayPal bezahlt.

Der jetzt angebotene Service ist ein erster Schritt der Anpassung an den deutschen Markt und eignet sich besonders für internationale Zahlungen von und nach Deutschland. So können Sie PayPal nutzen, um zum Beispiel einen Artikel bei eBay Großbritannien oder eBay USA zu kaufen und diesen bequem per Kreditkarte zu zahlen. Über PayPal können Sie aber auch selbst Kreditkartenzahlungen empfangen für Artikel, die Sie beispielsweise in den USA oder in Frankreich verkaufen.

Verglichen mit den traditionellen Methoden für internationale Zahlungen, etwa der Auslandsüberweisung, ist die Abwicklung mit PayPal wesentlich einfacher und schneller. Zahlungen sind für Käufer immer kostenlos und zudem sicherer als eine direkte Zahlung per Kreditkarte, da PayPal die Kreditkartendaten des Käufers schützt und nicht an den Verkäufer weiterleitet. Auch Verkäufer profitieren von der effizienten und günstigen Zahlungsabwicklung und können mit PayPal bequem Kreditkartenzahlungen akzeptieren.

Im Laufe des Jahres 2004 werden Schritt für Schritt weitere Veränderungen folgen, um PayPal dem deutschen Markt anzupassen. Dabei wird insbesondere die Bezahlung von eBay-Artikeln, die innerhalb Deutschlands gehandelt werden, mit PayPal einfacher. In Deutschland übliche Zahlungsmethoden werden auch über PayPal möglich sein. Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen hier in den Mitteilungen informieren.

Handeln Sie jetzt weltweit mit eBay und zahlen Sie mit www.paypal.de!  

Mit freundlichen Grüßen

eBay International AG

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Datum: Donnerstag, 12. Februar 2004
Zeit: 19:14 Uhr MEZ
Archiv
*** UPDATE: EINVERNEHMLICHE BEWERTUNGSRÜCKNAHME ***

Liebe eBay-Mitglieder,

einige von Ihnen haben uns danach gefragt, deshalb antworten wir Ihnen auch auf diesem Wege:

Die einvernehmliche Bewertungsrücknahme gilt für alle Angebote, die am 9. Februar und später endeten bzw. noch enden werden.

Herzliche Grüße

eBay-Team

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Datum: Mittwoch, 18. Februar 2004
Zeit: 13:39 Uhr MEZ
Archiv
*** SICHERHEIT BEIM ONLINE-HANDEL: SCHÜTZEN SIE SICH VOR GEFÄLSCHTEN EMAILS ***

Liebe eBay-Mitglieder,

einige von Ihnen haben verdächtige E-Mails erhalten, die vorgeben, von eBay, PayPal oder einer anderen bekannten Website gesendet worden zu sein. Diese so genannten Spoof-E-Mails behaupten z.B., dass Ihr Zugang zu eBay gefährdet sei und dass Sie weder kaufen noch verkaufen könnten, wenn Sie nicht sofort eine Aktualisierung vornähmen.

Diejenigen, die Ihnen diese Spoof-E-Mails zusenden, hoffen, dass arglose Empfänger auf diese E-Mails antworten oder Links darin anklicken und dabei sensible Informationen preisgeben, wie z.B. Passwörter, Kreditkarteninformationen und anderes.

Sie können sich selbst schützen:

Versichern Sie sich, dass Ihr Betriebssystem, Ihr Browser und Ihr Virenschutzprogramm auf dem neuesten Stand sind.

Microsoft hat kürzlich ein neues Sicherheits-Update für den Internet Explorer herausgebracht. Dieses Sicherheitsupdate verringert die Gefahr, dass Betrüger Links erzeugen, die zu einer Spoof-Seite führen, obwohl in der Adresszeile, in der Statuszeile oder in der Titelzeile die URL einer seriösen Website erscheint. Wir empfehlen Ihnen dringend, zu www.microsoft.com zu gehen und sich das Sicherheitsupdate herunterzuladen. Klicken Sie dort auf "Windows Update" und folgen Sie den Anweisungen. Das ist auch eine gute Gelegenheit, Ihr Virenprogramm zu aktualisieren und Ihren Computer nach Viren zu durchsuchen

eBay empfiehlt ebenso dringend seinen Mitgliedern, sich darüber zu informieren, wie sie einem Betrug mit Spoof-Seiten oder Spoof-E-Mails vorbeugen können. Dies sind die wichtigsten Sicherheitsvorkehrungen:

  • Halten Sie Ihr Betriebssystem, Ihren Browser und Ihr Virenschutzprogramm immer auf dem neuesten Stand.
  • Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie sich wirklich auf einer eBay-Seite oder einer PayPal-Seite befinden, geben Sie www.ebay.de oder www.paypal.com in die Adresszeile Ihres Browsers ein.
  • Klicken Sie nie auf einen Link in einer E-Mail, die eine Aktualisierung Ihrer Mitgliedschaft verlangt.
  • Überprüfen Sie regelmäßig Ihre eBay-Mitgliedsdaten, und ob verdächtige Aktivitäten stattgefunden haben.
  • Nutzen Sie immer einen sicheren Server, um Kreditkartendaten zu übermitteln.
  • Geben Sie nie E-Mail-Passwörter, eBay-Passwörter oder Kontoinformationen in einer E-Mail oder ein E-Mail-Formular ein. eBay und PayPal werden Sie nie zu so etwas auffordern.
Lernen Sie mehr:

Im eBay-Sicherheitsportal und im Spoof-Tutorial finden Sie detaillierte Informationen über Spoof-E-Mails, Datendiebstahl und was Sie tun können, wenn Ihre Mitgliedsdaten in falsche Hände geraten.

Ihre Wachsamkeit unterstützt uns dabei, eBay als sicheren und lebendigen Online-Marktplatz zu erhalten.

Herzliche Grüße

eBay-Team

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Datum: Dienstag, 10. Februar 2004
Zeit: 17:31 Uhr MEZ
Archiv
*** EINVERNEHMLICHE BEWERTUNGSRÜCKNAHME UND GRUNDSATZ ZUR LÖSCHUNG VON BEWERTUNGEN ***

Liebe eBay-Mitglieder,

auf vielfachen Wunsch stellen wir Ihnen seit heute eine neue Funktion zur Verfügung: Die einvernehmliche Bewertungsrücknahme.

Die einvernehmliche Bewertungsrücknahme kann über das Bewertungsportal gestartet werden.

Zur Einführung der einvernehmlichen Bewertungsrücknahme war es auch notwendig, den Grundsatz zur Löschung von Bewertungen zu überarbeiten. Gleichzeitig wird dieser neue Grundsatz für alle eBay-Länder so angepasst, dass er weitgehend gleich lautet.

Der Grundsatz lautet:

eBay greift grundsätzlich nicht in das Bewertungssystem ein. Abgegebene Bewertungen werden durch eBay weder verändert noch entfernt.

Ausnahmen von diesem Grundsatz:

Einvernehmliche Rücknahme von Bewertungen

  1. Wenn sich beide Handelspartner einig sind, können sie selbst online eine Rücknahme der abgegebenen Bewertungen vornehmen. Der Bewertungspunkt wird entfernt und geht nicht mehr in die Berechnung des Bewertungsprofils ein. Der Kommentar bleibt erhalten und wird um einen Hinweis auf die Rücknahme ergänzt.
  2. Wenn die Handelspartner ein von beiden eigenhändig unterschriebenes Einigungsformular per Post bei eBay einreichen, löscht eBay die betreffenden Bewertungen vollständig.

Bewertungslöschung durch eBay

  1. Wenn die Bewertung aufgrund einer vollstreckbaren richterlichen Entscheidung gegen denjenigen, der die Bewertung abgegeben hat, entfernt werden muss.
  2. Wenn der Bewertungskommentar vulgäre, obszöne, rassistische, nicht jugendfreie oder im strafrechtlichen Sinne beleidigende Bemerkungen enthält.
  3. Wenn der Bewertungskommentar persönliche Angaben über ein anderes Mitglied enthält, wie z.B. den Namen, die Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.
  4. Wenn der Bewertungskommentar Bemerkungen enthält, die auf von eBay oder Strafverfolgungsbehörden eingeleitete Nachforschungen hinweisen.
  5. Wenn der Bewertungskommentar Links oder Scripts enthält.
  6. Wenn das Mitglied die negative Bewertung versehentlich einem falschen Mitglied zugeordnet hat, diesen Fehler jedoch bereits behoben und die gleiche Bewertung für das richtige Mitglied abgegeben hat.
  7. Wenn die Bewertung von einer Person abgegeben wurde, die zum Zeitpunkt der Transaktion oder der Bewertungsabgabe hierzu nicht berechtigt war (z.B. wegen Minderjährigkeit).

Den vollständigen Text des Grundsatzes finden Sie auf dieser Seite.

Herzliche Grüße

eBay-Team

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Datum: Donnerstag, 05. Februar 2004
Zeit: 15:37 Uhr MEZ
Archiv
*** VORANKÜNDIGUNG: NEUES BEWERTUNGSPROFIL UND EINVERNEHMLICHE BEWERTUNGSRÜCKNAHME ***

Liebe eBay-Mitglieder,

im Februar werden wir folgende Verbesserungen am Bewertungssystem vornehmen:

  • Bewertungsrücknahme in gegenseitigem Einverständnis (voraussichtlich am 9. Februar)
  • Neues Design und neue Struktur des Bewertungsprofils (seit 5. Februar)

Bewertungsrücknahme in gegenseitigem Einverständnis:
Auf vielfachen Wunsch werden wir Ihnen eine neue Funktion zur Verfügung stellen: Wenn sich Käufer und Verkäufer darüber einig sind, können Bewertungen zukünftig online zurückgenommen werden. Sobald sich beide einverstanden erklärt haben, wird die Bewertung entfernt und dann aus der Berechnung der Bewertung herausgenommen. Im Bewertungsprofil wird es einen Hinweis darauf geben; die Bewertungskommentare bleiben erhalten. Die Bewertungsrücknahme in gegenseitigem Einverständnis wird vom Bewertungsforum aus gestartet werden können. Das Bewertungsforum erreichen Sie unter anderem über die obere Hauptnavigation --> "Service".

Neues Design und neue Struktur des Bewertungsprofils:

  • Sie gelangen jetzt mit einem Klick auf den Mitgliedsnamen direkt auf das Bewertungsprofil dieses Mitglieds.
  • Das Design des Bewertungsprofils wurde übersichtlicher gestaltet, z.B. erleichtern neue Plus-Minus-Symbole die Unterscheidung der einzelnen Bewertungen.
  • Sie können nach Käufer- oder Verkäuferbewertungen sortieren.
  • Das Mitglied kann direkt vom Bewertungsprofil aus kontaktiert werden.

Wir werden Sie an dieser Stelle informieren, sobald die Optimierungen vorgenommen wurden.

Herzliche Grüße

eBay-Team

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Datum: Dienstag, 27. Januar 2004
Zeit: 13:29 Uhr MEZ
Archiv
*** EBAY UND MOBILE.DE ***

 

Liebe eBay-Mitglieder,

wir freuen uns sehr, dass wir Ihnen heute den Kauf von mobile.de, einem der führenden Online-Anzeigenmärkte für Fahrzeuge in Deutschland, ankündigen können.

Zusammen mit mobile.de können wir einen dynamischen Marktplatz für Fahrzeuge in Deutschland aufbauen und immer mehr Menschen dabei unterstützen, Autos, Motorräder und andere Fahrzeuge über das Internet zu kaufen oder zu verkaufen.

Der Kauf wird es uns ermöglichen, unseren bestehenden Markplatz für Fahrzeuge um das Anzeigenformat von mobile.de zu erweitern. Durch die Kombination von mobile.de und eBay werden Sie als Verkäufer die Möglichkeit haben, das für Sie optimale Verkaufsformat zu wählen. Und als Käufer erhalten Sie eine noch größere Auswahl sowie ein höheres Maß an Benutzerfreundlichkeit.

Wir gehen davon aus, dass der Kauf, der der Zustimmung der Regulierungsbehörden und weiterer Abschlussbedingungen unterliegt, im zweiten Quartal 2004 abgeschlossen ist.

eBay International AG

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Datum: Dienstag, 20. Januar 2004
Zeit: 00:00 Uhr MEZ
Archiv
*** GEBÜHRENÄNDERUNG FÜR EBAY DEUTSCHLAND AB HEUTE, DEN 20. JANUAR 2004 ***

Liebe eBay-Verkäufer,

ab heute, den 20. Januar 2004, 0.01 Uhr, wird die Zusatzoption ?Top-Angebot in Kategorie und Suche? neu berechnet. Die Gebühr ist nun abhängig davon, ob ein einzelner oder ob mehrere Artikel in einem Angebot angeboten werden. Beim Anbieten eines einzelnen Artikels berechnen wir nur noch 14,95 Euro, bei mehreren Artikeln in einem Angebot wie bisher 17,95 Euro.

Zusätzlich haben wir die Angebotsgebühr und die Verkaufsprovision in den Kategorien "Automobile", "Spezielle Fahrzeuge", "Boote" und "Flugzeuge" geändert. Die Angebotsgebühr wurde von 20 auf 10 Euro reduziert. Die Verkaufsprovision ist jetzt abhängig von der Höhe des Verkaufspreises. Sie beträgt bei einem Verkaufspreis bis 9.999,99 Euro 50 Euro + 0.5% und bei einem Verkaufspreis ab 10.000,00 Euro 100 Euro.

Alle anderen Gebühren ändern sich nicht.

Hier sehen Sie einen Vergleich alter und neuer Gebühren:

  Derzeitige
Gebühr

Gebühr ab 20.1.2004

Top-Angebot in Kategorie und Suche EUR 17,95 EUR 14,95 für einzelne Artikel in einem Angebot
EUR 17,95 für mehrere Artikel in einem Angebot
Angebotsgebühr für die Kategorien "Automobile", "Boote", "Spezielle Fahrzeuge" und "Flugzeuge" EUR 20 EUR 10
Verkaufsprovision für die Kategorien "Automobile", "Boote", "Spezielle Fahrzeuge" und "Flugzeuge" EUR 50

EUR    50   + 0.5%  bei Verkaufspreis zwischen 0,01 - 9.999,99 Euro
EUR  100              bei Verkaufspreis ab 10.000 Euro

Hier sehen Sie zwei Rechenbeispiele:

Wenn ein Verkäufer ein Auto für 3.000 Euro verkauft, zahlt er folgende Verkaufsprovision:
        50 Euro
+      15 Euro (= 0,5% von 3.000 Euro)
=      65 Euro

Wenn ein Verkäufer ein Auto für 50.000 Euro verkauft, zahlt er folgende Verkaufsprovision:
        100 Euro

Bitte beachten Sie, dass ...

  • die Angebotsgebühr und die Verkaufsprovision für Angebote in der Kategorie "Motorräder" unverändert bleiben.
  • die hier genannten Angebotsgebühren und Provisionen nicht für Shop-Artikel gelten. Die Gebühren für Shop-Artikel finden Sie hier.

Herzliche Grüße

eBay-Team

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Datum: Freitag, 09. Januar 2004
Zeit: 15:39 Uhr MEZ
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*** DIE NEUEN EBAY SHOPS: TESTPHASE ENDET AM 10. JANUAR ***

Liebe eBay-Verkäufer,

wie angekündigt endet am Samstag, den 10. Januar 2004 die Testphase der neuen eBay Shops.

Ab diesem Zeitpunkt fällt die monatliche Shop-Gebühr in Höhe von 9,95 Euro für den Basis-Shop an. Der Top-Shop kostet 49,95 Euro im Monat und der Premium-Shop 499,95 Euro im Monat.

Wir hoffen, dass Sie sich von den Vorteilen Ihres neuen Shops überzeugen konnten:

  • Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten
    Es können 20 eigene Shop-Kategorien angelegt werden. Der eigene Shop kann selbst gestaltet werden. Die Artikellisten können einspaltig, zweispaltig oder nach Belieben angelegt werden. Die Kopfzeile Ihres Shops kann mit eigenem HTML gestaltet werden.
  • Längere Laufzeiten:
    Mit dem neuen Shop-Angebotsformat können Sie Ihre Artikel als Festpreisartikel für 30 Tage, 90 Tage oder bis auf Widerruf (automatisches Wiedereinstellen) anbieten.
  • Günstige Gebühren:
    Die Angebotsgebühr für ein Angebot im Shop-Format kostet unabhängig von der Anzahl der angebotenen Artikel nur 5 Cent für 30 Tage, für 90 Tage 15 Cent. Und wenn Sie bis auf Widerruf anbieten, zahlen Sie ebenfalls nur 5 Cent für jeweils 30 Tage. Die Verkaufsprovision richtet sich nach der Höhe des Verkaufspreises und enthält 10 Cent, mit der wir die sehr günstige Angebotsgebühr für Shop-Artikel in einem sinnvollen Rahmen ausgleichen.
  • Zusätzlich günstig im Shop:
    In den neuen eBay Shops können Sie Zusatzoptionen nutzen, die günstiger sind als die üblichen Zusatzoptionen. Außerdem werden alle Ihre weiteren Angebote bei eBay wie bisher ohne zusätzliche Gebühr in Ihrem Shop angezeigt.

  • Den Cross-Promotion Manager
    Werben Sie in Ihren eBay-Angeboten für Ihre Shop-Artikel.

Natürlich können Sie sich jederzeit gegen das Weiterführen Ihres Shops entscheiden. Der Link zum Schließen Ihres Shops, befindet sich jetzt in "Mein eBay" unter "Verkaufen" bzw. im Verkaufsmanager, jeweils unten rechts in der Linkliste.

Hinweise:

  • Die Shop-Artikel werden nur über die Shop-Suche gefunden und nicht über die normale Suche oder die normalen Kategorien.

  • Das Shop-Angebotsformat gilt nicht für die Kategorien "Automobile", "Motorräder", "Spezielle Fahrzeuge", "Boote" und "Flugzeuge" unter eBay Motors.

  • Die eBay Shops von Mitgliedern, die in den drei letzten Monaten nicht als Verkäufer aktiv waren, wurden wie angekündigt automatisch geschlossen. Wenn Sie Ihren Shop weiterführen möchten, können Sie ihn innerhalb von 30 Tagen wiedereröffnen. Ihr Shop bleibt Ihnen dann genau so erhalten, wie Sie ihn eingerichtet hatten.

Viel Spaß und Erfolg mit Ihrem neuen eBay Shop.

eBay-Team

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Datum: Montag, 05. Januar 2004
Zeit: 17:00 Uhr MEZ
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*** VORANKÜNDIGUNG:  GEBÜHRENÄNDERUNG AM 20. JANUAR 2004 ***

Liebe eBay-Verkäufer,

am 20. Januar 2004 ändern wir die Berechnung für die Zusatzoption ?Top-Angebot in Kategorie und Suche?.  Die Gebühr ist zukünftig abhängig davon, ob ein einzelner oder ob mehrere Artikel in einem Angebot angeboten werden. Beim Anbieten eines einzelnen Artikels berechnen wir nur noch 14,95 Euro, bei mehreren Artikeln in einem Angebot wie bisher 17,95 Euro.

Zusätzlich ändern wir die Angebotsgebühr und die Verkaufsprovision in den Kategorien "Automobile", "Spezielle Fahrzeuge", "Boote" und "Flugzeuge". Die Angebotsgebühr wird von 20 auf 10 Euro reduziert. Die Verkaufsprovision ist dann abhängig von der Höhe des Verkaufspreises. Sie beträgt bei einem Verkaufspreis bis 9.999,99 Euro 50 Euro + 0.5% und bei einem Verkaufspreis ab 10.000,00 Euro 100 Euro.

Alle anderen Gebühren ändern sich nicht.

Hier sehen Sie einen Vergleich alter und neuer Gebühren:

  Derzeitige
Gebühr

Gebühr ab 20.1.2004

Top-Angebot in Kategorie und Suche EUR 17,95 EUR 14,95 für einzelne Artikel in einem Angebot
EUR 17,95 für mehrere Artikel in einem Angebot
Angebotsgebühr für die Kategorien "Automobile", "Boote", "Spezielle Fahrzeuge" und "Flugzeuge" EUR 20 EUR 10
Verkaufsprovision für die Kategorien "Automobile", "Boote", "Spezielle Fahrzeuge" und "Flugzeuge" EUR 50 EUR    50   + 0.5%  bei Verkaufspreis zwischen 0,01 - 9.999,99 Euro
EUR  100              bei Verkaufspreis ab 10.000 Euro

Hier sehen Sie zwei Rechenbeispiele:

Wenn ein Verkäufer ein Auto für 3.000 Euro verkauft, zahlt er folgende Verkaufsprovision:
        50 Euro
+      15 Euro (= 0,5% von 3.000 Euro)
=      65 Euro

Wenn ein Verkäufer ein Auto für 50.000 Euro verkauft, zahlt er folgende Verkaufsprovision:
        100 Euro

Bitte beachten Sie, dass ...

  • die Angebotsgebühr und die Verkaufsprovision für Angebote in der Kategorie "Motorräder" unverändert bleiben.
  • die hier genannten Angebotsgebühren und Provisionen nicht für Shop-Artikel gelten. Die Gebühren für Shop-Artikel finden Sie hier.

Herzliche Grüße

eBay-Team

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Datum:  Donnerstag, 22. Januar 2004
Zeit:  08:26 Uhr MEZ

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*** NEUE KATEGORIE-INDEXSEITE FÜR 'EBAY MOTORS' ***

Liebe eBay-Mitglieder,

auf vielfachen Wunsch haben wir die Kategorie-Indexseite von eBay Motors ("Auto & Motorrad") jetzt optimiert.

Folgende Verbesserungen haben wir auf der neuen Kategorie-Indexseite vorgenommen:

  • Sie können jetzt direkt auf der Indexseite nach Modell und Typ der gewünschten Automarke mit Ihrer Preisvorstellung suchen.
  • Die Sicherheits- und Servicebereiche sind ebenfalls prominenter platziert und übersichtlicher strukturiert.
  • Das Layout der Seite wurde aufgelockert und ansprechender gestaltet.
  • Die Navigation wurde benutzerfreundlicher gestaltet.

Herzliche Grüße

eBay-Team

Datum:  Donnerstag, 22. Januar 2004
Zeit:  16:28 Uhr MEZ

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*** NEUE EBAY-SYMBOLE ***

Liebe eBay-Mitglieder,

im Rahmen neuer Design-Richtlinien werden wir in mehreren Phasen die bei eBay verwendeten Symbole vereinheitlichen. Damit soll die Verständlichkeit der Symbole - vor allem für neue Mitglieder - verbessert werden.

Heute haben wir in einem ersten Schritt die unten aufgeführten Symbole optimiert.

Die Verbesserungen wurden nach folgender Logik vorgenommen:

  • Die Form der Symbole soll ihrer Funktion entsprechen: Runde Symbole sind klickbar (Schaltflächenfunktion), alle anderen sind nicht klickbar.
  • Der so genannte "Mouse-Over"-Text, auch Alt-Text genannt, soll exakt die Bedeutung des Symbols beschreiben. Den Alt-Text sehen Sie, wenn Sie mit dem Mauszeiger über das Symbol fahren. (Probieren Sie es unten aus.)

Hier sehen Sie einen Vergleich alter und neuer Symbole:

 

Altes Symbol

Neues Symbol

Veränderungen

Bewertungssterne

1. Stern

10 bis 49 Bewertungspunkte

Stern-Symbol ist nicht mehr klickbar. Der Alt-Text wurde hinzugefügt.

Neues Mitglied

Neues Mitglied (innerhalb der letzten 30 Tage) 

Verbesserter Alt-Text.

Mitgliedsname geändert

Mitgliedsname geändert (innerhalb der letzten 30 Tage)

Verlinkt auf bisherigen Mitglieds-namen; verbesserter Alt-Text; klickbar

PowerSeller

 Mitglied ist ein PowerSeller

Verbesserter Alt-Text; Symbol bleibt gleich

eBay Shop

Zum eBay Shop des Mitglieds 

Verbesserter Alt-Text;
klickbar

Geprüftes Mitglied

Verbesserter Alt-Text;
klickbar

Wir werden Sie an dieser Stelle informieren, sobald weitere Symbole angepasst werden.

Herzliche Grüße

eBay-Team

Datum:  Donnerstag, 22. Januar 2004
Zeit:  08:55 Uhr MEZ

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*** NEUES HILFESYSTEM UND NEUES KONTAKTFORMULAR ***

Liebe eBay-Mitglieder,

heute haben wir zwei bedeutende Verbesserungen vorgenommen:

  • Die Hilfeseiten erscheinen jetzt in einem neuen Design.
  • Der Kundenservice kann nun direkt über den Link "Kontakt" in der linken Spalte der neuen Hilfestartseite erreicht werden.

Folgendermaßen ist die neue Hilfe strukturiert:

  • Die Themensuche befindet sich jetzt zentral oben auf der Seite, so dass Sie durch Eingabe eines Stichwortes zur entsprechenden Hilfeseite gelangen.
  • Darunter haben Sie die häufig gestellten Fragen und die wichtigsten Themen auf einen Blick.
  • Links daneben gelangen Sie auch über einen alphabetischen Index zu den einzelnen Hilfeseiten.
  • Und: Darunter sehen Sie den "Kontakt"-Link zum neuen Kundenserviceformular. Beide jetzigen Kundenserviceformulare (Allgemein und Sicherheit) sind ab sofort zu einem zusammengefasst. Die vorgegebenen Fragenkomplexe wurden benutzerfreundlicher sortiert.

Tipp:
Den "Kontakt"-Link zum Kundenserviceformular können Sie sich leicht merken:
http://www.ebay.de/kontakt

Herzliche Grüße

eBay-Team

Datum:  Dienstag, 27. Januar 2004
Zeit:  13:29 Uhr MEZ

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*** EBAY UND MOBILE.DE ***

Liebe eBay-Mitglieder,

wir freuen uns sehr, dass wir Ihnen heute den Kauf von mobile.de, einem der führenden Online-Anzeigenmärkte für Fahrzeuge in Deutschland, ankündigen können.

Zusammen mit mobile.de können wir einen dynamischen Marktplatz für Fahrzeuge in Deutschland aufbauen und immer mehr Menschen dabei unterstützen, Autos, Motorräder und andere Fahrzeuge über das Internet zu kaufen oder zu verkaufen.

Der Kauf wird es uns ermöglichen, unseren bestehenden Markplatz für Fahrzeuge um das Anzeigenformat von mobile.de zu erweitern. Durch die Kombination von mobile.de und eBay werden Sie als Verkäufer die Möglichkeit haben, das für Sie optimale Verkaufsformat zu wählen. Und als Käufer erhalten Sie eine noch größere Auswahl sowie ein höheres Maß an Benutzerfreundlichkeit.

Wir gehen davon aus, dass der Kauf, der der Zustimmung der Regulierungsbehörden und weiterer Abschlussbedingungen unterliegt, im zweiten Quartal 2004 abgeschlossen ist.

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