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eBay-Garagenverkauf

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Teilnahmebedingungen für den Garagenverkaufs-Wettbewerb
eBay veranstaltet vom 27. Februar bis zum 30.März 2006 eine Garagenverkaufs-Kampagne und wird diese auf der eBay-Website bewerben. eBay-Verkäufer mit einem privaten Mitgliedskonto können sich für die Teilnahme am eBay-Garagenverkauf bewerben, wenn sie in diesem Zeitraum mindestens fünf Artikel zum Verkauf bei www.ebay.de anbieten. Um sich für den Garagenverkauf zu bewerben, müssen sich die privaten eBay-Verkäufer zwischen dem 27. Februar und dem 6. März 2006 für die Teilnahme an dem Wettbewerb über die dafür vorgesehene E-Mail-Adresse beworben haben und diesen Teilnahmebedingungen zugestimmt haben. eBay-Verkäufer mit einem gewerblichen Mitgliedskonto sowie Mitarbeiter von eBay und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Voraussetzung für die Teilnahme an der Garagenverkaufs-Kampagne ist die Einsendung eines Fotos von dem ausgefallensten Artikels, den das eBay-Mitglied über den Garagenverkauf verkaufen möchte. In der Bewerbungs-E-Mail müssen folgende Informationen vollständig und wahrheitsgemäß enthalten sein:
  eBay-Mitgliedsname
  Kontaktdaten (Adresse und Telefonnummer)
  Foto des ausgefallensten Artikels im jpg- oder gif-Format in der Größe 800x600
  Der Satz "Ich stimme den Teilnahmebedingungen zu."
Mit der Einsendung des Artikelfotos sichert der Bewerber zu, dass er das Foto selbst erstellt hat und der Artikel sein Eigentum ist, den er ohne das Eigentumsrecht Dritter zu verletzen, bei eBay verkaufen darf. Der Bewerber stellt eBay von allen Ansprüchen frei, die Dritte im Zusammenhang mit der Veröffentlichung und Verbreitung des Fotos gegenüber eBay geltend machen. Der Freistellungsanspruch umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung inklusive der gesetzlichen Rechtsanwaltskosten.
Der Bewerber räumt eBay ausdrücklich und unwiderruflich das Recht ein, sein Foto unentgeltlich, zeitlich und räumlich unbegrenzt für die Bewerbung der Garagenverkaufs-Kampagne auf der Website www.ebay.de zu veröffentlichen und zu diesem Zweck zu vervielfältigen.
Nach der Bewerbungsphase wählt eine Jury aus eBay-Mitarbeitern anhand der ausgefallensten Artikel die 35 Teilnehmer der eBay-Garagenverkaufs-Kampagne aus. Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar. Ein Anspruch auf Bewerbung im Rahmen der Garagenverkaufs-Kampagne ist ausgeschlossen. Die Teilnehmer der Garagenverkaufs-Kampagne werden zwischen dem 6. und dem 11. März 2006 von eBay per E-Mail und/oder telefonisch informiert.
Die Teilnehmer der eBay-Garagenverkaufs-Kampagne müssen den Artikel, dessen Foto sie bei der Bewerbung eingesendet haben sowie mindestens vier weitere Artikel bis zum 19. März per Startzeitplanung (Laufzeit der Auktion von 20.-30. März 2006; 9:00 Uhr) bei www.ebay.de zum Verkauf anbieten. Dabei fallen die regulären Angebotsgebühren, Gebühren für Zusatzoptionen und Verkaufsprovisionen an. Während der Laufzeit der Kampagne vom 20. bis 30. März werden diese Artikel auf http://garagenverkauf.ebay.de besonders beworben.
Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, die eBay-AGB oder die eBay-Grundsätze führt zum Ausschluss von der Teilnahme am Garagenverkaufs-Wettbewerb und an der Garagenverkaufs-Kampagne.
Der Wettbewerb unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Veranstalter des Wettbewerbs ist die eBay International AG.

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