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Werden Sie "Geprüftes Mitglied"

Als "Geprüftes Mitglied" zeichnen Sie sich dadurch aus, dass Ihre Identität durch die Deutsche Post AG mit dem PostIdent-Verfahren anhand Ihrer Ausweispapiere festgestellt und bestätigt wurde . Außerdem besteht die Möglichkeit "Geprüftes Mitglied" zu werden, indem Ihre Ausweispapiere von eBay-Mitarbeitern im Rahmen von Live-Events, wie z.B. der eBay-University, mit den Angaben in Ihrem Mitgliedskonto verglichen werden.

Sobald Ihre Identität erfolgreich bestätigt wurde, erhalten Sie ein "Geprüftes Mitglied"-Symbol auf Ihrer Mitgliedskarte und hinter Ihrem Mitgliedsnamen. Dadurch signalisieren Sie den anderen Mitgliedern noch stärker Ihre Vertrauenswürdigkeit.

Ihre Vorteile als "Geprüftes Mitglied":

  • Sie genießen grundsätzlich ein höheres Vertrauen und Ihr Bewertungsprofil wird aufgewertet.

  • Sie können Festpreisartikel (Sofort-Kaufen) anbieten oder eine Auktion mit Sofort-Kaufen-Option starten, ohne ein Bewertungsprofil von 10 haben zu müssen.

  • Sie können Angebote auf anderen eBay-Websites, z.B. bei www.ebay.com oder www.ebay.co.uk, einstellen.

  • Sie können mehrere Festpreisartikel auf einmal anbieten, ohne 14 Tage eBay-Mitglied zu sein und 20 Bewertungspunkte haben zu müssen.

  • Sie können Markenartikel bei eBay verkaufen, vorausgesetzt Sie sind bereits 90 Tage bei eBay als Verkäufer angemeldet.

  • Als Apotheker mit einer behördlichen Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln und erfolgter Anmeldung im Rahmen des "Geprüftes Mitglied"-Verfahren für Apotheker können Sie von eBay zum Verkauf von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in der Kategorie "Medikamente" zugelassen werden. Diese Kategorie ist zurzeit nur bei eBay Deutschland verfügbar.

Bitte beachten Sie: Auch die Bezeichnung "Geprüftes Mitglied" bietet keinen hunderprozentigen Schutz gegen Missbrauch. Für die Richtigkeit der beim PostIdent-Verfahren geprüften Daten übernimmt eBay keine Gewährleistung. Werden die Daten von einem eBay-Mitarbeiter im Rahmen eines Live-Events überpüft, wird die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

eBay behält sich das Recht vor, bei fehlenden oder widersprüchlichen Personendaten zusätzliche Belege von dem Mitglied anzufordern. Ein Anspruch auf Erteilung des "Geprüftes Mitglied"-Symbol besteht nicht.

Informationen zum PostIdent-Verfahren

Wer kann am PostIdent-Verfahren teilnehmen?

  • Privatpersonen können ihre Identität im PostIdent-Verfahren überprüfen lassen.

  • Für Gewerbetreibende und Vertreter eines Unternehmens ist eine Identitätsprüfung mit dem PostIdent-Verfahren ebenfalls möglich.

  • Für Apotheker, die im Besitz einer behördlichen Erlaubnis zum Versand von apothekenpfllichtigen Arzneimitteln sind, ist das Durchlaufen des PostIdent-Verfahrens eine notwendige Voraussetzung, um für den Handel in der Kategorie "Medikamente" zugelassen zu werden.

Voraussetzungen für die Teilnahme:

Privatpersonen
  • Sie müssen als Mitglied bei eBay Deutschland angemeldet sein und Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Wenn noch kein eBay-Mitgliedskonto besteht, können Sie sich hier anmelden.

  • Die bei der eBay-Anmeldung hinterlegte Kontaktadresse wird im Rahmen des PostIdent-Verfahrens verifiziert. Sie müssen sich mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass) gegenüber der Deutschen Post ausweisen können.

  • Ihre Kreditkartendaten müssen hinterlegt sein oder es muss die Anmeldung zum Lastschriftverfahren vorliegen.

Unternehmen
  • Der Gewerbetreibende oder das Unternehmen muss ein Mitgliedskonto bei eBay Deutschland haben. Die Person, die unter "Vor- und Nachname" im Mitgliedskonto angemeldet ist, muss Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und für das Unternehmen vertretungsberechtigt sein. Wenn noch kein eBay-Mitgliedskonto besteht, können Sie sich hier anmelden.

  • Ihre Kreditkartendaten müssen hinterlegt sein oder es muss die Anmeldung zum Lastschriftverfahren vorliegen.

  • Der bei der eBay-Anmeldung hinterlegte Name und die Adresse des Unternehmens müssen mit den Daten, die im Rahmen des PostIdent-Verfahrens festgestellt werden, übereinstimmen. Bei juristischen Personen (Unternehmen) muss der im Mitgliedskonto aufgeführte Vertreter über das PostIdent Spezial-Verfahren verifiziert werden.

  • Für Apotheker, die das "Geprüftes Mitglied"-Verfahren für Apotheker durchlaufen, gelten zusätzliche folgende Anforderungen

    • Der Apotheker, muss der Inhaber der Apotheke sein und sein Vor- und Nachname müssen im eBay-Verkäuferkonto angegeben sein.

    • Die Adresse der Apotheke, die in der behördlichen Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel angegeben ist, muss im eBay-Verkäuferkonto als Adresse angegeben sein.

Hinweis:

Für Unternehmen kann abhängig von der Rechtsform das Einreichen weiterer Dokumente notwendig sein, um „Geprüftes Mitglied“ zu werden. Diese Dokumente werden Ihnen direkt beim Start des PostIdent-Verfahrens über http://postident.ebay.de angezeigt.

Melden Sie sich jetzt als "Geprüftes Mitglied" an:

Starten Sie das „Geprüftes Mitglied“-Verfahren (PostIdent) ganz einfach online.

Nach der Prüfung Ihre Identität erhalten Sie von Ihrem Postzusteller ein Bestätigungscode ausgehändigt. Sobald Sie diesen unter http://postident.ebay.de eingegeben haben, erhalten Sie das "Geprüftes Mitglied"-Symbol in Ihrem Bewertungsprofil und hinter Ihrem Mitgliedsnamen.

Hinweis: Als gewerbliches eBay-Mitglied und als Apotheker müssen Sie bestimmte Dokumente per Post an eBay senden, bevor Sie das PostIdent-Verfahren starten können. Die erforderlichen Dokumente werden Ihnen bei der Anmeldung in einem PDF-Dokument angezeigt.

Informationen zu Live-Events

Ebenso besteht die Möglichkeit auf Live-Events "Geprüftes Mitglied" zu werden, wenn eBay dies anbietet. Dabei müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden. Die entsprechenden Dokumente müssen den eBay-Mitarbeitern auf dem Live-Event zum Datenabgleich vorgezeigt werden.

Voraussetzungen für natürliche Personen:
  • Sie sind als Mitglied bei eBay Deutschland angemeldet und haben Ihren Wohnsitz in Deutschland.

  • Kreditkartendaten müssen hinterlegt sein oder es muss die Anmeldung zum Lastschriftverfahren vorliegen.

  • Der bei der eBay-Anmeldung hinterlegte Name und die Adresse stimmen mit den Angaben in Ihrem Personalausweis überein.

  • Wenn Sie als Einzelperson ein Gewerbe betreiben und dieses bei eBay angemeldet haben, muss die bei eBay hinterlegte Adresse mit der Adresse in Ihrem Gewerbeschein und Ihrem Personalausweis übereinstimmen.

Voraussetzungen für juristische Personen
  • Sie haben eine juristische Person mit Sitz in Deutschland als Mitglied bei eBay Deutschland angemeldet und es ergibt sich aus dem Handelsregister, dass Sie für diese juristische Person vertretungsberechtigt sind.

  • Kreditkartendaten müssen hinterlegt sein oder es muss die Anmeldung zum Lastschriftverfahren vorliegen.

  • Die bei der eBay-Anmeldung hinterlegten Daten stimmen mit Ihrem Personalausweis und einem beglaubigten Handelsregisterauszug, der nicht älter als vier Wochen ist, überein.

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Sie erreichen uns natürlich auch per E-Mail: eBay-Kundenservice.

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