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Rücknahme eines Gebots

Hinweis: Grundsätzlich sind alle Gebote auf eBay verbindlich.

Bevor Sie ein Gebot für einen Artikel abgeben, sollten Sie sich auf jeden Fall die Artikelbeschreibung aufmerksam durchlesen und das Bewertungsprofil des Verkäufers ansehen. Klären Sie im Vorfeld mit dem Verkäufer alle Fragen, die Sie zu einem Artikel haben.

Die Rücknahme eines Gebots ist nach §10 Abs. 7 der eBay-AGB nur zulässig, wenn Sie dazu gesetzlich berechtigt sind. Lesen Sie dazu unsere ausführlichen Informationen im Rechtsportal.

Hinweis: Bei Sofort-Kaufen-Angeboten können Sie kein Gebot zurücknehmen. Sobald Sie den Kauf bestätigt haben, sind Sie grundsätzlich dazu verpflichtet, den Artikel zu bezahlen. Das gilt auch für Festpreisartikel, die mit der Option „Preis vorschlagen“ eingestellt wurden. Sobald Sie dem Verkäufer einen Preis vorgeschlagen haben und dieser ihn akzeptiert, sind Sie verpflichtet, den Artikel zu bezahlen.

Wann darf ich Gebote zurücknehmen?

Ein Gebot darf ausnahmsweise dann zurückgenommen werden, wenn

  • Sie versehentlich einen falschen Gebotsbetrag eingegeben haben, z.B. 1000 Euro statt 10,00 Euro. In diesem Fall geben Sie bitte unverzüglich nach der Rücknahme ein neues Gebot mit dem korrekten Gebotsbetrag ab.

  • sich die Beschreibung des Artikels, nachdem Sie Ihr Gebot abgegeben haben, erheblich geändert hat.

Jetzt ein abgegebenes Gebot zurücknehmen, das den hier genannten Ausnahmen entspricht.


Ein vorgeschlagener Preis darf ausnahmsweise zurückgenommen werden, wenn

  • Sie einen Preis vorgeschlagen haben, aber aus Versehen einen falschen Betrag eingeben haben, z.B. 1000 Euro statt 10,00 Euro. Schlagen Sie bitte unverzüglich Ihren verbindlichen Preis vor.

  • sich die Beschreibung des Artikels, für den Sie einen Preisvorschlag gesandt haben, erheblich geändert hat. Der Verkäufer darf den Preisvorschlag noch nicht angenommen haben.

Jetzt einen vorgeschlagenen Preis zurücknehmen, der den hier genannten Ausnahmen entspricht.


Es ist nicht zulässig Gebote/Preisvorschläge zurückzunehmen, wenn

  • Sie Ihre Meinung zu dem Artikel geändert haben.

  • Sie der Meinung sind, dass Sie sich den Artikel doch nicht leisten können.

  • Sie etwas höher geboten haben, als Sie ursprünglich vorhatten.

Wenn Sie ein Gebot zurücknehmen, werden alle Gebote gestrichen, die Sie bisher abgegeben haben. Möchten Sie also einen Gebotsfehler berichtigen, müssen Sie im Anschluss erneut mit dem korrekten Betrag bieten.

Fristen

Zeitpunkt der Abgabe Ihres Gebotes

Zulässig

Nicht zulässig

Sie haben Ihr Gebot mindestens 12 Stunden vor Angebotsende abgegeben

Ein Gebot kann zurückgenommen werden, wenn bis zum Angebotsende noch mehr als 12 Stunden verbleiben. Dabei werden auch alle früheren Gebote gelöscht. Falls Sie nur einen Fehler beheben möchten, aber immer noch an dem Artikel interessiert sind, müssen Sie ein neues Gebot abgeben.

In den letzten 12 Stunden vor Angebotsende können Sie ein Gebot nur mit Zustimmung des Verkäufers zurücknehmen.

Wenden Sie sich in diesem Fall direkt an den Verkäufer, um das Gebot streichen zu lassen. Es liegt jedoch im Ermessen des Verkäufers, Ihrer Bitte zu entsprechen.

Sie haben Ihr Gebot innerhalb der letzten 12 Stunden vor Angebotsende abgegeben

Sie können das Gebot innerhalb einer Stunde nach Gebotsabgabe zurücknehmen. In diesem Fall wird nur dieses Gebot gestrichen. Andere Gebote, die Sie mehr als 12 Stunden vor Angebotsende abgegeben haben, bleiben gültig.

Die Gesamtzahl Ihrer Gebotsrücknahmen in den letzten 12 Monaten wird in Ihrem Bewertungsprofil verzeichnet, unabhängig davon, ob die Rücknahme zulässig oder nicht zulässig war.

Tipp: Wenn Sie aufgrund der oben aufgeführten Fristen Ihr Gebot nicht mehr zurücknehmen können fragen Sie den Verkäufer. Bitten Sie ihn, das Gebot zu streichen. Nur der Verkäufer hat in diesem Falle noch die Möglichkeit dazu.

Wichtige rechtliche Hinweise zur Gebotsrücknahme

Wenn Sie ein Gebot ohne berechtigten Grund zurücknehmen, sind Sie unter Umständen dennoch zur Abnahme und Bezahlung des Artikels verpflichtet oder machen sich dem Verkäufer gegenüber unter Umständen schadensersatzpflichtig. Wenden Sie sich in Zweifelsfällen daher bitte an Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle, bevor Sie ein Gebot zurücknehmen.

Wenn Sie missbräuchlich Gebote zurücknehmen, kann das zum Ausschluss vom Handel auf eBay führen. Bitte lesen Sie dazu auch unsere AGB.

Wünschen Sie persönliche Hilfe?
Rufen Sie uns an, wir helfen gern. Zu fast allen Fragen steht Ihnen unser Telefonsupport zur Verfügung.
Sie erreichen uns natürlich auch per E-Mail: eBay-Kundenservice.
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