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Probleme mit Bewertungen lösen


Um unser Bewertungssystem möglichst zuverlässig und nützlich für alle Teilnehmer zu gestalten, haben wir uns entschieden, von Käufern und Verkäufern abgegebene Kommentare weder zu zensieren noch zu entfernen. Bewertungen werden im Allgemeinen zu einem festen Bestandteil der persönlichen Informationen jedes Mitglieds. Negative oder neutrale Bewertungen können jedoch nur von Käufern abgegeben werden, was das Risiko unfairer Bewertungen für alle Mitglieder verringert.

Seien Sie bei Ihren Bewertungen ehrlich und fair und denken Sie immer daran, dass Ihre Meinung die Kauf- und Verkaufsentscheidungen anderer eBay-Mitglieder maßgeblich beeinflussen kann.

Wie Sie Probleme im Zusammenhang mit erhaltenen Bewertungen lösen können

Wenn Sie eine Bewertung erhalten, mit der Sie nicht einverstanden sind, haben Sie folgende Möglichkeiten:

Auf die Bewertung antworten: Nehmen Sie Stellung, indem Sie auf den betreffenden Kommentar antworten (Ihre Antwort erscheint direkt unter dem betreffenden Kommentar).
So antworten Sie auf eine erhaltene Bewertung:
  1. Gehen Sie zum Bewertungsportal.

  2. Klicken Sie unterhalb der Überschrift Bewertungen verwalten (rechts auf der Seite) auf den Link Auf erhaltene Bewertungen antworten. Dazu müssen Sie sich möglicherweise erneut einloggen.

  3. Suchen Sie den Kommentar, auf den Sie antworten möchten, und klicken Sie auf den Link Antwort .

  4. Geben Sie Ihre Antwort in das Feld ein und klicken Sie dann auf Antwort hinterlassen.

Einen Ergänzungskommentar abgeben: Wenn Sie bereits einen Kommentar zu einer erhaltenen Bewertung abgegeben haben, können Sie diesen durch weitere Informationen ergänzen. Der Ergänzungskommentar erscheint dann unterhalb Ihres Originalkommentars.
So geben Sie einen Ergänzungskommentar ab:
  1. Gehen Sie zum Bewertungsportal.

  2. Klicken Sie unterhalb der Überschrift Bewertungen verwalten (rechts auf der Seite) auf den Link Ergänzungskommentar für abgegebene Bewertung. Dazu müssen Sie sich möglicherweise erneut einloggen.

  3. Suchen Sie den Kommentar, den Sie ergänzen möchten, und klicken Sie auf den Link Ergänzungskommentar.

  4. Geben Sie Ihre Antwort ein und klicken Sie dann auf Ergänzungskommentar abgeben.

(Nur für Verkäufer) Bearbeitung einer Bewertung beantragen: Sie können einen Käufer bitten, einen neutralen oder negativen Kommentar zu überarbeiten. Allerdings können Sie eine Bearbeitung nur dann anfordern, wenn das Problem, das der Käufer mit der Transaktion hatte, gelöst wurde oder wenn Sie überzeugt sind, dass es sich bei der abgegebenen Bewertung um ein Versehen handelt. Daneben gibt es noch eine Reihe anderer Einschränkungen: Mehr zum Thema Antrag auf Bearbeitung einer Bewertung.
So beantragen Sie die Bearbeitung einer Bewertung:
  1. Gehen Sie zum Bewertungsportal.

  2. Klicken Sie unterhalb der Überschrift Bewertungen verwalten (rechts auf der Seite) auf den Link Antrag auf Bearbeitung einer Bewertung. Dazu müssen Sie sich möglicherweise erneut einloggen.

  3. Suchen Sie den Kommentar, für den Sie eine Bearbeitung beantragen möchten.

  4. Geben Sie dann einen Grund für Ihren Antrag und eine Begründung an und klicken Sie auf Senden.

Kann eine Bewertung auch entfernt werden?

Wir entfernen Bewertungen nur in sehr wenigen Ausnahmefällen. Beispiel:

  • Die Bewertung verstößt gegen unsere Grundsätze zum Bewertungssystem. Wenn Sie meinen, dass eine erhaltene Bewertung gegen unsere Grundsätze verstößt, können Sie die Löschung beantragen. Klicken Sie dazu am unteren Rand der Seite Grundsatz zur Entfernung von Bewertungen auf den Link Senden.

  • Die Bewertung stammt von einem Mitglied, dessen Mitgliedschaft aufgehoben wurde.

  • Die Bewertung stammt von einem Käufer, der für den Artikel nicht bezahlt hat oder dem Verkäufer die Antwort schuldig blieb, als dieser einen Fall für einen nicht bezahlten Artikel öffnete und im Mitgliedskonto ein nicht bezahlter Artikel vermerkt wurde.

  • Die Bewertung enthält anstößige oder beleidigende Ausdrücke.

  • Die Bewertung enthält persönliche Kontaktinformationen.

  • Wir wurden rechtsgültig durch ein Gericht dazu aufgefordert, die Bewertung zu entfernen.

Mehr zum Thema Rücknahme und Entfernung von Bewertungen.

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