Grundsatz zum Missbrauch von Bewertungen
Es ist verboten, das Bewertungssystem von eBay zu missbrauchen.
Was genau ist ein Missbrauch des Bewertungssystems?
Wir haben hier eine – nicht abschließende – Liste von unzulässigen Verhaltensweisen zusammengestellt. Dazu gehören z.B.:
Ein Mitglied hat mehrere eBay-Mitgliedsnamen und benutzt diese, um für sich selbst Bewertungen abzugeben.
Ein Mitglied darf eine Bewertungsabgabe nicht zur Bedingung für den Kauf oder Verkauf eines Artikels machen.
Eine „Bewertungserpressung", z.B. dadurch, dass ein Mitglied mit einer Negativbewertung droht, um ein anderes Mitglied zu einer unzulässigen Handlung, Unterlassung oder zu einer positiven Bewertung zu zwingen.
Eine „Rachebewertung” abzugeben. Also negative oder neutrale Bewertungen und Bewertungskommentare klar erkennbar als Reaktion auf eine selbst erhaltene negative oder neutrale Bewertung.
Verschiedene Käufer kaufen unter Absprache nur aus dem Grund Artikel bei einem bestimmten Verkäufer, um anschließend negative Bewertungen abgeben zu können. Es besteht also keine echte Kaufabsicht. Wir nennen dies eine "Bewertungskampagne".
Das Bewertungssystem auf eBay
Basierend auf den Grundprinzipien des Handelns auf eBay sollen Bewertungen ein aussagekräftiges Bild über die Vertrauenswürdigkeit der Mitglieder wiedergeben. Dafür ist es notwendig, dass sich die Handelspartner im Anschluss an die Transaktionen gegenseitig bewerten.
In das Bewertungsprofil eines Mitglieds fließen sowohl die positiven als auch die negativen und neutralen Erfahrungen ein, die andere eBay-Mitglieder mit einem Handelspartner gemacht haben.
Die Bewertungen bilden das Vertrauensfundament innerhalb der eBay-Gemeinschaft. Nur ein unabhängiges, neutrales Bewertungssystem, das unverfälschte Bewertungsprofile abbildet, kann dies gewährleisten. Jeder Missbrauch des Bewertungssystems fügt der Integrität des Bewertungssystems Schaden zu und schmälert das gegenseitige Vertrauen unserer Mitglieder.
Verstoß gegen unsere Grundsätze
Hinweis: Die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen unsere Grundsätze vorliegt, liegt allein bei eBay. Sie können sicher sein, dass wir jede Meldung eines Verstoßes gegen unsere Grundsätze gewissenhaft prüfen.
Ein Verstoß gegen einen unserer Grundsätze kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:
Löschung von Angeboten und Suchanzeigen
Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (d.h. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)
Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz
Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote
Verlust des PowerSeller-Status