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Unterlagen für die Zollabwicklung

Alle international versendeten Artikel müssen verzollt werden. Ausgenommen sind lediglich Briefe und Dokumente.

Als Verkäufer sollten Sie die korrekten Zollunterlagen vollständig bereitstellen. Sie verhindern so, dass Ihr Artikel auf unbestimmte Zeit bei der Zollabfertigung festgehalten wird. Falls Sie den Versand in Mein eBay vorbereiten, können Sie die so genannte „Zollinhaltserklärung“ (CN 22) gleich mit ausdrucken. Sie müssen Sie dann nur noch manuell ausfüllen und dem Versandunternehmen zusammen mit der Sendung überreichen. Sie haben außerdem die Möglichkeit ein Versandunternehmen mit der Zollabfertigung zu beauftragen.

Hinweis für Käufer und Verkäufer: Es ist gesetzlich verboten, Artikel als Geschenk zu deklarieren, um diese zollfrei zu versenden. Als Käufer sollten Sie sich vorab über anfallende Zollgebühren erkundigen - diese sind nämlich stets vom Käufer zu tragen.
Mehr Informationen lesen Sie auf den Seiten des deutschen Zolls.

Falls Käufer einen Verkäufer aufgrund von gesetzlich vorgeschriebenen Zollgebühren schlecht bewerten, behalten wir uns vor, die Bewertung zu entfernen.
Weitere Informationen über unseren Grundsatz zur Entfernung von Bewertungen

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