Ein archäologischer Fund ist ein Objekt von geschichtlicher, künstlerischer oder wissenschaftlicher Bedeutung, der zumindest zeitweise im Boden oder unter Wasser ruhte. Hierzu gehören insbesondere Altertümer und Fossilien.
Was besagt der Grundsatz?
Folgende Artikel dürfen bei eBay nicht angeboten werden:
- Besonders bedrohte Kulturgüter, die in den Roten Listen des Internationalen Museumsrats (ICOM) aufgeführt sind – dazu gehören insbesondere auch:
- afrikanische Nok,
- Terrakotten Keilschrift Tontafeln oder
- Kegel aus dem heutigen Irak peruanische Nasca Keramiken.
- Altertümer – dazu gehören insbesondere auch:
- Waffen,
- Grabbeigaben,
- Keramiken,
- Schmuck,
- Werkzeuge,
- sakrale Gegenstände,
- Münzen, soweit es sich um ungereinigte Münzen oder Bodenfunde handelt.
Ein Herkunftsnachweis ist nicht erforderlich, wenn es sich um Fossilien und Münzen handelt, die Teile alter Sammlungen sind und die im Einklang mit nationalen Denkmalschutzgesetzen bzw. internationale Kulturschutzvereinbarungen erworben wurden.
Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass dieser eBay-Grundsatz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Anforderungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den eBay-AGB geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.
Weitere Informationen:
Schatzregale:
Nach den verschiedenen Regelungen der einzelnen Bundesländer ist der Finder verpflichtet, einen archäologischen Fund umgehend der zuständigen Denkmalschutzbehörde zu melden und ggf. auszuhändigen. In den meisten Bundesländern gehen Funde automatisch in das Eigentum des jeweiligen Landes über. Das unrechtmäßige Anbieten oder der unrechtmäßige Erwerb von archäologischen Funden kann daher straf- und ordnungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Welche Anforderungen muss ein Herkunftsnachweis erfüllen?
Das angebotene Objekt muss eindeutig anhand des Herkunftsnachweises zu identifizieren sein. Pauschale Herkunftsnachweise oder Herkunftsnachweise, die unleserlich oder unvollständig sind, reichen nicht aus.
Die weiteren Anforderungen hängen davon ab, woher Ihr archäologischer Fund stammt:
Situation | Herkunftsnachweis |
Mein Objekt stammt aus einem Fund |
Normalerweise handelt es sich um die Kopie der Fundmeldung, die Sie bei der zuständigen Denkmalbehörde eingereicht haben; ergänzt mit den Bearbeitungsvermerken der zuständigen Denkmalbehörde.
Deutlich zu erkennen müssen die folgenden Angaben sein:
|
Mein Objekt stammt aus einer alten Sammlung |
In der Regel sind alte Sammlungen archäologischer Objekte durch die Denkmalbehörden oder Museen erfasst. |
Mein Objekt stammt aus dem Handel |
Sofern Sie das Stück bei einer Auktion erworben haben, fügen Sie bitte einen Auszug aus dem Auktionskatalog bei, anhand dessen nachvollziehbar ist, ob ein gutgläubiger Erwerb vorliegt. |
Mein Objekt stammt aus dem EU-Wirtschaftsraum |
Es gelten dieselben Regeln wie bei einem Fund, der in Deutschland gemacht wurde. |
Mein Objekt stammt aus dem Ausland (Drittländer) |
Erforderlich ist die Angabe der Behörde, welche die Exportgenehmigung erteilt hat und deren Vorgangs-Nummer bzw. Aktenzeichen. Die Vorlage einer Zollbescheinigung genügt nicht. |
Weitere Informationen zum Handel mit archäologischen Funden und zu Herkunftsnachweisen erhalten Sie auf den Seiten des Verbandes der Landesarchäologen in der Bundesrepublik Deutschland e.V. (VLA) – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet .
Geplünderte oder gestohlene Waren
Diesbezügliche Informationen finden Sie in der INTERPOL-Datenbank für gestohlene Kunstwerke und der Datenbank der Roten Listen des Internationalen Museumsrats (ICOM) – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet , in denen die für den illegalen Handel am stärksten gefährdeten Kategorien von Kulturgütern aufgeführt sind.
- Weitere Informationen über den illegalen Handel mit Kulturgütern finden Sie in der UNESCO-Datenbank der nationalen Gesetze zum Schutz des Kulturerbes.
- Im Rahmen des Kampfes gegen den Handel mit gestohlenen Kunstwerken ermutigt INTERPOL nicht nur die Strafverfolgungsbehörden, sondern auch Kunst- und Antiquitätenhändler, Eigentümer von Kunstwerken und die Öffentlichkeit, sich aktiv am Austausch von Informationen über gestohlene Kunstwerke zu beteiligen:
- Die INTERPOL ID-Art Mobile App – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet ermöglicht es den Nutzern, gestohlene Kulturgüter zu identifizieren und mobil auf die INTERPOL-Datenbank für gestohlene Kunstwerke – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet zuzugreifen.
- Weitere Informationen und Ressourcen finden Sie im Abschnitt Kunstwerke auf der Interpol-Website – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet .
Tipp
Wenn Sie Hilfe zu eBay-Grundsatzverstößen benötigen, besuchen Sie unser Portal für Verkäufer-Anfragen – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet . Dort finden Sie alle notwendigen Informationen, um Ihr Anliegen schnellstmöglich zu lösen.
Warum hat eBay diesen Grundsatz?
Dieser Grundsatz trägt dazu bei, dass wichtige gesetzliche Vorschriften eingehalten werden.