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Grundsatz zur Manipulation von Suchergebnissen

Es ist nicht erlaubt, durch Hinzufügen beliebter, artikelfremder Keywords oder durch andere irreführende Taktiken die Such- und Browse-Möglichkeiten zu manipulieren.

Um sicherzustellen, dass unsere Suchergebnisse den Käufern die bestmöglichen Ergebnisse liefern, ist es außerdem wichtig, dass Sie Ihre Artikel genau beschreiben, eine eindeutige Artikelbezeichnung verwenden und Ihre Angebote in den richtigen Kategorien einstellen.

Was besagt der Grundsatz?

  • Es ist nicht erlaubt, die Suchergebnisse zu manipulieren und dadurch Angeboten auf unfaire Weise zu mehr Sichtbarkeit zu verhelfen.
  • Sie dürfen keine Suchbegriffe verwenden, die nicht direkt etwas mit dem zum Verkauf stehenden Artikel zu tun haben. Alle Formulierungen im Angebot müssen korrekt sein und dürfen sich nur auf den angebotenen Artikel beziehen.
  • Wenn der Artikel ein Zubehör für einen anderen Artikel ist oder mit einem anderen Artikel kompatibel ist, sollten vor der Bezeichnung des kompatiblen Artikels Begriffe wie „passend für“, „für“ oder „kompatibel mit“ eingefügt werden. Vor den Markennamen von Schmuckartikeln, Kleidungsstücken und Accessoires oder vor universell kompatiblen Artikeln sind Formulierungen wie „passend für“, „für“ oder „kompatibel mit“ allerdings nicht zulässig.
  • Angebote, in denen Vergleiche mit anderen Produkten angestellt werden, sind nicht erlaubt.
  • Angebote, in denen andere Angebote beworben werden, sind nicht erlaubt.
  • Angebote dürfen keine Suchbegriffe mit Fragezeichen enthalten, da Käufer dadurch verwirrt werden können. Wenn Angebotsdetails unklar oder unbekannt sind, sollten sie nicht in das Angebot aufgenommen werden.
  • Es ist unzulässig, in einem einzelnen Angebot mehrere verschiedene Produkte anzubieten. Das umfasst Folgendes:
    • Anbieten von Artikeln unterschiedlicher Marken oder von unterschiedlichen Modellen in ein und demselben Angebot (z.B. ein iPhone 6 und ein iPhone 7)
    • Verkaufen mehrerer Artikel mit unterschiedlichem Zustand in ein und demselben Angebot (z.B. „neue“ und „gebrauchte“ Artikel)

Damit Ihre Angebote bei der Sortierreihenfolge Beste Ergebnisse die bestmögliche Position erreichen, sollten Sie die folgenden Regeln beachten:

Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass dieser eBay-Grundsatz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Anforderungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den eBay-AGB geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.

Tipp
Wenn Sie Hilfe zu eBay-Grundsatzverstößen benötigen, besuchen Sie unser Portal für Verkäufer-Anfragen – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet. Dort finden Sie alle notwendigen Informationen, um Ihr Anliegen schnellstmöglich zu lösen.

Warum hat eBay diesen Grundsatz?

Dieser Grundsatz hilft dabei sicherzustellen, dass Käufer bei jedem eBay-Besuch schnell und einfach finden, wonach sie suchen. Übersichtliche und klare Suchergebnisse schaffen beim Käufer mehr Vertrauen, lassen die Verkaufszahlen steigen und sorgen dafür, dass Käufer auch zukünftig wieder bei eBay etwas kaufen.

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