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Grundsatz zu digitalen Medien

Digitale Medien und Downloads dürfen bei eBay eingestellt werden, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen und der Verkauf nicht die Rechte Dritter verletzt.

Unter digitalen Medien verstehen wir Informationsinhalte, die von einer Website heruntergeladen oder per E-Mail empfangen werden können, z. B. MP3-Dateien, Filme, Software-Programme, Fotos, Digitale Kunst oder E-Books. Für weitere Details lesen Sie weiter unten den ganzen Grundsatz zu digitalen Medien.

Was besagt der Grundsatz?

Sie können digitale Medien bei eBay einstellen, sofern Sie dabei die folgenden Bedingungen einhalten:

  • Sie verkaufen nur Artikel, die Sie rechtmäßig verkaufen dürfen.
  • Aus Ihrem Angebot geht klar und deutlich hervor, dass Sie Inhaber sämtlicher an dem Artikel bestehenden Rechte inkl. Eigentumsrechte sowie der Rechte des geistigen Eigentums (insb. Urheberrechte oder ähnliche Schutzrechte) an dem Artikel sind oder dass der Verkauf des Artikels durch den Inhaber dieser Rechte oder einen autorisierten Vertreter des Inhabers gestattet wurde oder anderweitig rechtlich zulässig ist.
  • Sie sorgen für die Einhaltung etwaiger mit den Lizenzgebern geschlossener Vertragsvereinbarungen.
  • Wenn Sie ein digitales Medium im Wiederverkauf anbieten, geben Sie in Ihrem Angebot an, dass Sie einen rechtmäßig erworbenen Artikel verkaufen und dass Sie sämtliche Kopien des Artikels von all Ihren Geräten, Datenträgern und sonstigen Speicherorten entfernt haben oder dass Sie Ihre eigene Verwendungsmöglichkeit des Artikels anderweitig endgültig und unumkehrbar beendet haben. Diese Aussage in Ihrem Angebot muss den Tatsachen entsprechen.
  • Sie befolgen die Anforderungen hinsichtlich der zulässigen Liefermethoden im Abschnitt „Zusätzliche Richtlinien für den Verkauf von digitalen Medien“.
  • Sie teilen dem Käufer klar und verständlich mit, wie der Artikel an ihn geliefert wird.
  • Sie stellen Ihren Artikel in der entsprechenden Kategorie ein.
  • Ihre Artikel beinhalten keine nicht jugendfreien sexuellen Inhalte (Pornografie). Weitere Informationen finden Sie in unserem Grundsatz zu Angeboten mit sexuellem Inhalt.
  • Ihr Angebot umfasst keine Software, die den Computer anderer schädigt, die zu unlauteren Zwecken, wie dem Versenden von Spam-E-Mails oder der Verbreitung eines Computervirus, verwendet werden könnte oder die die Privatsphäre anderer verletzt (z. B. Spyware oder Cookies).  Weitere Informationen finden Sie in unserem Grundsatz zur Verwendung von Skriptsprachen.
  • Sie stellen sicher, dass Sie nur Artikel verkaufen, deren ordnungsgemäße Lieferung Sie garantieren können. Sie übernehmen die Verantwortung dafür, sicherzustellen, dass der Käufer ein positives Kauferlebnis hat.
  • Sie manipulieren mit Ihrem Angebot nicht das eBay-Bewertungssystem. Weitere Informationen finden Sie in unserem Grundsatz zur Manipulation von Bewertungen.
  • Abholung durch den Käufer ist bei digitalen Medien nicht möglich.
  • Non-Fungible Token (NFT) dürfen nur von Verkäufern angeboten werden, die die in dem Grundsatz zu Produkten mit Verkaufsvoraussetzungen aufgeführten Anforderungen erfüllen. NFT dürfen nur bis zu einem Höchstpreis von EUR 10.000 angeboten werden. NFT, die mit einem physischen Gegenstand verbunden sind, dürfen nicht angeboten werden. 

Beispiele für digitale Medien, die bei eBay nicht eingestellt werden dürfen:

  • MP3-Musiktitel, die Sie von einer Ihnen gehörenden CD kopiert oder auf einem Konzert aufgenommen haben.
  • E-Books oder Hörbücher, für die Sie keine Urheberrechte besitzen und für die Sie nicht nachweisen können, dass der Weiterverkauf des Artikels durch den Inhaber der Urheberrechte bzw. ähnlicher Schutzrechte oder einen autorisierten Vertreter des Inhabers gestattet wurde bzw. sonst rechtlich zulässig ist.
  • Musiktitel, die Sie bei iTunes gekauft haben.
  • Filme, die Sie von in Ihrem Besitz befindlichen DVDs kopiert haben.
  • Videospiele, die Sie von den Original-Datenträgern kopiert haben.
  • PDF-Dateien von Produktanleitungen oder Benutzerhandbüchern, für die Sie keine Urheberrechte bzw. ähnliche Schutzrechte besitzen und für die Sie nicht nachweisen können, dass der Weiterverkauf des Artikels durch den Inhaber der Urheberrechte bzw. ähnlicher Schutzrechte oder einen autorisierten Vertreter des Inhabers gestattet wurde bzw. sonst rechtlich zulässig ist.

Wir können bestimmten Direktlieferanten erlauben, digital gelieferte Waren außerhalb dieser Richtlinien zum Verkauf anzubieten.

Zusätzliche Richtlinien für den Verkauf von digitalen Medien:

Bei folgenden Artikeln ist ausschließlich eine physische Lieferung zulässig:

Der Artikel muss dem Käufer auf einem Datenträger in physischer Form, z.B. auf CD oder als Ausdruck, bereitgestellt werden.

Aus Ihrem Angebot muss klar hervorgehen, dass Sie den Artikel per Post verschicken werden. Die Möglichkeit, den Artikel per E-Mail oder digital bereitzustellen, darf auf keinen Fall angeboten werden. Stellen Sie Ihren Artikel in der passenden Kategorie ein.

  • MP3-Dateien von Musiktiteln, die Sie selbst geschrieben und berechtigterweise selbst eingespielt haben und an denen Sie sämtliche Rechte haben.
  • Filme, die Sie berechtigterweise selbst gedreht haben und an deren Inhalt Sie sämtliche Rechte haben.
  • Software-Programme, die Sie selbst geschrieben haben und an denen Sie sämtliche Rechte haben.
  • Fotos, die Sie selbst berechtigterweise aufgenommen haben und an denen Sie sämtliche Rechte haben.
  • Digitale Kunst, die Sie selbst geschaffen haben und an deren Inhalt Sie sämtliche Rechte besitzen oder bei der Sie nachweisen können, dass der Verkauf des Artikels durch den Inhaber der Urheberrechte oder einen autorisierten Vertreter des Inhabers gestattet wurde oder anderweitig rechtlich zulässig ist.
  • E-Books, z.B. eine Kochrezeptsammlung, die Sie berechtigterweise selbst geschrieben haben und an denen Sie sämtliche Rechte besitzen.

Bei folgenden Artikeln ist eine digitale und physische Lieferung zulässig:

Sie können Software bei eBay einstellen, sofern der Verkauf vom Inhaber der Urheberrechte bzw. ähnlicher Schutzrechte oder einem autorisierten Vertreter des Inhabers gestattet wurde oder Sie sonst rechtlich dazu berechtigt sind, die Software online zu verkaufen (z. B. gebrauchte Software). Wenn Sie Ihre gebrauchte Software oder einen Softwareschlüssel oder eine ähnliche Vorrichtung zur Nutzung der Software verkaufen, müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie haben sämtliche Kopien des Softwareprogramms von all Ihren Geräten, Datenträgern und sonstigen Speichermedien einschließlich Cloud-Diensten entfernt.
  • Sie verkaufen keine Software, die Sie im Rahmen einer Serviceleistung (z.B. im Zuge eines Wartungsvertrags) erhalten haben.
  • Sie teilen dem Käufer klar und verständlich mit, wie er den Artikel erhalten wird. Sollten Sie den Artikel digital bereitstellen, müssen Sie dies im Angebot deutlich angeben.

Weitere Informationen:

Das VeRI-Programm: Schutz geistigen Eigentums auf eBay

Mit dem VeRI-Programm (Programm für verifizierte Rechteinhaber) – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet setzen wir uns dafür ein, dass immaterielle Schutzrechte, wie Urheber- und Markenrechte, geschützt werden.

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Erfahren Sie mehr zum Thema Schutz von geistigem Eigentum bei eBay.

Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass dieser eBay-Grundsatz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Anforderungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den eBay-AGB geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.

Tipp
Wenn Sie Hilfe zu eBay-Grundsatzverstößen benötigen, besuchen Sie unser Portal für Verkäufer-Anfragen – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet. Dort finden Sie alle notwendigen Informationen, um Ihr Anliegen schnellstmöglich zu lösen.

Warum hat eBay diesen Grundsatz?

Dieser Grundsatz schützt Käufer vor dem Kauf nicht autorisierter digitaler Artikel.

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