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Grundsätze für eBay-Mitarbeiter

eBay-Mitarbeiter müssen beim Handel auf Websites von eBay-Gesellschaften die gleichen Regeln befolgen wie alle anderen Mitglieder; darüber hinaus gelten einige Besonderheiten. Die Kauf- und Verkaufsaktivitäten von eBay-Mitarbeitern werden von eBay, den Tochter- oder Schwestergesellschaften oder Joint Ventures weder gesponsert noch empfohlen.

Darüber hinaus spiegeln die Beiträge von eBay-Mitarbeitern, die als Mitglied Inhalte für die Gemeinschaft veröffentlichen (Testberichte, Ratgeber, Blog-Einträge, Beiträge und Produktbeschreibungen), deren persönliche Meinung wider und sind nicht als Meinungsäußerung von eBay Inc., seiner Tochterfirmen, verbundenen Unternehmen und Joint Ventures zu verstehen.

Die Entscheidung, ob Angebote mit diesem Grundsatz im Einklang stehen, liegt allein bei eBay. Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:

  • Löschung von aktiven (und bereits beendeten) Angeboten und Suchanzeigen

  • Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote

  • Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (z.B. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)

  • Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz

  • Verlust des PowerSeller-Status

Weitere Informationen

Für die Nutzung von Diensten der eBay-Gesellschaften gilt für eBay Mitarbeiter:

  • Jeder Kauf oder Verkauf eines Artikels bei eBay durch einen Mitarbeiter dient allein dem privaten Interesse und geschieht nicht im Auftrag von eBay.

  • eBay-Mitarbeiter sind zu korrektem Verhalten verpflichtet und müssen die Regeln von eBay einhalten.

  • eBay-Mitarbeiter sind verpflichtet, sich an die Gebührenordnung und die Handelsgrundsätze für die Nutzung des eBay-Marktplatzes zu halten.

  • Für ihren Handel bei eBay müssen Mitarbeiter eine private E-Mail-Adresse verwenden. Eine eBay-Adresse ist nicht zulässig.

  • Wenn ein Mitarbeiter auf einen Artikel bietet oder einen Artikel kauft, muss er sich dem Verkäufer eindeutig als eBay-Angestellter zu erkennen geben und diese Seite als Link per E-Mail an den Verkäufer senden.

  • Wenn ein eBay-Mitarbeiter Artikel bei eBay anbietet, muss er sich auf der Artikelseite ebenfalls als eBay-Mitarbeiter zu erkennen geben und den Link zu dieser Seite in die Artikelbeschreibung aufnehmen.

  • Wenn eBay-Mitarbeiter in ihrer Rolle als Mitglied Beiträge für die Gemeinschaft erstellen, müssen sie sich als eBay-Mitarbeiter ausweisen und ausdrücklich angeben, dass der Inhalt ihre persönliche Meinung widerspiegelt und nicht im Namen von eBay verfasst wurde.

  • Veröffentlichte Inhalte von eBay-Mitarbeitern, die in ihrer amtlichen Funktion handeln, werden in der Regel anders gehandhabt als Inhalte, die von Mitgliedern veröffentlicht werden. So ist beispielsweise der Mitgliedsname pinkfarben unterlegt.

  • eBay-Mitarbeiter, die Zugang zu Systeminformationen haben, dürfen nicht auf Artikel mit Mindestpreis ("Reserve Price") bieten, solange der Mindestpreis nicht erreicht ist. Artikel mit Mindestpreis, die mit der Zusatzoption Sofort-Kaufen angeboten werden, dürfen per Sofort-Kauf von eBay-Mitarbeitern erworben werden. Die Option Mindestpreis ist bei eBay in Deutschland und Österreich zurzeit nur in den folgenden Kategorien verfügbar: Automobile und Spezielle Fahrzeuge unter: Auto & Motorrad und in der Kategorie Business & Industrie.

  • eBay-Mitarbeiter, die Zugang zu Systeminformationen haben, dürfen für Angebote, für die bereits ein Preisvorschlag (nur verfügbar bei eBay Deutschland und Österreich) vorliegt, keinen weiteren Preisvorschlag abgeben.

Erläuterungen zu diesem Grundsatz

Das Fundament des eBay-Marktplatzes wird durch Vertrauen und Transparenz gebildet. Wir stellen unserer Gemeinschaft diese Informationen zur Verfügung, da wir der Meinung sind, dass unsere Mitglieder wissen sollten, wenn sie auf unserer Website mit einem eBay-Mitarbeiter in Kontakt stehen. Dies gilt auch, wenn der eBay-Mitarbeiter auch Mitglied der Gemeinschaft ist.


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