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Grundsatz zur Artikelbeschreibung

Die Artikelbeschreibung ist ein sehr wichtiger Teil Ihres Angebots. Sie hilft Käufern zu entscheiden, ob sie einen Artikel kaufen und was sie erwarten können, wenn sie diesen kaufen.

Was besagt der Grundsatz?

  • Sämtliche Inhalte eines Angebots müssen sich direkt auf den Artikel oder die Verkaufsbedingungen des Verkäufers beziehen.
  • Artikelbeschreibungen müssen korrekt sein
  • Der ausgewählte Artikelzustand muss dem tatsächlichen Zustand des Artikels entsprechen und er muss an allen Stellen des Angebots (in der Artikelbezeichnung, in der Beschreibung und in den Artikelmerkmalen) einheitlich angegeben sein.
  • Folgendes ist nicht zulässig:
    • tiefgestellte oder hochgestellte Zeichen oder Sonderzeichen
    • Symbole anstelle von Begriffen (verwenden Sie z.B. anstelle von „©“ „Copyright“)
    • verwirrende oder nicht eindeutige Artikelbezeichnungen oder Untertitel
  • Wenn Artikelmerkmale angegeben werden müssen, müssen sie genau sein und die entsprechenden Felder müssen vollständig ausgefüllt werden.
    • Folgendes ist nicht zulässig:
      • Informationen, die nichts mit dem jeweiligen Feld zu tun haben, wie beispielsweise das Angeben der Marke des Artikels im Feld für die Größe
      • Falsche Informationen, wie „Nicht zutreffend“, „Markenlos“ oder „Nicht verfügbar“, in Feldern für erforderliche Produktkennzeichnungen (wie „Marke“, „UPC“ oder „Herstellerreferenznummer“), obwohl der Hersteller diese Informationen für das Produkt bereitgestellt hat
      • Begriffe in nicht dafür vorgesehenen Feldern des Angebots
  • Beim Erstellen eines Angebots mithilfe des eBay-Katalogs müssen die Produktdetails exakt auf den Artikel zutreffen.
  • Artikel müssen immer in der richtigen Kategorie eingestellt werden.
  • Artikelbeschreibungen, einschließlich Bildern und Videos, müssen in der Hauptsprache der eBay-Website verfasst werden, auf der die Artikel eingestellt werden.

Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass dieser eBay-Grundsatz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Anforderungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den eBay-AGB geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.

Tipp
Wenn Sie Hilfe zu eBay-Grundsatzverstößen benötigen, besuchen Sie unser Portal für Verkäufer-Anfragen. Dort finden Sie alle notwendigen Informationen, um Ihr Anliegen schnellstmöglich zu lösen.

Warum hat eBay diesen Grundsatz?

Die Regel, dass Artikelbeschreibungen korrekt und in der Hauptsprache der eBay-Website verfasst sein müssen, auf der die Artikel eingestellt werden, erlaubt es Käufern, sich vor dem Kauf ein genaues Bild davon zu machen, was für ein Artikel angeboten wird und welche Verkaufsbedingungen gelten.

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