Grundsatz zur Angabe des Artikelstandorts
Es ist verboten, falsche, ungenaue oder irreführende Angaben zum Artikelstandort zu machen. Verkäufer müssen im Verkaufsformular im Feld „Artikelstandort“ genaue Angaben zum Ort machen, von dem aus der Artikel verschickt wird.
Was genau verstehen wir unter falschen, ungenauen oder irreführenden Angaben zum Artikelstandort?
Wir haben hier Beispiele zusammengestellt, die falsche, ungenaue oder irreführende Angaben zum Artikelstandort machen:
Direkt vom Hersteller, Deutschland
Wenn Verkäufer falsche oder ungenaue Angaben zum Artikelstandort machen, kann das für den Käufer zu höheren Versandkosten und längeren Versandzeiten als erwartet führen. Zusätzlich können evtl. auch Zölle oder Steuern anfallen, die der Käufer vorher nicht einkalkulieren konnte. Das ist unfair.
So sehen genaue Angaben zum Artikelstandort aus:
Geben Sie den genauen Artikelstandort (Stadt und Land) ein:
Verstoß gegen unsere Grundsätze
Hinweis: Die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen unsere Grundsätze vorliegt, liegt allein bei eBay. Sie können sicher sein, dass wir jede Meldung eines Verstoßes gegen unsere Grundsätze gewissenhaft prüfen.
Ein Verstoß gegen einen unserer Grundsätze kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:
Löschung von aktiven (und bereits beendeten) Angeboten und Suchanzeigen
Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (d.h. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)
Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz
Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote
Verlust des PowerSeller-Status