Hauptinhalt anzeigen
KaufenMein eBayVerkaufenCommunityeBay kontaktierenHilfe
Von Sammlerstücken bis Autos, bei eBay gibt es alles
  Startseite > HilfeMitgliedskonto > Grundsätze > Grundsatz zur Verwendung von Skriptsprachen (JavaScript oder Flash)
Hilfe
Grundsatz zur Verwendung von Skriptsprachen (Javascript oder Flash)
Die Verwendung von aktiven Inhalten (d.h. Skriptsprachen wie Javascript oder Flash) in Artikelbeschreibungen, auf eBay Shop-Seiten und auf eBay Mich-Seiten ist grundsätzlich verboten.


Welche aktiven Skript- oder HTML-Funktionen sind bei uns generell verboten?

In keinem Fall darf eines der folgenden Skripte in Artikelbeschreibungen, auf eBay Shop-Seiten und auf eBay Mich-Seiten verwendet werden (Liste nicht abschließend):

  • Skripte, die vertrauliche Mitgliederdaten, wie z.B. das Passwort abfragen.

  • Skripte, die den Benutzer von eBay zu anderen Internet-Angeboten weiterleiten.

  • Skripte, die Inhalte außerhalb der Artikelbeschreibung überschreiben.

  • Skripte oder HTML-Elemente, die extern liegende Skripte oder Seiten aufrufen oder Inhalte an diese Seiten senden (z.B. über JavaScript Includes oder Iframes). Dazu zählen auch Schaltflächen zu Live-Chat-Systemen. 

  • Skripte, die Cookies setzen oder auslesen.

  • Skripte, die automatisch Pop-up-Fenster oder MS-Assistenten generieren.

  • Skripte, durch die automatisch aktive Inhalte von anderen Computern heruntergeladen werden.

  • Skripte, mit denen Einträge in der Windows-Registry geändert werden oder Skripte, die auf eine andere Art Daten auf die Festplatte des Benutzers schreiben.

  • Skripte, über die automatisch Daten an andere Skripte von eBay gesendet werden.

Außerdem sind alle Versuche verboten, den Quellcode zu verschleiern. Das schließt auch die Benutzung der Unescape-Funktion in JavaScript mit ein. Dieses Verbot gilt auch für Versuche, HTML-Tags zu zertrennen, um sie zu verstecken.


Ausnahmen: Wann dürfen aktive Inhalte eingebunden werden?

Aktive Inhalte (z.B. Videos), die oben nicht als generell verboten aufgeführt sind, dürfen nur von Verkäufern eingebunden werden, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Verkäufer, die Videos einbinden dürfen, sollten darauf achten, dass die Inhalte dieser Videos sich ausschließlich und explizit auf den damit beworbenen Artikel beziehen. Weitere Informationen zum Thema Videos in Artikelbeschreibungen einbinden.


Warum ist dieser Grundsatz wichtig für uns?

Die Verwendung der genannten Skript- und HTML-Funktionen kann die Funktionalität von eBay beeinträchtigen.

 

Verstoß gegen unsere Grundsätze

Hinweis: Die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen unsere Grundsätze vorliegt, liegt allein bei eBay. Sie können sicher sein, dass wir jede Meldung eines Verstoßes gegen unsere Grundsätze gewissenhaft prüfen.

Ein Verstoß gegen einen unserer Grundsätze kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:

  • Löschung von aktiven (und bereits beendeten) Angeboten und Suchanzeigen

  • Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (d.h. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)

  • Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz

  • Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote

Wünschen Sie persönliche Hilfe?

Haben Sie ein Angebot entdeckt, das gegen diesen Grundsatz verstößt? Dann melden Sie dies bitte unserem Kundenservice: Klicken Sie auf der entsprechenden Artikelseite auf den Link Melden, den Sie am rechten Seitenrand finden.

Wir werden Ihrem Hinweis umgehend nachgehen und die geeigneten Maßnahmen ergreifen.

.

Kundenservice

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen weiter.

eBay-Community

Profitieren Sie von den Erfahrungen anderer Mitglieder. 

Fragen stellen, Lösungen finden und Diskussionen verfolgen in den Foren