Die Verwendung von aktiven Inhalten (d.h. Skriptsprachen wie Javascript oder Flash) in Artikelbeschreibungen, auf eBay Shop-Seiten und auf eBay Mich-Seiten ist grundsätzlich verboten.
Welche aktiven Skript- oder HTML-Funktionen sind bei uns generell verboten?
In keinem Fall darf eines der folgenden Skripte in Artikelbeschreibungen, auf eBay Shop-Seiten und auf eBay Mich-Seiten verwendet werden (Liste nicht abschließend):
Skripte, die vertrauliche Mitgliederdaten, wie z.B. das Passwort abfragen.
Skripte, die den Benutzer von eBay zu anderen Internet-Angeboten weiterleiten.
Skripte, die Inhalte außerhalb der Artikelbeschreibung überschreiben.
Skripte oder HTML-Elemente, die extern liegende Skripte oder Seiten aufrufen oder Inhalte an diese Seiten senden (z.B. über JavaScript Includes oder Iframes). Dazu zählen auch Schaltflächen zu Live-Chat-Systemen.
Skripte, die Cookies setzen oder auslesen.
Skripte, die automatisch Pop-up-Fenster oder MS-Assistenten generieren.
Skripte, durch die automatisch aktive Inhalte von anderen Computern heruntergeladen werden.
Skripte, mit denen Einträge in der Windows-Registry geändert werden oder Skripte, die auf eine andere Art Daten auf die Festplatte des Benutzers schreiben.
Skripte, über die automatisch Daten an andere Skripte von eBay gesendet werden.
Außerdem sind alle Versuche verboten, den Quellcode zu verschleiern. Das schließt auch die Benutzung der Unescape-Funktion in JavaScript mit ein. Dieses Verbot gilt auch für Versuche, HTML-Tags zu zertrennen, um sie zu verstecken.
Ausnahmen: Wann dürfen aktive Inhalte eingebunden werden?
Aktive Inhalte (z.B. Videos), die oben nicht als generell verboten aufgeführt sind, dürfen nur von Verkäufern eingebunden werden, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
länger als 500 Tage bei eBay angemeldet und hat mehr als 500 Bewertungspunkte.
Verkäufer, die Videos einbinden dürfen, sollten darauf achten, dass die Inhalte dieser Videos sich ausschließlich und explizit auf den damit beworbenen Artikel beziehen. Weitere Informationen zum Thema Videos in Artikelbeschreibungen einbinden.
Warum ist dieser Grundsatz wichtig für uns?
Die Verwendung der genannten Skript- und HTML-Funktionen kann die Funktionalität von eBay beeinträchtigen.
Verstoß gegen unsere Grundsätze
Hinweis: Die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen unsere Grundsätze vorliegt, liegt allein bei eBay. Sie können sicher sein, dass wir jede Meldung eines Verstoßes gegen unsere Grundsätze gewissenhaft prüfen.
Ein Verstoß gegen einen unserer Grundsätze kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:
Löschung von aktiven (und bereits beendeten) Angeboten und Suchanzeigen
Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (d.h. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)
Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz
Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote