Der Verkäufer muss in der Lage sein, dem Käufer die angebotene Ware unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen (§9 Abs. 4 der eBay-AGB). Dies gilt grundsätzlich auch für Verträge, die die Lieferung einer noch vom Verkäufer herzustellenden Sache zum Inhalt haben (sog. Werklieferungsverträge).
Im Folgenden werden die Ausnahmen zu dieser Verpflichtung genauer dargestellt. Dies soll sicherstellen, dass der Käufer nach Bezahlung der Ware das eBay-Bewertungssystem, den PayPal-Käuferschutz und andere Sicherheitsservices nutzen kann.
Ausnahmen: In welchen Fällen darf von diesem Grundsatz abgewichen werden?
Mit den untenstehenden Ausnahmen gehen wir auf die besonderen Bedürfnisse in bestimmten Kategorien ein, in denen z.B. ein Vorabverkauf von Waren und die damit verbundenen längere Lieferzeiten allgemein üblich sind.
Da es bei längeren Lieferzeiten dazu kommen kann, dass ein Käufer das eBay-Bewertungssystem oder den PayPal-Käuferschutz und andere Sicherheitsservices nicht mehr nutzen kann, stellen wir in diesen Fällen erhöhte Anforderungen an den Verkäufer. So erhöhen wir die Sicherheit für Käufer.
In diesen Fällen darf der Verkäufer eine längere Lieferfrist vereinbaren:
Ein Verkäufer muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen, damit er längere Lieferzeiten in Anspruch nehmen darf:
Der Verkäufer ist eBay PowerSeller oder
länger als 500 Tage bei eBay angemeldet und hat mehr als 500 Bewertungen, von denen mindestens 98 % positiv sind.
Vorabverkauf von Büchern, Musik, Filmen, DVDs, PC- und Videospielen und Münzen (Vorbestellungen)
Bei Büchern, Musik, Filmen, DVDs, PC- und Videospielen und Münzen ist es möglich, dass der Verkäufer zum Zeitpunkt des Angebots den Artikel noch nicht in seinem Besitz hat und daher dem Käufer nicht unverzüglich nach Vertragsschluss übereignen kann. Ein derartiger Vorabverkauf ist bei eBay nur dann zulässig, wenn ein offizieller Erscheinungstermin bekannt ist.
Ein Verkäufer muss die folgenden Vorgaben für sein Angebot einhalten:
Die Ware muss innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss geliefert werden.
Der Verkäufer muss im Angebot deutlich darauf hinweisen, dass es sich um einen Artikel handelt, den er nicht unverzüglich nach Vertragsschluss ausliefern kann, aber spätestens 30 Tage danach liefern wird. Dieser Pflichthinweis muss eindeutig formuliert und gut sichtbar in der Angebotsbeschreibung enthalten sein.
Für einen Vorabverkauf von Münzen muss dem Verkäufer eine schriftliche Lieferzusage des Münzemittenten vorliegen. Darauf muss der Verkäufer in der Artikelbeschreibung hinweisen.
Verschiebt sich der offizielle Erscheinungstermin eines Artikels während der Angebotszeit, muss dies in der Angebotsbeschreibung per Nachtrag bekannt gegeben werden.
Nach dem offiziellen Erscheinungstermin ist ein Vorabverkauf eines Artikels nicht mehr möglich. In diesem Fall muss der Verkäufer in der Lage sein, die Ware unverzüglich nach Vertragsschluss zu liefern.
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Werklieferungsverträge über Sonder- oder Einzelanfertigungen
Bei Verträgen, die die Lieferung einer vom Verkäufer noch herzustellenden unvertretbaren Sache zum Inhalt haben, sind längere Lieferzeiten in der Regel unabdingbar und werden vom Käufer erwartet. Unvertretbare Sachen sind solche, die der Verkäufer nach speziellen Kundenspezifikationen herstellt und die gezielt auf die individuellen Bedürfnisse und Wünsche des Käufers angepasst werden müssen. Hierbei handelt es sich meist um Sonder- oder Einzelanfertigungen, die bei der Herstellung einen höheren Arbeits- und Zeitaufwand erfordern.
Wir haben hier eine – nicht abschließende – Liste von Verträgen zusammengestellt, bei denen wir von Werklieferungsverträgen sprechen:
Ein Vertrag über die Fabrikation eines Brautkleides nach Maß aus Stoffen, die der Verkäufer zu besorgen hat
Ein Vertrag über die Herstellung eines Tisches nach Maß aus Materialien des Verkäufers
Ein Vertrag über die Anfertigung eines Gemäldes oder einer Skulptur anhand spezieller Vorgaben des Käufers
In folgenden Fällen sprechen wir nicht von einem Werklieferungsvertrag (die Liste ist nicht abschließend). Eine längere Lieferzeit ist daher nicht zulässig:
Verkauf eines PC aus Standardkomponenten
Verkauf eines Kleidungsstücks (Konfektionsware)
Ein Verkäufer muss die folgenden Vorgaben für sein Angebot einhalten:
Der Verkäufer darf vom Käufer per Vorkasse lediglich eine Anzahlung von bis zu 15% des Kaufpreises verlangen. Der Restbetrag sowie die Versandkosten dürfen nicht vor Übergabe bzw. Liefereingang der Ware vom Käufer verlangt werden. Regelungen, die einer Umgehung dieser Vorgabe dienen, sind unzulässig.
Die voraussichtliche Lieferzeit und die Höhe der Anzahlung müssen deutlich und gut sichtbar im Angebot genannt werden.
Falls der Verkäufer eine Vorauszahlung verlangt, muss der folgende Satz wörtlich und gut sichtbar im Angebot stehen:
„Nach erfolgreichem Höchstgebot/Vertragsabschluss muss der Käufer dem Verkäufer eine Anzahlung von … (maximal 15%) leisten.”
Der Verkäufer muss deutlich und gut sichtbar im Angebot darauf hinweisen, dass der Kauf nur über den Käuferschutz abgesichert ist, wenn der Käufer mit PayPal bezahlt hat und innerhalb von 45 Tagen nach Bezahlung eine Beschwerde eingereicht hat.
Ferner muss der Verkäufer darauf hinweisen, dass ein Käufer das eBay-Bewertungssystem nur innerhalb von 60 Tagen nach Vertragsschluss nutzen kann.
Verkäufer müssen in der Lage sein, den Versand der Ware mittels eines qualifizierten Versandbelegs nachzuweisen, d.h. Name und Anschrift des Käufers sowie das Versanddatum müssen zu erkennen sein.
Hinweis: Der Verkäufer hat in seinem Angebot einen gut sichtbaren Link auf diesen Grundsatz zu Lieferzeiten (URL: http://pages.ebay.de/help/policies/pre-sale.html) einzufügen.
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Wir haben hier eine – nicht abschließende – Liste von Ausnahmen bei Kaufverträgen über Möbel zusammengestellt, bei denen längere Lieferzeiten branchenüblich und daher auf eBay erlaubt sind:
Kaufvertrag über ein Sofa (Kategorie: Möbel & Wohnen)
Kaufvertrag über einen Whirlpool (Kategorie: Heimwerker)
Kaufvertrag über eine Hollywoodschaukel (Kategorie: Garten)
Kaufvertrag über eine Ladenvitrine (Kategorie: Business & Industrie)
Kaufvertrag über einen Computertisch (Kategorie: Büro & Schreibwaren)
Ein Verkäufer muss die folgenden Vorgaben für sein Angebot einhalten:
Der Verkäufer darf vom Käufer per Vorkasse lediglich eine Anzahlung von bis zu 15% des Kaufpreises verlangen. Der Restbetrag sowie die Versandkosten dürfen nicht vor Übergabe bzw. Liefereingang der Ware vom Käufer verlangt werden. Regelungen, die einer Umgehung dieser Vorgabe dienen, sind unzulässig.
Die voraussichtliche Lieferzeit und die Höhe der Anzahlung sind deutlich und gut sichtbar im Angebot zu nennen.
Der folgende Satz muss dabei wörtlich und gut sichtbar im Angebot stehen:
„Nach erfolgreichem Höchstgebot/Vertragsabschluss muss der Käufer dem Verkäufer eine Anzahlung von … (maximal 15%) leisten.”
Der Verkäufer muss deutlich und gut sichtbar im Angebot darauf hinweisen, dass der Kauf nur über den Käuferschutz abgesichert ist, wenn der Käufer mit PayPal bezahlt hat und innerhalb von 45 Tagen nach Bezahlung eine Beschwerde eingereicht hat.
Ferner muss der Verkäufer darauf hinweisen, dass ein Käufer das eBay-Bewertungssystem nur innerhalb von 60 Tagen nach Vertragsschluss nutzen kann.
Verkäufer müssen in der Lage sein, den Versand der Ware mittels eines qualifizierten Versandbelegs nachzuweisen, d.h. Name und Anschrift des Käufers sowie das Versanddatum müssen zu erkennen sein.
Hinweis: Der Verkäufer hat in seinem Angebot einen gut sichtbaren Link auf diesen Grundsatz zur sofortigen Lieferung (URL: http://pages.ebay.de/help/policies/pre-sale.html) einzufügen.
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Verstoß gegen unsere Grundsätze
Hinweis: Die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen unsere Grundsätze vorliegt, liegt allein bei eBay. Sie können sicher sein, dass wir jede Meldung eines Verstoßes gegen unsere Grundsätze gewissenhaft prüfen.
Ein Verstoß gegen unseren Grundsatz kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:
Löschung von aktiven (und bereits beendeten) Angeboten und Suchanzeigen
Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (d.h. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)
Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz
Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote
Verlust des PowerSeller-Status