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Grundsatz zu Fälschungen, Repliken und unbefugten Kopien

Wir erlauben keine gefälschten Artikel, Repliken oder unbefugte Kopien in Angeboten bei eBay. Derartige Artikel verletzen die geistigen Eigentumsrechte Dritter und verstoßen damit gegen diesen Grundsatz oder gegen den Grundsatz zu geistigen Eigentum.

Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass dieser eBay-Grundsatz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Anforderungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den eBay-AGB geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.

 

Was besagt der Grundsatz?

Fälschungen, Repliken und unbefugte Kopien von geschützten Originalartikeln sind bei eBay nicht zulässig.

Sie dürfen einen Artikel nur dann einstellen, wenn Sie sich sicher sind, dass er echt ist und diesen Grundsatz einhält. Wenn ein Authentifizierer einen Artikel geprüft hat und die Echtheit des Artikels nicht bestätigen konnte, dürfen Sie diesen Artikel nicht auf eBay einstellen.

Angebote müssen Fotos enthalten, die den Artikel deutlich, aus verschiedenen Blickwinkeln und in allen relevanten Einzelheiten zeigen. Logos oder andere Teile des Artikels dürfen auf den Fotos nicht versteckt oder verwischt werden.

Fälschungen, Repliken & unerlaubte Kopien

Fälschungen

Was sind Fälschungen?

Fälschungen imitieren ein rechtlich geschütztes Originalprodukt und geben dabei vor, das Originalprodukt zu sein.

Eine Fälschung vermittelt den falschen Eindruck, ein Produkt zu sein, das sie in Wahrheit nicht ist. Dieser Eindruck entsteht üblicherweise durch die unerlaubte Verwendung eines geschützten Markennamens auf dem Produkt selbst, auf seiner Verpackung oder auch im dazugehörigen Angebotstext.

Fälschungen verstoßen in aller Regel gegen das Markenrecht. Sie können aber auch Urheberrechte, Designrechte, Patentrechte oder andere geistigen Eigentumsrechte von Dritten verletzen. Außerdem verstoßen Fälschungen gegen den Grundsatz zu geistigem Eigentum.

 
Fälschungen sind auf eBay nicht zulässig. Beispiele für Fälschungen sind:
  • eine Armbanduhr, die mit einer Marke gekennzeichnet ist, obwohl diese Uhr nicht vom Inhaber der Marke stammt
  • ein Parfum, dessen Verpackung mit einer Marke gekennzeichnet ist, obwohl das Parfum oder die Verpackung oder beides nicht vom Inhaber dieser Marke stammt
  • ein Elektrogerät (z.B. Smartphone, Kopfhörer, Ladegerät oder Ladekabel), das unter einer Marke angeboten wird, obwohl es nicht vom Inhaber dieser Marke stammt
  • ein Küchengerät, das ein geschütztes Design kopiert, ohne vom Inhaber des Designs zu stammen ein Stuhl, der das Design eines urheberrechtlich geschützten Möbelstücks nachahmt
  • ein Computerprogramm, das unter einer Marke beworben wird, obwohl es nicht vom Inhaber dieser Marke stammt
  • ein Trikot, das die Marke eines Fußballclubs ohne Erlaubnis zeigt

Stellen Sie einen Artikel nicht ein, wenn Sie sich nicht sicher sind, dass er echt ist oder wenn ein Authentifizierer seine Echtheit nicht bestätigen konnte.

Weitere Grundsätze, die in diesem Zusammenhang relevant sein können: Grundsatz zu geistigem Eigentum, Grundsatz zu digitalen Medien, Grundsatz zu Software.

 

Repliken

Was sind Repliken?

Repliken sind Artikel, die ein rechtlich geschütztes Originalprodukt nachahmen. Eine Replik ist zum Beispiel ein Artikel, der das Aussehen oder die Funktionsweise des Original ganz oder teilweise kopiert. Im Gegensatz zu Fälschungen geben Repliken nicht notwendigerweise vor, das Originalprodukt zu sein. Repliken können trotzdem die Rechte von Dritten verletzen und sind daher nicht gestattet.

Repliken können Markenrechte, Urheberrechte, Designrechte, Patentrechte oder andere geistigen Eigentumsrechte von Dritten verletzen. Solche Repliken verstoßen gegen den Grundsatz zu geistigem Eigentum. Repliken können zudem auch gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.

 
Repliken sind auf eBay nicht zulässig. Beispiele für Repliken sind:
  • Nachgemachte Handtaschen, Armbanduhren oder Sneaker, die ein geschütztes Erscheinungsbild nachahmen, auch wenn die Originalmarke nicht erwähnt wird
  • Nachgeahmte Küchen- oder Haushaltsgeräte einer Marke, auch wenn die Geräte mit einer anderen Marke versehen sind
  • Nachahmung einer Skulptur, auch wenn der Künstler dabei nicht genannt wird

Weitere Grundsätze, die in diesem Zusammenhang relevant sein können: Grundsatz zu geistigem Eigentum.

 

Unerlaubte Kopien

Was sind unerlaubte Kopien?

Unerlaubte Kopien sind Kopien, Nachdrucke oder Aufnahmen von rechtlich geschützten Originalwerken oder Leistungen, die ohne die erforderliche Zustimmung des Rechteinhabers erstellt wurden.

Anders als Fälschungen oder Repliken können unerlaubte Kopien also auf Grundlage des Originals hergestellt worden sein, z.B. mittels einer Kamera. Ohne die erforderliche Zustimmung ist die Kopie aber unerlaubt.

Unerlaubte Kopien verstoßen in der Regel gegen Urheberrechte oder Leistungsschutzrechte. Sie können aber auch Designrechte, Patentrechte oder andere geistigen Eigentumsrechte von Dritten verletzen. In solchen Fällen verstoßen unerlaubte Kopien gegen den Grundsatz zu geistigem Eigentum.

 
Unerlaubte Kopien sind auf eBay nicht zulässig. Beispiele für unerlaubte Kopien sind:
  • Unerlaubte Aufnahmen oder Mitschnitte von Konzerten, Live-Shows, Kinofilmen, Fernseh- oder Radiosendungen
  • Selbst erstellte Kopien von Filmen, Musik oder Software
  • Nachdrucke von Fotografien oder Gemälden, z.B. auf T-Shirts, Tassen oder Postern
 

Warum hat eBay diesen Grundsatz?

Dieser Grundsatz trägt dazu bei, dass eBay-Nutzer authentische Artikel finden, die ihren Erwartungen entsprechen, dass die Nutzer unserem Marktplatz vertrauen können und dass sie die geltenden Gesetze einhalten. Dieser Grundsatz verhindert zudem den Verkauf illegaler Artikel, insbesondere solcher, die geistige Eigentumsrechte von Dritten verletzen.

Weitere Grundsätze, die in diesem Zusammenhang relevant sein können: Grundsatz zu geistigem Eigentum, Grundsatz zu digitalen Medien, Grundsatz zu Software.

Häufig gestellte Fragen

Ich bin Rechteinhaber. Wie kann ich ein Angebot, das meine Rechte verletzt, an eBay melden?

Wir haben das Programm für verifizierte Rechteinhaber (VeRI) eingerichtet, damit die Inhaber von geistigen Eigentumsrechten entsprechende Angebote oder Artikel melden können, die gegen ihre geschützten Rechte verstoßen. Angebote oder Artikel dieser Art sind rechtswidrig. Da sie das Vertrauen der Käufer und redlichen Verkäufer untergraben, liegt es im Interesse von eBay, dass solche Artikel von der Website entfernt werden.

Darüber hinaus können Rechteinhaber auch die allgemeine Meldefunktion zur Meldung von Angeboten und anderen Inhalten benutzen. eBay empfiehlt aber die Teilnahme am VeRI-Programm, das speziell auf Rechteinhaber zugeschnitten ist.

 
Ich bin Verkäufer und mein Angebot wurde wegen eines Verstoßes gegen diesen Grundsatz entfernt. Was kann ich tun?

Wenn Sie glauben, dass uns ein Fehler unterlaufen ist, haben Sie in gewissen Fällen die Möglichkeit, die Maßnahme von eBay überprüfen zu lassen. Weitere Informationen zu den Optionen bei Maßnahmen finden Sie bei den häufig gestellten Fragen zum Grundsatz zu geistigem Eigentum von eBay.

 
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