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Grundsatz zu Tabakwaren und E-Zigaretten

Artikel, die Tabak enthalten, müssen unserem Grundsatz entsprechen.

Was besagt der Grundsatz?

Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter (im folgenden „E-Zigaretten“) sowie pflanzliche Raucherzeugnisse (im folgenden „Kräuterzigaretten“) dürfen bei eBay.de nur verkauft werden, sofern alle gesetzlichen Regelungen und die in diesem Grundsatz aufgeführten einschlägigen Bestimmungen erfüllt sind.

Allgemeine Bestimmungen:

  • Der Käufer muss volljährig sein.
  • Ausschließlich von eBay zugelassene Verkäufer dürfen Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und Kräuterzigaretten in den hierfür vorgesehenen Kategorien anbieten.
  • Private Anbieter dürfen keine Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und Kräuterzigaretten anbieten.
  • Der Verkäufer muss eine Altersverifizierung des Käufers mittels Verify My Age – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet durchführen. Weitere Informationen zu Verify My Age finden sich hier – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet.
  • Alle Käufe erfolgen unter der aufschiebenden Bedingung, dass eine erfolgreiche Altersüberprüfung des Käufers über Verify My Age – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet erfolgt ist.
  • Der Verkäufer darf die Artikel nur als Deutsche Post (Maxi-) Brief mit der Zusatzleistung „Einschreiben eigenhändig“ oder DHL-Paket mit „Alterssichtprüfung ab 18 Jahre“ versenden. Der Versand darf nur innerhalb Deutschlands angeboten werden.
  • Verkäufer sind verpflichtet, folgenden Text in ihre Angebote aufzunehmen: „Achtung: Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Volljährige. Das Jugendschutzgesetz verbietet das Angebot und die Abgabe dieses Artikels an Kinder und Jugendliche. Ein Kaufvertrag kommt nur nach erfolgreicher Altersüberprüfung zustande. Zusätzlich führt der Postbote bei der Aushändigung des Pakets eine Überprüfung durch.
  • Der Verkauf von Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und Kräuterzigaretten auf eBay.at und eBay.ch ist nicht erlaubt.

Besondere Bestimmungen für E-Zigaretten:

Der Verkäufer muss alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die §§ 10 in Verbindung mit 1 Jugendschutzgesetz – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet, §§ 13 bis 17 – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet und §§ 22 Tabakerzeugnisgesetz – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet. Dies beinhaltet unter anderem, dass E-Zigaretten und Nachfüllbehälter nur angeboten werden dürfen, wenn

  • der Nikotingehalt max. 20 mg/ml beträgt.
  • Inhaltsstoffe von roher Reinheit verwendet werden, die in erhitzter und nicht erhitzter Form kein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen.
  • keine Inhaltsstoffe enthalten sind, die gesundheitlichen Nutzen suggerieren (z.B. Vitamine, Carnitin), stimulierend wirken (z.B. Koffein, Taurin), in unverbrannter Form CMR-Eigenschaften (d.h. krebserregende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsschädigende Eigenschaften) oder färbende Eigenschaften für Emissionen haben.
  • sie keine verbotenen Aromen enthalten, wie z.B. Diacetyl, Cumarin, Bittermandelöl oder Poleyminze.
  • das Füllvolumen für Nachfüllbehälter maximal 10 ml und für Einwegprodukte/-Kartuschen 2 ml beträgt.
  • die Produkte über eine Kindersicherung verfügen und bruchfest und auslaufsicher sind und über einen Mechanismus zur auslauffreien Nachfüllung verfügen.
  • auf der Packung und Außenverpackung eine Liste mit allen Inhaltsstoffen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils, der Nikotingehalt, die Nikotinabgabe je Dosis, ein Hinweis, aus dem das Los zu ersehen ist, zu dem die elektronische Zigarette oder der Nachfüllbehälter gehört, der Hinweis dass das Erzeugnis nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen darf und bei nikotinhaltigen Produkten der Warnhinweis: „Dieses Produkt enthält Nikotin: einen Stoff, der sehr stark abhängig macht.“ vorhanden ist.
  • die Beipackzettel Gebrauchs- und Aufbewahrungsanleitungen, Informationen zu Gegenanzeigen, Warnhinweise für Verbrauchergruppen, die bei der Verwendung der elektronischen Zigarette oder des Nachfüllbehälters stärker gefährdet sind als andere, einen Hinweis, dass das Erzeugnis nicht für Nichtraucher empfohlen wird, die Information, dass die Abgabe an, sowie die Verwendung durch Kinder und Jugendliche untersagt ist, Angaben zu möglichen nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit, Angaben zur suchterzeugenden Wirkung, Angaben zu toxikologischen Daten und Name und die Anschrift sowie die elektronischen Kontaktdaten des Herstellers, Importeurs oder einer vom Hersteller oder Importeur zu bestimmenden, in der EU ansässigen verantwortlichen juristischen oder natürlichen Person enthalten.

Besondere Bestimmungen für Tabakerzeugnisse:

Der Verkäufer muss alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die §§ 10 in Verbindung mit 1 Jugendschutzgesetz – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet, §§ 4 bis 12 Tabakerzeugnisgesetz – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet sowie §§ 24 bis 28 Tabaksteuergesetz – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet. Die gesetzlichen Bestimmungen erfordern unter anderen die Einhaltung der folgenden Anforderungen.

  • Tabakerzeugnisse müssen über ein Steuerzeichen (eine „Steuerbanderole“) verfügen.
  • Tabakerzeugnisse dürfen nur zum auf der Steuerbanderole angegebenen Preis als Sofort-Kauf-Angebot angeboten werden.
  • Zigaretten dürfen die gesetzlich vorgeschriebenen Emissionswerte von 10 mg Teer, 1 mg Nikotin und 10 mg Kohlenmonoxid pro Zigarette nicht überschreiten.
  • Tabakerzeugnisse dürfen keine verbotenen Inhaltsstoffe (z.B. Aromen, Zusatzstoffe) in Mengen enthalten, die die toxische oder suchterzeugende Wirkung oder die krebserregenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsschädigenden Eigenschaften (CMR-Eigenschaften) beim Konsum messbar erhöhen).
  • Tabakerzeugnisse dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn die Packungen und Außenverpackungen mit den vorgeschriebenen gesundheitsbezogenen Warnhinweisen versehen sind.
  • Kubanische Tabakerzeugnisse dürfen auf eBay nicht angeboten werden. Weitere Informationen hierzu finden sich im Grundsatz zu Handelsembargos.

Besondere Bestimmungen für Kräuterzigaretten:

Der Verkäufer muss alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die §§ 10 in Verbindung mit 1 Jugendschutzgesetz, §§ 17 Tabakerzeugnisgesetz – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet sowie §§ 24 bis 28 Tabaksteuergesetz – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet. Die gesetzlichen Bestimmungen erfordern unter anderen die Einhaltung der folgenden Anforderungen:

  • Kräuterzigaretten müssen auf der Packung und der Außenverpackung mit gesundheitsbezogenen Warnhinweisen versehen sein.
  • Kräuterzigaretten müssen ein Steuerzeichen (eine „Steuerbanderole“) aufweisen.

Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass dieser eBay-Grundsatz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Anforderungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den eBay-AGB geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.

Tipp
Wenn Sie Hilfe zu eBay-Grundsatzverstößen benötigen, besuchen Sie unser Portal für Verkäufer-Anfragen – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet. Dort finden Sie alle notwendigen Informationen, um Ihr Anliegen schnellstmöglich zu lösen.

Warum hat eBay diesen Grundsatz

Dieser Grundsatz hilft Verkäufern, wichtige gesetzliche Vorschriften einzuhalten, und stellt sicher, dass eBay weiterhin ein sicherer Marktplatz bleibt.

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