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Grundsatz zum Handel mit Tieren, Tierartikeln und geschützten Pflanzen
Es ist verboten, lebende Tiere, geschützte Tiere oder Pflanzen oder Produkte oder Teile von geschützten Tieren oder Pflanzen anzubieten. Der Handel mit Hunde- und Katzenfell oder Produkten aus Hunde- oder Katzenfell und der Handel mit befruchteten Eiern sind ebenfalls verboten. Ausnahme: Der Handel mit Urzeitkrebseiern ist gestattet.

Welche Arten gehören zu den geschützten Tier- und Pflanzenarten?

Geschützte Säugetiere

  • Alle Affenarten

  • Braunbären

  • Fischotter

  • Nashörner

  • Moschustiere

  • Vikunjas

  • Alle Walarten

  • Fast alle Wildkatzen, z.B. Bengalkatze, Gepard, Leopard, Löwe, Luchs, Ozelot, Tiger

  • Wölfe

Und ebenso die folgenden Teile und Produkte dieser Säugetiere, sowie aus diesen Teilen hergestellte Produkte:

  • Fell

  • Fleisch

  • Hirn

  • Tran

  • Elfenbein

  • Moschus (als getrocknetes schwarzes Pulver) 

Geschützte Vögel

  • Alle Eulen

  • Alle Greifvögel wie z.B. Adler, Bussard, Falke, Habicht, Milan

  • Alle heimischen Singvögel

Und ebenso die folgenden Teile und Produkte dieser Vögel:

  • Eier

  • Federn

Geschützte Reptilien

  • Alle Meeresschildkröten

  • Lederschildkröten  

  • Krokodile  

  • Riesenschlangen  

  • Warane

Und ebenso die folgenden Teile und Produkte dieser Reptilien:

  • Schildkrötenpanzer

  • Schildpatt

  • Lederprodukte

  • Schlangenhäute

Geschützte Fische und Meeresbewohner

  • Edelkrebs und andere Krustentiere

  • Verschiedene Korallenarten

  • Riesenhai

  • Weißer Hai

  • Seepferdchen

  • Alle Störarten

Geschützte Insekten und Spinnentiere

  • Bestimmte Schmetterlingsarten

  • Bestimmte Spinnenarten

  • Skorpione

Geschützte Pflanzenarten

  • Alle Orchideen

  • Fast alle Kakteenarten

Zulässig: Ein Verkauf dieser Pflanzenarten ist nur von künstlich vermehrten Pflanzen zugelassen.

Hinweis: Der Handel mit Hunde- und Katzenfell oder Produkten aus Hunde- oder Katzenfell ist ebenfalls verboten. Hunde und Katzen gehören zwar nicht zu den geschützten Tierarten, gleichwohl ist der Handel mit Hunde- und Katzenfell in allen Verarbeitungsstufen (z.B. Pelz, Pelzmantel, Pelzdecke, Schlüsselanhänger aus Pelz) nicht zulässig.


Was ist bei Tierpräparaten und Teilen von Tieren zu beachten?

Hinweis: Tierpräparate (ausgestopfte Tiere) und viele Teile von Tieren dürfen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen angeboten werden. Für Tierprodukte gilt dies, wenn es sich um Produkte geschützter Arten handelt.

Tierpräparate, Tierteile und Produkte von Tieren, die

  • im Bundesnaturschutzgesetztes (BNatSchG) unter die Stufe „s“ für „streng geschützt“ oder „b“ für „besonders geschützt“ in der WISIA-Datenbank

  • im Washingtoner Artenschutzabkommens (eigentlich: Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora (CITES)) unter den Anhang „I“ oder „II“ oder

  • in der EG-Artenschutzverordnung unter den Anhang „A“ oder „B“ fallen,

dürfen nur angeboten werden, wenn der Verkäufer über die erforderliche behördliche Genehmigung verfügt und den legalen Erwerb nachwiesen kann.

Hinweis: Angaben zur behördlichen Genehmigung oder zu sonst vorhandenen Dokumenten sind in die Artikelbeschreibung aufzunehmen.

Zusätzlich müssen alle Artikelbeschreibungen für Tierpräparate genaue Angaben über die Art des Tieres und die Herkunft des Präparats enthalten, damit ein Handel mit geschützten Arten ausgeschlossen werden kann. Das Gleiche gilt für folgende Teile von Tieren:

  • Exotische Lederarten

  • Federn

  • Felle

  • Korallenteile

  • Pelze

  • Schildkrötenpanzer

  • Schildpatt

  • Schlangenhäute

  • Walzähne


Was ist beim Anbieten von Kaviar vom Stör zu beachten?

Kaviar vom Stör (z.B. "Ossetra", "Beluga", "Sevruga") darf nur unter folgenden Voraussetzungen angeboten werden:

  • Der Verkäufer muss die entsprechende Genehmigung des Bundesamtes für Naturschutz oder eine CITES-Genehmigung

  • In der Angebotsbeschreibung sind

    - Ausfuhrangaben

    - Einfuhrnummer

    - Einfuhrdatum und

    - Importeur

    zu nennen. Zudem muss die CITES-Zertifizierung in der Angebotsbeschreibung deutlich lesbar zu erkennen sein.

Hinweis: Ein Weiterverkauf von Kaviar, der nur zum privaten Verzehr erworben werden durfte, ist verboten.


Was ist beim Anbieten von Elfenbein zu beachten?

Hinweis: Im Interesse des Artenschutzes verbietet eBay ab dem 1. Januar 2009 grundsätzlich den Handel mit allen Arten von Elfenbein auf allen eBay Websites. Konkret verbieten wir den Handel mit Elfenbein und allen Elfenbeinprodukten, und zwar unabhängig von der Herkunft des Elfenbeins oder Elfenbeinproduktes inkl. prähistorischem Elfenbein. Lesen Sie mehr über unser Verbot des Elfenbeinhandels beim Internationalen Tierschutzfonds IFAW

Wir haben hier eine - nicht abschließende - Liste von Tieren zusammengestellt, deren Elfenbein nicht gehandelt werden darf. Dazu gehören z.B. Elfenbein oder Elfenbeinprodukte von:

  • Elefant

  • Flusspferd

  • Walross

  • Mammut

  • Narwal

Bitte lesen Sie auch die Mich-Seite des Internationalen Tierschutz-Fonds IFAW

Ausnahmsweise dürfen unter den folgenden Voraussetzungen Elfenbeinprodukte auf eBay gehandelt werden:

  • Es handelt sich um ein Klavier mit Elfenbeintastatur, das vor 1900 erbaut wurde.

  • Es handelt sich um vor 1900 erstellte Holzarbeiten (z.B. Möbel oder andere Holzarbeiten) mit Intarsien aus Elfenbein.

Um diese Angebote anbieten zu dürfen, müssen Verkäufer ein Gutachten eines auf Antiquitäten spezialisierten Sachverständigen gut lesbar in das Angebot einbinden, das belegt, dass die angebotenen Artikel vor 1900 erstellt worden sind.



Verstoß gegen unsere Grundsätze

Hinweis: Die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen unsere Grundsätze vorliegt, liegt allein bei eBay.

Ein Verstoß gegen einen unserer Grundsätze kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:

  • Löschung von aktiven und beendeten Angeboten und Suchanzeigen

  • Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (d.h. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)

  • Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz

  • Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote

  • Verlust des PowerSeller-Status

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