Unser Grundsatz
Es ist verboten, lebende Tiere, geschützte Tiere oder Pflanzen oder Produkte oder Teile von geschützten Tieren oder Pflanzen anzubieten. Der Handel mit Hunde- und Katzenfell oder Produkten aus Hunde- oder Katzenfell und der Handel mit befruchteten Eiern sind ebenfalls verboten.
Ausnahmen
Diese Artikel dürfen dennoch angeboten werden:

Erlaubt |
Aquarien-Besatz, wie z. B. Zierfische, soweit diese als Bestandteil eines Komplettaquariums ausschließlich mit der Option "Nur Selbstabholung" angeboten werden. |

Erlaubt |
Urzeitkrebseier (z.B. Triops) |

Erlaubt |
Geschützte Pflanzenarten, die künstlich vermehrt wurden. |
nach oben
Welche Arten gehören zu den geschützten Tier- und Pflanzenarten?
Wir haben hier eine - nicht abschließende - Liste von verbotenen und erlaubten Artikeln zusammengestellt. Dazu gehören z. B.:

Verboten |
Geschützte Säugetiere ... |
Fast alle Wildkatzen, z.B. Bengalkatze, Gepard, Leopard, Löwe, Luchs, Ozelot, Tiger
|

Verboten |
... und folgende Teile und Produkte dieser Säugetiere, sowei aus diesen Teilen hergestellte Produkte. |
Moschus (als getrocknetes schwarzes Pulver)
|
Verboten |
Geschützte Vögel ... |
Alle Greifvögel wie z.B. Adler, Bussard, Falke, Habicht, Milan Alle heimischen Singvögel
|

Verboten |
... und ebenso die folgenden Teile und Produte dieser Vögel. |
|
|

Verboten |
Geschützte Reptilien ... |
|
|

Verboten |
… und ebenso die folgenden Teile und Produkte dieser Reptilien |
|
|

Verboten |
Geschützte Fische und Meeresbewohner |
Edelkrebs und andere Krustentiere Verschiedene Korallenarten
|
|

Verboten |
Geschützte Insekten und Spinnentiere |
Bestimmte Schmetterlingsarten
|
|

Verboten |
Geschützte Pflanzenarten |
|
Hinweis: Der Handel mit Hunde- und Katzenfell oder Produkten aus Hunde- oder Katzenfell ist ebenfalls verboten. Hunde und Katzen gehören zwar nicht zu den geschützten Tierarten, gleichwohl ist der Handel mit Hunde- und Katzenfell in allen Verarbeitungsstufen (z. B. Pelz, Pelzmantel, Pelzdecke, Schlüsselanhänger aus Pelz) nicht zulässig.
nach oben
Was ist bei Tierpräparaten und Teilen von Tieren zu beachten?
Hinweis: Tierpräparate (ausgestopfte Tiere) und viele Teile von Tieren dürfen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen angeboten werden. Für Tierprodukte gilt dies, wenn es sich um Produkte geschützter Arten handelt.
Tierpräparate, Tierteile und Produkte von Tieren, die
im Bundesnaturschutzgesetztes (BNatSchG) unter die Stufe „s“ für „streng geschützt“ oder „b“ für „besonders geschützt“ in der WISIA-Datenbank
im Washingtoner Artenschutzabkommens (eigentlich: Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora (CITES)) unter den Anhang „I“ oder „II“ oder
in der EG-Artenschutzverordnung unter den Anhang „A“ oder „B“ fallen,
dürfen nur angeboten werden, wenn der Verkäufer über die erforderliche behördliche Genehmigung verfügt und den legalen Erwerb nachwiesen kann.
Hinweis: Angaben zur behördlichen Genehmigung oder zu sonst vorhandenen Dokumenten sind in die Artikelbeschreibung aufzunehmen.
Zusätzlich müssen alle Artikelbeschreibungen für Tierpräparate genaue Angaben über die Art des Tieres und die Herkunft des Präparats enthalten, damit ein Handel mit geschützten Arten ausgeschlossen werden kann. Das Gleiche gilt für folgende Teile von Tieren:
nach oben
Was ist beim Anbieten von Kaviar vom Stör zu beachten?
Kaviar vom Stör (z.B. "Ossetra", "Beluga", "Sevruga") darf nur unter folgenden Voraussetzungen angeboten werden:
Der Verkäufer muss die entsprechende Genehmigung des Bundesamtes für Naturschutz oder eine CITES-Genehmigung
In der Angebotsbeschreibung sind
- Ausfuhrangaben
- Einfuhrnummer
- Einfuhrdatum und
- Importeur
zu nennen. Zudem muss die CITES-Zertifizierung in der Angebotsbeschreibung deutlich lesbar zu erkennen sein.
Hinweis: Ein Weiterverkauf von Kaviar, der nur zum privaten Verzehr erworben werden durfte, ist verboten.
nach oben
Was ist beim Anbieten von Elfenbein zu beachten?
Wir haben hier eine - nicht abschließende - Liste von Tieren zusammengestellt, deren Elfenbein nicht gehandelt werden darf. Dazu gehören z.B. Elfenbein oder Elfenbeinprodukte von:
Bitte lesen Sie auch die Mich-Seite des Internationalen Tierschutz-Fonds IFAW
Ausnahmsweise dürfen unter den folgenden Voraussetzungen Elfenbeinprodukte auf eBay gehandelt werden:
Es handelt sich um ein Klavier mit Elfenbeintastatur, das vor 1900 erbaut wurde.
Es handelt sich um vor 1900 erstellte Holzarbeiten (z.B. Möbel oder andere Holzarbeiten) mit Intarsien aus Elfenbein.
Um diese Angebote anbieten zu dürfen, müssen Verkäufer ein Gutachten eines auf Antiquitäten spezialisierten Sachverständigen gut lesbar in das Angebot einbinden, das belegt, dass die angebotenen Artikel vor 1900 erstellt worden sind.
nach oben
Verstoß gegen unsere Grundsätze
Hinweis: Die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen unsere Grundsätze vorliegt, liegt allein bei eBay.
Ein Verstoß gegen einen unserer Grundsätze kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:
Löschung von aktiven und beendeten Angeboten und Suchanzeigen
Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (d.h. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)
Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz
Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote
Verlust des PowerSeller-Status