Von Sammlerstücken bis Autos, bei eBay gibt es alles
  Startseite > HilfeVerkaufen & Gebühren > Verkaufsaktivitäten verwalten > Angebot vorzeitig beenden
Hilfe
Angebot vorzeitig beenden

Grundsätzlich sind alle bei eBay eingestellten Artikel verbindliche Angebote (vgl. § 10 Abs. 1 der eBay-AGB). Aus diesem Grund dürfen Anbieter, die ein verbindliches Angebot auf der eBay-Website einstellen, nur dann Gebote streichen und das Angebot vorzeitig beenden, wenn sie gesetzlich dazu berechtigt sind (vgl. § 9 Abs. 11 der eBay-AGB).

Gründe für eine vorzeitige Angebotsrücknahme können sein:

  • Beim Einstellen des Artikels haben Sie sich bezüglich seiner maßgeblichen Beschaffenheit geirrt.

  • Die maßgebliche Beschaffenheit des Artikels hat sich in der Zwischenzeit verändert.

  • Sie können den Artikel nicht mehr verkaufen, da er in der Zwischenzeit verloren gegangen ist oder zerstört wurde.

Hinweis: Wenn Sie Ihr Angebot ohne berechtigten Grund vorzeitig beenden und bereits vorhandene Gebote streichen, machen Sie sich gegenüber dem bisherigen Höchstbieter unter Umständen schadensersatzpflichtig. Wenden Sie sich in Zweifelsfällen daher bitte an Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle, bevor Sie ein Angebot vorzeitig beenden bzw. Gebote streichen.

Wenn Sie Ihr Angebot vorzeitig beenden, wird Ihr Konto dennoch mit den entsprechenden Gebühren (wie z.B. der Angebotsgebühr) belastet. Überlegen Sie, ob es nicht ausreicht, Ihr Angebot zu überarbeiten.

Fristen

Wenn nur noch 12 oder weniger Stunden bis zum Angebotsende verbleiben und Gebote auf den Artikel vorliegen, ist es Verkäufern nicht erlaubt:

  • das Angebot vorzeitig zu beenden. Verkäufer können zwar einzelne Gebote streichen, nicht aber das Angebot insgesamt beenden.

  • die Angebotsbeschreibung zu verändern.

Hinweis: Das Streichen von Geboten und das Ändern eines Angebots in den letzten 12 Stunden kann sich negativ auf das Kaufverhalten auswirken.

So beenden Sie Angebot vorzeitig

  1. Geben Sie in das Formular für das vorzeitige Beenden von Angeboten die Artikelnummer ein.

    (Diese Nummer finden Sie auf der Artikelseite, in der Bestätigungs-E-Mail oder in Mein eBay.)

  2. Wenn für den Artikel bereits Gebote abgegeben wurden, haben Sie zwei Möglichkeiten:

    a. Gebote streichen und Angebot vorzeitig beenden, oder

    b. Artikel an den Höchstbietenden verkaufen und Angebot vorzeitig beenden.

    Wenn für Ihren Artikel noch keine Gebote vorhanden sind, können Sie diesen Schritt auslassen.

  3. Geben Sie den Grund für die vorzeitige Beendigung des Angebots an.

  4. Ihr Angebot wird beendet und nicht mehr bei eBay angezeigt. Falls es Bieter für Ihr Angebot gab, werden sie per E-Mail benachrichtigt, dass Ihr Gebot gestrichen wird.

Hinweis: Verkäufer dürfen Gebote nicht streichen und Angebote vorzeitig beenden, um zu verhindern, dass Artikel zu einem niedrigeren als dem gewünschten Verkaufspreis verkauft werden. Eine solche Vorgehensweise wird als Gebührenumgehung geahndet. Sollte diese Option missbräuchlich, also nicht aus den zuvor genannten legitimen Gründen verwendet werden, um ein Angebot vorzeitig zu beenden, wird eBay entsprechende Nachforschungen anstellen.


Wünschen Sie persönliche Hilfe?

Rufen Sie uns an, wir helfen gern. Zu fast allen Fragen steht Ihnen unser Telefonsupport zur Verfügung.

Sie erreichen uns natürlich auch per E-Mail: eBay-Kundenservice.

Kundenservice

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen weiter.

eBay-Community

Profitieren Sie von den Erfahrungen anderer Mitglieder. 

Fragen stellen, Lösungen finden und Diskussionen verfolgen in den Foren


Über eBay | Anmelden | Grundsätze | Sicherheitsportal | Bewertungsportal | Foren & Cafés | eBay News | eBay kontaktieren
Copyright © 1995-2010 eBay Inc. Alle Rechte vorbehalten. Ausgewiesene Marken gehören ihren jeweiligen Eigentümern. Mit der Benutzung dieser Seite erkennen Sie die eBay-AGB und die Datenschutzerklärung an. eBay übernimmt keine Haftung für den Inhalt verlinkter externer Internetseiten.
Offizielle eBay-Zeit