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Sonderaktionen für Artikel aus eBay Shops
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Sonderaktionen bieten eine ausgezeichnete Möglichkeit, Ihre Festpreisangebote im Shop zu bewerben. Sie können Sonderaktionen saisonabhängig, für bestimmte Feiertage, für spezifische Kategorien oder einfach zum Entrümpeln Ihres Warenbestandes einsetzen. Sonderaktionen heben Ihren Shop hervor und wecken das Interesse von Käufern, in Ihrem Shop zu stöbern und einzukaufen.

Sonderpreise festlegen

Sie können Ihre Angebote um einen bestimmten Prozentsatz oder Betrag reduzieren oder kostenlosen Versand anbieten. Ein Angebot mit einem Preis von 10 Euro kann beispielsweise um 20 % oder alternativ um 2 Euro reduziert werden. In beiden Fällen wird der Artikel zu einem Sonderpreis von 8 Euro angeboten.

Hinweis: Sie müssen einen Artikel mindestens 7 Tage zum normalen Preis angeboten haben, bevor Sie ihn einer Sonderaktionen hinzufügen. Alle Artikel, die Sie einer Sonderaktion hinzufügen, müssen mindestens um 5% und dürfen höchstens um 50% reduziert sein.

Der Verkaufspreis Ihres Angebots erscheint als Sofort-Kaufen-Preis überall dort, wo Ihre Angebote angezeigt werden. Außerdem werden Sonderaktionen mit einem speziellen Hinweis (durchgestrichener Originalpreis und berechneter Rabatt) auf folgenden Seiten angezeigt:

  • Artikelseite

  • Cross-Promotions auf der Artikelseite

  • "Ich beobachte" in Mein eBay

  • Benachrichtigungs-E-Mail zu beobachteten Angeboten, die bald enden

  • Shop-Promotion-Boxen

  • Newsletter von Verkäufern

Käufern wird in folgenden Bereichen angezeigt, dass Sie Ihre Angebote mit kostenlosem Versand anbieten:

  • Artikelseite

  • Ich beobachte

  • E-Mail zu von mir beobachteten Artikeln, die bald enden


Sonderaktionen erstellen und verwalten

Sie können Ihre Sonderaktionen in Ihrem Shop erstellen und dort anzeigen lassen. Sie können den Beginn einer Sonderaktion terminieren und nach Ablauf erneut festlegen.

So erstellen Sie Sonderaktionen:

  1. Loggen Sie sich in Mein eBay ein.

  2. Klicken Sie unter Mitgliedskonto auf Marketing-Tools.

  3. Klicken Sie auf den Link „Sonderaktionen“, auf der linken Seite.

  4. Klicken Sie auf Erstellen.


So verwalten Sie Sonderaktionen
  1. Loggen Sie sich in Mein eBay ein.

  2. Klicken Sie unter Mitgliedskonto auf Marketing-Tools.

  3. Klicken Sie auf den Link „Sonderaktionen“, auf der linken Seite.

  4. Wählen Sie die Sonderaktion aus, die Sie bearbeiten möchten und klicken Sie auf die gewünschte Aktion.


Sonderaktionen bewerben

Bewerben Sie Ihre Sonderaktionen, indem Sie die Abonnenten Ihres Newsletters in E-Mails über Preisnachlässe und Ermäßigungen informieren. Die Anzahl der E-Mails und wie oft Sie diese senden können, richtet sich nach Ihrer Abonnementstufe und anderen eBay-Grundsätzen.

Wenn Sie einen Preisvorschlag für ein Angebot annehmen, das Sie als Sonderaktion eingestellt haben, kann der Preisvorschlag nicht automatisch beantwortet werden. Wenn Sie einen Artikel als Sonderaktion eingestellt haben, müssen Sie alle Preisvorschläge für den Artikel einzeln überprüfen.

Werbe-E-Mails in „Sonderaktionen verwalten“ erstellen und bearbeiten
  1. Im Abschnitt „Bewerben Sie Ihre Sonderaktionen“ wird automatisch Ihre erste Verteilerliste angezeigt.

    Hinweis: Wenn Sie Ihre Sonderaktion nicht in einer E-Mail bewerben möchten, entfernen Sie einfach das Häkchen aus dem Kontrollkästchen vor der Verteilerliste.

  2. Zum selben Zeitpunkt, an dem die vorbereitete Sonderaktion beginnt, wird einmalig eine E-Mail an die Verteilerlisten gesendet.

  3. Über den Link „E-Mail bearbeiten“ können Sie den Betreff und den Nachrichtentext Ihrer E-Mails bearbeiten.

Hinweis: Nach dem Start der Sonderaktion wird der Abschnitt „Bewerben Sie Ihre Sonderaktionen“ aus „Sonderaktionen verwalten“ entfernt. Wenn Sie keine Verteilerlisten besitzen, wird der Abschnitt „Bewerben Sie Ihre Sonderaktionen“ in „Sonderaktionen verwalten“ angezeigt. Sehen Sie sich eine Schritt-für-Schritt-Infotour an, in der Sie mehr über das Einrichten von E-Mail-Verteilerlisten erfahren.  


Regeln für Sonderaktionen

  • Wenn Sie den Preis eines Angebots oder die Versandkosten auf der Seite „Artikel bearbeiten“ ändern, wird das Angebot aus der Sonderaktion entfernt.

  • Die meisten Sonderaktionen werden innerhalb von einer Minute verarbeitet. Es kann jedoch vorkommen, dass die Verarbeitung bis zu sechs Stunden in Anspruch nimmt.

  • Sie müssen einen Artikel mindestens 7 Tage zum normalen Preis angeboten haben, bevor Sie ihn einer Sonderaktionen hinzufügen.

  • Alle Artikel, die Sie einer Sonderaktion hinzufügen, müssen mindestens um 5% und dürfen höchstens um 50% reduziert sein.

  • Für die Laufzeit von Sonderaktionen gelten bestimmte Fristen: Die Mindestlaufzeit von Sonderaktionen beträgt 3 Tage, die maximale Laufzeit 14 Tage. Wenn die Sonderaktion für einen Artikel endet, können die Artikel sofort einer neuen Sonderaktion hinzugefügt werden. Bei neu eingestellten Artikeln muss ein Artikel mindestens 7 Tage aktiv sein, bevor er einer Sonderaktion zugeordnet werden kann.

  • Wenn Sie Angebote in mehreren Währungen eingestellt haben und den Rabatt mit einem festen Betrag angeben möchten, wird der Preisnachlass in der Währung des jeweiligen Angebots angezeigt und nicht umgerechnet. Wenn Sie beispielsweise „10“ eingeben, wird auf Angebote, die in Europa eingestellt sind, ein Preisnachlass von 10 Euro gegeben, auf Angebote, die in den USA eingestellt sind, ein Rabatt von 10 US-Dollar.

  • Sie können den Beginn von Sonderaktionen bis zu sechs Monate im Voraus festgelegen. eBay speichert die Informationen bis 15 Monate nach Ende der Aktion.

Einschränkungen für Sonderaktionen

Für Sonderaktionen gelten folgende Einschränkungen: Die Anzahl der Angebote, die an einem Tag verändert werden dürfen, ist begrenzt. Hierzu zählen das Vorausplanen, Bearbeiten oder Hinzufügen von Angeboten zu einer Sonderaktion. Die Anzahl an Änderungen ist abhängig von der Shop-Abonnementstufe: Mit Basis-Shop können bis zu 50, mit Top-Shop bis zu 1.000 und mit Premium-Shop bis zu 2.500 Angebote pro Tag bearbeitet werden.

Die Mindestlaufzeit von Sonderaktionen beträgt 3 Tage, die maximale Laufzeit 14 Tage. Ein Angebot darf jeweils nur in einer aktiven Sonderaktion enthalten sein. Es kann jedoch in mehreren geplanten und inaktiven Sonderaktionen auftauchen. Zwischen zwei Sonderaktionen müssen mindestens 7 Tage liegen.


Was muss ich bei der Werbung mit Preisnachlässen aus rechtlicher Sicht beachten?

Die Werbung mit Preisnachlässen ist grundsätzlich zulässig. Im Einzelfall können Preisnachlässe wettbewerbsrechtlich aber unter dem Gesichtspunkt des übertriebenen Anlockens und der Irreführung des Verbrauchers unzulässig sein. Im Rahmen eines Sonderangebots ist es wettbewerbsrechtlich unzulässig:

  • wenn Preise systematisch zunächst heraufgesetzt und dann wieder herabgesetzt werden, um so eine Preissenkung vorzutäuschen.

  • wenn der (angeblich) höhere Preis nur für eine unangemessen kurze Zeit gefordert wurde.

  • wenn der (angeblich) höhere Preis niemals ernsthaft verlangt wurde und nur dazu dient, den aktuellen niedrigeren Preis besonders attraktiv erscheinen zu lassen (sog. Mondpreis).

  • wenn der Preisnachlass für eine unangemessen kurze oder unangemessen lange Zeit angeboten wird. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Sie einen Artikel bei eBay permanent oder wiederholt als Sonderaktion einstellen.

Für bestimmte Warengruppen sind Preisnachlässe gesetzlich verboten. So ist beim Verkauf von neuen Büchern das Buchpreisbindungsgesetz zu beachten. Auch bei Tabakwaren und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und Medizinprodukten sind Preisnachlässe unzulässig.

Die obigen Informationen sind nicht abschließend und können eine Rechtsberatung nicht ersetzen. Wir empfehlen Ihnen, sich umfassend von einem Rechtsanwalt oder einer anderen Rechtsberatungsstelle über rechtlichen Rahmenbedingungen von Preisnachlässen beraten zu lassen.

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Rufen Sie uns an, wir helfen gern. Zu fast allen Fragen steht Ihnen unser Telefonsupport zur Verfügung.
Sie erreichen uns natürlich auch per E-Mail: eBay-Kundenservice.
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