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Grundsatz zur Angabe des Artikelstandorts

Aus dem angegebenen Artikelstandort muss korrekt hervorgehen, von wo der Artikel verschickt wird.

Um Käufern klare Angaben zu Versandkosten und Lieferzeiten bereitzustellen, müssen Verkäufer in ihren Angeboten korrekt angeben, von wo aus sie ihren Artikel verschicken werden.

Was besagt der Grundsatz?

  • In den Angeboten muss klar und korrekt angegeben werden, wo sich der Artikel befindet. Die Angaben müssen die Postleitzahl, den Ort und das Land enthalten, von dem aus der Artikel verschickt wird. 
  • Die Angaben zum Artikelstandort müssen an allen Stellen des Angebots, also in der Artikelbezeichnung, in der Beschreibung und in den Artikelmerkmalen, einheitlich sein.
  • In den Informationen zur Sendungsverfolgung, die nach dem Verkauf des Artikels hochgeladen werden, muss derselbe Versandort erscheinen wie im Angebot.

Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass dieser eBay-Grundsatz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Anforderungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den eBay-AGB geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.

Tipp
Wenn Sie Hilfe zu eBay-Grundsatzverstößen benötigen, besuchen Sie unser Portal für Verkäufer-Anfragen. Dort finden Sie alle notwendigen Informationen, um Ihr Anliegen schnellstmöglich zu lösen.

Warum hat eBay diesen Grundsatz?

Mit diesem Grundsatz möchten wir Käufern helfen, sich über Versandkosten und Lieferzeiten informieren zu können, bevor sie sich für den Kauf eines Artikels entscheiden. Unsere Verkäufer werden mit diesem Grundsatz vor Beschwerden über zu hohe Versandkosten oder Lieferwartezeiten geschützt.

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