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Wie funktioniert das kostenlose Wiedereinstellen?

Sie können Ihren Artikel wiedereinstellen, wenn Ihr Angebot endet, ohne dass ein Gebot vorliegt, der Artikel nicht gekauft wurde oder der Käufer den Artikel nicht bezahlt hat. Wenn der Artikel beim zweiten Mal verkauft wird, bekommen Sie die Angebotsgebühr für das Wiedereinstellen erstattet.

Findet sich auch beim zweiten Mal kein Käufer für Ihren Artikel, erfolgt keine Gutschrift der Angebotsgebühr, wenn Sie Ihren Artikel zum dritten Mal wiedereinstellen. Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall, den Artikel neu einzustellen.

Der Artikel muss über die Funktion „Wiedereinstellen“ in Mein eBay wiedereingestellt werden, um eine Gutschrift der Angebotsgebühr zu erhalten. Wenn Sie den Inhalt des ursprünglichen Angebots kopieren und in ein neues Angebot einfügen, kann eBay nicht zurückverfolgen, dass es sich um einen wiedereingestellten Artikel handelt. In diesem Fall wird Ihnen die Angebotsgebühr nicht gutgeschrieben.

Hinweis: Wenn Sie Festpreisangebote oder Anzeigen wiedereinstellen, kann Ihnen leider keine Gutschrift gewährt werden.


So stellen Sie einen Artikel wieder ein

  1. Loggen Sie sich bei eBay ein.

  2. Klicken Sie am oberen Rand auf Mein eBay.

  3. Klicken Sie unter Artikel verkaufen auf „Nicht verkauft“.

  4. Klicken Sie auf „Wiedereinstellen“.

 

Der Link „Wiedereinstellen“ wird auch auf der Artikelseite für beendete Angebote angezeigt.

Voraussetzungen für Gutschriften

  • Die Gutschrift gilt nur für Artikel, die zum ersten Mal wiedereingestellt werden. Wenn Sie Ihren Artikel mehr als einmal wiedereinstellen, können Sie die Gutschrift nicht in Anspruch nehmen.

  • Der Artikel muss innerhalb von 90 Tagen nach Angebotsende wiedereingestellt werden.

  • Beim ursprünglichen Angebot wie auch beim wiedereingestellten Artikel muss es sich um einzelne Artikel handeln (gilt nicht für mehrere Artikel in einer Auktion).

  • Der Startpreis des wiedereingestellten Angebots darf nicht höher als der des ursprünglichen Angebots sein.

  • Für den wiedereingestellten Artikel kann kein Mindestpreis angegeben werden, wenn beim ersten Einstellen kein Mindestpreis festgelegt war. Wenn bereits beim ersten Mal ein Mindestpreis festgelegt war, darf der Mindestpreis des wiedereingestellten Artikels nicht höher als der des ursprünglichen Angebots sein.

  • Für den wiedereingestellten Artikel muss sich ein Käufer finden. Wenn sich beim zweiten Mal kein Käufer findet, wird die Angebotsgebühr nicht gutgeschrieben.

  • Für nicht bezahlte Artikel, die wiedereingestellt und verkauft werden, erfolgt die Gutschrift automatisch nach dem Verkauf.
    Wie gehe ich vor, wenn der Käufer einen Artikel nicht bezahlt?

Für das ursprüngliche Angebot erfolgte keine Zahlung

Vergessen Sie nicht, für das ursprüngliche Angebot ein Problem wegen eines nicht bezahlten Artikels zu melden und eine vollständige Gutschrift der Verkaufsprovision für dieses Angebot anzufordern. Die Gutschrift der Angebotsgebühr kann erst gewährt werden, nachdem die Verkaufsprovision Ihrem Konto gutgeschrieben wurde.

Diese Regelung gilt ausschließlich für die Angebotsgebühr und nicht für Gebühren für Zusatzoptionen, wie die Fettschrift oder Highlight usw. Sobald Sie den wiedereingestellten Artikel verkauft haben, wird Ihnen die entsprechende Verkaufsprovision in Rechnung gestellt.

 Tipp: Falls Sie beim ersten Mal keinen Käufer für Ihren Artikel gefunden haben, empfiehlt es sich, eine andere Bezeichnung zu wählen, den Startpreis zu reduzieren oder eine ausführlichere Artikelbeschreibung hinzuzufügen.
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Rufen Sie uns an, wir helfen gern. Zu fast allen Fragen steht Ihnen unser Telefonsupport zur Verfügung.

Sie erreichen uns natürlich auch per E-Mail: eBay-Kundenservice.

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