Richtig. Nachdem Sie ein Mitglied bewertet haben, können Sie weder den Kommentar bearbeiten, noch die Bewertung ändern. Eine einmal abgegebene Bewertung kann auch nicht entfernt werden.
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Richtig. Bevor Sie mit einem anderen Mitglied handeln, sollten Sie sich immer dessen Bewertungspunkte, die Bewertungskommentare und die von diesem Mitglied abgegebenen Bewertungen durchlesen. Außerdem sollten Sie alle eventuellen Fragen zum Angebot vor dem Kaufen oder Bieten mit dem Verkäufer klären.
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Richtig. Vergewissern Sie sich vor der Abgabe einer negativen Bewertung, dass Sie dem Käufer genügend Zeit für die Bezahlung oder dem Verkäufer ausreichend Gelegenheit gegeben haben, den Eingang Ihrer Zahlung zu prüfen und Ihren Artikel abzuschicken. Setzen Sie sich mit Ihrem Handelspartner in Verbindung und versuchen Sie, Unstimmigkeiten oder Missverständnisse vor der Abgabe einer Bewertung zu klären. Senden Sie dem Mitglied über den Link "Frage an den Verkäufer" eine E-Mail oder fordern Sie die Kontaktdaten Ihres Handelspartners über die erweiterte Suche bei eBay an.
Streitigkeiten über den Abschluss einer Transaktion sollten entweder als Unstimmigkeit in Mein eBay oder direkt unserem Kundenservice gemeldet werden und nicht über das Bewertungssystem ausgetragen werden.
Wenn es Ihnen trotzdem nicht gelingt, das Problem einvernehmlich zu lösen, geben Sie bitte eine entsprechende Bewertung ab. Bitte bewerten Sie stets nur den Kauf oder Verkauf und bleiben Sie dabei sachlich und fair - auch wenn Sie negativ bewerten. Falls Sie Ihr Handelspartner daraufhin im Gegenzug negativ bewerten sollte, können Sie diese Bewertung kommentieren.
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Richtig. Ob Sie zuerst als Käufer oder Verkäufer eine Transaktion bewerten, liegt ganz in Ihrem Ermessen. Als Verkäufer ist für Sie möglicherweise ein Verkauf schon abgewickelt, wenn Sie die Bezahlung erhalten und den Artikel versendet haben. Ein Käufer wird hingegen in der Regel erst eine Bewertung abgeben, wenn er den Artikel erhalten hat und dieser auch der Artikelbeschreibung entspricht. In der Regel erhalten Verkäufer, die schon bei Zahlungseingang eine positive Bewertung abgeben, selbst auch mehr Bewertungen.
Wenn es für Sie wichtig ist, wann Ihr Käufer oder Verkäufer seine Bewertung abgibt, können Sie anhand der Kommentare im Bewertungsprofil des Mitglieds herausfinden, wie das Mitglied diesbezüglich normalerweise vorgeht.
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Richtig. Dieser Kommentar kann entfernt werden, da er gegen einen unserer Grundsätze verstößt.
eBay entfernt nur unter den folgenden Voraussetzungen den Bewertungskommentar, der Bewertungspunkt bleibt jedoch erhalten:
Wenn der Bewertungskommentar vulgäre, obszöne, rassistische, nicht jugendfreie oder im strafrechtlichen Sinne beleidigende Bemerkungen enthält.
Wenn der Bewertungskommentar persönliche Angaben über ein anderes Mitglied enthält, wie z.B. den Namen, die Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.
Wenn der Bewertungskommentar Bemerkungen enthält, die auf von eBay oder Strafverfolgungsbehörden eingeleitete Nachforschungen hinweisen.
Wenn der Bewertungskommentar Links oder Skripte enthält.
Unter den folgenden Voraussetzungen entfernt eBay den Bewertungskommentar und den Bewertungspunkt:
Wenn das Mitglied die negative Bewertung versehentlich einem falschen Mitglied zugeordnet hat, diesen Fehler jedoch bereits behoben und die gleiche Bewertung für das richtige Mitglied abgegeben hat.
Wenn die Bewertung von einer Person abgegeben wurde, die zum Zeitpunkt der Transaktion oder der Bewertungsabgabe hierzu nicht berechtigt war (z.B. wegen Minderjährigkeit).
Wenn die Bewertung aufgrund einer vollstreckbaren richterlichen Entscheidung gegen denjenigen, der die Bewertung abgegeben hat, entfernt werden muss.
Bewertungen von gesperrten Mitgliedern werden vollständig (Bewertungspunkt und Kommentar) entfernt.
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Richtig. Mitglieder können sich unabhängig davon bewerten, wer zuerst eine Bewertung hinterlassen hat. Zusätzlich können Mitglieder erhaltene Bewertungen beantworten und einmal abgegebene Bewertungen mit einem Kommentar ergänzen. Dadurch können Mitglieder ihre Sicht der Dinge schildern oder eine Bewertung richtig stellen.
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Nachdem Sie ein Mitglied bewertet haben, können Sie weder den Kommentar bearbeiten, noch die Bewertung ändern. Eine einmal abgegebene Bewertung kann auch nicht entfernt werden.
Bevor Sie eine negative Bewertung abgeben, sollten Sie daher Ihren Handelspartner kontaktieren. Versuchen Sie, im direkten Kontakt eine Lösung für das Problem zu finden.
Wenn Sie dennoch einmal eine Transaktion negativ bewerten möchten, geben Sie bitte auch dann nur faire und sachliche Kommentare ab, die sich ausschließlich auf die jeweilige Transaktion beziehen.
Streitigkeiten über den Abschluss einer Transaktion sollten entweder als Unstimmigkeit in Mein eBay oder direkt unserem Kundenservice gemeldet werden und nicht über das Bewertungssystem ausgetragen werden.
Bevor Sie mit einem anderen Mitglied handeln, sollten Sie sich immer dessen Bewertungspunkte, die Bewertungskommentare und die von diesem Mitglied abgegebenen Bewertungen durchlesen. Außerdem sollten Sie alle eventuellen Fragen zum Angebot vor dem Kaufen oder Bieten mit dem Verkäufer klären.
Wenn Sie an diese Schritte denken, bevor Sie bei eBay handeln, können Sie die meisten Missverständnisse im Zusammenhang mit Transaktionen aus der Welt schaffen.
Die meisten Probleme bei eBay lassen sich über die direkte Kommunikation beilegen. Wenn Sie als Käufer auf die Lieferung oder als Verkäufer auf die Bezahlung warten, sollten Sie sich in jedem Fall vor Abgabe einer negativen Bewertung mit Ihrem Handelspartner in Verbindung setzen und versuchen, das Problem zu klären. Senden Sie dem Mitglied über den Link "Frage an den Verkäufer" eine E-Mail oder fordern Sie die Kontaktdaten Ihres Handelspartners über die erweiterte Suche bei eBay an.
Wenn es Ihnen trotzdem nicht gelingt, das Problem einvernehmlich zu lösen, geben Sie bitte eine entsprechende Bewertung ab. Bitte bewerten Sie stets nur den Kauf oder Verkauf und bleiben Sie dabei sachlich und fair - auch wenn Sie negativ bewerten. Falls Sie Ihr Handelspartner daraufhin im Gegenzug negativ bewerten sollte, können Sie diese Bewertung kommentieren.
Käufer erwarten häufig, dass der Verkäufer gleich nach Zahlungseingang eine Bewertung abgibt. Die meisten Verkäufer bewerten einen Verkauf schon bei Zahlungseingang. Es gibt aber auch Verkäufer, die erst dann ihre Bewertung abgeben, wenn auch der Käufer zufrieden ist und eine positive Bewertung abgegeben hat. Andere Verkäufer wiederum bewerten über automatisierte Tools, die einen Käufer erst dann bewerten, wenn dieser seinerseits den Verkäufer bewertet hat.
Ob Sie zuerst als Käufer oder Verkäufer eine Transaktion bewerten, liegt ganz in Ihrem Ermessen. In der Regel erhalten Verkäufer, die schon bei Zahlungseingang eine positive Bewertung abgeben, selbst auch mehr Bewertungen. Wenn es für Sie wichtig ist, wann Ihr Käufer oder Verkäufer seine Bewertung abgibt, können Sie anhand der Kommentare im Bewertungsprofil des Mitglieds herausfinden, wie das Mitglied diesbezüglich normalerweise vorgeht.
Dieser Kommentar kann entfernt werden, da er gegen einen unserer Grundsätze verstößt.
eBay entfernt nur unter den folgenden Voraussetzungen den Bewertungskommentar, der Bewertungspunkt bleibt jedoch erhalten:
Wenn der Bewertungskommentar vulgäre, obszöne, rassistische, nicht jugendfreie oder im strafrechtlichen Sinne beleidigende Bemerkungen enthält.
Wenn der Bewertungskommentar persönliche Angaben über ein anderes Mitglied enthält, wie z.B. den Namen, die Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.
Wenn der Bewertungskommentar Bemerkungen enthält, die auf von eBay oder Strafverfolgungsbehörden eingeleitete Nachforschungen hinweisen.
Wenn der Bewertungskommentar Links oder Skripte enthält.
Unter den folgenden Voraussetzungen entfernt eBay den Bewertungskommentar und den Bewertungspunkt:
Wenn das Mitglied die negative Bewertung versehentlich einem falschen Mitglied zugeordnet hat, diesen Fehler jedoch bereits behoben und die gleiche Bewertung für das richtige Mitglied abgegeben hat.
Wenn die Bewertung von einer Person abgegeben wurde, die zum Zeitpunkt der Transaktion oder der Bewertungsabgabe hierzu nicht berechtigt war (z.B. wegen Minderjährigkeit).
Wenn die Bewertung aufgrund einer vollstreckbaren richterlichen Entscheidung gegen denjenigen, der die Bewertung abgegeben hat, entfernt werden muss.
Bewertungen von gesperrten Mitgliedern werden vollständig (Bewertungspunkt und Kommentar) entfernt.
Mitglieder können sich jederzeit bewerten, unabhängig davon, wer zuerst eine Bewertung hinterlassen hat. Zusätzlich können alle Mitglieder erhaltene Bewertungen beantworten und einmal abgegebene Bewertungen mit einem Kommentar ergänzen. Dadurch können Mitglieder ihre Sicht der Dinge zu schildern oder eine Bewertung richtig stellen.