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Medikamente von Apothekern

Kategorien
 

 

 
Wer darf in der Kategorie "Medikamente von Apothekern" anbieten?
   
 

Ausschließlich Apotheker, die über eine behördliche Versandhandelserlaubnis verfügen, dürfen Medikamente bei eBay verkaufen. Sie müssen eine Mich-Seite mit Kontaktinformationen erstellen und das „Geprüftes Mitglied“-Verfahren für Apotheker durchlaufen, bevor sie Medikamente bei eBay anbieten dürfen.
Hinweis: Medikamente dürfen nur in der Kategorie „Medikamente von Apothekern“ angeboten werden.

   
 

   
 
Welche Medikamente dürfen verkauft werden?
   
  Alle Medikamente, die apothekenpflichtig, aber nicht rezeptpflichtig sind
   

Kategorie mit hohen Sicherheitsanforderungen:

   
 

Da die Abgabe nicht verschreibungspflichtiger Medikamente vom Gesetzgeber eingeschränkt ist und nur über Apotheken erfolgen darf, unterliegt die Unterkategorie „Medikamente von Apothekern“ bei eBay speziellen Sicherheitsanforderungen, die streng überwacht werden. Nur wer von eBay zum Handel in dieser Kategorie zugelassen ist, darf dort Angebote einstellen. Alle anderen werden bei dem Versuch abgewiesen.

   

Was ist zu beachten?

   
 

1. Das Angebotsformat

In der Kategorie "Medikamente von Apothekern" sind nur Angebote im Festpreisformat (Sofort-Kaufen) zugelassen. eBay berücksichtigt damit die Besonderheiten dieser Produktgruppe und unterstützt so die bedarfsgerechte Versorgung der Käufer.

2. Das Bewertungsprofil

Aus Datenschutzgründen wird das Bewertungsprofil von Apothekern, die in der Kategorie "Medikamente von Apothekern" verkaufen, nur eingeschränkt angezeigt: Die Bewertungspunkte und die Anzahl der positiven und negativen Bewertungen sind sichtbar, die Mitgliedsnamen der Käufer, die Artikelnummern der verkauften Artikel sowie die Bewertungskommentare hingegen nicht. Diese eingeschränkte Ansicht wird von eBay automatisch generiert. Als Apotheker kennzeichnen Sie Ihr Bewertungsprofil bitte als "öffentlich". Weitere Informationen zum Thema Bewertungsprofil.

3. Angebot mit nicht öffentlicher Bieter-/Käuferliste

Alle Angebote in der Kategorie "Medikamente von Apothekern" müssen mit „nicht öffentlicher Bieter-/Käuferliste“ eingestellt werden, um die Privatsphäre der Käufer zu schützen. Wählen Sie bitte diese Option beim Erstellen Ihrer Angebote aus.

4. Hinweis an die Käufer

Der Apotheker ist verpflichtet, jedem Käufer folgenden Hinweis in geeigneter Weise zukommen zu lassen:
„Wichtiger Hinweis! Als Anbieter eines Arzneimittels bin ich zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten verpflichtet. Falls Sie nicht wünschen, dass Dritte nachvollziehen können, dass Sie bei mir Arzneimittel eingekauft haben, können Sie mich anweisen, auf Ihre anschließende Bewertung zu verzichten.“

   
Wer handelt bereits mit Medikamenten bei eBay?
  Eine Liste aller Apotheker, die in der Kategorie "Medikamente von Apothekern" anbieten dürfen, finden Sie hier.

Wer darf in der Kategorie "Medikamente von Apothekern" kaufen?

 

Der Käufer muss volljährig und eBay-Mitglied sein.
Diese Kategorie ist zurzeit nur bei eBay Deutschland verfügbar, ein Versand außerhalb Deutschlands ist nicht zulässig.

Informieren Sie sich ausführlich zu folgenden Themen:

 
 

Grundsatz zum Handel mit Arzneimitteln
Mich-Seite erstellen
Shop individuell gestalten

 

Apotheker müssen beim Internetversandhandel mit Medikamenten die folgenden Gesetze beachten:**

 
 

Arzneimittelgesetz (AMG)
Apothekengesetz (ApoG)
Apothekenbetriebsordnung (ApoBetrO)
Fernabsatzrecht (§§ 312b-312f BGB)
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Heilmittelwerbegesetz (HWG)
Preisangabenverordnung (PAngV)

**Bei Fragen zu diesen Vorschriften wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle.

 

 

* Nielsen/Netratings Juni 2006

   

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