Auf diesen Seiten haben wir für Sie Grundlagen und Expertenwissen für den Handel bei eBay zusammengestellt.
Egal ob Sie Käufer, privater Verkäufer oder gewerblicher Verkäufer sind – hier finden Sie die wichtigsten rechtlichen Informationen übersichtlich nach Themenbereichen gegliedert.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den folgenden Informationen nur um allgemeine Hinweise handelt, die keine Rechtsberatung ersetzen können. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle. eBay übernimmt für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen auf verlinkten externen Webseiten keine Gewähr.
Letzte Aktualisierung: 26.01.2012
Aktuell
Werbung mit Beschaffenheits- oder Herstellergarantie bei Angeboten auf dem eBay-Marktplatz
Wie das OLG Hamm mit Urteil vom 22.11.2011 (Az.: 4 U 98/11) erneut klargestellt hat, muss ein gewerblicher Verkäufer bei Angeboten auf dem eBay-Marktplatz bei der Werbung mit einer Beschaffenheits- oder Herstellergarantie gemäß § 477 BGB in der Artikelbeschreibung detailliert über die Garantiebedingungen informieren und ein Hinweis darauf erteilen, dass die Garantie die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht einschränkt. Weitere Informationen zur Werbung mit Garantien finden Sie hier
Neues Urteil des Landgerichtes Hamburg zur Angabe von Grundpreisen bei gewerblichen Verkäufern
Das Landgericht Hamburg (Aktenzeichen: 327 O 196/11) hat kürzlich ein Urteil zur Angabe von Grundpreisen bei gewerblichen Verkäufern auf eBay.de gefällt. Demzufolge müssen gewerbliche Verkäufer, die Waren wie beispielsweise Schokolade verkaufen, bereits in der Angebotsübersicht den Grundpreis des Artikels angeben (zum Beispiel pro Kilogramm). Es reicht gemäss dem Urteil nicht aus, den Grundpreis erst in der Artikelbeschreibung zu nennen. Der Verbraucher muss grundsätzlich in der Lage sein, den End- und Grundpreis auf den ersten Blick wahrzunehmen. Grundlage dafür ist die Preisangabenverordnung, nach der bei gewerbsmässigem Verkauf von Waren der Grundpreis unmittelbar beim Endpreis angegeben werden muss. Eine Übersicht über die Vorschriften zur Angabe von Grundpreisen auf eBay.de finden Sie hier
Informationen zum Verkauf von Lebensmitteln
Wer als gewerblicher Verkäufer Lebensmittel im Internet anbietet hat gegenüber Verbrauchern zahlreiche besondere Informationspflichten zu erfüllen. Diese dienen in erster Linie dem Gesundheitsschutz der Verbraucher. Eine Übersicht über die wichtigsten Vorschriften finden Sie hier
Neue Spielzeugverordnung seit 20.07.2011
Wer als gewerblicher Verkäufer Spielzeug über den eBay-Marktplatz verkauft hat die Regelungen der neuen seit 15.09.2011 geltenden Spielzeugverordnung zu beachten. Eine ausführliche Übersicht über die neuen Pflichten für gewerbliche Verkäufer finden Sie hier
Neue Regelungen zum Widerrufs- und Rückgaberecht und neue Musterbelehrungen
Am 04.08.2011 sind neue Regelungen zum Wertersatz beim Widerruf von Fernabsatzverträgen in Kraft getreten und es gelten seitdem auch neue amtliche Musterbelehrungen. Es gilt jedoch gemäß in Art. 229 § 27 EGBGB eine 3-monatige Übergangsfrist, wonach die alten Musterbelehrungen noch bis zum 04.11.2011 weiter verwendet werden dürfen, ohne dass ein gewerblicher Verkäufer dafür abgemahnt werden kann. Wir empfehlen dennoch allen gewerblichen Verkäufern so schnell wie möglich die neuen Musterbelehrungen zu verwenden, da auf Grundlage der alten Belehrungen jedenfalls kein Wertersatz für die Nutzung der Sache verlangt werden kann.
Die Änderungen gehen zurück auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 03.09.2009 (Az.: C-489/07) in der das Gericht festgestellt hatte, dass die bisher geltenden deutschen Regelungen zum Wertersatz teilweise europarechtswidrig waren. Mit dem neuen § 312e Abs. 1 BGB ist nun klargestellt, dass ein Unternehmer einen Wertersatz für eine Verschlechterung der Sache nur dann verlangen kann, wenn der Verbraucher die Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise der Sache hinausgeht und wenn er zuvor vom Unternehmer auf diese Rechtsfolge hingewiesen und ordnungsgemäß über sein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht belehrt wurde. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht der Gesetzgeber das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.
Die neuen ab 04.08.2011 gültigen Muster-Widerrufs- und Rückgabebelehrungen für den Verkauf von Waren über den eBay-Marktplatz finden Sie hier