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Hinweise zu geschäftlichen Angaben in Nachrichten-Signaturen

Hinweise zu geschäftlichen Angaben in Nachrichten-Signaturen

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Kontaktinformationen, die sich in E-Mail-Signaturen befinden und über das eBay-Nachrichtensystem an eBay-Kunden versendet werden, stellen einen Verstoß gegen unseren Grundsatz zu Käufen und Verkäufen außerhalb von eBay dar. Das gilt sowohl für Nachrichten, die direkt über das Nachrichtensystem von eBay versendet werden als auch für solche, die per E-Mail an oder über das eBay-Nachrichtensystem geschickt werden.

Zu den Kontaktinformationen gehören zum Beispiel:

  • Telefonnummern
  • Faxnummern
  • E-Mail-Adressen
  • Links zu eigenen Webseiten oder Profilen in sozialen Netzwerken

Die Nichtangabe dieser Kontaktinformationen stellen keinen Verstoß gegen die im Internet geltende Impressumspflicht gem. § 5 des Telemediengesetzes (TMG) dar. Bei Nachrichten über das Nachrichtensystem von eBay handelt es sich um kein Telemedium im Sinne der Vorschrift. Dies hat zur Folge, dass diese nicht den Pflichten zur Anbieterkennzeichnung unterliegen. Weitere Informationen finden sie hier.

Für Nachrichten im eBay-Nachrichtensystem und solchen, die in oder über das eBay-Nachrichtensystem per E-Mail verschickt werden, gelten jedoch ggf. die gleichen gesetzlichen Pflichtangaben, die auch für Geschäftsbriefe und sonstige geschäftliche Korrespondenz gelten (die jedoch nicht gleichzusetzen sind mit einem vollständigen Impressum im Sinne des § 5 TMG).

Nach den entsprechenden spezialgesetzlichen Vorschriften (z.B. § 125a HGB, § 35a GmbHG, § 80 AktG) besteht jedoch keine Verpflichtung, die vorgenannten Kontaktinformationen zur Verfügung zu stellen. Dementsprechend können diese Nachrichten rechtskonform auch dann verschickt werden, wenn sich darin keine Kontaktinformationen wie Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail Adressen oder die Angaben von Webseiten-Adressen befinden.

Erfolgt eine Angabe gleichwohl, stellt dies einen Verstoß gegen den Grundsatz zur Verwendung von Links auf den eBay-Artikelseiten dar.

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