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Verhältnis des PayPal-Käuferschutzes zum Rechtsverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer

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Der BGH hat mit zwei Urteilen vom 22. November 2017 (Az. VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16) entschieden, dass Verkäufer nach einer Rückbuchung des Kaufpreises im Rahmen des PayPal-Käuferschutzprogramms erneut berechtigt sind, den Käufer auf Zahlung in Anspruch zu nehmen.

PayPal stellt seinen Kunden unter bestimmten Voraussetzungen ein in der PayPal-Käuferschutzrichtlinie geregeltes Käuferschutzverfahren zur Verfügung. Dieses kann vom Käufer unter anderem in Anspruch genommen werden, wenn er den bestellten Kaufgegenstand nicht erhalten hat oder der Gegenstand stark von der Artikelbeschreibung abweicht. In diesen Fällen bucht PayPal nach Prüfung des Antrages dem Käufer den gezahlten Kaufpreis unter Belastung des PayPal-Kontos des Verkäufers zurück.

Im Verfahren VIII ZR 83/16 wurde über eBay ein Mobiltelefon gekauft. Nachdem der Kaufpreis auf dem PayPal-Konto des Verkäufers eingegangen war, versandte dieser das Mobiltelefon vereinbarungsgemäß unversichert. Der Käufer teilte daraufhin mit, das Telefon nicht erhalten zu haben. Ein Nachforschungsauftrag blieb erfolglos und nach Beantragung der Rückerstattung des Kaufpreises im Rahmen der Käuferschutzrichtlinie wurde der Kaufpreis durch PayPal vom PayPal-Konto des Verkäufers auf das des Käufers zurückgebucht.

Im Verfahren VIII ZR 213/16 erwarb der Käufer über einen Online-Shop eine Metallbandsäge und zahlte über PayPal. Er beantragte ebenfalls Käuferschutz und führte zur Begründung aus, die Säge entspreche nicht den im Internet gezeigten Fotos. Er legte ein Privatgutachten vor, nach dem die Säge von „sehr mangelhafter Qualität“ und „offensichtlich ein billiger Import aus Fernost“ sei. PayPal forderte den Käufer daraufhin auf, die Säge zu vernichten und buchte auch in diesem Fall den Kaufpreis vom PayPal-Konto zurück.

Laut BGH erlösche der Anspruch des Verkäufers auf Zahlung des Kaufpreises zwar, wenn dieser vereinbarungsgemäß auf dem PayPal-Konto des Verkäufers gutgeschrieben wird. Die Kaufpreisforderung soll jedoch wiederbegründet werden, wenn das PayPal-Konto des Verkäufers nach einem erfolgreichen Antrag des Käufers auf Käuferschutz rückbelastet wird. Der BGH geht hier von einer stillschweigend vereinbarten Wiederbegründung der Kaufpreisforderung aus. PayPal lege nur einen vereinfachten Prüfungsmaßstab bei der Beurteilung von Fällen nach der Käuferschutzrichtlinie an, der eine sachgerechte Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien- anders als das gesetzliche Mängelgewährleistungsrecht – nicht sicherstelle.

Die Pressemitteilung des BGH finden Sie hier.

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