Sie können in Ihren Elektronik-Angeboten jetzt über die Artikelmerkmale auf eine Herstellergarantie hinweisen. Einige Verkäufer geben die Herstellergarantie bereits in der Artikelbeschreibung an. Mit Hilfe des neuen Artikelmerkmals, können Käufer jetzt gezielter Artikel finden, die Angaben zur Herstellergarantie enthalten. Beim Kauf eines Artikels legen viele Käufer großen Wert auf die Herstellergarantie, denn sie schafft mehr Vertrauen. Indem Sie Angaben zur Herstellergarantie machen, erhöhen Sie Ihre Verkaufschancen, insbesondere bei hochwertigen Artikeln.
Hinweis: Wenn Sie Angaben zu einer Herstellergarantie machen, müssen Sie in Ihrer Artikelbeschreibung nach der Rechtsprechung des BGH klar und deutlich die genauen Garantiebedingungen darstellen und darauf hinweisen, dass diese Garantie die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht einschränkt.
Ab sofort wird die Herstellergarantie allen Käufern deutlich sichtbar in den Artikelmerkmalen von elektronischen Artikeln angezeigt.
Wir haben den Artikelmerkmalen ein neues Feld für die Herstellergarantie hinzugefügt. Das hat für Sie folgende Vorteile:
Wir werden 2012 auf eBay viele neue Funktionen einführen, um Suchfunktionen und Nutzbarkeit zu verbessern. Damit Sie von diesen Neuerungen profitieren, sollten Sie ab sofort beim Einstellen die verfügbaren Artikelmerkmale nutzen.
| Ab sofort | Nutzen Sie das neue Feld in den Artikelmerkmalen, um die Herstellergarantie in Ihren Angeboten anzuzeigen. |
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| Ab sofort | Käufern wird die Herstellergarantie in den Artikelmerkmalen angezeigt, sobald sie über das neue Feld hinzugefügt wurde. |
Wenn Sie gebrauchte Artikel verkaufen, prüfen Sie zuvor die Garantiebestimmungen des Herstellers, ob die Garantie noch gilt und übertragbar ist.
Nein, dieses Feld in den Artikelmerkmalen ist nur für die Angabe einer Herstellergarantie vorgesehen.
Hinweis: Wenn Sie Angaben zu einer Herstellergarantie machen, müssen Sie in Ihrer Artikelbeschreibung nach der Rechtsprechung des BGH klar und deutlich die genauen Garantiebedingungen darstellen und darauf hinweisen, dass diese Garantie die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht einschränkt.
Eine genaue Erklärung der Unterschiede finden Sie in unserem Rechtsportal.
Nein, diese ist nicht verpflichtend. Allerdings halten wir Verkäufer dazu an, die Herstellergarantie aufzunehmen, da Käufer davon profitieren und wir sie in der Artikelansicht und den Artikelmerkmalen hervorheben.
Nein, in unserem Dropdown-Menü können Verkäufer nur aus den industriestandardmäßigen Herstellergarantien wählen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, bei nicht standardmäßigen Herstellergarantien die ebenfalls im Menü vorhandene Kategorie "Andere" auszuwählen.