Voraussichtlich im August können alle Verkäufer, die sich für die Funktion "Rahmenbedingungen für Ihre Angebote" angemeldet haben, ihre Rücknahmebedingungen individuell anpassen. Dazu gehören die Angabe der Widerrufs- bzw. Rückgabefrist in Tagen und wer die Kosten für die Rücksendung trägt. Sie können diese Rahmenbedingungen für Ihre Angebote zentral verwalten und verschiedenen Angeboten unterschiedliche Rücknahmebedingungen zuweisen. Dadurch sparen Sie viel Zeit bei der Erstellung und Aktualisierung Ihrer Angebote.
Außerdem werden Ihre gewählten Rahmenbedingungen für Ihre Angebote deutlich sichtbar und einheitlich auf den Artikelseiten Ihrer Angebote angezeigt. Das bestärkt Käufer in ihrer Kaufentscheidung und reduziert Fragen zur Rücknahme von Artikeln.
Erfahren Sie mehr, wie Sie Rahmenbedingungen für Ihre Angebote optimal nutzen.
Erfahren Sie mehr über Rahmenbedingungen für Ihre Angebote.
| Im Sommer | Für dieFunktion Rahmenbedingungen für Ihre Angebote anmelden |
|---|---|
| Ab Anfang Juni | Angaben zur Rücknahmefrist und zu Kosten bei Rücksendung machen. Stellen Sie sicher, dass diese mit den Angaben in Ihrer Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung übereinstimmen, die Sie im Freitextfeld bei den entsprechenden Angeboten gemacht haben. |
Sie sollten in diesem Fall alle Informationen zur Rücknahme aus den Artikelbeschreibungen entfernen, die bereits in den Rücknahmebestimmungen angegeben sind.
Bei internationalem Versand können Sie im Freitextfeld länderspezifische Angaben zur Rücknahme machen.
Melden Sie sich am besten für Rahmenbedingungen für Ihre Angebote an und verwalten Sie mit diesen Ihre Rücknahmebedingungen.
Bislang haben Sie die Möglichkeit, sich von den Rahmenbedingungen für Ihre Angebote auch wieder abzumelden. Künftig müssen jedoch alle Verkäufer standardmäßig ihre Rücknahmebedingungen über die Funktion Rahmenbedingungen für Ihre Angebote einstellen.
Für die meisten Käufe von gewerblichen Verkäufern auf eBay gilt ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Erhalt des Artikels. Alternativ kann ein gewerblicher Verkäufer auch ein Rückgaberecht anbieten. Gewerbliche Verkäufer auf eBay müssen laut Fernabsatzrecht jeden Käufer vor einem Online-Kauf über sein Widerrufs- oder Rückgaberecht informieren. Sie müssen hier auch Angaben machen zur Rücknahmefrist und wer die Versandkosten im Falle des Widerrufs- bz. einer Rückgabe übernimmt.