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Einführung für Verkaufsagenten

Für andere Artikel bei eBay verkaufen

Wenn Sie ein erfahrener eBay-Verkäufer sind und anderen Personen beim Verkauf ihrer Artikel behilflich sein möchten, können Sie Ihre Dienste im Verkaufsagenten-Verzeichnis von eBay anbieten. Mit Hilfe dieses Verzeichnisses können Sie für Ihre Dienstleistungen werben und anderen Unterstützung beim Verkauf anbieten.

Aufnahme in das Verkaufsagenten-Verzeichnis

Voraussetzungen für die Aufnahme in das Verzeichnis:

  • Ein Verkaufsagent soll über mehr als 100 Bewertungspunkte verfügen.
  • Mindestens 98 Prozent der Bewertungen sollen positiv sein.
  • Ein Verkaufsagent soll in den letzten 3 Monaten durchschnittlich pro Monat mindestens 10 Angebote erfolgreich abgeschlossen haben.
  • Ein Verkaufsagent muß als gewerblicher Verkäufer registriert sein.
  • Ein Verkaufsagent soll die eBay-Grundsätze und die Grundsätze für Verkaufsagenten beachten.

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie ein Profil im Verkaufsagenten-Verzeichnis erstellen. Klicken Sie dazu in der linken Navigationsleiste auf „Profil erstellen / bearbeiten“. Sie können nun Ihre Spezialisierung, Gebühren, Bedingungen, Kontaktdaten oder Öffnungszeiten angeben. Ihr Profil wird in den Suchergebnissen angezeigt, wenn nach Verkaufsagenten in Ihrer Nähe gesucht wird. Die Aufnahme in das Verkaufsagenten-Verzeichnis ist kostenlos.

Sie können mehrere Profile im Verzeichnis erstellen. Wenn Sie beispielsweise mehrere Ladengeschäfte haben, können Sie für jeden Standort ein Profil erstellen.

Mit Auftraggebern kooperieren

Die Aufnahme in das Verkaufsagenten-Verzeichnis ist mit einer Kleinanzeige für Ihr Geschäft vergleichbar. Verkaufsagenten sind weder Mitarbeiter noch Vertragspartner von eBay. Sie werden nicht auf ihre Zuverlässigkeit hin überprüft, und eBay empfiehlt auch keine Verkaufsagenten. eBay möchte mit dem Verkaufsagenten-Verzeichnis lediglich die Suche nach Verkaufsagenten erleichtern.

Das heißt, dass Sie und Ihre Auftraggeber alleine die Geschäftsbedingungen aushandeln. Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihre Grundsätze zu definieren und alle Einzelheiten im Voraus zu verhandeln, bevor Sie eine Geschäftsbeziehung mit einem Auftraggeber aufnehmen. Sie sollten beispielsweise Folgendes klären:

  • Welche Art von Artikeln nehmen Sie an? Müssen diese einen bestimmten Mindestwert haben?
  • Kann der Auftraggeber den Startpreis des Artikels oder die Art des Angebots mitbestimmen?
  • Welche Gebühren berechnen Sie? Ihre Gebühren können von der Größe und Art des Artikels sowie dem endgültigen Verkaufspreis abhängen. Berechnen Sie Gebühren für Zusatzleistungen, z.B. das Abholen von Artikeln? Sind die Verkaufsgebühren, die eBay Ihnen direkt berechnet, da Sie der offizielle Verkäufer des Artikels sind, bereits in Ihren Gebühren enthalten?
  • Wer liefert einen verkauften Artikel an den Käufer? Sie oder der Auftraggeber?
  • Wie geben Sie das Geld für einen verkauften Artikel an den Auftraggeber weiter? Schicken Sie einen Verrechnungsscheck? Falls ja, innerhalb welchen Zeitraums?
  • Wie gehen Sie vor, wenn sich ein Artikel nicht verkaufen lässt? Einige Verkaufsagenten bieten beispielsweise an, den Artikel einer Wohltätigkeitsorganisation zu spenden, wenn der Auftraggeber ihn nicht zurückhaben möchte.

Je mehr Einzelheiten Sie im Voraus vereinbaren, desto besser ist das für Sie und Ihre Auftraggeber. Nützliche Tipps und Tools finden Sie im Verkaufsagenten-Toolkit und im Diskussionsforum für Verkaufsagenten.

Als Verkaufsagent bei eBay verkaufen

Prinzipiell macht es keinen großen Unterschied, ob Sie Ihre eigenen Artikel verkaufen oder Artikel anderer eBay-Mitglieder verkaufen. In beiden Fällen gelten die üblichen Regeln. Als offizieller Verkäufer bei eBay sind Sie für eine präzise Beschreibung des Artikels verantwortlich und müssen die eBay-Grundsätze für das Einstellen von Artikeln beachten. Sie bieten den Artikel an, kommunizieren mit den Käufern, verwalten die Angebote, erhalten die Zahlung vom Käufer, sorgen dafür, dass dieser den Artikel erhält, geben Bewertungen ab und werden selber bewertet. Außerdem müssen zunächst Sie die Verkaufsgebühren von eBay bezahlen, auch wenn Sie diese Kosten im Rahmen Ihrer Gesamtgebühren an den Auftraggeber weitergeben. Das sollten Sie aber im Voraus mit dem Auftraggeber abstimmen.

Wenn ein Artikel verkauft und bezahlt ist, überweisen Sie Ihrem Auftraggeber den Verkaufserlös für diesen Artikel (abzüglich Ihrer Gebühren).

Wenn Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage finden, können Sie sich


Verkaufsagenten sind erfahrene eBay-Mitglieder, die Ihre Dienste anbieten, um für Dritte Artikel über den eBay-Marktplatz zu verkaufen. Verkaufsagenten sind keine Angestellten, Beauftragten oder sonstigen Kooperationspartner der eBay International AG. Verkaufsagenten werden nicht auf Ihre Zuverlässigkeit hin von eBay überprüft. eBay haftet nicht für Verkaufsagenten. Mehr zum Thema Verkaufsagenten

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