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Das deutschsprachige eBay Verkaufsagenten-Programm
Um sich beim deutschsprachigen eBay Verkaufsagenten-Programm zu registrieren, lesen Sie sich bitte zunächst die nachfolgenden Regelungen und Bedingungen vollständig durch. Bestätigen Sie Ihre Zustimmung zu diesen Regelungen und Bestimmungen durch Aktivierung des dafür vorgesehenen Kontrollkästchens.
Diese Verkaufsagenten-AGB gelten für alle bestehenden Teilnehmer des deutschsprachigen Verkaufsagenten-Programms ab dem 1. September 2004. Für alle Mitglieder, die sich unter Zustimmung dieser AGB anmelden, gelten sie ab dem Zeitpunkt der Anmeldung.
Regelungen und Bedingungen
1. Gegenstand des eBay Verkaufsagenten-Programms
1.1 Das deutschsprachige eBay Verkaufsagenten-Programm dient dazu, eBay-Mitglieder, die im eigenen Namen für Dritte Artikel bei eBay verkaufen, in dieser Eigenschaft zu unterstützen. eBay bietet das Verkaufsagenten-Programm auf freiwilliger Basis und jederzeit widerruflich an. Ein Anspruch auf Nutzung des Programms besteht nicht. Die Inhalte und Leistungen des Verkaufsagenten-Programms können jederzeit und ohne Vorankündigung erweitert, ergänzt, eingeschränkt, aufgehoben oder sonst wie verändert werden. Das Programm ist unabhängig und selbständig von dem durch eBay Inc. (USA) und anderen, nicht deutschsprachigen Ländern angebotenen Verkaufsagenten-Programm.
1.2 Der Verkaufsagent haftet gegenüber eBay für alle anfallenden Gebühren und Provisionen.
1.3 Der Verkaufsagent ist verpflichtet, Artikel für Dritte im eigenen Namen zu verkaufen. Jede vertragliche Konstruktion, die darauf abzielt, den Verkaufsagenten von seinen vertraglichen Pflichten als Verkäufer des Artikels zu entbinden, ist untersagt und führt zur unmittelbaren Sperrung des Mitglieds als Verkaufsagent.
2. Voraussetzungen zur Nutzung
Um die Möglichkeiten des eBay Verkaufsagenten-Programms nutzen zu können, müssen Sie durchgehend die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
2.1 Sie müssen mindestens 100 Bewertungspunkte in seinem Bewertungsprofil vorweisen können. Das Bewertungsprofil muss ständig zu mindestens 98 Prozent aus positiven Bewertungen bestehen. Dabei erfolgt die Berechnung der Prozentzahl wie folgt: positive Bewertungspunkte unterschiedlicher Handelspartner / (positive + negative Bewertungspunkte unterschiedlicher Handelspartner) * 100.
2.2 Sie müssen in den letzten 3 Monaten durchschnittlich pro Monat mindestens 10 unterschiedliche Artikel erfolgreich verkauft haben.
2.3 Sie müssen als gewerblicher Verkäufer registriert sein.
2.4 Sie müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die eBay Grundsätze einhalten, insbesondere die Grundätze für Verkaufsagenten.
2.5 Sie müssen Ihren Wohn- oder Firmensitz in Deutschland, Schweiz oder Österreich haben.
3. eBay Verkaufsagenten-Logo
3.1 Als registrierter Verkaufsagent erhalten Sie die nichtexklusive, gebührenfreie, frei widerrufliche und nicht übertragbare Erlaubnis, das eBay-Verkaufsagenten-Logo an folgenden Stellen zu verwenden:
(a) in den Artikelbeschreibungen Ihrer Online-Angebote bei eBay als Verkaufsagent;
(b) auf Ihrer Internet-Website als Verkaufsagent;
(c) auf Ihrer eBay "Mich-Seite" als Verkaufsagent;
(d) in Ihrem eBay Shop als Verkaufsagent;
(e) auf Gegenständen, die Ihnen explizit hierfür von eBay bereitgestellt werden;
(f) auf Gegenständen, die von durch eBay autorisierte Drittanbieter zu Werbezwecken produziert wurden und Ihnen explizit hierfür von eBay bereitgestellt werden.
Jegliche andere Verwendung des Verkaufsagenten-Logos ist durch diese Vereinbarung nicht gedeckt. Insbesondere ist es nicht gestattet, eigene Werbematerialien mit dem eBay Verkaufsagenten-Logo herzustellen oder zu verbreiten.
3.2 Sie dürfen das Logo nur in der Art und zu dem Zweck verwenden, wie es Ihnen als Verkaufsagent von eBay zur Verfügung gestellt wird.
3.3 Sie dürfen das Logo in keiner Weise verändern. Sie dürfen es nicht in anderen als den zur Verfügung gestellten Größen nutzen. Ferner dürfen Sie das Logo auch nicht in Ausschnitten nutzen.
3.4 Sie müssen das Logo mit einem angemessenen Abstand zu anderen Text- oder Grafikelementen platzieren. Sie dürfen das Logo nicht in Verbindung mit einem anderen Logo oder einer anderen Marke bringen. Sie dürfen das Logo nicht so verwenden, dass der Eindruck entsteht, eBay würde Ihre Website unterstützen, sponsern oder betreiben.
3.5 Nach Rücknahme Ihrer Zulassung als Verkaufsagent dürfen Sie das Verkaufsagenten-Logo nicht weiter verwendet werden.
3.6 Sie dürfen das Logo nicht in Zusammenhang mit einem anderen als dem eBay-Mitgliedskonto nutzen, mit dem Sie Mitglied des Verkaufsagenten-Programms sind.
3.7 Sie dürfen das Logo nicht in einer für eBay nachteiligen Art verwenden. Sie dürfen es nicht auf einer Website verwenden, welche rechtswidrige Inhalte oder Verlinkungen auf solche enthält.
3.8 eBay wird von Ihnen von sämtlichen Ansprüchen freigestellt, die Dritte gegenüber eBay aufgrund einer nicht von eBay genehmigten Verwendung des Logos durch Sie geltend machen. In diesem Fall übernehmen Sie zudem die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von eBay einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht, soweit die Rechtsverletzung nicht von Ihnen zu vertreten ist.
4. Kein Bieten auf eigene Angebote
Die Regelungen in § 10 Abs.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay gelten für Sie als Verkaufsagent mit der weiteren Maßgabe, dass Artikel, die von Ihnen als Verkaufsagent für Dritte angeboten werden, durch Sie oder den Dritten nicht beboten werden dürfen. Sie haben deshalb z.B. durch vertragliche Regelungen dafür zu sorgen, dass der Dritte nicht auf Artikel bietet, die durch Sie als Verkaufsagent für Rechnung des Dritten eingestellt werden.
5. Verkaufsagenten-Informations-Service
Als Verkaufsagent erhalten Sie zudem den Verkaufsagenten-Informations-Service mit aktuellen Verkaufsagenten-Informationen. Sollten Sie diesen Service nicht mehr nutzen wollen, so kann dieser über eine Nachricht an verkaufsagenten-information@ebay.de abbestellt werden.
6. Laufzeit dieser Vereinbarung
6.1 Das eBay Verkaufsagenten-Programm wird auf freiwilliger Basis und jederzeit widerruflich angeboten. Ein Anspruch auf Nutzung besteht nicht.
6.2 eBay behält sich das Recht vor, die Erfüllung der unter § 2 genannten Kriterien regelmäßig zu überprüfen. Bei Erreichen der Mindestwerte gelten die Voraussetzungen hinsichtlich der Mindestzahl der Verkäufe und des Mindestumsatzes als für den kommenden Monat erfüllt.
6.3 Bei Zuwiderhandlung gegen eine Regelung des Verkaufsagenten-Programms, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung oder die eBay-Grundsätze ist die weitere Nutzung der durch das Programm eröffneten Möglichkeiten untersagt.
6.4 eBay behält sich das Recht vor, eBay-Mitglieder trotz Erfüllung der Voraussetzungen nicht als Verkaufsagenten zuzulassen. Bereits zugelassenen Verkaufsagenten kann die Verwendung des Verkaufsagenten-Programms untersagt werden, sofern eBay ein berechtigtes Interesse an der Untersagung hat.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung gelten auch für das Verkaufsagenten-Programm. Im Konfliktfall haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung Vorrang vor den Geschäftsbedingungen des Verkaufsagenten-Programms.
7.2 Die Nutzung des Verkaufsagenten-Programms ist kostenlos. eBay behält sich das Recht vor, diesen Zusatzdienst möglicherweise in Zukunft kostenpflichtig zu gestalten.
7.3 eBay behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden Ihnen per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesandt. Widersprechen Sie der Geltung der neuen Verkaufsagenten-AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen. eBay wird Sie in der E-Mail, welche die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen.
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