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Grundsatz zur Umgehung von Urheberrechten und anderen geistigen Eigentumsrechten

Angebote oder Artikel, die in erster Linie dem Zweck dienen, Urheberrechte oder andere Rechte an geistigem Eigentum zu verletzen, sind bei eBay nicht zulässig.

Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass dieser eBay-Grundsatz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Anforderungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den eBay-AGB geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.

 

Was besagt der Grundsatz?

Der Schutz geistiger Eigentumsrechte ist ein wichtiges Anliegen für eBay. Angebote und Artikel, die geistige Eigentumsrechte Dritter verletzen, verstoßen gegen den Grundsatz zu geistigem Eigentum und sind auf eBay nicht erlaubt. Zu den geistigen Eigentumsrechten zählen beispielsweise Urheberrechte und Leistungsschutzrechte, Marken, Designs, Patente und Gebrauchsmuster.

Um geistige Eigentumsrechte effektiv zu schützen, sind auch Angebote oder Artikel, die vorwiegend dem Zweck dienen, geistige Eigentumsrechte zu verletzen, auf eBay nicht gestattet. Dazu gehören insbesondere:

  • Software oder Geräte zur Umgehung des Kopierschutzes (z. B. Cracks, Software-Emulatoren)
  • Anleitungen oder Ermutigungen zur Umgehung des Kopierschutzes oder zur sonstigen Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum
  • Seriennummern (sog. Keys oder Serials), die eine unerlaubte Nutzung von Software oder Videospielen ermöglichen
  • Modchips, die es ermöglichen, unerlaubte Kopien von Videospielen auf Videospielkonsolen auszuführen
  • Satelliten- und TV-Dekodiergeräte, Modchips und andere Geräte und Software, die es ermöglichen, kostenpflichtige Inhalte freizuschalten, illegal herunterzuladen oder anderweitig verfügbar zu machen, wobei Gebühren umgangen werden
  • Dienste oder Informationen für den kostenlosen Zugang zu kostenpflichtigen Inhalten
  • Markenverpackungen oder Markenaufkleber mit der Empfehlung, diese Materialien für den Verkauf von Fälschungen zu verwenden

Ob ein Angebot oder ein Artikel überwiegend dazu dient, Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums zu begehen, hängt in erster Linie von der Art und Funktionalität des Artikels ab.

Warum hat eBay diesen Grundsatz?

Dieser Grundsatz trägt dazu bei, dass eBay-Nutzer authentische Artikel finden, die ihren Erwartungen entsprechen, dass die Nutzer unserem Marktplatz vertrauen können und dass sie die geltenden Gesetze einhalten. Der Grundsatz verhindert auch den Verkauf illegaler Artikel, insbesondere solcher, die geistige Eigentumsrechte von Dritten verletzen.

Hilfreiche Links

Andere Grundsätze, die in diesem Zusammenhang relevant sein könnten:

Häufig gestellte Fragen

Ich bin ein Rechteinhaber. Wie kann ich ein Angebot, das meine Rechte verletzt, an eBay melden?

Wir haben das Programm für verifizierte Rechteinhaber (VeRI) eingerichtet, damit die Inhaber von geistigen Eigentumsrechten entsprechende Angebote oder Artikel melden können, die gegen ihre geschützten Rechte verstoßen. Angebote oder Artikel dieser Art sind rechtswidrig, und es liegt im Interesse von eBay, sicherzustellen, dass rechtsverletzende Artikel von der Website entfernt werden, da sie das Vertrauen von Käufern und redlichen Verkäufern untergraben.

Rechteinhaber können auch die allgemeine Meldefunktion nutzen, um Angebote und andere Inhalte zu melden. eBay empfiehlt jedoch die Teilnahme am VeRi-Programm, das speziell auf Rechteinhaber zugeschnitten ist.

 
Ich bin Verkäufer und mein Angebot wurde wegen eines Verstoßes gegen diesen Grundsatz entfernt. Was kann ich tun?

Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Fehler gemacht wurde, haben Sie in gewissen Fällen die Möglichkeit, die Maßnahme von eBay überprüfen zu lassen. Informationen zu den Handlungsmöglichkeiten finden Sie in den häufig gestellten Fragen zum Grundsatz zu geistigem Eigentum.

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