8.1 Besondere Zahlungsmethoden
Auf bestimmten eBay-Webseiten in der EU oder UK können Käufer besondere Zahlungsmethoden wie Lastschrift, Kauf auf Rechnung oder Ratenzahlung (“Besondere Zahlungsmethoden”) wählen, um den Kaufpreis für einen Artikel zu bezahlen, die sie von Ihnen
gekauft haben. Die Besonderen Zahlungsmethoden werden den Käufern von unseren integrierten Zahlungspartnern (“Zahlungspartner”) angeboten und erfordern die Abtretung Ihres Kaufpreisanspruchs gegen den Käufer an uns. Eine Übersicht über die
besonderen Zahlungsmethoden, die jeweiligen eBay Webseiten, auf denen sie angeboten werden, und die Zahlungspartner-Bedingungen finden Sie hier.
Sofern Ihr jeweiliger Käufer im Zusammenhang mit einem über die eBay-Dienste geschlossenen Kaufvertrag („Kaufvertrag“) eine der Besonderen Zahlungsmethoden wählt, erwerben wir als die Zuständige Zahlungsdienstleistungsgesellschaft (siehe Teil I, Abschnitt 2) Ihre Ansprüche auf den jeweiligen Kaufpreis gegenüber Ihren Käufern einschließlich aller Nebenrechte und wird diese an unseren Acquirer, zum Beispiel Adyen N.V., (“Acquirer“) verkaufen und abtreten. Der Acquirer wird sodann die gekauften
Ansprüche an den jeweiligen Zahlungspartner verkaufen und abtreten, der entsprechend den nachstehenden Regelungen das Risiko eines Zahlungsausfalls übernimmt. Diese Struktur wird nachstehend als „Abtretungskette“ bezeichnet. Entsprechend leisten Käufer,
die eine Besondere Zahlungsmethode nutzen, ihre Zahlungen an den jeweiligen Zahlungspartner, der diese Zahlungen über unseren Acquirer an uns weiterleitet, sodass wir die besagten Zahlungen gemäß den vorliegenden Zahlungsabwicklungsbedingungen verarbeiten und an
Sie auszahlen.
Sie sind verpflichtet, mit jedem Käufer die für die jeweilige Besondere Zahlungsmethode geltenden Bedingungen des Zahlungspartners einschließlich der Datenschutzinformation
des Zahlungspartners (“Zahlungspartner-Bedingungen”) zu vereinbaren. Sie stimmen hiermit zu und akzeptieren, dass die jeweiligen Zahlungspartner-Bedingungen wesentlicher Bestandteil eines jeden zwischen Ihnen und dem Käufer abgeschlossenen Kaufvertrags werden,
bei dem der Käufer eine Besondere Zahlungsmethode nutzt. Sie weisen eBay und die Zahlungspartner hiermit an, die Zahlungspartner-Bedingungen in die Kaufabwicklung zu integrieren und sie dem Käufer in Ihrem Namen zur Verfügung zu stellen.
Weder die Zahlungspartner noch der Acquirer sind Partei dieser Zahlungsabwicklungsbedingungen oder einer sonstigen Vereinbarung zwischen Ihnen und der Zuständigen Zahlungsdienstleistungsgesellschaft, eBay, dem Käufer oder einem Dritten und werden durch diese nicht
verpflichtet.
8.2 Ankauf und Abtretung der Verkäufer-Forderungen
Sie stimmen zu, dass jede Forderung gegenüber Ihrem jeweiligen Käufer im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag, bei dem Ihr Käufer eine Besondere Zahlungsmethode gewählt hat (gemeinsam als die „Verkäufer-Forderungen” und jeweils einzeln als
„Verkäufer-Forderung” bezeichnet), uns automatisch nach Abschluss eines jeden Kaufvertrags zum Kauf angeboten wird. Wir werden Ihr Angebot entweder durch Einleitung des Zahlungsvorgangs annehmen oder Ihr Angebot ablehnen. Mit dem Angebot und der Annahme des
Angebots kommt zwischen Ihnen und uns ein Forderungskaufvertrag („Einzelforderungskaufvertrag”) bezüglich der betreffenden Verkäufer-Forderung zustande, die gemäß den Regelungen in diesem Abschnitt 8 angekauft wird (nachfolgend „gekaufte
Forderung”).
Sie treten hiermit vorbehaltlich des Abschlusses eines Einzelforderungskaufvertrags alle Ihre gegenwärtig bestehenden und zukünftig entstehenden Verkäufer-Forderungen einschließlich aller Nebenrechte (wie etwa Rechte auf Besicherungen, Recht zur
Inanspruchnahme von Versicherungen wegen Transportschäden und Mängeln, Widerrufs- oder Rücktrittsrechte oder sonstige Ansprüche gegenüber Dritten im Hinblick auf die betreffende Verkäufer-Forderung) an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an.
Bei Abschluss eines Einzelforderungskaufvertrags bekräftigen Sie und wir die Abtretung der jeweiligen Forderung, die durch die Transaktions-ID im Kauf-Angebot identifiziert wird, wobei das Kauf-Angebot ein Angebot zur Abtretung der jeweiligen Forderung von Ihnen an uns und
die Annahme des Kauf-Angebots eine Annahme dieses Angebots durch uns darstellt.
Bei Zweifeln hinsichtlich der Gültigkeit der Abtretung von Verkäufer-Forderungen, die weitere Erklärungen oder Maßnahmen Ihrerseits erforderlich machen, werden Sie auf unser Verlangen die besagte Erklärung abgeben oder die besagte Maßnahme
ergreifen.
Sie ermächtigen uns unwiderruflich und gewähren das Recht zur Unterbevollmächtigung, dem betreffenden Käufer die Abtretung der Verkäufer-Forderung mitzuteilen und nicht abtretbare Rechte wie etwa vertragliche Rechte im Zusammenhang mit den
Verkäufer-Forderungen im eigenen Namen auszuüben.
8.3 Zahlungsausfallrisiko
Sofern es sich nicht um eine mangelhafte Forderung gemäß Ziffer 8.5 handelt, tragen wir das Risiko der ganzen oder teilweisen Nichteinbringlichkeit der gekauften Forderungen vom jeweiligen Käufer, insbesondere auf Grund der Insolvenz des Käufers. Wir zahlen
den Kaufpreis (abzüglich der vereinbarten Gebühren und Auslagen) für die betreffende gekaufte Forderung unabhängig davon, ob eine Durchsetzung der gekauften Forderung beabsichtigt ist.
Die Einziehung und die Durchsetzung der gekauften Forderungen obliegt uns. In dieser Hinsicht tragen wir sämtliche Kosten. Wir werden die wirtschaftlichen Risiken der in dieser Ziffer übernommenen Pflichten an den Acquirer und damit über die Abtretungskette an den
Zahlungspartner übertragen.
8.4 Zusicherungen und Gewährleistungen
Mit jedem Abschluss eines Einzelforderungskaufvertrags sichern Sie uns gegenüber zu und gewährleisten, dass:
- die gekaufte Forderung besteht und wirksam an uns abgetreten und gegenüber dem Käufer durchsetzbar ist;
- Ihr Eigentum an der gekauften Forderung nicht mit Rechten Dritter belastet ist und dass Sie zu deren Abtretung und Übertragung berechtigt sind, und dass die gekaufte Forderung noch nicht an Dritte abgetreten oder übertragen worden ist; und
-
Sie den/die jeweiligen Artikel dem betreffenden Käufer vollständig, rechtzeitig und entsprechend den Bestimmungen des mit dem betreffenden Käufer bestehenden Kaufvertrags versenden, liefern oder bereitstellen werden, damit der jeweilige Käufer keine Rechte
oder Ansprüche auf Einbehalt, Aufrechnung, Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadenersatz geltend machen kann.
Jede dieser von Ihnen abgegebenen Zusicherungen und Gewährleistungen wird von uns an den Acquirer (und vom Acquirer an die Zahlungspartner) entsprechend der Abtretungskette ebenso abgegeben.
8.5 Rückabtretung von gekauften Forderungen an Sie/Streitfälle
Erfüllt die betreffende gekaufte Forderung eines der nachstehenden Kriterien (nachfolgend „mangelhafte Forderung”):
- der Käufer tritt vom Kaufvertrag auf der Grundlage eines zwingend bestehenden Rücktrittsrechts oder eines von Ihnen freiwillig gewährten Rückgaberechts für den gekauften Artikel zurück;
-
Sie erbringen - bei Eröffnung eines Käuferschutzfalls oder eines Zahlungsstreitfalls, insbesondere im Falle eines Widerspruchs durch den Käufer gegen eine gekaufte Forderung - nicht gemäß dem Grundsatz zum Verkäuferschutz den von eBay Sarl
verlangten gültigen Nachweis über den Versand oder die Lieferung oder die sonstige ordnungsgemäß an den Käufer erbrachte Leistung;
- Sie verletzen eine der in Ziffer 8.4 geleisteten Zusicherungen und Gewährleistungen bezüglich der gekauften Forderung;
oder leisten Sie einem Käufer aus einem anderen Grund für eine gekaufte Forderung eine Rückzahlung („zurückgezahlte Forderung“) und beschließt der Acquirer aus diesem Grund, das Recht zur Rückübertragung der betreffenden
mangelhaften/zurückgezahlten Forderung an uns auszuüben, sind wir berechtigt, die mangelhafte/zurückgezahlte Forderung an Sie zurück zu übertragen.
Unter der aufschiebenden Bedingung, dass wir Sie über die Rückzahlung an den Käufer in Bezug auf eine mangelhafte/zurückgezahlte Forderung unterrichten (“Mitteilung über die Rückabtretung"), treten wir hiermit alle gegenwärtig bestehenden
und zukünftig entstehenden mangelhaften/zurückgezahlten Forderungen an Sie ab; Sie nehmen hiermit die Abtretung von allen gegenwärtig bestehenden und zukünftig entstehenden mangelhaften/zurückgezahlten Forderungen an. Sie sind verpflichtet,
unverzüglich einen für die mangelhafte/zurückgezahlte Forderung erhaltenen Kaufpreis zurückzuzahlen, nachdem wir Ihnen die betreffende Mitteilung über die Rückabtretung gemacht haben. Wir sind berechtigt, diesen Anspruch auf Zahlung mit sonstigen
Zahlungen aufzurechnen, die wir an Sie zu leisten verpflichtet sind.
8.6 Informations- und Mitwirkungspflichten / Allgemeine Bestimmungen
Sie sichern hiermit zu, uns sofort nach Kenntniserlangung von Folgendem zu informieren: (i) jeglicher Verletzung einer in Ziffer 8.4 geleisteten Zusicherung und Gewährleistung bezüglich einer gekauften Forderung oder (ii) einem sonstigen Ereignis, das die Verwertung der
gekauften Forderungen wesentlich beeinträchtigen oder gefährden kann oder Ihre Solvenz wesentlich verändern könnte oder, sofern Ihnen dies bekannt wird, das die Wahrscheinlichkeit der Bezahlung der gekauften Forderungen durch den Käufer wesentlich
verändern könnte.
Sofern Sie von einem Käufer direkte Zahlungen auf die gekaufte Forderung erhalten, haben Sie diese erhaltenen Zahlungen zurückzuweisen und sie dem Käufer zurück zu erstatten und dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen, dass die Zahlung an den jeweiligen
Zahlungspartner zu leisten ist. Sie sind verpflichtet, uns über zurückgewiesene Zahlungen auf die gekauften Forderungen zu informieren.
Auf Aufforderung haben Sie uns, dem Acquirer und/oder den Zahlungspartnern sämtliche Informationen, Unterlagen und Dokumente zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung und die Durchsetzung der gekauften Forderungen notwendig oder zweckdienlich sind.