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eBay-Käuferschutz

Wenn Sie einen Artikel nicht erhalten haben oder ein gelieferter Artikel weicht erheblich von der Beschreibung ab, dann ist der eBay-Käuferschutz für Sie da.

  • Zahlen Sie mit PayPal, Lastschrift oder Kreditkarte (beide über PayPal) und Sie sind einfach geschützt: Der eBay-Kundenservice hilft Ihnen weiter.
  • Kontaktieren Sie den Verkäufer, indem Sie einen Fall öffnen.
  • In der Regel klärt der Verkäufer das Problem in höchstens 10 Tagen. Wenn nicht, beauftragen Sie uns mit der Klärung des Falls.
  • Wenn Sie mit PayPal, Lastschrift oder Kreditkarte (beide über PayPal) bezahlen, sind Ihre Einkäufe bei eBay abgesichert – kostenlos.
  • Und das über den vollen Kaufpreis in unbegrenzter Höhe inklusive Versandkosten.

Wie funktioniert der eBay-Käuferschutz?

1.
Wenden Sie sich an den Verkäufer. Viele Probleme lassen sich im direkten Kontakt schnell lösen.
2.
Wenn der Verkäufer nicht entsprechend reagiert, öffnen Sie einen Fall in "Probleme klären".
3.
Sollte es innerhalb von 10 Tagen zu keiner Lösung kommen, übergeben Sie den Fall an unseren Kundenservice.

Hinweis: Wenn Sie mit PayPal, Lastschrift oder Kreditkarte (beide über PayPal) bezahlt haben, stellen Sie damit gleichzeitig Ihren Antrag auf "eBay-Käuferschutz bei Bezahlung mit PayPal".
4.
Unser Kundenservice prüft und entscheidet den Fall nach der PayPal-Käuferschutzrichtlinie.
5.
Wenn zu Ihren Gunsten entschieden wird, erhalten Sie den Käuferschutzbetrag (Kaufpreis inkl. der ursprünglichen Versandkosten) ausbezahlt.

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Jetzt in "Probleme klären" einen Fall melden.

Was passiert, wenn ich nicht mit PayPal, Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt habe?

Wenn Sie einen Artikel nicht erhalten oder der gelieferte Artikel erheblich von der Beschreibung abweicht, Sie aber nicht mit PayPal, Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt haben, empfehlen wir Ihnen dennoch, einen Fall in "Probleme klären" zu öffnen. So kann unser eBay-Kundenservice den Kontakt zwischen Ihnen und dem Verkäufer nachverfolgen und dabei helfen, eine Lösung des Problems zu erzielen.

Falls sich das Problem nicht im direkten Kontakt lösen lässt, können Sie den Fall an unseren Kundenservice übergeben. Lässt sich zweifelsfrei nachweisen, dass der Verkäufer gegen unseren Grundsatz zu Mindeststandards für Verkäufer verstoßen hat, kann er verwarnt oder sogar ganz vom Handel bei eBay ausgeschlossen werden.

Jetzt in "Probleme klären" einen Fall melden

Hinweis für Käufer auf eBay.at und eBay.ch: Bitte beachten Sie, dass der „eBay-Käuferschutz“ nur für Käufer auf eBay.de gilt. Das bedeutet für Sie jedoch keinerlei Nachteil, denn: Sie melden weiterhin wie gewohnt auf der Seite „Probleme klären“ in Mein eBay einen Fall. Der einzige Unterschied für Sie: Falls Sie mit PayPal bezahlt haben, werden Sie zu PayPal weitergeleitet und stellen dort Ihren Käuferschutzantrag.

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