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Teilnahmebedingungen für den Wettbewerb "eBay Shops des Jahres 2006" für teilnehmende Shops
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1. |
eBay veranstaltet den Wettbewerb "eBay Shops des Jahres 2006". Teilnahmeberechtigt sind alle eBay Shop-Inhaber der deutschen und österreichischen eBay-Website, die sich bis zum 26.6.2006 für die Teilnahme an dem Wettbewerb über das dafür vorgesehene Formular beworben haben. Mitarbeiter von eBay und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Shop-Inhaber können sich für die Teilnahme in einer der folgenden Disziplinen bewerben:
- Bestes Design
- Bestes Shopping-Erlebnis
Ein Shop-Inhaber kann sich nur in einer Disziplin bewerben.
Zusätzlich zu diesen beiden Disziplinen können Sie sich in diesem Jahr erstmalig für die folgende Zusatz-Disziplin bewerben:
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2. |
Nach der Bewerbungsphase entscheidet eine Jury, bestehend aus externen Experten und eBay-Mitarbeitern, welche der angemeldeten Shops zu den fünf Shops je Disziplin gehören, die allen eBay-Mitgliedern zur Abstimmung vorgestellt werden. Dabei bilden folgende Kriterien den Maßstab für die einzelnen Disziplinen:
Bestes Design:
- Passt das Design Ihres Shops zu Ihrem
Geschäftsfeld?
- Ist das Design durchgängig umgesetzt?
- Wie werden das Shop-Logo und seine Elemente
eingesetzt?
- Wie kreativ wurde Ihr Shop gestaltet?
- Wie sind die persönlichen Seiten grafisch gestaltet?
Bestes Shopping-Erlebnis:
- Wie übersichtlich ist Ihr Shop gestaltet?
- Erleichtern die gewählten Shop-Kategorien die
Navigation?
- Wie informativ sind Ihre Artikelbeschreibungen?
- Benutzen Sie zusätzliche Funktionen, um Ihren
Shop bei eBay zu bewerben?
- Wie wurden die persönlichen Seiten inhaltlich gestaltet?
Die Entscheidung der Jury, ob ein eBay Shop für die Abstimmung
nominiert wird, ist unanfechtbar. Ein Anspruch darauf besteht nicht. eBay
teilt den Shop-Inhabern ihre Nominierung für die Abstimmung per E-Mail
mit. Alle Nominierten erhalten von eBay ein Nominierten-Logo für ihren eBay
Shop für den Zeitraum der Abstimmung durch die eBay-Mitglieder.
Über
die Zusatz-Disziplin „Beste Erfolgsgeschichte“ wird gesondert von der eBay-Jury abgestimmt.
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3. |
In der Abstimmungsphase können eBay-Mitglieder ihre Stimme für den von ihnen bevorzugten "eBay Shop des Jahres 2006" in den beiden Disziplinen abgeben. Jedes Mitglied hat pro Disziplin nur eine Stimme. Die Inhaber der nominierten Shops dürfen nicht selbst an der Abstimmung teilnehmen.
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4. |
Die Gewinner jeder Disziplin unter den Shop-Inhabern erhalten
- eBay-Marketingpaket im Wert von 2.000 Euro oder einen
Geldpreis über 1.500 Euro
- Alle Nominierten erhalten einen Gutschein für das Werbetool ( www.ebaywerbetool.de) im Wert von 200 Euro
- Auszeichnung der Gewinner-Shops mit einem von eBay zur Verfügung gestellten Gewinner-Logo für den Zeitraum von der Bekanntgabe des Endergebnisses bis zum 1. Juli 2007.
Die eBay Shops werden zudem auf der eBay Shop-Seite besonders hervorgehoben und präsentiert.
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5. |
Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, die eBay-AGB, die eBay-Grundsätze, insbesondere die Grundsätze zu den eBay Shops, führt zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb "eBay Shops des Jahres 2006".
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6. |
Der "eBay Shops des Jahres 2006"-Wettbewerb unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Veranstalter des Wettbewerbs ist die eBay International AG.
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