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Alternative Streitbeilegung: Anforderungen an eBay-Verkäufer

Alternative Streitbeilegung: Anforderungen an eBay-Verkäufer

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Am 01.02.2017 sind die §§ 36, 37 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) in Kraft getreten. Danach treffen Online-Händler auf eBay ggf. Informationspflichten im Hinblick auf die sog. Alternative Streitbeilegung.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den folgenden Informationen nur um allgemeine Hinweise handelt, die keine Rechtsberatung ersetzen können. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle.

  1. Informationspflicht nach dem VSBG
  2. Praktische Umsetzung auf eBay

Informationspflicht nach dem VSBG

Am 01.04.2016 ist das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in Kraft getreten. Dieses setzt die europäische ADR-Richtlinie (EU Richtlinie 2013/11/EU) zur sog. Alternativen Streitbeilegung um.

Am 01.02.2017 sind zudem die §§ 36, 37 VSBG in Kraft getreten, welche weitergehende Informationspflichten für Unternehmer statuieren.

Nach § 36 VSBG sind Unternehmer im Online-Handel (hierzu gehören gewerbliche Verkäufer auf eBay) verpflichtet, über ihre freiwillige Bereitschaft oder ihre gesetzliche Verpflichtung an den Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen, zu informieren. Diese Informationspflicht besteht unabhängig von der Bereitschaft bzw. Verpflichtung, also auch dann, wenn Unternehmer nicht bereit oder verpflichtet sind, an einem solchen Verfahren teilzunehmen. Die Mitteilung kann - sofern vorhanden - in AGB sowie an leicht zugänglicher Stelle auf der Unternehmens-Website erfolgen.

Sofern sich der jeweilige Unternehmer vertraglich zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren verpflichtet hat bzw. gesetzlich zur Teilnahme verpflichtet ist, muss zudem ein Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle gegeben werden.

Unabhängig von der allgemeinen Informationspflicht nach § 36 VSBG muss der Unternehmer gem. § 37 VSBG den Verbraucher in Textform auf eine für ihn zuständige Verbraucherschlichtungsstelle sowie seine Bereitschaft oder Verpflichtung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren bei dieser Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen, sofern eine Streitigkeit über einen Verbrauchervertrag durch die Parteien selbst nicht beigelegt werden konnte.

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Praktische Umsetzung auf eBay

Gewerbliche Verkäufer können diesen Informationspflichten auf eBay nachkommen, indem sie die erforderliche Information nach § 36 VSBG entweder innerhalb ihrer Artikelbeschreibung oder in dem Feld zusätzliche, gesetzlich erforderliche Angaben im Rahmen des Impressums angeben. Insgesamt sollten die genannten Informationen möglichst gebündelt veröffentlicht werden.