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Rechtliche Informationen für private Verkäufer

Darf ich für meine Artikelbeschreibung Fotos aus dem Internet oder anderen
Artikelbeschreibungen verwenden?

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Nein, grundsätzlich nicht. Die Verwendung fremder urheberrechtlich geschützter Fotos, Bilder oder Texte aus den Artikelbeschreibungen anderer eBay-Mitglieder oder aus anderen Quellen im Internet ohne Einwilligung des Rechteinhabers stellt in der Regel eine Urheberrechtsverletzung dar.

Das Urheberrecht schützt geistige und künstlerische Leistungen des Urhebers. Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, öffentliche wiederzugeben und zu bearbeiten.

Wann ist ein fremder Text oder ein fremdes Bild urheberrechtlich geschützt?

Bildwerke (Fotos, Bilder, Produktabbildungen, etc.) sind generell urheberrechtlich geschützt, ohne dass es auf eine bestimmte Gestaltung oder Schöpfungshöhe ankommt. Jede unbefugte Nutzung eines fremden Fotos ohne Einwilligung des Rechteinhabers stellt daher eine Urheberrechtsverletzung dar!

Auch Texte von anderen eBay-Mitgliedern oder anderen Internetnutzern können unter bestimmten Voraussetzungen urheberrechtlich geschützt sein.

Was kann passieren, wenn ich gegen das Urheberrecht verstoße?

Wird unbefugt in das Urheberrecht eingegriffen, stehen dem Urheber bzw. dem Rechteinhaber Unterlassungs-, Beseitigungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gegen den Verletzer zu.

In der Regel wird der Urheber bzw. der Rechteinhaber den Verletzer abmahnen und auffordern, eine sog. strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Damit verpflichtet sich der Verletzer den Rechtsverstoß in Zukunft nicht mehr zu wiederholen.

Dem Urheber steht neben dem Kostenerstattungsanspruch auch ein Schadensersatzanspruch zu. Dieser berechnet sich danach, in welchem Umfang und in welchem Zusammenhang der Verletzer das urheberrechtlich geschützte Werk für seine Zwecke verwendet hat.

Was sollte ich tun?

Um rechtliche Probleme und kostspielige Abmahnungen und Schadensersatzforderungen zu vermeiden, sollten Sie von den von Ihnen angebotenen Artikeln ausschließlich eigene Fotos anfertigen. Die Verwendung von fremden Texten oder Fotos sollte nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung des Rechteinhabers erfolgen. Der eBay-Bilderservice bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Bilder mit dem eBay-Bilderservice-Logo und Ihrem Mitgliedsnamen in Form eines Wasserzeichens zu kennzeichnen und so gegen unbefugte Verwendung zu schützen.

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