Kapitel 1:
eBay-Konto anmelden und für internationale Verkäufe einrichten
Wenn Sie bereits ein eBay-Konto haben, können Sie dieses Konto nutzen, um international zu verkaufen. Sie müssen keine separaten Konten auf den verschiedenen eBay-Websites einrichten, um in andere Länder zu verkaufen.
Wenn Sie noch kein eBay-Konto haben, können Sie ein neues Konto auf der eBay-Website des Landes Ihrer Wahl einrichten. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen jedoch, das neue eBay-Konto auf der eBay-Website des Landes anzumelden, in dem Sie und Ihr Gewerbe ansässig sind. Wenn Ihr Land nicht über eine eigene eBay-Website verfügt, empfehlen wir Ihnen, die Website des nächstgelegenen Landes zu wählen.
Nachdem Sie die Website ausgewählt haben, auf der Sie sich anmelden möchten, müssen Sie sich als gewerblicher Verkäufer bei eBay anmelden. Klicken Sie auf der eBay-Startseite auf Neu anmelden. Klicken Sie danach auf der Seite Jetzt bei eBay anmelden auf Gewerbliches eBay-Konto einrichten. Während der eBay-Neuanmeldung müssen Sie Ihre Angaben zu Ihrem Geschäft genau so eingeben, wie Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist. Sie müssen alle erforderlichen Schritte durchführen, um die eBay-Neuanmeldung abzuschließen.
Käufer können verschiedene Zahlungsmethoden für den Kauf von Artikeln bei eBay wählen. Wenn Käufer Ihre Artikel kaufen, konsolidiert eBay die Zahlungen in Ihrem eBay-Konto. Sie können festlegen, wie Sie Ihre Verkaufserlöse erhalten möchten. Gehen Sie dazu zu Ihren Kontoeinstellungen und wählen Sie Ihre bevorzugte Auszahlungsmethode aus. Wir verwenden diese Methode, um den Betrag auf Ihr Bankkonto in der Währung zu überweisen, die der bei der Anmeldung angegebenen Adresse für Ihr Geschäft entspricht.
- Verkäufer mit Sitz im Vereinigten Königreich erhalten Auszahlungen in Britischen Pfund (GBP)
- Verkäufer, mit Sitz in der Schweiz, können Auszahlungen in Euro (EUR) oder Schweizer Franken (CHF) erhalten
- Verkäufer mit Sitz in der EU erhalten Auszahlungen in Euro (EUR)
eBay berechnet Gebühren für die Dienstleistungen, die auf unserem Marktplatz von Verkäufern genutzt werden. Wenn Sie eine Zahlungsmethode anmelden, entscheiden Sie, wie eBay die Gebühren einzieht, die für Sie als Verkäufer anfallen. Alle Verkäufer bei eBay müssen in ihrem Konto eine automatische Zahlungsmethode hinterlegen.
Verkäufer können ein eBay-Shop Abonnement abschließen und zahlen eine monatliche Abonnementgebühr, um von den speziellen Funktionen zu profitieren. Bestimmte Abonnements enthalten internationale Angebote.
Um das richtige Abonnement für Ihr Geschäft zu wählen, empfehlen wir Ihnen, die Shop-Pakete zu vergleichen, die wir auf der eBay-Website anbieten, auf der Sie Ihr eBay-Konto angemeldet haben und auf der Sie Ihre Transaktionen abwickeln. Berücksichtigen Sie Ihren Verkaufsbedarf und Ihr voraussichtliches Volumen und wählen Sie dann den Plan aus, der für Ihre Aktivitäten am besten geeignet ist.
Shop-Abonnements können je nach Land variieren. Auf den meisten Websites sind Shop-Abonnements verfügbar, über die eine bestimmte Anzahl von Angeboten auf den meisten internationalen eBay-Websites eingestellt werden kann. Weitere Informationen finden Sie auf den Shop-Abonnementseiten:
Regionale Shop-Abonnementseiten
Unabhängig davon, wo Sie Ihre Geschäfte machen, müssen Sie sicherstellen, dass Sie die gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften für den jeweiligen Markt einhalten, in dem Sie Ihre Verkäufe tätigen. Dies ist ein sehr komplexes Thema und für jedes Gewerbe gelten unterschiedliche Regelungen.
Um sicherzustellen, dass Sie alle benötigten Informationen berücksichtigen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu wenden.
Umsatzsteuer (USt oder auch Mehrwertsteuer, MwSt)
Da in jedem Land unterschiedliche Regeln und Vorschriften gelten, empfehlen wir Ihnen, Rücksprache mit einem lokalen Steuerberater zu halten, wenn Sie Fragen oder Bedenken zu Ihren steuerlichen Verpflichtungen haben.
Informationen für Verkäufer, die in der EU ansässig sind und Waren innerhalb der EU und nach Nordirland verkaufen
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Wenn Ihr grenzüberschreitender Gesamtumsatz innerhalb der EU über alle Verkaufskanäle pro Jahr 10.000 EUR übersteigt, haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Sie melden sich in jedem Land, in das Sie Waren verschicken, für die Umsatzsteuer an
- Sie melden für das besondere Besteuerungsverfahren für den innergemeinschaftlichen Fernverkauf in einem anderen Mitgliedsstaat der EU (One-Stop-Shop, OSS) an und erklären ihre deutschen Umsätze dort.
- Wenn Sie Umsatzsteuer über das OSS Verfahren erklären, geben Sie dies bitte in Ihrem eBay-Konto an, indem Sie das entsprechende Kästchen ankreuzen. Sie sollten außerdem sicherstellen, dass Sie in Ihren Angeboten immer den richtigen Mehrwertsteuersatz angeben
In der EU ansässige Verkäufer, die Waren aus der EU nach Großbritannien (England, Schottland und Wales) verschicken
- Mit Ausnahme von Nordirland ist Großbritannien nicht Teil der EU. Das bedeutet, dass Waren, die nach England, Schottland oder Wales verschickt werden, im Hinblick auf EU-Mehrwertsteuerregeln als Ausfuhr betrachtet werden, für die keine EU-Mehrwertsteuer anfällt. Es gelten dann jedoch die Regeln für die Einfuhr von Waren nach Großbritannien.
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Wenn Sie beabsichtigen Waren nach Großbritannien zu verschicken, sollten Sie Folgendes beachten:
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eBay ist verpflichtet, in den folgenden Fällen die UK-Umsatzsteuer für Waren einzuziehen, die über eBay an Kunden im Vereinigten Königreich verkauft werden:
- Waren mit einem Sendungswert von bis zu GBP 135, die in das Vereinigte Königreich eingeführt werden.
- Waren beliebigen Werts, die von einem nicht im Vereinigten Königreich ansässigen Verkäufer verkauft und aus einem Warenlager im Vereinigten Königreich verschickt werden. Verkäufer unterliegen unter Umständen anderen Umsatzsteuerverpflichtungen im Vereinigten Königreich und sollten ihren Steuerberater um weitere Informationen bitten.
- Wenn eine Bestellung eines dieser Kriterien erfüllt, sollten weder der Verkäufer noch das Versandunternehmen die Umsatzsteuer von Käufern im Vereinigten Königreich einziehen. eBay zieht die Umsatzsteuer vom Käufer ein und führt sie an HMRC ab.
- Für Waren, die aus der EU geliefert und in Großbritannien in Empfang genommen werden und einen Wert von über 135 GBP haben, müssen die Käufer die Mehrwertsteuer direkt an Her Majesty's Revenue and Customs (HMRC) abführen. In diesem Fall entfernt eBay die im Preis angegebene Mehrwertsteuer, um sicherzustellen, dass Käufer nur den Nettopreis des Artikels bezahlen.
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Für Sendungen nach Großbritannien wird der Nettobetrag angezeigt. Mehr dazu
hier
- Bitte geben Sie beim Einstellen der Artikel stets den Steuersatz an, den Sie bei der Berechnung des Verkaufspreises verwendet haben.
- Für Waren, die aus der EU geliefert und in Großbritannien in Empfang genommen werden und einen Wert von über 135 GBP haben, müssen die Käufer die Mehrwertsteuer direkt an Her Majesty's Revenue and Customs (HMRC) abführen. In diesem Fall entfernt eBay die im Preis angegebene Mehrwertsteuer, um sicherzustellen, dass Käufer nur den Nettopreis des Artikels bezahlen.
- Für Sendungen nach Großbritannien wird der Nettobetrag angezeigt. Mehr dazu hier
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eBay ist verpflichtet, in den folgenden Fällen die UK-Umsatzsteuer für Waren einzuziehen, die über eBay an Kunden im Vereinigten Königreich verkauft werden:
In der EU ansässige Verkäufer, die Waren aus der EU nach Nordirland verschicken
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Auch nach dem Brexit gilt Nordirland für den Transport von Waren immer noch als Teil der EU. Das bedeutet, dass Lieferungen an Adressen in Nordirland genauso behandelt werden wie Lieferungen an andere EU-Adressen.
- Der Grenzwert von 10.000 Euro für grenzüberschreitende Lieferungen innerhalb der EU umfasst auch Lieferungen nach Nordirland. Wenn Ihr Gesamtumsatz für diese Lieferungen den Grenzwert von 10.000 Euro überschreiten, müssen Sie daher auch für Ihre Lieferungen nach Nordirland die britische Mehrwertsteuer erklären und abführen.
- Sie können das One-Stop-Shop Verfahren (OSS) nutzen, um die Mehrwertsteuer für Lieferungen nach Nordirland zu erklären.
In der EU ansässige Verkäufer, die aus der EU in Länder außerhalb der EU liefern
- Waren, die an Adressen außerhalb der EU verschickt werden, gelten im Hinblick auf EU-Mehrwertsteuerregeln als Ausfuhr. Daher fällt auf diese Ausfuhrlieferungen keine EU-Mehrwertsteuer an.
- Käufer sind ggf. weiterhin für die Bezahlung von Einfuhrsteuern und -abgaben verantwortlich, außer in Ländern, in denen eBay die anfallenden Steuern einziehen muss.
Informationen für britische Verkäufer
Im Vereinigten Königreich ansässige Verkäufer, die Waren an Adressen innerhalb Großbritanniens und Nordirlands verschicken
- Wenn Sie ein britischer Verkäufer sind, der Waren im Wert von mehr als 85.000 GBP an Käufer im Vereinigten Königreich verkauft (auf allen Marktplätzen, nicht nur bei eBay), müssen Sie sich möglicherweise für die Mehrwertsteuer anmelden.
- Wenn Sie im Vereinigten Königreich für die Mehrwertsteuer angemeldet sind, müssen Sie eBay Ihre Mehrwertsteuerdetails mitteilen und sicherstellen, dass Ihre Angebote immer den richtigen Mehrwertsteuersatz enthalten.
Im Vereinigten Königreich ansässige Verkäufer, die Waren aus Großbritannien (England, Schottland und Wales) in die EU verschicken
- Da das Vereinigte Königreich nicht mehr Teil der EU ist, gelten Waren, die aus England, Schottland oder Wales in die EU verschickt werden, im Hinblick auf UK-Mehrwertsteuerregeln als Ausfuhren. Daher fällt keine britische Mehrwertsteuer an. Es gelten jedoch die EU-Regeln für Einfuhren.
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Wenn Sie beabsichtigen, Waren aus Großbritannien in die EU zu verschicken, sollten Sie Folgendes beachten: eBay ist verpflichtet, in den folgenden Fällen Umsatzsteuer für Waren einzuziehen, die über eBay an Kunden in der EU verkauft werden:
- Waren mit einem Paketwert von bis zu EUR 150, die in die EU eingeführt werden.
- Bei Sendungen nach Frankreich erhebt eBay die Umsatzsteuer auf alle Waren, unabhängig vom Wert des Pakets.
- Waren beliebigen Werts, die von einem nicht in der EU ansässigen Verkäufer verkauft und aus einem Warenlager in der EU verschickt werden.
- Verkäufer unterliegen unter Umständen anderen Umsatzsteuerverpflichtungen in der EU und sollten ihren Steuerberater um weitere Informationen bitten.
- Sorgen Sie immer dafür, dass Sie beim Einstellen von Artikeln den bei der Preisberechnung verwendeten Steuersatz angeben.
- Wenn eBay die Mehrwertsteuer für eine Transaktion einzieht, erhalten Sie den Nettobetrag
- Käufer müssen die Mehrwertsteuer für Waren, die aus Großbritannien in die EU geliefert werden und einen Wert von über 150EUR haben, direkt die jeweilige Zollbehörde bzw. das Logistikunternehmen bezahlen. In diesem Fall entfernt eBay die im Preis enthaltene Mehrwertsteuer auf Basis des vom Verkäufer angegebenen Steuersatzes, damit Käufer in der Kaufabwicklung nur den Nettopreis des Artikels bezahlen.
- Wenn eBay die Mehrwertsteuer für Ihre Lieferungen einzieht, sollten Sie Ihrem Versanddienstleister immer die IOSS-Nummer von eBay elektronisch angeben. Wenn Sie das Programm von eBay zum weltweiten Versand, Global Shipping Programme (GSP), verwenden, brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen.
Informationen für EU-Verkäufer und britische Verkäufer
Wann ist eBay für Steuern (z.B. MwSt., GST oder IST) auf Verkäufe von Artikeln verantwortlich, die an Käufer in anderen Ländern verschickt werden?
eBay zieht die Mehrwertsteuer (MwSt.), Goods and Services Tax (GST), Sales Tax (IST) bzw. die entsprechenden Steuern entsprechend den jeweils geltenden lokalen Gesetzen bei bestimmten Waren ein, die an Käufer in Australien, Kanada, Neuseeland, Norwegen und bestimmten Bundesstaaten in den USA verschickt werden. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.
Weitere steuerlichen Informationen
Hilfeseiten der EU-Kommission zur Mehrwertsteuer
Informationen der britischen HMRC zur Mehrwertsteuer
Ihre Mehrwertsteuerpflichten in der EU und im Vereinigten Königreich
Mehrwertsteuervorschriften in Deutschland
Fachkundige Beratung zur Einhaltung der Mehrwertsteuerregelungen
eBay arbeitet mit den auf Umsatzsteuerlösungen spezialisierten Anbietern Avalara, eClear und Taxdoo zusammen. eBay-Verkäufer, können exklusive Rabatte nutzen, wenn sie sich für einen dieser Anbieter entscheiden. Die Anbieter bieten Verkäufern jeweils 3 Pakete (Light, Full und Extra) an, die unterschiedliche Dienste für Verkäufer bereitstellen und die Einhaltung der Umsatzsteuerverpflichtungen vereinfachen. Außerdem bieten sie personalisierte Unterstützung an – insbesondere für Verkäufe innerhalb der EU und bei Einfuhren ins Vereinigte Königreich bzw. vom Vereinigten Königreich in die EU. Sehen Sie sich die jeweiligen Websites an, um alle Details zu den verfügbaren Angeboten zu erhalten:
Erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR)
Gewerbliche Verkäufer, die bestimmte Arten von Produkten an Käufer in mehreren europäischen Ländern verkaufen, müssen die EPR-Vorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung erfüllen und zur Entsorgung ihrer Produkte und Verpackungen in diesen Märkten beitragen. Ab 2022 muss eBay für Ihre Verkäufe an Käufer in Frankreich und/oder Deutschland bestätigen, dass Sie die EPR-Vorschriften einhalten.
Was Sie tun müssen
- Damit Sie beginnen können, finden Sie hier eine Liste der Schritte, die Sie normalerweise ausführen müssen.
- Sie müssen sich bei der zuständigen Behörde und/oder der Organisation für Herstellerverantwortung (Producer Responsibility Organisation, PRO) anmelden, um die erforderlichen Anmeldenummern für Ihre Produktkategorien einzuholen. Sie müssen sich nur einmalig anmelden. Wenn Sie Ihre Anmeldenummern erhalten haben, müssen Sie sie als Nachweis der Einhaltung an eBay senden.
- Wenn Sie das Programm von eBay zum weltweiten Versand (GSP) verwenden, um Waren vom Vereinigten Königreich nach Deutschland zu verschicken, müssen Sie sich gemäß dem deutschen Verpackungsgesetz bei LUCID anmelden. Wenn Sie von dieser Anforderung betroffen sind, wird eBay Ihnen mitteilen, welche Maßnahmen Sie ergreifen müssen.
- Sie müssen Ihre Verkäufe von Produkten in den EPR-Kategorien in regelmäßigen Abständen an die Behörden und/oder an die PROs melden.
- Sie sind verpflichtet, Entsorgungsgebühren an die entsprechenden PROs zu zahlen, die diese Gebühren auf Grundlage der Produktkategorie (z. B. EEE), des Gerätetyps (z.B. Kühlschrank, TV, Mobiltelefon), der Produkteigenschaften (z.B. Verpackungsmaterial, Material von Möbeln), des Gewichts und/oder der Menge der verkauften Einheiten festlegen.
Beachten Sie bitte, dass von Land zu Land unterschiedliche EPR-Vorschriften gelten. Wir empfehlen Ihnen, die spezifischen EPR-bezogenen Websites in den Ländern zu konsultieren, in denen Sie gewerblich tätig sind:
Deutsches Verpackungsgesetz für gewerbliche Verkäufer
Erweiterte Herstellerverantwortung für Angebote gewerblicher Verkäufer bei eBay.fr
Verbraucherschutzrecht und Informationspflichten
Das EU-Verbraucherschutzrecht schreibt vor, dass gewerbliche Verkäufer, die Artikel über das Internet an Verbraucher verkaufen, für ihre Kunden bestimmte Informationen über ihre Geschäfte bereitstellen. Dies umfasst Kontaktinformationen und zusätzliche Angaben, die erforderlich sind, um eine Transaktion vor dem Zustandekommen eines Vertrags abzuwickeln. Mehr dazu, wie Sie die Einhaltung dieser Vorschriften in Ihren Angeboten anzeigen können, erfahren Sie hier.
CE-Konformität
Die Buchstaben „CE“, die auf einigen Produkten vermerkt sind, zeigen an, dass die Waren nach Angaben des Herstellers oder Importeurs den europäischen Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltschutznormen entsprechen. Achten Sie als Verkäufer darauf, dass die Artikel, die Sie in europäischen Ländern verkaufen, mit dem CE-Kennzeichen versehen sind. Mehr dazu erfahren Sie hier. Informationen zum Verifizieren der Sicherheit Ihrer Produkte finden Sie hier.
Die oben aufgeführten Informationen beanspruchen keine Vollständigkeit und stellen in keiner Weise eine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich an einen Rechts- und/oder Steuerberater, um Ihre Verpflichtungen vollständig zu verstehen.