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Kann ich mein Gebot zurücknehmen?

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Grundsätzlich sind alle Gebote bei eBay verbindlich. Bevor Sie ein Gebot für einen Artikel abgeben, sollten Sie sich auf jeden Fall die Artikelbeschreibung aufmerksam durchlesen und das Bewertungsprofil des Verkäufers ansehen. Klären Sie im Vorfeld mit dem Verkäufer alle Fragen, die Sie zu einem Artikel haben.

Die Rücknahme eines Gebots ist nach § 6 Abs. 7 der eBay-AGB nur zulässig, wenn Sie dazu gesetzlich berechtigt sind. Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) können Sie sich von einer verbindlichen Willenserklärung (wie der Abgabe eines Gebots oder dem Betätigen der Sofort-Kaufen-Schaltfläche) dann wieder lösen, wenn ein so genannter Anfechtungsgrund dafür vorliegt.

Ein Anfechtungsgrund liegt vor, wenn Sie sich bei der Abgabe einer Willenserklärung in einem relevanten Irrtum befanden oder zur Abgabe der Erklärung durch eine arglistige Täuschung veranlasst wurden.

  • Inhaltsirrtum: Sie haben sich über den Inhalt der Erklärung geirrt, z.B. haben Sie die Artikelbeschreibung falsch verstanden.
  • Erklärungsirrtum: Sie haben bei der Umsetzung Ihrer Erklärungshandlung einen Fehler gemacht, z.B. sich bei der Abgabe des Gebots vertippt.
  • Eigenschaftsirrtum: Sie haben sich über ein wesentliches Merkmal des Artikels geirrt, z.B. sind Sie irrtümlich davon ausgegangen, es handele sich um einen echten van Gogh und keinen Nachdruck.
  • Arglistige Täuschung: Der Verkäufer hat Ihnen etwas verschwiegen oder falsche Tatsachen vorgespiegelt.

Es ist nicht zulässig Gebote zurückzunehmen, wenn:

  • Sie Ihre Meinung zu dem Artikel geändert haben.
  • Sie der Meinung sind, dass Sie sich den Artikel doch nicht leisten können.
  • Sie etwas höher geboten haben, als Sie ursprünglich vorhatten.

Wenn Sie berechtigt sind, Ihr Gebot zurückzunehmen, können Sie dies über die Funktion "Rücknahme des Gebots" technisch umsetzen. Sie sollten auf jeden Fall zusätzlich dem Verkäufer gegenüber die Anfechtung erklären und ihm den Grund für die Rücknahme des Gebots mitteilen.

Die Anfechtung muss - außer in den Fällen der arglistigen Täuschung - unverzüglich gegenüber dem Verkäufer erklärt werden. Bewahren Sie die E-Mail mit der Anfechtungserklärung gut auf, um im Streitfall die Anfechtung beweisen zu können.

Im Falle einer Anfechtung wegen eines Irrtums machen Sie sich unter Umständen gegenüber dem Verkäufer schadensersatzpflichtig. Sie haben einen Schaden des Verkäufers zu ersetzen, der ihm durch das Vertrauen in die Gültigkeit des Kaufvertrags entstanden ist.

Im Fall der arglistigen Täuschung beträgt die Anfechtungsfrist ein Jahr ab Kenntnis von der Täuschung.

Weitere Informationen zur Rücknahme von Geboten finden Sie hier.

Hinweis: Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle.

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