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Was ist beim Kauf von Waren im Ausland zu beachten?

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Wenn Sie über den eBay-Marktplatz Waren aus einem anderen Land importieren möchten, müssen Sie sicherstellen, dass der Import dieser Waren in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen erfolgt.

  1. Welche gesetzlichen Beschränkungen gibt es für den grenzüberschreitenden Kauf bei eBay?
  2. Mit welchen Abgaben bzw. zusätzlichen Kosten muss ich beim Import von Waren rechnen?

Welche gesetzlichen Beschränkungen gibt es für den grenzüberschreitenden Kauf bei eBay?

1. Importverbote

Der Import bestimmter Waren aus dem Ausland ist von staatlicher Seite beschränkt. Eine Zusammenfassung finden Sie auf den Internetseiten des deutschen Zolls unter:

https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Waren/waren_node.html

Zahlreichen Beschränkungen unterliegen vor allem Gegenstände, die in irgendeiner Weise als gefährlich eingestuft werden. Bitte beachten Sie, dass fast alle diese Waren bei eBay ohnehin nicht gehandelt werden dürfen!

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2. Einschränkungen

Im Interesse von Gesundheit und Umweltschutz gelten weitere Beschränkungen. Exemplarisch seien drei genannt:

  • Der Import von Lebensmitteln unterliegt einer Vielzahl von Regeln. Private Einfuhren zum eigenen Gebrauch des Empfängers sind zwar grundsätzlich zulässig, auch dies gilt jedoch nicht unbeschränkt. So dürfen Kartoffeln beispielsweise generell nicht nach Deutschland eingeführt werden. Weitere Informationen
  • Im Interesse des Verbraucherschutzes stellt die Europäische Union Anforderungen an die Sicherheit eingeführter Produkte. Auf diese Vorschriften zur Produktsicherheit müssen Sie achten, wenn Sie bei eBay ausländische Waren kaufen, um sie im Inland in Verkehr zu bringen. Weitere Informationen Bitte beachten Sie auch den eBay-Grundsatz über verbotene elektronische Geräte: https://pages.ebay.de/help/policies/electronics.html
  • Zum Schutz der heimischen Flora wird auch der Import von Pflanzen und Pflanzenprodukten überwacht. Pflanzen aus dem außereuropäischen Ausland dürfen beispielsweise nur mit Pflanzengesundheitszeugnis des Herkunftslandes importiert werden. Der Import von Pflanzenschutzmitteln ist grundsätzlich nicht möglich. auch die Einfuhr von Saatgut wird kontrolliert. Weitere Informationen

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3. Schutz von Kulturgütern

Die Verbringung ausländischer Kulturgüter nach Deutschland ist nicht nur nach ausländischem, sondern auch nach deutschem Recht beschränkt. Weitere Informationen Bitte beachten Sie auch den eBay-Grundsatz über archäologische Funde: https://pages.ebay.de/help/policies/artifacts.html

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Mit welchen Abgaben bzw. zusätzlichen Kosten muss ich beim Import von Waren rechnen?

Beim Einkauf von Artikeln im Ausland fallen in vielen Fällen zusätzliche Kosten für die Einfuhr der Waren an.  Hierbei ist grundsätzlich zwischen der Einfuhr aus Ländern der Europäischen Union und Drittländern zu unterscheiden. Eine Übersicht dazu finden Sie auf den Internetseiten des deutschen Zolls.

Sitzt der Verkäufer außerhalb der Europäischen Union, so fällt in der Regel für den Import eine Reihe von Abgaben an:

  • Zoll
  • Einfuhrumsatzsteuer
  • bei manchen Waren eine besondere Verbrauchssteuer (z.B. bei alkoholischen Getränken oder bei Kaffee)

1. Zollgebühren

Bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern, d.h. Ländern außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, fallen in der Regel Zollgebühren und die sog. Einfuhrumsatzsteuer an.

Die Höhe der Zollgebühren hängt vom anzuwendenden Zollsatz und vom Zollwert ab. Hierbei kommt es darauf an, um was für eine Ware es sich handelt und aus welchem Drittland sie eingeführt wird.

Ausführliche Informationen zu den Zollgebühren und Beispiele finden Sie hier .

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2. Einfuhrumsatzsteuer

Die Einfuhr von Waren aus einem Drittland in die Bundesrepublik Deutschland unterliegt darüber hinaus in der Regel der Einfuhrumsatzsteuer. Die Einfuhrumsatzsteuer wird bei der Einfuhr der Ware von der Bundeszollverwaltung erhoben. Hierbei ist es unerheblich, ob die Einfuhr durch ein Unternehmen oder durch eine Privatperson erfolgt.

Der Regelsteuersatz der Einfuhrumsatzsteuer entspricht dem der deutschen Mehrwertsteuer. Er beträgt in der Regel 19 % und ermäßigt sich bei bestimmen Waren (insbesondere Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Kunstgegenstände) auf 7 %.

Bestimmte Sendungen sind allerdings von den Einfuhrabgaben (Zoll und/oder Einfuhrumsatzsteuer) befreit:

  • Geschenksendungen von Privat an Privat Private Postsendungen, deren Wert nicht über 45,00 EUR liegt, sind einfuhrabgabenfrei. Dies gilt allerdings nur dann, wenn es sich um eine Geschenksendung handelt, für die der Empfänger an den Versender keine Bezahlung leistet und die ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch im Haushalt des Empfängers bestimmt sind.
    Waren, die Sie über den eBay-Marktplatz gekauft haben, fallen daher nicht unter diese Ausnahme.
    Weitere Informationen finden Sie hier .
  • Sendungen mit geringem Wert Postsendungen mit Waren, deren Wert nicht höher ist als 22,00 EUR, sind einfuhrabgabenfrei. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich beim Versender um eine Privatperson oder einen Unternehmer handelt.
    Von dieser Befreiung sind allerdings ausgeschlossen:
    • Alkohol, einschließlich alkoholischer Getränke,
    • Tabakwaren,
    • Röstkaffee oder löslicher Kaffee sowie
    • Parfüms und Eau de Toilette.

    Sendungen mit einem Wert zwischen 22,00 EUR und 150,00 EUR sind zwar zollfrei, aber nicht frei von Einfuhrumsatzsteuer.

    Weitere Informationen finden Sie hier.

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3. Besondere Verbrauchsteuern

Für bestimmte Waren fallen daneben noch besondere Verbrauchsteuern an. Bitte beachten Sie hierbei insbesondere die Besonderheiten des Kaffeesteuergesetzes. Erfolgt die Einfuhr von Kaffee oder kaffeehaltigen Waren über den Versandhandel, so ist nach § 12 Abs. 2 KaffeeStG eine Verbrauchsteuer vom Empfänger zu entrichten. Die Steuer ist beim zuständigen Zollamt zu entrichten.

Weitere Informationen zur Kaffeesteuer finden Sie hier .

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