Wenn Sie über den eBay-Marktplatz Waren aus einem anderen Land importieren möchten, müssen Sie sicherstellen, dass der Import dieser Waren in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen erfolgt.
Der Import bestimmter Waren aus dem Ausland ist von staatlicher Seite beschränkt. Eine Zusammenfassung finden Sie auf den Internetseiten des deutschen Zolls unter:
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Waren/waren_node.htmlZahlreichen Beschränkungen unterliegen vor allem Gegenstände, die in irgendeiner Weise als gefährlich eingestuft werden. Bitte beachten Sie, dass fast alle diese Waren bei eBay ohnehin nicht gehandelt werden dürfen!
Im Interesse von Gesundheit und Umweltschutz gelten weitere Beschränkungen. Exemplarisch seien drei genannt:
Die Verbringung ausländischer Kulturgüter nach Deutschland ist nicht nur nach ausländischem, sondern auch nach deutschem Recht beschränkt. Weitere Informationen Bitte beachten Sie auch den eBay-Grundsatz über archäologische Funde: https://pages.ebay.de/help/policies/artifacts.html
Beim Einkauf von Artikeln im Ausland fallen in vielen Fällen zusätzliche Kosten für die Einfuhr der Waren an. Hierbei ist grundsätzlich zwischen der Einfuhr aus Ländern der Europäischen Union und Drittländern zu unterscheiden. Eine Übersicht dazu finden Sie auf den Internetseiten des deutschen Zolls.
Sitzt der Verkäufer außerhalb der Europäischen Union, so fällt in der Regel für den Import eine Reihe von Abgaben an:
Bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern, d.h. Ländern außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, fallen in der Regel Zollgebühren und die sog. Einfuhrumsatzsteuer an.
Die Höhe der Zollgebühren hängt vom anzuwendenden Zollsatz und vom Zollwert ab. Hierbei kommt es darauf an, um was für eine Ware es sich handelt und aus welchem Drittland sie eingeführt wird.
Ausführliche Informationen zu den Zollgebühren und Beispiele finden Sie hier .Die Einfuhr von Waren aus einem Drittland in die Bundesrepublik Deutschland unterliegt darüber hinaus in der Regel der Einfuhrumsatzsteuer. Die Einfuhrumsatzsteuer wird bei der Einfuhr der Ware von der Bundeszollverwaltung erhoben. Hierbei ist es unerheblich, ob die Einfuhr durch ein Unternehmen oder durch eine Privatperson erfolgt.
Der Regelsteuersatz der Einfuhrumsatzsteuer entspricht dem der deutschen Mehrwertsteuer. Er beträgt in der Regel 19 % und ermäßigt sich bei bestimmen Waren (insbesondere Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Kunstgegenstände) auf 7 %.
Bestimmte Sendungen sind allerdings von den Einfuhrabgaben (Zoll und/oder Einfuhrumsatzsteuer) befreit:
Sendungen mit einem Wert zwischen 22,00 EUR und 150,00 EUR sind zwar zollfrei, aber nicht frei von Einfuhrumsatzsteuer.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Für bestimmte Waren fallen daneben noch besondere Verbrauchsteuern an. Bitte beachten Sie hierbei insbesondere die Besonderheiten des Kaffeesteuergesetzes. Erfolgt die Einfuhr von Kaffee oder kaffeehaltigen Waren über den Versandhandel, so ist nach § 12 Abs. 2 KaffeeStG eine Verbrauchsteuer vom Empfänger zu entrichten. Die Steuer ist beim zuständigen Zollamt zu entrichten.
Weitere Informationen zur Kaffeesteuer finden Sie hier .