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eBay-Verkäuferschutz Grundsatz für Käuferschutz- und Zahlungsstreitfälle

Allgemeines

Dieser Grundsatz beschreibt den Anwendungsbereich und die Voraussetzungen, unter denen ein Verkäufer durch den eBay-Verkäuferschutz für Käuferschutz- und Zahlungsstreitfälle abgesichert ist.

Dieser Grundsatz gilt für

  • Fälle im Rahmen des eBay-Käuferschutzes
  • Zahlungsstreitfälle, d.h. Fälle, die ein Käufer oder der Inhaber des für die Zahlung genutzten Zahlungsmittels bei seinem Zahlungsdienstleister gemeldet hat bzw. solche, die im Namen des Käufers oder Eigentümers von dessen Zahlungsdienstleister initiiert wurden

eBay schützt Verkäufer vor Verlusten aufgrund von ungerechtfertigten Käuferschutz- und Zahlungsstreitfällen aus folgenden Gründen, sofern die unter „Anspruchsberechtigung“ genannten Voraussetzungen erfüllt werden („Nachweise für Verkäuferschutz“):

  • Artikel, nicht erhalten
  • Artikel, nicht wie beschrieben
  • Rückerstattungen, nicht erhalten oder unvollständig
  • Streitfälle für Zahlungen, die vom Inhaber des für die Zahlung genutzten Zahlungsinstruments nicht genehmigt wurden

Hinweis: Für Transaktionen von Verkäufern, die nicht im Rahmen neue Zahlungsabwicklung bei eBay durchgeführt werden, wird der Verkäuferschutz von der eBay S.à r.l. angeboten. Für Käufe, die nicht über die Zahlungsabwicklung bei eBay bearbeitet werden, wird der Verkäuferschutz von PayPal angeboten, sofern PayPal als Zahlungsart genutzt wurde, wie in der PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie beschrieben.

Anspruchsberechtigung

Der Verkäufer ist über eBay abgesichert, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind.

Artikel nicht erhalten

Meldet ein Käufer einen Artikel als „nicht erhalten“, ist der Verkäufer unter folgenden Bedingungen abgesichert:

  • Der Verkäufer hat den Artikel innerhalb der angegebenen Bearbeitungszeit verschickt und dem Käufer innerhalb von 3 Werktagen nach dem Öffnen der Anfrage die Angaben zur Sendungsverfolgung mitgeteilt. Dies gilt nicht für vorbestellte oder nach Kundenwunsch angefertigte Waren, bei denen der Versand innerhalb der im Angebot angegebenen Frist erforderlich ist.
  • Der Verkäufer hat den Artikel an die in der eBay-Kaufabwicklung angegebenen Adresse verschickt. Der Verkäuferschutz gilt nicht, wenn der Artikel vom Käufer abgeholt wurde oder der Verkäufer den Artikel selbst zugestellt oder an eine andere als in den Einzelheiten zum Kauf angegebene Adresse verschickt hat.
  • Der Verkäufer muss einen Nachweis der rechtzeitigen erfolgreichen Zustellung erbringen („Zustellungsnachweis“).

Zustellnachweis

Ein „Zustellungsnachweis“ muss die folgenden Informationen enthalten:

  • die Sendungsnummer des Versandanbieters, den Lieferstatus „Zugestellt“ (oder Entsprechung, je nach Land, in das der Artikel geliefert wurde)
  • Datum der Zustellung
  • Name und Adresse des Empfängers, die mit den Angaben „Einzelheiten zum Kauf“ übereinstimmen
  • Name und Adresse des Versenders

Der Verkäufer gestattet eBay den Zugriff auf die Versandinformationen des entsprechenden Versanddienstleisters, um den Versand eines Artikels zu überprüfen, und gewährt eBay gegebenenfalls Zugang zu diesen Informationen.

Wenn eBay den Sendungsstatus anhand der Online-Sendungsnummer gemäß den Bedingungen dieses Grundsatzes nicht nachverfolgen kann, da die Versandinformationen online nicht mehr verfügbar sind, ist die Vorlage einer Online-Sendungsnummer als Zustellnachweis nicht ausreichend.

Wenn eBay zur Bearbeitung eines Falls oder eines Streitfalls vom Verkäufer weitere Nachweise zum Versand eines Artikels anfordert, muss der Verkäufer diese innerhalb von 5 Kalendertagen bereitstellen.

Zahlungsstreitfälle wenn der Käufer die Zahlung nicht zuordnen kann

Hat ein Käufer oder der Inhaber des für die Zahlung genutzten Zahlungsmittels einen Zahlungsstreitfall bei seinem Zahlungsdienstleister gemeldet, weil er die Zahlung nicht zuordnen kann und daher nicht genehmigt, ist der Verkäufer abgesichert, wenn er die für die Meldung eines Artikels als „nicht erhalten“ geltenden Bedingungen erfüllt. 

Zahlungsstreitfälle trotz erfolgter Rückerstattung oder entschiedenem eBay-Käuferschutzfall

Im Falle eines Zahlungsstreitfalls über einen Betrag, den der Verkäufer bereits vor dem Eröffnen des Zahlungsstreitfalls an den Käufer erstattet hat, ist der Verkäufer vor Rückforderungen geschützt. eBay wird gegebenenfalls vom Verkäufer einen Nachweis über die Rückerstattung anfordern.

Darüber hinaus ist der Verkäufer im Falle eines Zahlungsstreitfalls vor Rückforderungen geschützt, wenn vor dem Eröffnen des Zahlungsstreitfalls ein eBay-Käuferschutzfall bezüglich des strittigen Betrags aus demselben Grund bestand und bereits zugunsten des Verkäufers entschieden wurde oder eine Rückerstattung an den Käufer erfolgt ist.

Allgemeine Anforderungen

Darüber hinaus müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein, damit Verkäuferschutz besteht:

  • Die Transaktion bei eBay wurde abgeschlossen und mit einer bei eBay zugelassenen Zahlungsmethode bezahlt
  • Der Verkäufer hat den vollen Kaufpreis mit einer einmaligen Zahlung erhalten (keine Raten, Anzahlungen, Gutschriften oder Zahlungsaufschübe).
  • Das Angebot verstößt nicht gegen den Grundsatz zu unzulässigen Artikelnoder den Grundsatz zu Repliken und Fälschungen.
  • Artikel, die im Grundsatz zum eBay-Käuferschutz als vom eBay-Käuferschutz ausgeschlossene Artikel aufgelistet sind, sind nicht vom eBay-Verkäuferschutz abgesichert, darunter Fahrzeugkäufe, der Erwerb von Immobilien, Unternehmen, Dienstleistungen, Käufe von immateriellen oder digital gelieferten Artikel, Zahlungsmitteläquivalente einschließlich Gutscheine, Prepaid-Karten und Reisetickets, sowie bestimmte Arten von Maschinen. Die vollständige Liste der Ausnahmen finden Sie in der eBay-Käuferschutz Richtline.
  • Der Verkäufer beantwortet jede Anfrage bei eBay online auf der eBay-Website oder per E-Mail innerhalb der von eBay festgelegten Frist. Diese beträgt in der Regel 3 Werktage für Käuferschutzanfragen und 5 Kalendertage für Zahlungsstreitfälle.

Weitere Informationen und Nachweisdokumente

eBay behält sich das Recht vor, Informationen und weitere Dokumente zum Nachweis anzufordern und kann, im Fall eines begründeten Verdachts, dass ein Verkäufer betrügerisch handelt, den Zugang des Verkäufers zu seinem eBay-Konto einschränken. eBay S.à r.l. behält sich auch das Recht vor, in diesen Fällen keinen Verkäuferschutz zu gewähren.

Gebühren

eBay behält sich das Recht vor, im Falle von Zahlungsstreitfällen eine Gebühr zu erheben, wie auf der Gebührenübersicht beschrieben, oder von anderen Zahlungsdienstleister berechnete Gebühren an den Verkäufer weiterzugeben.

Auszahlungen des Verkäufers und Rückforderung

Wird ein eBay-Käuferschutz-Fall oder ein Zahlungsstreitfall zugunsten des Käufers entschieden und hat der Verkäufer die oben beschriebenen Anforderungen für die Inanspruchnahme des Verkäuferschutzes nicht erfüllt, ermächtigt der Verkäufer eBay, eine Rückerstattung an den Käufer zu veranlassen und den Betrag vom Verkäufer (zuzüglich einer etwaig anfallenden Streitfallgebühr) einzuziehen. Dies erfolgt entweder durch Abzug des Betrages von den offenen Auszahlungen an den Verkäufer oder, sofern der Betrag nicht vollständig verfügbar ist, durch Belastung der bei eBay hinterlegten automatischen Zahlungsmethode und/oder durch das Hinzufügen des Betrags zur monatlichen Rechnung des Verkäufers. Der Verkäufer ist verpflichtet, eBay alle ausstehenden Beträge zu zahlen, und eBay behält sich das Recht vor, die geschuldeten Beträge auf anderem Wege geltend zu machen und einzuziehen. Dies gilt auch dann, wenn die Transaktion auf einer anderen eBay-Website abgeschlossen wurde.

eBay behält sich weiterhin das Recht vor, aus Gründen des Risikomanagements den Zugriff des Verkäufers auf den Zahlungsbetrag einzuschränken, sobald eine Käuferbeschwerde, ein Zahlungsstreitfall, ein eBay-Käuferschutzantrag oder ein vergleichbarer Grund vorliegen.

Weitere Einzelheiten zu Rückforderungen finden Sie in unseren Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung bei eBay.

Änderungen vorbehalten

eBay S.à r.l behält sich das Recht vor, den Verkäuferschutz nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen jederzeit zu ändern oder zu beenden.

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