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Informationen zur Änderung der Mehrwertsteuer


Anzeige des Mehrwertsteuersatzes auf der Artikelseite
Mehrwertsteuertool von Afterbuy
Häufig gestellte Fragen
Rechtliche Informationen und Beispiele

Anzeige des Mehrwertsteuersatzes auf der Artikelseite

Die Höhe des Mehrwertsteuersatzes wird ab Dezember nicht mehr explizit auf der Artikelseite ausgewiesen, stattdessen erfolgt ein Hinweis, dass die Angebote die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer enthalten.
Sie müssen jedoch weiterhin den Mehrwertsteuersatz im Verkaufsprozess angeben, damit unter dem Preis der Hinweis "inkl. MwSt." und im Rahmen der Artikelbeschreibung der Hinweis auf die gesetzlich enthaltene Mehrwertsteuer erscheint.

Die Höhe der Mehrwertsteuer ist weiterhin in den Verkaufsprotokollen gespeichert. Diese Information wird vom Verkaufsmanager Pro und von Software anderer Drittanbieter für den Rechnungsdruck genutzt.

Denken Sie bitte bei den folgenden Punkten an den neuen Mehrwertsteuersatz:
  • Aktive Auktionen und Festpreisangebote
  • Aktive Shop-Angebote
  • Mit Startzeitplanung vorbereitete Angebote
  • Wiedereinstellen von beendeten Angeboten
  • Automatisiertes Einstellen und Wiedereinstellen
  • Rechnungsdruck

Mehrwertsteuertool von Afterbuy

Ab dem 06.12.06 bietet Afterbuy als von eBay zertifizierter Lösungsanbieter ein Tool an, mit dem Angebote bei eBay kostenlos und automatisch an die Mehrwertsteuererhöhung angepasst werden können. Egal, ob Sie lediglich eine Umstellung des Steuersatzes von 16 % auf 19 % benötigen oder die Preise Ihrer Angebote umrechnen, runden oder mit bestimmten Cent-Endungen (z.B. € 9,99) versehen möchten, das Mehrwertsteuer-Tool ermöglicht dies auf einfache Weise. Die Änderungen erfolgen sofort oder zu Ihrem persönlichen Wunschtermin.

Häufig gestellte Fragen

Allgemein

Turbo Lister

Verkaufsmanager Pro
Unter welchen Voraussetzungen kann ich den MwSt.-Satz von aktiven Angeboten ändern?

Sie können den Mehrwertsteuersatz von aktiven Angeboten ändern, wenn diese Angebote noch kein Gebot erhalten haben, wenn es sich um ein Angebot mit mehreren Artikeln handelt und noch kein Artikel verkauft wurde oder wenn noch mehr als 12 Stunden bis zum Angebotsende verbleiben.
Mehr zum Thema Angebot bearbeiten.
Kann ich aktive Angebote gebündelt bearbeiten?

In Mein eBay ist eine gebündelte Bearbeitung nicht möglich. Sie können aktive Angebote mit dem Mehrwertsteuer-Tool von Afterbuy und mit dem Turbo Lister von eBay bearbeiten, beide Tools sind kostenlos.

Afterbuy bietet eBay-Verkäufern ein kostenloses Tool an, mit dem die Mehrwertsteuer in aktiven Angeboten gebündelt bearbeitet werden kann.

Sie haben in der Beta-Phase des Turbo Listers die Möglichkeit aktive und vorbereitete Angebote gebündelt zu bearbeiten. Bitte beachten Sie folgendes:
Betaversion bedeutet, dass sich die Software noch in der Entwicklung befindet und vorab in einer Testversion veröffentlicht wird. Das Betatest-Programm richtet sich vornehmlich an erfahrene Anwender. Wenn Sie die Funktionalitäten der Betaversion des Turbo Listers verwenden möchten, um den Mehrwertsteuersatz zu ändern und ansonsten nicht am Betatest-Programm teilnehmen, empfehlen wir, dass Sie sich nach Überarbeitung Ihrer Angebote wieder vom Betatest-Programm abmelden.
Hier erfahren Sie, wie Sie mit der Betaversion des Turbo Listers gebündelt die Mehrwertsteuer überarbeiten. Sie können den Mehrwertsteuersatz von aktiven Angeboten bearbeiten, wenn diese Angebote noch kein Gebot erhalten haben, wenn es sich um ein Angebot mit mehreren Artikeln handelt und noch kein Artikel verkauft wurde oder wenn noch mehr als 12 Stunden bis zum Angebotsende verbleiben.
Wie kann ich den MwSt.-Satz vor dem Wiedereinstellen von Angeboten überarbeiten?

Bevor Sie ein Angebot wiedereinstellen, können Sie den Mehrwertsteuersatz ändern, indem Sie das Angebot aufrufen und auf "Angebot bearbeiten" klicken. Im Bereich "Bilder, Preis & Darstellung" können Sie nun den Mehrwertsteuersatz ändern.
Kann ich beendete Angebote vor dem Wiedereinstellen gebündelt überarbeiten?

Eine gebündelte Überarbeitung im Verkaufsformular ist nicht möglich.
Sie können beendete Angebote in den TL importieren, auch wenn Sie diese nicht mit dem Turbo Lister erstellt haben und danach gebündelt bearbeiten.
Gehen Sie dafür auf "Datei" > "Angebote importieren" > "Aus eBay-Angeboten".
Wie kann ich Shop-Artikel gebündelt beenden?

Gehen Sie in Mein eBay zur Ansicht "Artikel verkaufen" > "Aktuell". Wählen Sie im Drop-down-Menü "Format" die Option "Shop-Artikel" und klicken Sie auf Los. In der Liste werden lediglich Ihre Shop-Artikel aufgeführt. (Wenn Sie den Verkaufsmanager Pro verwenden, wechseln Sie bitte zur Ansicht mit den aktiven Angeboten und klicken Sie auf "Zeigen: Shop-Artikel".) Wählen Sie die zu beendenden Angebote aus, indem Sie das Kontrollkästchen vor dem Angebot aktivieren.
Klicken Sie oben in der Ansicht auf Angebote beenden.
Klicken Sie auf der Bestätigungsseite auf Angebote beenden. Die ausgewählten Angebote werden sofort beendet.
Wenn ich bei einem nicht verkauften Artikel den Mehrwertsteuersatz überarbeite, erhalte ich dann, wenn dieser verkauft wird, eine Gutschrift der Angebotsgebühr?

Sie können den Mehrwertsteuersatz eines Artikels überarbeiten und erhalten trotzdem eine Gutschrift.
Beachten Sie bitte, dass die Gutschrift der Angebotsgebühr noch an weitere Voraussetzungen geknüpft ist. Mehr zum Thema
Turbo Lister: Wie kann ich den MwSt.-Satz meiner im Turbo Lister gespeicherten Angebote überarbeiten?

Sie können den Mehrwertsteuersatz Ihrer im Turbo Lister gespeicherten Angebote einzeln und gebündelt bearbeiten. Um Angebote gebündelt zu bearbeiten, müssen diese auf der gleichen Website und im gleichen Format erstellt sein. Sie können Angebote in der Ansicht "Noch nicht hochgeladen" und "Hochgeladen" bearbeiten. Markieren Sie alle Angebote die Sie bearbeiten möchten und klicken Sie auf "Bearbeiten", "Angebote gebündelt bearbeiten" Geben Sie nun im "Angebot bearbeiten"-Fenster den neuen Mehrwertsteuersatz ein.

Sie können beendete Angebote in den TL importieren, auch wenn Sie diese nicht mit dem Turbo Lister erstellt haben und danach gebündelt bearbeiten.
Gehen Sie dafür auf "Datei" > "Angebote importieren" > "Aus eBay-Angeboten".
Turbo Lister: Wie kann ich den MwSt.-Satz meiner vorbereiteten Angebote überarbeiten?

Sie haben in der Beta-Phase des Turbo Listers die Möglichkeit, aktive und vorbereitete Angebote gebündelt zu bearbeiten. Bitte beachten Sie folgendes:
Betaversion bedeutet, dass sich die Software noch in der Entwicklung befindet und vorab in einer Testversion veröffentlicht wird.
Das Betatest-Programm richtet sich vornehmlich an erfahrene Anwender.
Wenn Sie die Funktionalitäten der Betaversion des Turbo Listers verwenden möchten, um den Mehrwertsteuersatz zu ändern und ansonsten nicht am Betatest-Programm teilnehmen, empfehlen wir, dass Sie sich nach Überarbeitung Ihrer Angebote wieder vom Betatest-Programm abmelden.
Hier erfahren Sie, wie Sie mit der Betaversion des Turbo Listers gebündelt die Mehrwertsteuer von aktiven und vorbereiteten Angeboten überarbeiten.
Verkaufsmanager Pro: Wie kann ich meine aktiven und vorbereiteten Angebote mit dem Verkaufsmanager Pro Artikel bearbeiten?

Mit dem Verkaufsmanager Pro eingestellte oder vorbereitete Angebote können Sie über das Verkaufsformular oder über Tools bearbeiten. Direkt im Verkaufsmanager Pro ist gebündeltes Bearbeiten nicht möglich.
Zum gebündelten Bearbeiten beachten Sie bitte den Punkt "Kann ich aktive Angebote gebündelt bearbeiten?"
Verkaufsmanager Pro: Wie ändere ich den Mehrwertsteuersatz in einer Vorlage im Warenbestand?

Um eine Vorlage im Warenbestand zu bearbeiten, klicken Sie auf "Warenbestand".
Klicken Sie dann auf den Namen des Postens, in dem sich die Vorlage befindet.
Klicken Sie auf "Bearbeiten" hinter dem Namen der Vorlage.
Im Bereich "Bilder, Preis & Darstellung" können Sie nun den Mehrwertsteuersatz ändern.
Ob Sie einem aktiven Artikel eine Automatisierungsregel zugewiesen haben, können Sie in der Übersicht "Aktive Artikel" sehen.
Verkaufsmanager Pro: Wie beende ich das automatisierte Einstellen und Wiedereinstellen?

Um das automatische Wiedereinstellen zu beenden, klicken Sie auf den Namen der Regel und wählen anschließend "Keine Regel" aus dem Drop-down-Menü.
Sie können das automatische Einstellen und Wiedereinstellen Ihrer Artikel aufheben, indem Sie auf "Automatisierung" klicken und dann die Option "Automatisches Einstellen und Wiedereinstellen für meine Artikel aufheben" wählen.
Verkaufsmanager Pro: Wie ändere ich den Mehrwertsteuersatz im Rechnungsdruck?

Wenn Sie aus dem Verkaufsmanager Pro Rechnungen drucken wird der Mehrwertsteuersatz verwendet, der zum Zeitpunkt des Verkaufs für diesen Artikel eingetragen war. Um diesen Mehrwertsteuersatz zu ändern, müssen Sie den Mehrwertsteuersatz im Verkaufsprotokoll ändern. Klicken Sie auf "verkauft" und dann auf die Nummer des Verkaufsprotokolls. Nun können Sie den Mehrwertsteuersatz ändern.
Sie können die Verkaufsprotokolle nur einzeln bearbeiten, eine gebündelte Bearbeitung ist nicht möglich.

Rechtliche Informationen und Beispiele

Der allgemeine Mehrwertsteuersatz wird in Deutschland zum 01.01.2007 von 16% auf 19% erhöht. Der ermäßigte Steuersatz von 7% bleibt unverändert.

Welcher Mehrwertsteuersatz Anwendung findet, richtet sich dabei nicht nach dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, der Rechnungsstellung oder dem Zeitpunkt der Zahlung, sondern nach dem Zeitpunkt der Ausführung der Lieferung. Auch für Waren, die vor dem 01.01.2007 verkauft werden, kann daher bereits der Umsatzsteuersatz von 19% gelten. Wir möchten Ihnen auf dieser Seite anhand von einigen Beispielen zeigen, welcher Steuersatz für Ihre Verkäufe bei eBay Anwendung findet.
Beachten Sie bitte, dass der Verkaufspreis bei eBay immer der Endpreis inklusive der Mehrwertsteuer, also der Bruttopreis, ist. Der Verkäufer kann also nach Abschluss des Vertrags über den eBay-Marktplatz nicht nachträglich einen höheren Verkaufspreis verlangen, weil aufgrund einer Lieferung im Jahr 2007 nun 19% Mehrwertsteuer anfallen.

Beispiel A
Der Kaufvertragsschluss zwischen dem gewerblichen Verkäufer V und dem Käufer K erfolgt am 10.12.2006. Die Lieferung von V erfolgt noch im Dezember 2006. Der anwendbare Mehrwertsteuersatz beträgt 16%.
Beispiel B
Der Kaufvertragsschluss zwischen dem gewerblichen Verkäufer V und dem Käufer K erfolgt am 30.12.2006. Der Verkäufer versendet die Ware an K jedoch erst im Januar 2007. Der anwendbare Mehrwertsteuersatz beträgt 19%. V kann von K keine weiteren Zahlungen als den vereinbarten Kaufpreis verlangen, da es sich bei den Preisen auf dem eBay-Marktplatz um Endpreise inklusive der Mehrwertsteuer handelt.

Beispiel C
Der Kaufvertragsschluss zwischen dem gewerblichen Verkäufer V und dem Käufer K erfolgt am 27.12.2006. Zwar bringt der Verkäufer die Ware noch am 31.12.2006 zur Post oder übergibt sie seinem Transportunternehmer, die Ware kommt aber erst am 2.01.2007 bei K an. In diesem Beispiel ist fraglich, ob für die Ausführung der Lieferung der Termin maßgeblich ist, an dem der Verkäufer die Ware an den Versender übergibt oder der Zeitpunkt der Ankunft der Ware beim Käufer. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Finanzamt oder bei Ihrem Steuerberater, welcher Mehrwertsteuersatz Anwendung findet.
Beispiel D
Der Kaufvertragsschluss zwischen dem gewerblichen Verkäufer V und dem Käufer K erfolgt am 01.01.2007. Der anwendbare Mehrwertsteuersatz beträgt 19%.

HINWEIS:

Nähere Informationen zur Mehrwertsteuererhöhung stellt das Bundesfinanzministerium zur Verfügung.

Außerdem hat die IHK Köln zu diesem Thema ein Merkblatt veröffentlicht.