Erklärung zur Barrierefreiheit für die deutschen eBay-Dienste

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 28. Juni 2025 veröffentlicht. 
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die deutschen eBay-Dienste, die von eBay über die Desktop-Version und die mobile Version der Website (www.ebay.de), die eBay Android-App und die eBay iOS-App erbracht werden.

Unterstützung unserer eBay-Community

eBay hat sich zum Ziel gesetzt, eine von Menschen getragene und von Technologien unterstützte Community aufzubauen, die allen Menschen offensteht. Indem wir Millionen von Menschen zusammenbringen, wollen wir den in der Community vorhandenen Unternehmergeist freisetzen und Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten dabei helfen, ihr Potenzial voll auszuschöpfen.

Wir verbessern kontinuierlich die Kauf- und Verkaufserfahrungen für alle und setzen uns nachdrücklich dafür ein, dass unser digitaler Marktplatz auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich ist. Wir arbeiten fortlaufend daran, dass unsere Dienste den Standards entsprechen, die durch die geltenden nationalen Gesetze zur Umsetzung des European Accessibility Acts (EAA) festgelegt wurden, insbesondere durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV), denn wir sind der Meinung, dass jeder Zugang zu den Möglichkeiten haben sollte, die eBay bietet.

Engagement für Barrierefreiheit und Inklusion von Menschen mit Behinderungen

Wir sind bestrebt, sicherzustellen, dass unsere Dienste der harmonisierten Europäischen Norm EN 301 549 zur Barrierefreiheit entsprechen. Dies unterstützen wir unter anderem auf folgende Art und Weise: 

  • Ein Team von engagierten Experten für Barrierefreiheit. 
  • Barrierefreiheit ist ein grundlegender Aspekt des eBay-Designsystems, EVO
  • Schaffung des Include - Accessibility Annotations Plugin für Figma, um Designern dabei zu helfen, Überlegungen zur Barrierefreiheit schon während der Entwurfsphase eines Projekts miteinzubeziehen. 
  • Open Source-Tools für Entwickler: MIND Patterns unterstützt Entwickler beim Programmieren und OATMEAL beim Testen barrierefreier E-Commerce-Websites und -Komponenten.
  • Beauftragung eines Partners zur Prüfung der Barrierefreiheit, um unsere Dienste auf die Einhaltung der Normen und im Hinblick auf die Nutzbarkeit für alle zu testen. 
  • Bereitstellung von Schulungen zur Barrierefreiheit für Designer, Entwickler, Kundenservicemitarbeiter und andere. 
  • Sponsoring und Vorträge auf internationalen Konferenzen zum Thema Barrierefreiheit. 

Kontakt und Feedback

Gerne können Sie sich auch gerne direkt an uns wenden, sofern Sie bei der Nutzung der eBay Dienste auf Barrieren innerhalb unseres Webauftritts oder unserer mobilen Anwendungen stoßen. Sie erreichen uns wie folgt: 

Beschreibung der eBay-Dienste

eBay betreibt einen Online-Marktplatz, über den Nutzer Waren und Leistungen aller Art anbieten und erwerben sowie sonstige Inhalte veröffentlichen können. eBay bietet selbst keine Artikel an und wird nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Nutzern des eBay-Marktplatzes geschlossenen Verträge. 

Die eBay Dienste bestehen darin, Transaktionen zwischen Nutzern über den eBay-Marktplatz zu vermitteln und Vertragsschlüsse zwischen Nutzern über den eBay-Marktplatz zu ermöglichen. Die eBay-Zahlungsdienstleistungsgesellschaft wickelt Zahlungen im Namen von Verkäufern für bestimmte Transaktionen ab, die über den eBay-Marktplatz durchgeführt werden. 

Darüber hinaus können Nutzer Zusatzleistungen von eBay oder Kooperationspartnern von eBay in Anspruch nehmen, wie z.B. Versicherungs-, Einbau- und Installationsleistungen sowie Echtheitsprüfungen. 

Einen ausführlichen Überblick über die von eBay auf dem eBay-Marktplatz angebotenen Dienste finden Sie in §  1 der eBay-AGB und in § 1 der Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung bei eBay.  

Sie können den eBay-Marktplatz auch ohne Anmeldung für die Suche nach geeigneten Verkaufsangeboten und für den Kauf von Artikeln nutzen. Wenn Sie Artikel verkaufen möchten, müssen Sie sich jedoch zunächst anmelden. Für eine Anmeldung ist die Eröffnung eines eBay-Kontos erforderlich. Hierfür müssen Sie unbeschränkt geschäftsfähig sein und die für die Anmeldung erforderlichen Daten vollständig und korrekt angeben. Weitere Einzelheiten zur Anmeldung und zur Verwaltung Ihres eBay-Kontos finden Sie in § 2 der eBay-AGB. Mit Ihrer Anmeldung kommt zwischen Ihnen und eBay ein Vertrag über die Nutzung der eBay-Dienste zustande. Der Nutzungsvertrag kann jederzeit von Ihnen und unter bestimmten Voraussetzungen auch von eBay gekündigt werden. Informationen hierzu finden Sie in § 10 der eBay-AGB

Als Nutzer haben Sie Zugriff auf eine Vielzahl von Verkaufsfunktionen sowie auf den eBay-Käuferschutz. Dieser sichert Käufer hinsichtlich des Risikos ab, wenn der gekaufte Artikel nicht ankommt, wesentlich von der Artikelbeschreibung abweicht oder wenn es ein Problem bei der Rückgabe gibt. Für die Nutzerfunktionen und -dienste gelten spezifische Nutzungsbedingungen. Diese Funktionen und Regeln sind in § 3 der eBay-AGB dargestellt.
 

Erläuterung zu den eBay-Angebotsformaten und zum Tätigen von Käufen

eBay stellt den Nutzern eine Vielzahl von Angebotsformaten und Funktionen zur Verfügung, um mittels der eBay-Dienste Verträge anzubahnen bzw. abzuschließen. Verkäufer können ihre Artikel sogar auf internationalen Websites einstellen oder internationalen Versand anbieten. Die zur Verfügung stehenden Kaufoptionen werden in jedem Angebot angezeigt. Es gibt grundsätzlich die folgenden Möglichkeiten für den Kauf von Artikeln: 

  • Sofort-Kaufen: Mit dieser Option können Käufer einen Artikel sofort zu einem vom Verkäufer festgelegten Festpreis kaufen. 
  • Preisvorschlag: Mit der Preisvorschlag-Option kann ein Käufer dem Verkäufer einen Preis anbieten, den er für den Artikel zu zahlen bereit ist. Der Verkäufer kann den Preisvorschlag akzeptieren, ablehnen oder durch Senden eines Gegenvorschlags einen anderen Preis anbieten.
  • Auktion: Bei diesem Angebotsformat legt der Verkäufer einen Startpreis fest und Kaufinteressenten geben Gebote ab. Wenn die Auktion endet, erhält der Höchstbietende den Artikel und kann durch Zahlung die Bestellung abschließen.

Weitere Informationen zu den Angebotsformaten und zum Vertragsschluss finden Sie in § 12 der eBay-AGB

Für das Einstellen von Artikeln, für die Nutzung von Zusatzoptionen oder anderen Diensten kann eBay von den Verkäufern Gebühren erheben. Wird ein Artikel verkauft, haben Verkäufer Gebühren zu zahlen, sofern und wie in § 11 der eBay-AGB dargelegt. Käufer haben die Möglichkeit, den gebührenpflichtigen Premiumservice eBay Plus zu abonnieren, um von Vorteilen wie kostenlosem Rückversand und exklusiven Deals zu profitieren. Weitere Informationen zur Nutzung von eBay Plus.

Wenn Sie als Käufer eine Transaktion im Rahmen der eBay-Dienste durchführen, werden Zahlungen von der eBay-Zahlungsdienstleistungsgesellschaft im Namen des Verkäufers abgewickelt. Verkäufer schließen bei der Anmeldung einen Zahlungsdienstleistungsvertrag mit der eBay-Zahlungsdienstleistungsgesellschaft ab. Dabei müssen sie Informationen zum Zwecke der Identitätsprüfung und Verifizierung vor dem Hintergrund geldwäscherechtlicher und sonstiger Vorschriften zur Verfügung stellen. Als Käufer können Sie grundsätzlich aus allen bei der Bezahlung zur Verfügung stehenden Zahlungsmethoden wählen. Die eBay-Zahlungsdienstleistungsgesellschaft nimmt Ihre Zahlung im Namen des Verkäufers entgegen und leitet sie an den Verkäufer weiter. Einzelheiten hierzu finden Sie in § 4 der eBay-AGB und in den Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung bei eBay. Eine Zusammenfassung über die Funktionsweise der eBay-Zahlungsdienste in vereinfachter Sprache finden Sie unter Zahlungsabwicklung bei eBay.

Nach der Durchführung einer Transaktion können Nutzer sich gegenseitig bewerten, wie in § 13 der eBay-AGB beschrieben. Ferner haben Nutzer die Möglichkeit, über die Nachrichtenfunktion Nachrichten mit anderen Nutzern auszutauschen und über ihre Nachrichten in „Mein eBay“ Mitteilungen von eBay zu erhalten. Weitere Informationen zu Nachrichten

Nutzer dürfen auf dem eBay-Marktplatz keine Inhalte einstellen, die gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die eBay-Grundsätze verstoßen. Wenn Sie Inhalte feststellen, die einen Verstoß darzustellen erscheinen, können Sie diese melden, indem Sie unserem Verfahren zu Verstößen bezüglich von Inhalten folgen. eBay wird die gemeldeten Inhalte prüfen und ggf. entsprechende Maßnahmen gegen das verantwortliche Mitglied einleiten, wenn der Verstoß bestätigt wird, wie in § 5 der eBay-AGB beschrieben. Darüber hinaus kann eBay auch bei anderen Verstößen entsprechende Maßnahmen ergreifen, die in § 6 der eBay-AGB beschrieben sind. 

Wenn eBay eine solche Maßnahme ergreift oder die Meldung eines Nutzers zurückweist, kann der jeweilige Nutzer bzw. Meldende eine Beschwerde einreichen, die eBay zu einer erneuten Prüfung verpflichtet. Die Einzelheiten dieses Verfahrens sind in § 7 der eBay-AGB geregelt. eBay arbeitet zudem im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtungen mit Mediatoren und außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen zusammen, um etwaige Streitigkeiten im Zusammenhang mit solchen Maßnahmen zu schlichten. Weitere Details hierzu finden Sie in § 8 der eBay-AGB. Bei häufigen, offensichtlich unbegründeten Meldungen oder Beschwerden darf eBay nach vorheriger Verwarnung die Bearbeitung solcher Meldungen und Beschwerden aussetzen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in § 9 der eBay-AGB.

Barrierefreiheitsanforderungen für die eBay-Dienste

Damit unsere eBay-Dienste die Anforderungen des European Accessibility Acts (EAA), insbesondere diejenigen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) erfüllen, müssen die nachfolgenden Anforderungen erfüllt sein. 

  1. Die eBay-Dienste müssen gegenüber Verbrauchern die folgenden allgemeinen Anforderungen erfüllen (§ 12 BFSGV): 

    a. eBay muss Informationen zur Funktionsweise der eBay-Dienste bereitstellen. Die Informationserteilung muss den folgenden Anforderungen genügen: Die Informationen werden über mehr als einen sensorischen Kanal bereitgestellt, sind für den Verbraucher auffindbar, werden in verständlicher Weise sowie auf eine Weise dargestellt, die sie wahrnehmen können. Die Informationsinhalte werden in Textformaten zur Verfügung gestellt, die sich zum Generieren alternativer assistiver Formate durch den Verbraucher eignen, die auf unterschiedliche Art dargestellt und über mehr als einen sensorischen Kanal wahrgenommen werden können. Die Informationen werden in einer Schriftart mit angemessener Größe und mit geeigneter Form unter Berücksichtigung des vorhersehbaren Nutzungskontexts und mit ausreichendem Kontrast sowie ausreichenden Abständen zwischen den Buchstaben, Zeilen und Absätzen dargestellt. Ferner wird eine alternative Darstellung der Inhalte angeboten, wenn nicht-textliche Elemente enthalten sind. Die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen digitalen Informationen werden auf konsistente und angemessene Weise bereitgestellt, indem sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden.

    b. Websites, einschließlich der zugehörigen Online-Anwendungen und auf Mobilgeräten angebotenen Dienstleistungen, einschließlich mobiler Apps, müssen von eBay auf konsistente und angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden. 

    c. Im Fall der Verfügbarkeit von Unterstützungsdiensten wie z.B. Help-Desk, Call-Center, technische Unterstützung, Relaisdienste und Schulungsdienste muss eBay die Informationen über die Barrierefreiheit und die Kompatibilität der Dienstleistung mit assistiven Technologien mit barrierefreien Kommunikationsmitteln bereitstellen.
  2. eBay muss für die Erbringung von Bankdienstleistungen für Verbraucher die nachfolgenden zusätzlichen Anforderungen erfüllen (§ 17 BFSGV): 

    a. Soweit Identifizierungsmethoden, Authentifizierungsmethoden, elektronische Signaturen, Sicherheitsfunktionen oder Zahlungsdienste bereitgestellt werden, müssen diese wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.

    b. Es muss gewährleistet werden, dass die Informationen zur Funktionsweise der Bankdienstleistungen für Verbraucher verständlich sind, ohne dass ihr Schwierigkeitsgrad das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarats (CEFR) überschreitet.
  3. eBay muss für die Erbringung von Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern die nachfolgenden zusätzlichen Anforderungen erfüllen (§ 19 BFSGV): 

    a. eBay muss es Verkäufern ermöglichen, dass diese Informationen zur Barrierefreiheit der zum Verkauf stehenden Produkte und der angebotenen Dienstleistungen bereitstellen können, soweit diese Informationen vom verantwortlichen Wirtschaftsakteur zur Verfügung gestellt werden.

    b. Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen, wenn diese nicht in Form eines Produkts, sondern im Rahmen einer Dienstleistung bereitgestellt werden, müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden.

    c. Identifizierungsmethoden, Authentifizierungsmethoden, elektronische Signaturen und Zahlungsdienste, wenn diese bereitgestellt werden, müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden.

Konformität der eBay-Dienste mit den Barrierefreiheitsanforderungen

eBay verpflichtet sich zur Einhaltung der oben beschriebenen anwendbaren Barrierefreiheitsanforderungen und zur Einhaltung der Norm EN 301 549 V3.2.1 für Barrierefreiheit. Einige der Maßnahmen, die wir ergreifen, um dies zu unterstützen, sind bereits weiter oben im Abschnitt Engagement für Barrierefreiheit und Inklusion von Menschen mit Behinderungen beschrieben. 

Da unsere Website und unsere Apps ständig weiterentwickelt werden, besteht jedoch die Möglichkeit, dass in einigen Bereichen die Einhaltung dieser Norm temporär nicht immer konsequent umgesetzt werden kann. Falls Sie einen Verstoß feststellen, kontaktieren Sie uns bitte unter accessibility@ebay.com. Wir arbeiten bei der Überprüfung auf Einhaltung der Norm mit einem externen Partner zusammen.  

eBay stellt Informationen zur Funktionsweise der eBay Dienste wie folgt bereit: 

eBay erfüllt die zusätzlichen Barrierefreiheitsanforderungen für Bankdienstleistungen für Verbraucher und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr wie folgt: 

  1. eBay stellt die Identifizierungsmethoden, Authentifizierungsprozesse, Sicherheitsfunktionen und Zahlungsdienste wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust bereit, indem eBay hierfür die Anforderungen der Norm EN 301 549 V3.2.1 einhält.
  2. Die von eBay bereitgestellten Informationen zur Funktionsweise der Bankdienstleistungen für Verbraucher werden auf dem Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarats (CEFR) erteilt. Eine Zusammenfassung in vereinfachter Sprache über die Funktionsweise der eBay-Zahlungsdienste finden Sie unter Zahlungsabwicklung bei eBay.
  3. Darüber hinaus gibt eBay den Verkäufern die Möglichkeit, Informationen zur Barrierefreiheit ihrer angebotenen Produkte oder Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Die Informationen können z.B. auf der Produktübersichtsseite des jeweiligen Angebots bereitgestellt werden.

eBay bietet einen Kundenservice barrierefrei per Telefon und E-Mail an. Der Kundenservice stellt Ihnen gerne weitere Informationen zur Barrierefreiheit bereit.

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Die Kontaktdaten der zuständigen Marktüberwachungsbehörde lauten:

Marktüberwachungsbehörde der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, Magdeburg

Die weiteren Angaben zur Marktüberwachungsbehörde werden ergänzt, sobald diese bekannt sind.