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Streichen von Geboten, die bei Ihrer eBay-Auktion abgegeben wurden

Sie sollten Gebote nur aus gutem Grund streichen. Beachten Sie bitte außerdem, dass Gebote, wenn sie einmal gestrichen wurden, nicht wieder in Kraft gesetzt werden können. Es folgen einige Beispiele für eine legitime Streichung:

  • Der Bieter wendet sich mit der Bitte an Sie, sein Gebot zu stornieren.
  • Sie können die Identität des Bieters trotz aller zumutbaren Bemühungen nicht nachprüfen.
  • Sie müssen Ihre Auktion vorzeitig abbrechen, da Sie den Artikel doch nicht mehr verkaufen können. In diesem Fall müssen Sie vor Beendigung der Auktion alle bisher abgegebenen Gebote streichen.

Da Ihre Streichung in die Übersicht der Gebote für diese Auktion aufgenommen wird, werden Sie von Bietern eventuell um eine Erklärung Ihrer Streichung gebeten. Geben Sie daher eine einzeilige Begründung Ihrer Streichung für die offiziellen Aufzeichnungen an.

Zur Vermeidung von Fehlern muss zum Streichen eines Gebots ein Passwort eingegeben werden. Wenn Sie kein persönliches Passwort gewählt oder Ihr Passwort vergessen haben, beantragen Sie bitte eine neues temporäres Passwort, bevor Sie fortfahren.


Ihr registrierter Mitgliedsname


Ihr Passwort


Artikelnummer der betreffenden Auktion


Mitgliedsname des zu streichenden Gebots

Ihre Begründung für das Streichen des Gebots:

(max. 80 Zeichen)

Klicken Sie auf diese Schaltfläche, um dieses Gebot zu streichen. WARNUNG: Gestrichene Gebote können nicht wieder in Kraft gesetzt werden.