Streichen von Geboten, die bei Ihrer eBay-Auktion abgegeben wurden
Sie sollten Gebote nur aus gutem Grund streichen. Beachten Sie bitte außerdem, dass Gebote, wenn sie einmal gestrichen wurden, nicht wieder in Kraft gesetzt werden können. Es folgen einige Beispiele für eine legitime Streichung:
Da Ihre Streichung in die Übersicht der Gebote für diese Auktion aufgenommen wird, werden Sie von Bietern eventuell um eine Erklärung Ihrer Streichung gebeten. Geben Sie daher eine einzeilige Begründung Ihrer Streichung für die offiziellen Aufzeichnungen an. Zur Vermeidung von Fehlern muss zum Streichen eines Gebots ein Passwort eingegeben werden. Wenn Sie kein persönliches Passwort gewählt oder Ihr Passwort vergessen haben, beantragen Sie bitte eine neues temporäres Passwort, bevor Sie fortfahren.
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