Ab 30 Transaktionen
Hast du bei eBay mehr als 30 Transaktionen in einem Kalenderjahr, überschreitest du damit die Meldegrenze. Du zahlst weiterhin keine Steuern, solange du keinen Gewinn damit machst.
Das Wichtigste vorab: Es gibt keine neue Steuer auf private Verkäufe. DAC7 ist eine EU-Richtlinie, die für Online-Marktplätze wie eBay gilt. Sie wird in Deutschland durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) umgesetzt und gibt vor, dass wir ab bestimmten Werten deine Transaktionsdaten an die Finanzbehörden melden müssen – aber das bedeutet noch lange nicht, dass du Steuern zahlen musst. Solange du beim Verkaufen keinen Gewinn erzielst, fallen auch keine Steuern an.
Wenn du in einem Kalenderjahr mehr als 30 Transaktionen hast oder deine Umsätze 2.000€ überschreiten (nach Abzug von Gebühren, Provisionen oder Steuern), müssen wir diese Verkaufsdaten an das Finanzamt übertragen. Auch wenn eine Übertragung deiner Daten an das Finanzamt erfolgt, bedeutet das nicht, dass du Steuern zahlen musst. Nur wenn du mit deinen Verkäufen Gewinne erzielst, also der Verkaufspreis höher ist als der Anschaffungspreis, kann eine Steuerpflicht entstehen. Folgende Meldegrenzen sind gesetzlich festgelegt:
eBay informiert dich, sobald du mit deinen Verkäufen die Meldegrenze überschritten hast. Du musst nichts weiter tun, als deine steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) bei uns zu hinterlegen. Im Januar des Folgejahres übermitteln wir die benötigten Daten und den Verkaufsbericht an das zuständige Finanzamt. Du bekommst selbstverständlich eine Kopie der gemeldeten Daten.
Meldungen an die Finanzbehörden werden nur für Verkaufsaktivitäten zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember des Vorjahres vorgenommen. Es wird kein Bericht gesendet, wenn Sie Ihre Steueridentifikationsnummer (IdNr.) oder Steuernummer angegeben haben, aber die in der DAC7-Richtlinie festgelegten Werte im Vorjahr nicht erreicht haben.
Der Gesamtbetrag Ihres Entgelts entspricht dem vollen verfügbaren Betrag, den Sie für Ihre Verkaufstransaktionen erhalten, einschließlich etwaiger Versandkosten und Steuern, die Sie möglicherweise erhalten, wie z. B. die Mehrwertsteuer. Von eBay eingezogene Steuern, für Gebühren berechnete Steuern sowie von eBay abgezogene Beträge für Gebühren, Gutscheine, abgebrochene Käufe, gelöschte Bestellungen und Rücknahmen fließen nicht in die Berechnung ein.
„Man kann in Deutschland mit ruhigem Gewissen seinen Kleiderschrank ausmisten und die alten Sachen weiterverkaufen. Es fallen darauf keine Steuern an! Und das Gleiche gilt übrigens auch für den Keller, die Garage, den Dachboden oder wo auch immer man die Sachen sonst gelagert hat.“
Dieckhöfer & Partner
Steuerberatung
„Gewinne müssen nur dann versteuert werden, wenn die Schwelle zu einer gewerblichen Tätigkeit überschritten wird. Und mit Sachen, die man aus dem Keller und vom Dachboden verkauft, macht man in der Regel keinen Gewinn im gewerblichen Sinn.“
Oliver Klinck
Vice President Europe & International Markets