Ab 30 Transaktionen
Hast du bei eBay mindestens 30 Transaktionen in einem Kalenderjahr, überschreitest du damit die Meldegrenze. Du zahlst weiterhin keine Steuern, solange du keinen Gewinn damit machst.

Das Wichtigste vorab: Es gibt keine neue Steuer auf private Verkäufe. DAC7 ist eine EU-Richtlinie, die für Online-Marktplätze wie eBay gilt. Sie wird in Deutschland durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) umgesetzt und gibt vor, dass wir ab bestimmten Werten deine Transaktionsdaten an die Finanzbehörden melden müssen – aber das bedeutet noch lange nicht, dass du Steuern zahlen musst. Solange du beim Verkaufen keinen Gewinn erzielst, fallen auch keine Steuern an.
Wenn du in einem Kalenderjahr mindestens 30 Transaktionen hast oder deine Umsätze 2.000€ überschreiten (nach Abzug von Gebühren, Provisionen oder Steuern), müssen wir diese Verkaufsdaten an das Finanzamt übertragen. Deine Einnahmen umfassen den Gesamtbetrag, den du aus deinen Verkaufstransaktionen erhältst, einschließlich der Versandkosten.
Auch wenn eine Übertragung deiner Daten an das Finanzamt erfolgt, bedeutet das nicht, dass du Steuern zahlen musst. Nur wenn du mit deinen Verkäufen Gewinne erzielst, also der Verkaufspreis höher ist als der Anschaffungspreis, kann eine Steuerpflicht entstehen. Folgende Meldegrenzen sind gesetzlich festgelegt:
eBay informiert dich, sobald du mit deinen Verkäufen die Meldegrenze überschritten hast. Du musst nichts weiter tun, als deine steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) bei uns zu hinterlegen. Im Januar des Folgejahres übermitteln wir die benötigten Daten und den Verkaufsbericht an das zuständige Finanzamt. Du bekommst selbstverständlich eine Kopie der gemeldeten Daten. Meldungen an die Finanzbehörden werden nur für Verkaufsaktivitäten zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember des Vorjahres vorgenommen. Es wird kein Bericht gesendet, wenn Sie Ihre Steueridentifikationsnummer (IdNr.) oder Steuernummer angegeben haben, aber die in der DAC7-Richtlinie festgelegten Werte im Vorjahr nicht erreicht haben.
„Man kann in Deutschland mit ruhigem Gewissen seinen Kleiderschrank ausmisten und die alten Sachen weiterverkaufen. Es fallen darauf keine Steuern an! Und das Gleiche gilt übrigens auch für den Keller, die Garage, den Dachboden oder wo auch immer man die Sachen sonst gelagert hat.“
Dieckhöfer & Partner
Steuerberatung
In diesem Video erklären unsere Steuerexpertinen alles Wichtige rund um das PStTG und was es für deine privaten Verkäufe bedeutet.
Wir klären spannende Fragen wie:
Ist die PStTG-Grenze eine Grenze zur Gewerblichkeit?
Was ist mit der Umsatzsteuer?
Zählen bei Verheirateten beide Ehegatten zusammen?
In diesem Video erklären unsere Steuerexpertinen alles Wichtige rund um das PStTG und was es für dich als Sammler bedeutet.
Wir beantworten wichtige Fragen wie:
Ab wann gelte ich als gewerblich tätig?
Wie werden Teilverkäufe aus Warenbündeln behandelt?
Was muss ich beachten, wenn ich meine private Sammlung verkaufen möchte?
Unser Legal Director Dr. Tilmann Kuhla steht im Podcast „Das Hobby“ Rede und Antwort zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz.
In diesem Video-Podcast:
klärt er umfassend über die Hintergründe und Konsequenzen des Gesetzes auf,
ermöglicht er Einblicke in die Meldung der Nutzer-Transaktionsdaten an die zuständigen Steuerbehörden und
visualisiert er anhand praktischer Beispiele die einzelnen Vorgänge für Sammler.
„Gewinne müssen nur dann versteuert werden, wenn die Schwelle zu einer gewerblichen Tätigkeit überschritten wird. Und mit Sachen, die man aus dem Keller und vom Dachboden verkauft, macht man in der Regel keinen Gewinn im gewerblichen Sinn.“
Oliver Klinck
Vice President Europe & International Markets