a. Zahlung. Sie sind verpflichtet, die EIS-Artikel sowie anfallende internationale Versandgebühren (wie nachstehend definiert) zu bezahlen.
b. Internationale Versandgebühren. Der Preis, der Ihnen bei der Kaufabwicklung angezeigt wird, versteht sich einschließlich aller mit den Diensten verbundenen Kosten („Internationale Versandgebühren“). Die internationalen Versandgebühren können Versandkosten und Kosten für die Erbringung der Dienste umfassen.
c. Einfuhrgebühren. Diese Gebühr wird von eBay für die Einfuhr Ihres Artikels erhoben und kann folgende Entgelte umfassen:
· für Verkäufe, Waren und erbrachte Dienstleistungen
· Mehrwertsteuern
· Zölle
· Zollsätze
· Verbrauchssteuern
· Sonstige Beträge, die von einer staatlichen Behörde im Zusammenhang mit der Einfuhr von Waren in das jeweilige Einfuhrland festgesetzt oder erhoben werden
· Vermittlungsgebühren Dritter (einschließlich Vorschuss- und Auslagengebührensowie Abwicklungs- und Einreichungsgebühren für Zollagenten)
· für Geldstrafen
· Tarifierungsgebühren im Zusammenhang mit der Zuordnung einer Codenummer des Harmonisierten Systems (HS)
· Gebühren für die Prüfung und Verifizierung der Export-Compliance sowie für die Zuweisung einer Export Control Classification Number (ECCN)
· Gebühren im Zusammenhang mit der Abrechnung von Abweichungen zwischen den angegebenen Einfuhrabgaben und den tatsächlichen Kosten
Die Einfuhrabgaben kommen zu den von den Steuer- und Zollbehörden des jeweiligen Landes erhobenen Zöllen und Steuern hinzu.
Der Preis, der Ihnen bei der Kaufabwicklung angezeigt wird, enthält ggf. Zollabfertigungskosten, Zölle, Bearbeitungsgebühren, Vermittlungsgebühren und Gebühren für die Berechnung dieser Kosten sowie alle weiteren anfallenden Gebühren für den an Sie eingeführten EIS-Artikel („Einfuhrgebühren“). Die endgültigen Einfuhrgebühren werden während des Bezahlvorgangs angezeigt. Nachdem Sie den EIS-Artikel einschließlich der anfallenden Einfuhrgebühren bezahlt haben, sind Sie nicht für etwaige zusätzliche Einfuhrgebühren verantwortlich, die bis zum Zeitpunkt der Lieferung (außer den weiter unten in Abschnitt 5 beschriebenen) anfallen können.
d. Steuern. Zu den Steuern gehören insbesondere Zölle, Verbrauchssteuern, indirekte Steuern, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Goods and Services Tax und jegliche sonstigen Steuern, die von den zuständigen Behörden zum Zeitpunkt der Zollabfertigung erhoben werden. eBay zieht Steuern auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen ein und führt sie ab. Weitere Informationen finden Sie hier.
e. Zölle. Ebenso wie Steuern können auch Zölle vom Aus- oder Einfuhrland erhoben werden. Wenn Sie sich für die verzollte Lieferung Ihres EIS-Artikels entschieden haben, bezahlen Sie die Einfuhrgebühr vorab beim Bezahlen an der Kasse. Wenn Sie sich dafür entschieden haben, die Zölle nicht zum Zeitpunkt der Transaktion zu bezahlen, können Ihnen zum Zeitpunkt der Lieferung Zölle in Rechnung gestellt werden.
f. Aufteilung der Zahlung. Ihre Zahlung für den EIS-Artikel und die internationalen Versandgebühren werden zwischen Ihrem Verkäufer und eBay aufgeteilt (nachfolgend in den Absätzen g und h beschrieben), wie auf der Seite „Einzelheiten zum Kauf“ und beim Bezahlen an der Kasse angegeben.
g. Zahlung an Ihren Verkäufer. Der Teil Ihrer Zahlung, der sich aus dem Preis des EIS-Artikels und ggf. dem Betrag (falls zutreffend und sofern dieser nicht bereits von eBay in Rechnung gestellt wurde), der von Ihrem Verkäufer für den Versand des EIS-Artikels an das Versandcenter in den USA, Kanada, UK oder Deutschland gezahlt wurde, zusammensetzt, wird an den Verkäufer gezahlt.
h. Zahlung an eBay. Die internationalen Versandgebühren (und wo zutreffend die nationalen Versandgebühren und Käufergebühren) werden an eBay gezahlt. Sie umfassen die Zahlung für die Dienste, jegliche Steuern, die nach den Gesetzen und Bestimmungen des Einfuhrlandes erhoben werden und von eBay abzuführen sind, sowie jegliche durch geschuldete Zölle, Gebühren und Steuern anfallenden Importgebühren, ob von den Zollbehörden gesondert oder anderweitig erhoben, abhängig von den von Ihnen ausgewählten Diensten und dem ausgewählten Lieferzeitraum.
i. Rückerstattungen. Falls eBay oder die von eBay beauftragten Dienstleister nach Ihrem Kauf eines EIS-Artikels feststellen, dass der betreffende EIS-Artikel nicht für eBay Internationaler Versand teilnahmeberechtigt ist oder (egal aus welchen Grund) nicht an Sie verschickt werden kann, haben eBay und seine verbundenen Unternehmen das Recht, Ihren Kauf im Namen des Verkäufers zu stornieren, anstatt die Bearbeitung und/oder den Versand des EIS-Artikels fortzusetzen, und sind nach Ausübung dieses Rechts berechtigt, Zahlungen, die Sie für den EIS-Artikel an Ihren Verkäufer und an eBay geleistet haben, zurückzuerstatten.
j. Sie allein sind für etwaige zusätzliche Zölle, Steuern, Zuschläge, Bußgelder, Geldstrafen oder andere Kosten verantwortlich, die Ihnen ggf. von Zoll- oder Steuerbeamten auferlegt werden, nachdem ein EIS-Artikel den Zoll erfolgreich passiert hat und an die von Ihnen angegebene Lieferadresse oder die vom Versanddienstleister angegebene, in Ihrer Nähe befindliche Abholstation geliefert (oder dort zur Abholung bereitgestellt) wurde.