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Ihre Rechte bei einem Kauf von einem privaten Verkäufer

Bei einem Kauf von einem privaten Verkäufer wird Ihnen gesetzlich nicht der gleiche Schutz eingeräumt wie bei einem Kauf von einem gewerblichen Verkäufer. Das liegt daran, dass die besonderen Vorschriften für Verbraucherverträge nicht anwendbar sind. Diese den Verbraucher schützenden Vorschriften gelten grundsätzlich nur bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher.

So ist ein privater Verkäufer z. B. gesetzlich nicht verpflichtet, ein Widerrufsrecht einzuräumen. Auch hat ein privater Verkäufer grundsätzlich die Möglichkeit, die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu beschränken oder auszuschließen. Mit diesen beiden Themen möchten wir uns auf dieser Seite beschäftigen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass die folgenden Informationen weder einen Anspruch auf Vollständigkeit erheben noch eine Rechtsberatung ersetzen können. Wir empfehlen Ihnen daher, sich bei rechtlichen Fragen zu Fernabsatzverträgen mit einem privaten Verkäufer an einen Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle zu wenden.

1. Gilt das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht bei Artikeln, die von privaten Verkäufern angeboten werden?

Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen ist im Online-Handel ein zentrales Element des Verbraucherschutzes. Da die besonderen Vorschriften für Verbraucherverträge jedoch nicht für Verträge gelten, die zwischen Privatpersonen geschlossen werden, ist ein privater Verkäufer nicht gesetzlich verpflichtet, ein solches Widerrufsrecht einzuräumen.

Einige private Verkäufer machen jedoch von der Möglichkeit Gebrauch, ihren Käufern freiwillig ein solches Widerrufsrecht einzuräumen. Prüfen Sie deshalb auf der jeweiligen Artikelseite, ob der private Verkäufer ein solches Widerrufsrecht einräumt.

2. Stehen mir gegenüber einem privaten Verkäufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu?

Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gelten grundsätzlich immer – ganz gleich, ob der Kauf von einem privaten oder gewerblichen Verkäufer erfolgt. Der private Verkäufer hat allerdings die Möglichkeit, die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu beschränken oder auszuschließen. Es ist jedoch zu beachten, dass die Beschränkung oder der Ausschluss der Gewährleistungsrechte auf der Artikelseite ausdrücklich und wirksam vorgesehen werden muss. Wir empfehlen Ihnen daher, auf der jeweiligen Artikelseite zu prüfen, ob diese eine solche Beschränkung oder einen solchen Ausschluss der Gewährleistungsrechte enthält.

3. Gilt der eBay-Käuferschutz auch für Käufe von privaten Verkäufern?

Der eBay-Käuferschutz gilt dennoch für die meisten Käufe. Mehr erfahren.

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