1. Änderungen Ihrer Verkäufer-AGB
Sie sind gemäß § 312d Abs. 1 BGB und Art. 246a EGBGB verpflichtet, dem Verbraucher vor Abschluss eines Fernabsatzvertrags unter anderem Informationen über die Zahlungsbedingungen zur Verfügung zu stellen. Sofern Sie zur Erfüllung dieser Pflicht in Ihren AGB Angaben zu den verfügbaren Zahlungsmethoden machen, sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Auflistung jeweils aktuell ist. Informationen zu den derzeit verfügbaren Zahlungsmethoden auf der deutschen eBay Webseite finden Sie hier. Sollten Sie den Service nutzen, den eBay in Kooperation mit Trusted Shops anbietet (Rechtstexte im Rahmen von Trusted Shops Abmahnschutz Basic), sind diese Änderungen in den von Trusted Shops bereitgestellten AGB bereits berücksichtigt.
Einige der in der neuen Zahlungsabwicklung verfügbaren Zahlungsoptionen (z.B. Lastschrift, durchgeführt durch unseren Partner RatePAY) erfordern eine Einbeziehung gesonderter Bedingungen für die Nutzung dieser Zahlungsoption gegenüber dem Käufer. Sofern der Käufer eine solche Zahlungsoption auswählt, zeigt eBay dem Käufer die relevanten Informationen automatisch in der Kaufabwicklung an, so dass der Käufer sie zur Kenntnis nehmen kann und mit dem Kauf akzeptiert. Es besteht insoweit keine Notwendigkeit für Sie, Ihre AGB anzupassen. Sie können die Bedingungen für die Nutzung solcher Zahlungsoptionen jedoch jederzeit durch Verlinkung in Ihre Artikelbeschreibung aufnehmen.
Lastschrift
Lastschriftzahlungen werden durch unseren Zahlungspartner RatePAY durchgeführt. Entscheidet sich ein Käufer für Lastschrift als Zahlungsmethode, erfolgt eine Abtretung der Kaufpreisforderung des Verkäufers an eBay S.à r.l., und dann über eine Abtretungskette letztlich an die RatePAY GmbH. eBay zeigt in der Kaufabwicklung für den Verkäufer die zwischen Verkäufer und Käufer geltenden RatePAY Zahlungsbedingungen für Lastschriftzahlungen sowie die entsprechende RatePAY Datenschutzerklärung an. Punkte wie der Zeitpunkt der Abbuchung bzw. die Vorankündigungsfrist sind in den RatePAY Zahlungsbedingungen geregelt.
2. Änderungen Ihrer Verkäufer-Datenschutzerklärung
Sollten Sie eine Datenschutzerklärung in Ihren Angeboten hinterlegt haben, erfordert die neue Zahlungsabwicklung keine entsprechende Ergänzung. Der Käufer wählt in der Kaufabwicklung seine präferierte Zahlungsmethode und gibt dort die Zahlungsdaten ein, welche für die Durchführung der Zahlung erforderlich sind. Sie als Verkäufer erhalten die Zahlungsdaten des Käufers nicht.
Weiterhin ergibt sich auch keine Notwendigkeit der Nennung von Adyen als Zahlungsabwickler. Im Rahmen der Zahlungsabwicklung erbringt allein eBay (durch seine Zahlungsdienstleistungsgesellschaften) den Zahlungsdienst an Sie, in Zusammenarbeit mit strategischen Partnern wie Adyen. Sie als Verkäufer schließen jedoch keinen Vertrag mit Adyen ab. Daher sind Sie auch kein Adressat etwaiger Datenschutzerklärungen von Adyen.
Soweit für bestimmte Zahlungsoptionen zusätzliche Datenschutzerklärungen seitens unserer Partner gegenüber dem Käufer erforderlich sind (wie im Fall der RatePAY Datenschutzerklärung für Lastschriftzahlungen), zeigt eBay dem Käufer die relevanten Informationen automatisch in der Kaufabwicklung an. Es besteht insoweit keine Notwendigkeit für Sie, Ihre Datenschutzerklärung anzupassen. Sie können die Datenschutzerklärungen unserer Partner für die Nutzung solcher Zahlungsoptionen jedoch jederzeit durch Verlinkung in Ihre Artikelbeschreibung aufnehmen.
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