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Allgemeine Informationen

Wann liegt ein gewerbliches Handeln auf dem eBay-Marktplatz vor?

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Als Verkäufer müssen Sie sich entscheiden, ob Sie ein gewerbliches oder privates Mitgliedskonto anmelden. Falls Sie schon bei eBay registriert sind, können Sie die Kennzeichnung Ihres Kontos auch nachträglich in Mein eBay vornehmen. Beachten Sie dabei, dass für gewerbliche Verkäufer besondere gesetzliche Rahmenbedingungen gelten.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier

Am 1. Januar 2019 trat das „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (§§ 22f und 25e UStG) in Kraft. Das neue Gesetz bewirkt Änderungen des Umsatzsteuergesetzes in Bezug auf die Haftung von elektronischen Marktplätzen und schreibt diesen vor, bestimmte Daten von Verkäufern zu erheben.

Aufgrund des neuen Gesetzes ist eBay verpflichtet sicherzustellen, dass Verkäufer, die gemäß dem deutschen Umsatzsteuergesetz Unternehmer sind, sich auch bei eBay als gewerbliche Verkäufer anmelden.

Danach gilt ein Verkäufer als Unternehmer, wenn er eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Hierunter fällt jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich. Laut den Anweisungen des Bundesministeriums der Finanzen an die deutschen Finanzbehörden gilt ein Umsatz von 22.000 Euro oder mehr innerhalb eines Kalenderjahres als deutliches Anzeichen dafür, dass der Verkäufer eine unternehmerische Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ausführt und eine Anmeldung als gewerblicher Verkäufer bei eBay erforderlich ist.

Bei der Einordnung Ihres Status ist unerheblich, ob Sie nur "nebenberuflich" bei eBay handeln oder ausschließlich mit eBay Ihr Geld verdienen.

Wenn Sie sich über Ihren Status nicht sicher sind, wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Die folgenden Anhaltspunkte helfen Ihnen bei der Einschätzung Ihres Status. Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählung nicht abschließend ist und Ihnen lediglich Anhaltspunkte zur Verfügung stellen soll.

Sie handeln typischerweise als Privatperson, wenn Sie:

  • gelegentlich unterschiedliche Artikel aus Ihrem Privatbesitz verkaufen, die Sie nicht mehr benötigen

Sie handeln typischerweise als Unternehmer bzw. gewerblich, wenn Sie:

  • Artikel kaufen, um sie wieder zu verkaufen
  • Artikel verkaufen, die Sie für den Weiterverkauf hergestellt haben
  • regelmäßig große Artikelmengen verkaufen
  • über einen längeren Zeitraum gleichartige Waren, vor allem Neuwaren verkaufen
  • häufig neue Artikel verkaufen, die Sie nicht für den eigenen Gebrauch erworben haben

Als Indiz für gewerbliches Handeln gilt nach der Rechtsprechung:

  • Unterhaltung eines eBay Shops
  • Zahl der aktuellen Verkäufe: Werden über einen längeren Zeitraum ständig viele Artikel verkauft, handelt es sich in der Regel um einen gewerblichen Verkäufer
  • Über Jahre dauernder gestreckter Verkauf einer privaten Sammlung
  • Art der verkauften Artikel (Neu- oder Gebrauchtware, Wert): Der Verkauf von mehreren gleichartigen Navigationsgeräten wurde als Nachweis einer gewerblichen Tätigkeit eingestuft – ebenso das Angebot von 250 Akkus in verschiedenen Größen unter Verweis auf Verfügbarkeit größerer Mengen.
  • ein Internetauftritt oder die Verwendung von Werbebeschreibungen, die einen professionellen Eindruck machen

Hinweis: Wir überprüfen regelmäßig die Handelsaktivitäten unserer Verkäufer und fordern sie ggf. auf, ihr eBay Konto als ein gewerbliches Konto zu kennzeichnen. Weiterhin müssen Sie damit rechnen, dass Sie von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden kostenpflichtig abgemahnt und gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

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